Einfamilienhaus ohne Statiker bauen: Risiken, Baurecht & Alternativen?
BAU-Forum: Bauphysik

Einfamilienhaus ohne Statiker bauen: Risiken, Baurecht & Alternativen?

Hallo,
unsere Genehmigungsplanung liegt beim Landratsamt und wir holen gerade mehrere Angebote ein.
Leider scheiden sich die Meinungen über unser Haus hinsichtlich Statik. Unser Haus ist teilunterkellert und hat auch nur ein Halbgeschoss im OG, sodass eine Dachterrasse (50 m²😉 und ein Flachdach (ca. 20 m²😉 entstehen. Außerdem liegt eine Wand des OG so, dass sie über dem Wohnzimmer verläuft also ohne Wand unter sich im EGAbk. (Spannweite im WZ 8 m) und auch nicht auf einer Ecke im WZ endet, sondern unter der Ecke des OGAbk. liegt das Arbeitszimmer.
Eine Meinung ist, dass teilunterkellert später Folgen haben kann (Risse, Feuchtigkeit) und das gleiche gilt für das Eck im OG, das ohne stützende Wand darunter liegt. Laut einem Statiker würde er keine Gewähr für dieses Haus übernehmen.
Andere Meinung, dass ein abgetrepptes Fundament unter dem nichtunterkellerten Teil alle Probleme hinsichtlich Spätfolgen lösen könnte ...
Außerdem würde ein Überzug und genügend Stahl dafür sorgen, dass die Wand im OG kein Problem darstellt ...
Dieser Meinung ist auch unsere favorisierte Baufirma. Allerdings sagen die, dass wir keine extra Statikberechnung brauchen und keinen Statiker ... Sondern dass die Baufirmen ihr eigenes Statikteam haben und das vollkommen ausreichen würde (diese Firma hat uns auch schon geraten unsere tragende Wand im EG von 17,5 cm auf 24 cm zu verdicken)
Wie sieht es aus? Brauche ich nicht laut bayrischem Baurecht einen Statiknachweis? Liefert mir das auch die dann zuständige Baufirma? Was ratet ihr mir, nachdem das ja kein 0815 Haus ist? Lieber unabhängigen Statiker nehmen? Mir wurde geraten beim Landratsamt nachzufragen um guten Statiker zu bekommen?
Vielen lieben Dank,
  • Name:
  • Katty
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Fehlende oder mangelhafte Statik kann zu strukturellen Schäden und Einsturzgefahr führen.

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeitsschäden durch unzureichende Planung der Bauwerksabdichtung.

    GoogleAI-Analyse

    Der Bau eines Einfamilienhauses ohne Statiker birgt erhebliche Risiken. 🔴 Eine Statikberechnung ist essentiell, um die Tragfähigkeit und Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. 🔴 Ohne eine solche Berechnung können unvorhergesehene Probleme wie Risse, Feuchtigkeitsschäden oder sogar statische Instabilität auftreten.

    Laut Baurecht ist ein Statiknachweis in den meisten Fällen erforderlich, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Das Landratsamt wird in der Regel eine Statikberechnung verlangen, um sicherzustellen, dass das Gebäude den geltenden Normen und Vorschriften entspricht.

