Dachgeschoss als Vollgeschoss in Bayern: Definition, Berechnung & rechtliche Grundlagen?
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Dachgeschoss als Vollgeschoss in Bayern: Definition, Berechnung & rechtliche Grundlagen?

Hallo,
wir haben 2007 in Bayern gebaut Keller+EG+DGAbk..
So jetzt habe ich die Erschließungskosten bekommen und meiner Meinung berechnet mir die Gemeinde zu viel.
Sie zählen bei mir den Keller, das EGAbk. und das DG als Vollgeschosse.
Aber meiner Meinung nach dürfte das DG nicht als Vollgeschoss gezählt werden, weil ich nicht über 2/3 der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m von OK FFBAbk. bis Außenhaut Dach habe.
Laut Bebaubungsplan wird die BAYBoAbk. verwendet.
Kann die Gemeinde von sich aus bestimmmen was ein Vollgeschoss
ist? Z.B. eigene Satzung?
Danke im Voraus
Gruß
Michael
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    Um zu beurteilen, ob Ihr Dachgeschoss in Bayern als Vollgeschoss zählt, sind mehrere Faktoren entscheidend. Die bayerische Bauordnung (BayBOAbk.) definiert den Begriff des Vollgeschosses nicht explizit, daher ist die jeweilige Gemeindeordnung bzw. der Bebauungsplan maßgeblich.

    Wichtige Kriterien sind:

    • Grundfläche: Wie groß ist die Grundfläche des Dachgeschosses im Verhältnis zum Erdgeschoss?
    • Höhe: Welche lichte Höhe hat das Dachgeschoss? Oft gibt es Mindesthöhen, die überschritten werden müssen, damit es als Vollgeschoss gilt.
    • Außenwände: Inwieweit sind die Außenwände des Dachgeschosses über die Geländeoberfläche hinaus sichtbar?
    • Bebaubungsplan: Was steht im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde bezüglich der Definition von Vollgeschossen?

    Die Gemeinde kann das Dachgeschoss als Vollgeschoss werten, wenn es die genannten Kriterien erfüllt. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung der Erschließungskosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und die zugehörige Satzung. Vergleichen Sie die dortigen Definitionen mit den tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Dachgeschosses. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht oder einen Architekten hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss eines Gebäudes, das bestimmte Anforderungen an Höhe und Lage über dem Gelände erfüllt. Die genaue Definition ist im jeweiligen Landesbaurecht festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Bebaubarkeit, Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem Gemeindegebiet regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält Festsetzungen über die Bebauung, wie z.B. die Anzahl der Geschosse, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Grundfläche
    Die Fläche, die ein Gebäude auf dem Grundstück einnimmt. Sie wird in der Regel durch die Außenwände des Gebäudes begrenzt.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Grundstücksfläche, überbaubare Grundstücksfläche
    Erschließungskosten
    Kosten, die für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. Straßen, Wege, Kanäle) entstehen und von den Grundstückseigentümern getragen werden müssen.
    Verwandte Begriffe: Anliegerbeiträge, Ausbaubeiträge, Infrastrukturkosten
    BayBO
    Abkürzung für die Bayerische Bauordnung, das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern. Sie enthält Regelungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an Bauwerke und die Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bauvorschriften
    Kniestock
    Die senkrechte Wand, die auf der Rohdecke des obersten Geschosses errichtet wird und das Dach trägt. Er beeinflusst die Nutzbarkeit und die Anrechenbarkeit des Dachgeschosses als Vollgeschoss.
    Verwandte Begriffe: Drempel, Attika, Brüstung
    Satzung
    Eine von einer Gemeinde erlassene Rechtsnorm, die allgemeine Regeln für einen bestimmten Bereich festlegt. Im Baurecht können Satzungen beispielsweise Regelungen über die Gestaltung von Gebäuden oder die Erhebung von Erschließungsbeiträgen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Verordnung, Richtlinie, Gesetz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Vollgeschoss im baurechtlichen Sinne?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche liegt und das über eine bestimmte Mindesthöhe verfügt. Die genauen Definitionen variieren je nach Landesbauordnung und kommunalen Satzungen.
    2. Frage: Wie wird die Höhe eines Dachgeschosses gemessen, um festzustellen, ob es ein Vollgeschoss ist?
      Die Höhe wird in der Regel von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante der Decke gemessen. Bei Dachgeschossen können auch die Dachneigung und die Höhe der Kniestock eine Rolle spielen.
    3. Frage: Was ist ein Kniestock und wie beeinflusst er die Beurteilung als Vollgeschoss?
      Der Kniestock ist die senkrechte Wand, die auf der Rohdecke des obersten Geschosses errichtet wird und das Dach trägt. Ein höherer Kniestock kann dazu führen, dass ein Dachgeschoss eher als Vollgeschoss gewertet wird.
    4. Frage: Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Festlegung, ob ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist?
      Der Bebauungsplan legt die baulichen Nutzungsmöglichkeiten und -beschränkungen für ein bestimmtes Gebiet fest. Er kann auch Definitionen und Regelungen enthalten, die bestimmen, wann ein Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt.
    5. Frage: Was kann ich tun, wenn ich mit der Einstufung meines Dachgeschosses als Vollgeschoss durch die Gemeinde nicht einverstanden bin?
      Sie können zunächst das Gespräch mit der Gemeinde suchen und Ihre Argumente vorbringen. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
    6. Frage: Welche Konsequenzen hat es, wenn mein Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet wird?
      Die Einstufung als Vollgeschoss kann Auswirkungen auf die Berechnung der Geschossfläche, die zulässige Bebauung und die Erschließungskosten haben.
    7. Frage: Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bezüglich der Definition von Vollgeschossen?
      Ja, die Definitionen und Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, die jeweilige Landesbauordnung zu beachten.
    8. Frage: Wo finde ich die relevanten Informationen zur Definition von Vollgeschossen in Bayern?
      Die relevanten Informationen finden Sie in der bayerischen Bauordnung (BayBO), den gemeindlichen Satzungen und dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück.

