Wann ist ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss in Bayern
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wann ist ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss in Bayern
Hallo,
wir haben 2007 in Bayern gebaut Keller+EGAbk.+DGAbk..
So jetzt habe ich die Erschließungskosten bekommen und meiner Meinung berechnet mir die Gemeinde zu viel.
Sie zählen bei mir den Keller, das EG und das DG als Vollgeschosse.
Aber meiner Meinung nach dürfte das DG nicht als Vollgeschoss gezählt werden, weil ich nicht über 2/3 der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m von OK FFBAbk. bis Außenhaut Dach habe.
Laut Bebaubungsplan wird die BayBoAbk. verwendet.
Kann die Gemeinde von sich aus bestimmmen was ein Vollgeschoss
ist? Z.B. eigene Satzung?
Danke im Voraus
Gruß
Michael
wir haben 2007 in Bayern gebaut Keller+EGAbk.+DGAbk..
So jetzt habe ich die Erschließungskosten bekommen und meiner Meinung berechnet mir die Gemeinde zu viel.
Sie zählen bei mir den Keller, das EG und das DG als Vollgeschosse.
Aber meiner Meinung nach dürfte das DG nicht als Vollgeschoss gezählt werden, weil ich nicht über 2/3 der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m von OK FFBAbk. bis Außenhaut Dach habe.
Laut Bebaubungsplan wird die BayBoAbk. verwendet.
Kann die Gemeinde von sich aus bestimmmen was ein Vollgeschoss
ist? Z.B. eigene Satzung?
Danke im Voraus
Gruß
Michael
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DG Vollgeschoss
am ehesten finden Sie eine Angabe hierzu im Bebauungsplan.m.W. nach können Erschließungsbeiträge unabhängig von der tatsächlich gebauten GFZAbk. berechnet werden. Ortssatzungen (gibt es beim Bauamt/Rathaus Ihrer Gemeinde) können Angaben zu Erschließungsbeiträgen enthalten, ganz unabhängig von der GFZ.
Schauen Sie dort einmal nach und informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde konkret bzgl. der Berechnung der Erschließungsbeiträge. Einfach fragen hilft immer. -
Geschoss oder Vollgeschoss
Hallo,
es geht genau um die Beitrags- und Gebührensatzung (Beitragssatzung, Gebührensatzung) zur Entwässerung.
Meine Gemeinde schreibt in ihrer Satzung " Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen.
Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. "
Wo ist es niedergeschrieben das die Gemeinde bestimmen kann ,
das sie für ein Dachgeschoss die komplette Ausgebaute Fläche berechnen dürfen?
Weil in der BayBoAbk. steht das unter § 2 anders drin.
Oder verstehe ich das Falsch?
Gruß Michael -
Da haben Sie's doch schriftlich.
Es geht nicht um ein Vollgeschoss, sondern um ein genutztes DGAbk.. Ergo, Grundflächenermittlung in allen genutzten Geschossen, also auch im DG