    Auch wenn Baufirmen manchmal anbieten, die Statik 'mitzuliefern', ist es ratsam, einen unabhängigen Statiker zu beauftragen. Dieser kann die Planung neutral prüfen und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Ein unabhängiger Statiker arbeitet im besten Fall nicht gewinnorientiert mit der Baufirma zusammen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Statiker für die Tragwerksplanung und Statikberechnung, um Risiken zu minimieren und die Baugenehmigung zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Momenten in ruhenden Körpern befasst. Sie ist die Grundlage für die Tragwerksplanung von Gebäuden und anderen Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Festigkeitslehre, Baustatik
    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung umfasst die Planung und Berechnung der tragenden Bauteile eines Gebäudes, um dessen Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Sie berücksichtigt alle relevanten Lasten und Einwirkungen.
    Verwandte Begriffe: Statik, Baustatik, Lastannahmen
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es legt fest, welche Anforderungen an Gebäude und Bauwerke gestellt werden und welche Genehmigungen erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Landesbauordnung
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Bauordnung
    Lastannahmen
    Lastannahmen sind die Grundlage für die Statikberechnung. Sie legen fest, welche Lasten auf das Gebäude wirken, z.B. das Gewicht der Bauteile, die Nutzlasten oder die Wind- und Schneelasten.
    Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerksplanung, Einwirkungen
    Teilunterkellerung
    Eine Teilunterkellerung bedeutet, dass nur ein Teil des Gebäudes unterkellert ist. Dies kann Auswirkungen auf die Statik haben, da die Lasten unterschiedlich verteilt werden.
    Verwandte Begriffe: Unterkellerung, Keller, Fundament
    Flachdach
    Ein Flachdach ist ein Dach mit geringer Neigung. Es stellt besondere Anforderungen an die Abdichtung und Entwässerung.
    Verwandte Begriffe: Dach, Dachabdichtung, Dachneigung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum ist eine Statikberechnung beim Hausbau wichtig?
      Eine Statikberechnung stellt sicher, dass das Gebäude stabil und sicher ist. Sie berücksichtigt alle relevanten Lasten und Einwirkungen, um strukturelle Schäden zu vermeiden. Ohne eine Statikberechnung können unvorhergesehene Probleme auftreten, die teure Reparaturen oder sogar den Einsturz des Gebäudes zur Folge haben können.
    2. Was passiert, wenn ich ohne Statiknachweis baue?
      In den meisten Fällen wird das Landratsamt die Baugenehmigung verweigern, wenn kein Statiknachweis vorliegt. Zudem riskieren Sie, dass das Gebäude nicht den geltenden Normen und Vorschriften entspricht, was zu erheblichen Problemen und Sicherheitsrisiken führen kann. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung des Gebäudes untersagt werden.
    3. Kann die Baufirma die Statikberechnung erstellen?
      Ja, viele Baufirmen arbeiten mit Statikern zusammen oder haben ein eigenes Statikteam. Es ist jedoch ratsam, einen unabhängigen Statiker zu beauftragen, um eine neutrale Prüfung der Planung sicherzustellen. Ein unabhängiger Statiker kann potenzielle Probleme aufdecken, die von der Baufirma möglicherweise übersehen werden.
    4. Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Statikberechnung?
      Eine fehlerhafte Statikberechnung kann zu Rissen, Verformungen oder sogar zum Einsturz des Gebäudes führen. Zudem können Feuchtigkeitsschäden auftreten, wenn die Bauwerksabdichtung nicht korrekt geplant wurde. Die Behebung solcher Schäden ist oft sehr teuer und aufwändig.
    5. Was kostet eine Statikberechnung für ein Einfamilienhaus?
      Die Kosten für eine Statikberechnung hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. In der Regel können Sie mit Kosten im Bereich von 1% bis 3% der Bausumme rechnen. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Statikern einzuholen, um die Preise zu vergleichen.
    6. Wie finde ich einen qualifizierten Statiker?
      Sie können im Internet nach Statikern in Ihrer Region suchen oder sich bei der Architektenkammer oder Ingenieurkammer erkundigen. Achten Sie darauf, dass der Statiker über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Referenzen und Bewertungen anderer Bauherren können ebenfalls hilfreich sein.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Statiker und einem Tragwerksplaner?
      Die Begriffe Statiker und Tragwerksplaner werden oft synonym verwendet. Beide sind für die Tragwerksplanung und Statikberechnung von Gebäuden zuständig. Der Tragwerksplaner befasst sich jedoch oft auch mit der Gesamtplanung des Tragwerks, während der Statiker sich hauptsächlich auf die Berechnung konzentriert.
    8. Welche Unterlagen benötigt der Statiker für die Berechnung?
      Der Statiker benötigt in der Regel die Baupläne, die Baubeschreibung, den Lageplan und den Bodengutachten. Zudem sind Informationen über die geplanten Materialien und Bauweisen erforderlich. Je genauer die Unterlagen sind, desto präziser kann der Statiker die Berechnung durchführen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baugenehmigungsprozess
      Schritte und Anforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung.
    • Kosten eines Statikers
      Faktoren, die die Kosten für eine Statikberechnung beeinflussen.
    • Auswahl des richtigen Tragwerksplaners
      Kriterien für die Auswahl eines qualifizierten Tragwerksplaners.
    • Haftung des Statikers
      Wer haftet bei Fehlern in der Statikberechnung?
    • Bauwerksabdichtung
      Wichtige Aspekte für eine dauerhafte Bauwerksabdichtung.
  2. Statik-Haftung: Bauherr-Unterschrift und Folgen bei Schäden