    🔗 Verwandte Themen

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      Wie man einen Bebauungsplan richtig liest und interpretiert.
    • Geschossflächenberechnung
      Die korrekte Berechnung der Geschossfläche nach BayBO.
    • Erschließungskosten sparen
      Möglichkeiten zur Reduzierung der Erschließungskosten.
    • Baurechtliche Beratung
      Wann und wie man einen Anwalt für Baurecht konsultiert.
    • Dachausbau genehmigen lassen
      Der Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens für den Dachausbau.
  2. Vollgeschoss im Bebaubungsplan Bayern finden

    DG Vollgeschoss
    am ehesten finden Sie eine Angabe hierzu im Bebauungsplan.m.W. nach können Erschließungsbeiträge unabhängig von der tatsächlich gebauten GFZAbk. berechnet werden. Ortssatzungen (gibt es beim Bauamt/Rathaus Ihrer Gemeinde) können Angaben zu Erschließungsbeiträgen enthalten, ganz unabhängig von der GFZ.
    Schauen Sie dort einmal nach und informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde konkret bzgl. der Berechnung der Erschließungsbeiträge. Einfach fragen hilft immer.
  3. Beitragssatzung: Dachgeschoss als Vollgeschoss?

    Geschoss oder Vollgeschoss
    Hallo,
    es geht genau um die Beitrags- und Gebührensatzung (Beitragssatzung, Gebührensatzung) zur Entwässerung.
    Meine Gemeinde schreibt in ihrer Satzung " Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen.
    Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. "
    Wo ist es niedergeschrieben das die Gemeinde bestimmen kann ,
    das sie für ein Dachgeschoss die komplette Ausgebaute Fläche berechnen dürfen?
    Weil in der BayBoAbk. steht das unter § 2 anders drin.
    Oder verstehe ich das Falsch?
    Gruß Michael
    • Name:
    • Michael
  4. Grundflächenermittlung: Genutztes DG als Vollgeschoss

    Da haben Sie's doch schriftlich.
    Es geht nicht um ein Vollgeschoss, sondern um ein genutztes DGAbk.. Ergo, Grundflächenermittlung in allen genutzten Geschossen, also auch im DG
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Dachgeschoss als Vollgeschoss in Bayern: Erschließungskosten korrekt berechnen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung von Erschließungskosten in Bayern, insbesondere ob ein Dachgeschoss (DGAbk.) als Vollgeschoss zählt. Entscheidend sind die Definitionen im Bebauungsplan und der kommunalen Satzung. Die Höhe des DG und der Ausbaugrad spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Vollgeschoss im Bebaubungsplan Bayern finden, sind Angaben zur Berechnung von Erschließungsbeiträgen oft im Bebauungsplan oder in Ortssatzungen der Gemeinde zu finden. Diese können unabhängig von der tatsächlich gebauten GFZAbk. sein.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Beitragssatzung: Dachgeschoss als Vollgeschoss? thematisiert die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung. Hier ist relevant, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist, da nur ausgebaute Dachgeschosse in die Geschossfläche einbezogen werden.

    📊 Fakten: Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Keller werden in der Regel mit der vollen Fläche herangezogen. Die genaue Definition, wann ein DG als Vollgeschoss gilt, ist im Bebaubungsplan und der Satzung der Gemeinde festgelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bebauungsplan und die Beitragssatzung Ihrer Gemeinde genau. Vergleichen Sie die dortigen Definitionen mit den Gegebenheiten Ihres Dachgeschosses. Der Beitrag Grundflächenermittlung: Genutztes DG als Vollgeschoss weist darauf hin, dass es um ein genutztes DG geht, was die Grundflächenermittlung beeinflusst.

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