Hallo,
wir haben einen Mieteigentumsanteil an der Zufahrtsstraße zu unserem Haus (wird noch erstellt) erworben.
Die Erschließung ist bereits erfolgt und wurde von den anderen Eigentümern, die an dieser Straße schon gebaut haben in Auftrag gegeben und anteilig bezahlt.
Meine Frage ist: müssen wir die Erschließungskosten erstatten, obwohl wir zum Zeitpunkt der Herstellug der Straße noch nicht Eigentümer waren, oder der frühere Eigentümer. (Vertraglich wurde das nicht geregelt)
Vielen Dank schon mal.
Erschließungskosten Mieteigentum
BAU-Forum: Baufinanzierung
Erschließungskosten Mieteigentum
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wenn vertraglich nicht anders geregelt, zahlen Sie
Ich nehme an, es handelt sich bei der Straße um einen Miteigentumsanteil. Wenn in Ihrem Kaufvertrag darüber nichts geregelt wurde im Sinne von: "Erschließungskosten, die vor Eigentumsübergang angefallen sind, zahlt der Verkäufer", dann sind Sie hier eindeutig derjenige, an den sich die Gemeinde wenden wird, wenn es um die Kostenumlage geht. Erkundigen Sie sich am besten bei den anderen Miteigentümern, um welche Größenordnung es da geht, damit Sie die Kosten in Ihre Finanzierung mit einplanen können.
Hat Ihnen der Verkäufer das Grundstück als "voll erschlossen" verkauft, wäre dies ggf. anfechtbar, denn dann dürfen keine weiteren Kosten anfallen. In diesem Falle ist aber der Baugrund wesentlich teurer als bei "noch nicht erschlossen" oder "teilerschlossen".
Eine weitere Frage, die sich da stellt: Hat die Gemeinde überhaupt die Straße übernommen oder wird sie das noch tun? Wenn nicht, ist die Eigentümergemeinschaft auch für den späteren Unterhalt der Straße verantwortlich - noch weitere (laufende) Kosten.
Apropos Finanzierung. Wenn da die Messen noch nicht gelesen sind, empfehle ich mich bei Ihnen für ein Angebot, sieheViel Glück im neuen Heim und Grüße aus Regensburg,
Dipl. -Ing. H. Berger -
Na, wenn das nicht deutlich genug war
...! -
Muss
an der Hitze liegen.
Plumpe Werbung häuft sich ... -
Das Problem ist,
dass die Gemeinde die Straße nicht übernehmen wird.
Für die Erschließungskosten sind die Eigentümer aufgekommen, die schon vor uns gebaut haben. Haben die andere Eigentümer in diesem Fall auch die gleiche Rechte wie die Gemeinde? Können die von uns die Erstattung des Betrages verlangen, der auf unsere Mieteigentumsanteil anfällt?
Vielen Dank nochmal. -
dazu müsste eine rechtskundige Person
(so will ich sie mal nennen) ihre ganzen Vertragswerke durchforsten und daraus die Folgen für Sie erkennen. Viel Glück.
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