    "mmmh"
    mit Ihrer Baugenehmigung haben Sie ein Formblatt zur Unterschrift bekommen ... darauf steht sinngemäß "DER Bauherr BESCHEINIGT DIE Standsicherheit (!) " ... jetzt alles klar oder? ... übrigens wenn der Unternehmer Mist baut und es zu Personenschäden kommt wird die Baugenehmigungsbehörde etc. "SIE" für diese Unterschrift zuerst mal haftbar machen ... natürlich können Sie dann versuchen in einem Zivilprozess die verantwortliche Firma haftbar zu machen (sofern es die Firma dann noch gibt) ... "ABER" zuerst sind Sie erst mal dran, "weil" Sie die Unterschrift geleistet haben (!)
    ein Baufirma leistet "keine" statischen Berechnungen ... wenn's hoch kommt werden die Elementdecke im Deckenwerk statisch erfasst und berechnet ... natürlich werden dabei keine Stürze Mauerwerksbelastungen etc. erfasst solche Geschichten werden auf gut dünken geschätzt (!) und wie sowas in der Praxis (übrigens auch in Bayern) aussieht hat JDB mal nett umschrieben (!)

    auf gut Deutsch eine Statik will man nicht die "braucht" man (!)

  3. Tragwerksplanung: Hausbau ohne Statiker – Risiko!

    ist wie Autofahren ohne Auto ...
    tja, das geht ohne Tragwerksplaner nicht gut! müsste doch jedem klar sein, dass das Ding halten sollte ... und nicht so wie die amis einem dann um die Ohren fliegt!
  4. Tragwerksplaner: Lösungsorientiert vs. lukrative Nachträge

    tolle aussagen ..
    "Laut einem Statiker würde er keine Gewähr für dieses Haus übernehmen"
    ist das der ganze Kommentar des Kollegen?
    der wird nicht als gewährübernehmer fungieren, sondern für e. funktionierende
    Lösung sorgen.
    Baufirma: ich kenn meine Schweinchen am gang ..
    die guten Firmen sind zufrieden, wenn der Tragwerksplaner Probleme löst.
    schlechte Firmen sind um die Möglichkeit lukrativer Nachträge gebracht
    und sehen sich einem Fachmann auf Bauherrenseite gegenüber, der ihnen
    wohl auf die Finger klopft?
  5. Statik-Mängel: Langzeitrisiken durch unzureichende Berechnung

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Beispiel
    Man kann jahrelang mit defekten Bremsen fahren (anhalten mit Motorbremse und Handbremse)  -  aber wenn man mal die Bremse wirklich braucht  -  dann gibt es Tote.

    Ein Haus mit unzureichender Statik kann in der Regel auch jahrelang halten, aber irgendwann kommt der Sturm, der bei uns üblich ist (wenn auch selten) oder der Schnee kommt richtig dick (wenn auch selten) oder es kommt unerwartet viel Besuch oder die Festigkeit der Baustoffe lässt etwas nach oder, oder, oder ...

    Greifen können Sie dann niemanden mehr, wenn Sie dann vor den Folgen einer unzureichenden Statik stehen.

    Sogar manche Statiker haben Probleme, wenn mal eine Statik gebraucht wird, die nicht 08/15 ist  -  und dann machen andere die Statik so nebenbei?

  6. Statiker finden: Unabhängiger Experte vs. Bauträger-Statiker?

    Ok dann ist die Frage wo bekomme ich guten Statiker her?
    Herr Tahlhammer, danke für den Hinweis, dass ich ein Formblatt bekommen werde, habe es ja noch nicht, da das Landratsamt noch nicht genehmigt hat ...
    Herr Wamsler, was ist eine Tragwerksplanung? Kann das mein Bauträger machen  -  Diplom-Bauingenieur  -  oder brauche ich einen unabhängigen von mir beauftragten Statiker?
    Herr Sollacher, das mit der Gewähr habe ich über einen Dritten so gehört, was genau dem Statiker an dem Haus nicht "gefällt" erfahre ich morgen ... Was ich nicht ganz verstehe, dass angeblich nur ein vollunterkellertes Haus, bei dem tragende Wände exakt übereinander stehen statisch einwandfrei sein soll ... das kann es doch nicht sein? Und alle anderen Häuser brechen nach 10 Jahren zusammen?
    Herr Ebel, habe nun verstanden, dass ich eine Statik brauche. Wer macht mir dir? Mein Bauträger wohl nicht ... Also einen unabhängigen Statiker nehmen?
    Nachdem ich bis zur Genehmigungsplanung jetzt schon an unseriöse Firmen geraten bin und dadurch finanziellen Schaden erlitten habe bin ich vorsichtig ...
    Wie finde ich einen seriösen Statiker? Gibt mir das Landratsamt Auskunft über Namen? Kann ich mir eigtl nicht vorstellen, weil die die nicht genannt werden dann sauer auf das Landratsamt wären..
    Vielen Dank für die Antworten
    • Name:
    • Katty
  7. Statik-Verzicht: Risiko von Rissen und Folgeschäden

    nein.
    es geht nicht um's zusammenbrechen. das meiste bleibt bekanntlich
    stehen 😉
    aber was ist mit nicht sanierbaren rissen? klemmenden Türen?
    ist aber egal, du hast grad die vorzeichen geändert:
    es ist vergebene liebsmüh, für einen Bauherrn, der mit Bauträger baut,
    e. Statik zu erstellen, an die sich der ausführende nicht halten will.
    da ist zu viel ärger vorprogrammiert (und über abnickpseudostatiker sag
    ich nix..).
    ohne in rechtliche untiefen zu steigen: schuldet der Bauträger nicht
    standsicherheits- und wärmeschutznachweise?
    die zumindest könnten durch den Bauherren einem Prüfingenieur vorgelegt
    werden. danach geht das tralala mit SV+ra weiter.
  8. Statiker finden: Unabhängiger Experte vs. Bauträger-Statiker?

    Ok dann ist die Frage wo bekomme ich guten Statiker her?
    Herr Tahlhammer, danke für den Hinweis, dass ich ein Formblatt bekommen werde, habe es ja noch nicht, da das Landratsamt noch nicht genehmigt hat ...
    Herr Wamsler, was ist eine Tragwerksplanung? Kann das mein Bauträger machen  -  Diplom-Bauingenieur  -  oder brauche ich einen unabhängigen von mir beauftragten Statiker?
    Herr Sollacher, das mit der Gewähr habe ich über einen Dritten so gehört, was genau dem Statiker an dem Haus nicht "gefällt" erfahre ich morgen ... Was ich nicht ganz verstehe, dass angeblich nur ein vollunterkellertes Haus, bei dem tragende Wände exakt übereinander stehen statisch einwandfrei sein soll ... das kann es doch nicht sein? Und alle anderen Häuser brechen nach 10 Jahren zusammen?
    Herr Ebel, habe nun verstanden, dass ich eine Statik brauche. Wer macht mir dir? Mein Bauträger wohl nicht ... Also einen unabhängigen Statiker nehmen?
    Nachdem ich bis zur Genehmigungsplanung jetzt schon an unseriöse Firmen geraten bin und dadurch finanziellen Schaden erlitten habe bin ich vorsichtig ...
    Wie finde ich einen seriösen Statiker? Gibt mir das Landratsamt Auskunft über Namen? Kann ich mir eigtl nicht vorstellen, weil die die nicht genannt werden dann sauer auf das Landratsamt wären..
    Vielen Dank für die Antworten
    • Name:
    • Katty
  9. Bauen mit Bauträger: Unabhängige Statik sinnvoll?

    Wieso?
    Wieso ist es nicht sinnvoll bei Bauen mit Bauträger Statik zu erstellen? Gibt es denn keine seriösen Bauträger?
    Außerdem wurde mir sowieso geraten von einem Unabhängigen den Bau phasenweise überwachen zu lassen ... der würde ja wohl sehen, wenn sich Bauträger nicht dran hält?
    Weiß nicht ob ich so einen Nachweis bekomme, mir wurde gesagt für Einfamilienhaus brauche ich in der Regel keine Statik weil die Baufirma die den Rohbau macht und die Firma, die die Decken macht mit ihrem statischen Team rechnet ...
    Reicht denn der Standsicherheitsnachweis von Bauträger aus? Haftet der dann, wenn in den nächsten 5 Jahren was passiert? Danach ist eh aus, weil Bauträger ja nur 5 Jahre haften, wenn ich das richtig verstanden habe?
    • Name:
    • Katty
  10. Bauträger-Haftung: Insolvenzrisiko und unabhängige Kontrolle

    5 Jahre Haftung?
    schmähtandler 🙂
    Haftung nur, solange es jemanden gibt, der haftet 😉
    ein blick in die Zeitung klärt das: nicht wenige, die mal eben Insolvenz
    anmelden .. und kurz darauf neu firmieren.
    die unabhängige Kontrolle auf Bauherrenseite ist im Prinzip schon gut.
    soweit ich weiß, hat der bt bis zum verkauf Hausrecht: dumm gelaufen,
    wenn man da kontrollieren will und nicht darf.
    ich empfehle den tiefen blick ins Forum: ein Wochenende Zeit nehmen
    und viel lesen 😉
  11. Bauträger-Haftung: Standsicherheitsnachweis ausreichend?

    "mmmh"
    Zitat: =>"Reicht denn der Standsicherheitsnachweis von Bauträger aus? Haftet der dann, wenn in den nächsten 5 Jahren was passiert? <="
    Wie sieht des dann in der Praxis aus? ... "ICH Bauträger XY bescheinige für das Einfamilienhaus-Haus von Katty die Standsicherheit" ... "naja" solange es keinen Schaden gibt wird's schon halten ... "aber" da gibt's nen Tellerrand über dem auch ein Bauherr schauen sollte (!)
  12. Mangelhafte Bauausführung: Statik vs. Realität auf der Baustelle

    Bakels Märchenstunde ...
    Eine tragende 11.5er Wand kann 10 Tonnen Last pro Meter tragen.
    Billigbauer: "Statiker, rechne mir das so, dafür bezahle ich Dich ja. "
    Statiker: "OK, aber ... "
    Billigbauer: "nix aber! "
    Statiker: "OK! Und schönen Gruß an die Gattin! "
    Beginn Bauplanung
    Statiker rechnet und es passt.
    Beginn Ausführung
    Ende Bauplanung
    Maurer mauert mit falscher Festigkeitsklasse ("wie immer halt"😉
    Elektriker schlitzt munter die Wand kaputt ("Ach, die trägt? "😉
    Bauleiter huscht nur durch den Bau um sehen, wer den Termin nicht gehalten hat, schaut aber mit keinem Blick auf die Konstruktion. (Wozu auch, Ahnung hat er eh nicht davon ...)
    Macht er noch was?
    Ach ja, er erklärt dem Bauherrn das Haus und die Abläufe. Der Bauherr fühlt sich gut aufgehoben, denn unter den Blinden ist der einäugige König.
    Der putze hat solche Putzflächen hier in Deutschland eigentlich nicht erwartet, aber egal. Drauf. Meckern geht nicht, denn er will (braucht) ja den nächsten Auftrag. Außerdem hat der Bauleiter ihm ja klargemacht, dass 15 andere Firmen nur darauf warten bei ihm einzusteigen ...
    Fertig!
    1,2, 3,4, 5,6, 7 (?) Jahre später:
    Wand hat deutliche Risse!
    ***Szenario A***
    Gutachter A: "Setzrisse! "
    Bodengutachten hatte nicht vorgelegen,
    Bauträger hatte pfiffigen Vertrag, man einigte sich.
    ***Szenario B***
    Gutachter B: "Wand nicht tragfähig ausreichend ausgebildet! "
    Bauträger: "Wie konnte das passieren? "
    Bauleiter achselzuckend: "Statiker fragen! "
    Statiker: "Rechnerisch hat es gepasst"
    Bauleiter: "Maurer beschuldigen! "
    Maurer, inzwischen umfirmiert: "11.5 Wand trägt nie! "
    Bauleiter ruft Statiker an: "War die tragend? "
    Statiker: "Ja, klar, ging ja nicht anders ... "
    Bauleiter: "Maurer, du hast geschlampt! "
    Maurer: "Ich nichts Schlampe. Ich konnte nicht wissen. "
    Bauleiter: "Rede nicht, sieh zu, dass Du das geradebiegst! "
    __________________________________________________________
    **** Was nie herauskam ****
    Maurer bekam sein Exemplar der Statik nach Angebotsabgabe (wie immer) und las darin so gut es ging ...
    Da der Kopierer defekt war, versuchte sich der Maurer viel zu merken. Danach schickte er sein Exemplar der Statik zum Fertigteilwerk und fing an zu bauen ...
    __________________________________________________________

    Hier könnten jetzt wieder 3 verschieden Szenarien anschließen, aber ich lasse es gut sein ...
    Katty, als Laie ist es schwer den guten Bauträger zu finden.
    Im Billigsegment (die Pfiffigen wechseln auch mal gern ins Mittelpreissegment) muss man mit solchen Geschichten rechnen! Lauter Leute ohne Rückgrad auf ihrem Bau! Tarnen Täuschen und Verpissen! Immer in der Hoffnung, dass beim nächsten Bau vielleicht ein € übrigbleibt ...

  13. Bauvertrag: Leistung und Verantwortung in einer Hand?

    Wenn Bauen, dann Leistung und Verantwortung besser in einer Hand
    Hallo Katty,
    bin zwar nur ein Bauherr, aber mittlerweile um Erfahrungen reicher. Manchmal sind zwar die Kommentare von JDB hart an der Grenze, aber dieses mal muss ich Ihm zu den geschilderten Inszenierungen nur beipflichten.
    Mein Rat ist deshalb nur Bauträger und andere nur zu engagieren wenn die auch für die rechtlichen Eingaben/Planerstellungen/Statiker usw. erstellen. Alles andere mündet nur darin, dass Du 5 Ansprechpartner hast und du bei Problemen (dein Bau wäre der erste der ohne abläuft) von einem zum Anderen geschoben wirst.
    Derjenige der Geld verdienen will muss auch verantwortlich und greifbar sein! Alles andere resultiert nur in Ärger.
    Mit freundlichem Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  14. Bauherren-Frust: Wenn Recht haben nicht reicht

    Man, wäre das schön, wenn
    die, die mir Recht geben, mich auch verstehen würden.
    Kann ja wohl nicht wahr sein ...
  15. OT: Zustimmung und Verständnis im Bauforum

    OT JDB
    =>"Man, wäre das schön, wenn 09.10.05
    die, die mir Recht geben, mich auch verstehen würden<="
    ich geb Dir Recht ... und ich versteh Dich auch = iss des ned schön? 🙂😉
  16. Bauherrenbeauftragte Planung vs. Bauträgerausführung: Sinnvoll?

    ich auch 🙂
    schön. hast dir echt mühe gegeben.
    ich sag zwar auch, Bauherrenbeauftragte Planung und Bauträgerausführung
    passt nicht zusammen  -  aber wenn ich mir hrn. buehler's Beitrag (ist
    sicher gutgemeint) anschaue .. da passt auch was nicht zusammen 😉
    aber das steht ja schon in den bisherigen Beiträgen ..
  17. Hausbau mit Bauträger: Risiken und Alternativen?

    Ok und dein Rat?
    Hallo Herr JDB,
    ich habe es wohl richtig verstanden, dass es unter den Bauträgern viele gibt, die billig anbieten und darunter das Endprodukt Haus leidet, weil gepfuscht wird ...
    Klar kann man an so jemand geraten, aber soll ich deshalb kein Haus bauen? Was ist Ihr Rat für den Bau eines Hauses? Niemals mit Bauträger? Was sonst?
    Einen Genehmigungsplan habe ich schon ...
    Und ich favorisiere momentan einen Bauträger, weil ich schon in einem seiner Häuser gewohnt habe, er schon lange tätig ist und ich auch weitere Objekte kenne. Trotzdem stellt sich bei meinem Haus das Problem mit der Statik, weil es einfach kein 08/15-Haus ist und es einfach langfristig ohne Schäden bleiben soll.
    Bis jetzt hat mir nur jeder gesagt, was ich nicht machen soll ...
    Grüße
    • Name:
    • Katty
  18. Tragwerksplaner des Bauträgers: Kontakt und Vertrauen?

    Ich weiß es nicht.
    Wenn der Bauträger feststeht und der seinen Tragwerksplaner hat, dann ist es sicherlich nicht unklug, diese Konstellation so zu akzeptieren. Nehmen Sie ruhig einmal direkt Kontakt mit dem auf. Finden Sie heraus, wie sehr er sich mit Ihrem Haus beschäftigt. Fassen Sie evtl. zusätzliche Beauftragung für Bewehrungsabnahmen in's Auge. Lehnt er ab (weil er als Fachmann das evtl. Elend auf Ihrem Bau sieht und ggf. korrigierende Schritte einleiten müsste ...) werden sie wachsamer ...!
    Im Zweifel veranlassen Sie ein Prüfung der statischen Berechnung. (Kann durchaus Eis böses Erwachen geben!)
    Mit gesundem Menschenverstand und der nötigen Skepsis hat man als Bauherr gute Karten. Der gröbste Fehler ist es, gutgläubig bis leichtfertig die Einhaltung von Gesetzen und "DIN-Vorschriften", sowie Fachwissen bei den Ausführenden vorauszusetzen.
    Die wissen: Du bist Laie und baust 1x und willst danach nie wieder was von denen ...
  19. Statik ohne Bauträger: Unabhängiger Statiker gefunden!

    Bin schon einen Schritt weiter
    Hallo JDB,
    mein Bauträger hat keinen Tragwerksplaner, das ist es ja ... mit ihm wäre die statische Berechnung nur über die Baufirma für die Mauern und die Firma für die Decken gelaufen und ich würde nichts in die Hände bekommen ...
    Ich habe jetzt über einen Bekannten, der in einem Sachverständigenbüro arbeitet einen Statiker empfohlen bekommen, der mit diesem Sachverständigenbüro auch zusammen arbeitet und schon einige Sachen im Auftrag der Stadt geplant hat. Zu dem geh ich morgen mal hin ... und der hat am Telefon schon gesagt, dass er eine Bewehrungsabnahme macht und auch dringend empfiehlt
    Was mich sehr gewundert hat, habe ja schon von vielen Seiten von Bodengutachten gehört ... Aber der Statiker von morgen, der sagte es wäre sicher nicht verkehrt für ca. 200 € aus dem Ort wo gebaut wird einen Bagger zu organisieren, damit der mal schnell ein bisschen aufgräbt wenn ich und er dabei sind, damit wir sehen was für Boden rauskommt? Er meinte Bodengutachten ist so eine Sache, ist ja punktuell und eben teurer ...
    Was soll ich davon halten?
    Und zum Bauträger, ich werde mir erstmal nach der Statik wenn die mit einfließen kann ein Leistungsverzeichnis nach Gewerken und Positionen geben lassen, hoffe ein Bauträger macht sowas?
    Gruß
    • Name:
    • Katty
  20. Baugrund-Risiko: Bauherr trägt Verantwortung für Bodenpressung

    Verantwortung
    Der kann viel reden.
    Auf Seite 2 seiner Statik wird sinngemäß stehen:
    "Die Annahme zur zulässigen Bodenpressung ist zu überprüfen"
    Einer hat die Verantwortung. Wer trägt sie?
    Für den Baugrund ist der Bauherr verantwortlich!
    Ich traue mir auch zu, einen Boden in Augenschein zu nehmen und dessen Tragfähigkeit abzuschätzen. Ggfs. würde ich für mich (!) dann auf ein Gutachten verzichten. Sonst aber nicht!
    Es ist und bleibt ein Risiko. Ein aufgeklärter Bauherr wird es nicht eingehen wollen.
  21. Bauträger ohne Tragwerksplaner: Warnsignal für Bauherren

    "mmmh"
    Zitat:

    =>"mein Bauträger hat keinen Tragwerksplaner, das ist es ja ... mit ihm wäre die statische Berechnung nur über die Baufirma für die Mauern und die Firma für die Decken gelaufen und ich würde nichts in die Hände bekommen"<=
    nix anderes habe ich erwartet ... fehlt "nur" noch das Schreiben des Bauträgers ala "hiermit bescheinige ich die Standsicherheit für das Haus von Katty" = AMEN (!)
    das ganze iss wie Russisches Roulett ... für den Baugrund ist der "Bauherr" verantwortlich für die Standsicherheit ist der "Bauherr" verantwortlich und für Dahrlehenshöhe iss ebenfalls der "Bauherr" verantwortlich ... schlag vor den Revolver gleich voll zu machen und abzudrücken "weil" wenn wirklich was daneben geht kannst du Dir gleich die Kugel geben (!)
    Mahnend mit freundlichen Grüßen (!)

  22. Hausbau-Frust: Partyzelt als Alternative zum Eigenheim?

    Hm
    Dann sollte ich wohl doch lieber wieder meine zwei Partyzelte vom 30sten Geburtstag auf dem Grundstück aufbauen und darin wohnen, so wie mein Vater es auf der Party scherzhaft gesagt hat ☹
    Nachdem mir das Glück immer hold ist und ich jederzeit den Bekannten aus dem Sachverständigen Büro befragen kann, werde ich aber wohl doch lieber mein Häusle bauen ... und melde mich dann in ein paar Jahren hier wieder, wenn es eingestürzt ist 😉
    Wäre wohl doch besser gewesen das Haus das da mal stand nicht abzureißen, aber das wusste damals ja noch keiner dass ich da mal bauen soll, darf, kann ... Das stand da wenigstens schon seit 1967 und es fehlte an nichts ...
    Hinterher ist man immer schlauer ...
    " ... für den Baugrund ist der "Bauherr" verantwortlich für die Standsicherheit ist der "Bauherr" verantwortlich "
    daraus folgt ja dann, dass es sinnvoll wäre ein Bodengutachten schwarz auf weiß und eine statische Berechnung von Statiker schwarz auf weiß zu haben? Versteh ich das richtig?
    • Name:
    • Katty
  23. Statik-Grundlagen: Links zu relevanten Foren-Diskussionen

  24. Bauherren-Verantwortung: Gerichtliche Praxis vs. Foren-Meinung

    Theorie und Praxis
    So schwarz und weiß wie es hier geschrieben wird, findet es in der (gerichtlichen) Praxis nicht statt. Die Verantwortlichkeit des Bauherren wird von den Gerichten sehr unterschiedlich gesehen. Ich habe aber noch nie erlebt, dass ein Gericht dem Bauherren die Verantwortung für den Baugrund gegeben hat.
    Ich bin kein Jurist! Allerdings dennoch oft als Zeuge oder Sachverständiger bei Gerichten.
    Gerade bei fehlerhafter Statik oder falscher Annahme der Baugrundeigenschaften wird die Verantwortung nahezu immer dem Architekten oder Bauträger zugesprochen.
    In der Ausführung passieren viel mehr Fehler. Hauptsächlich solche, die Sie nicht erkennen.
    Viel wichtiger ist es, den Vertrag vor Unterzeichnung durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Der Notar arbeitet NICHT für Sie!
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  25. Baurecht Bayern: Standsicherheitsnachweis erforderlich?

    Baurecht!
    Hallo erst mal,
    wie sieht das bei einem bayrischen Bauantrag aus. Wird da kein Standsicherheitsnachweis gefordert? Herr Thalhammer, Herr Halbinger.
    • Die Genehmigungsplanung liegt beim Landratsamt -

    Also in BW MUSS ein Verfasser angegeben sein, der min. 5 Jahre Berufserfahrung hat, gibt es den nicht, gibt es eine Prüfstatik! Ich denke doch, dass das in Bayern ähnlich ist. Wenn dann etwas passiert, ist derjenige beim Staatsanwalt, der unterschrieben hat. Unterschreiben muss eine natürliche Person, nicht XY GmbH, sondern Lisa Müller aus M. und die findet der Staatsanwalt wieder!
    Ohne Unterschrift gibt es keine Baufreigabe, dann kann auch nichts passieren.
    Gruß aus Baden

  26. Statik-Pflicht: Vorschriften für verschiedene Bauvorhaben

    Foto von Martin G. Halbinger

    Vorschrift zur Statik @Oberst
    Bei allen Maßnahmen ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.
    Bei sog. Vorhaben geringer Schwierigkeit (z.B. Einfamilienhaus usw.) die Behörden prüfen (außer in Ausmahmefällen) weder Vorliegen noch Inhalt.
    Bei Vorhaben mittlerer Schwierigkeit (z.B. Gewerbe, Gebäude mit Auftenhaltsräumen über 7 m usw.) ist eine Bestätigung eines Prüfstatikers (nach SV-Bau) erforderlich.
    Erst bei Sonderbauten wird die Statik behördlich geprüft bzw. die Prüfung behördlich organisiert.
  27. BayBO: Standsicherheitsnachweis – Muss oder Nice-to-have?

    Das ist so nicht ganz richtig, Herr Halbinger.
    Selbstverständlich muss jede bauliche Anlage für sich standsicher sein, keine Frage. Siehe hierzu auch § 13 der BayBOAbk.. Ein NACHWEIS der Standsicherheit ist jedoch in Bayern lediglich für Sonderbauten notwendig. Für Wohngebäude geriner Schwierigkeit ist der Standsicherheiitsnachweis ein "nice to have", jedoch kein "muss". Siehe hierzu § 1 der BauVorlV. Ich glaube, diese Thema hatten wir hier schon mal diskutiert ...
    lg, Ortwin
  28. Bayern: Bauherr bescheinigt Standsicherheit – Realität?

    "mmmh"
    Herr Halbinger ... Garching/Neufahrn/Freising sind Ihnen sicher bekannt ... "hier" gibt es "nur" das Formblatt der Genehmigungsbehörde worauf steht: "Vereinfachtes Bauvorhaben nach pla pla pla ... der Bauherr bescheinigt die Standsichersicherheit des Gebäudes" ... dieses Formblatt hat der Bauherr zu unterschreiben und an die Behörden zurück zu schicken ... und des war's dann aber auch ... da frägt keiner nach einer Statik das interessiert schlicht weg keinen (!) ... ich habe schon solche Schreiben bei 3-Familienhäuser der schwierigsten Ausführungskategorie gesehen ... ich sag der Wahnsinn pur "weil" alles was ned gefodert auch "hier" nicht erbracht wird (!)
    Fehlt nur noch eine billige Discounterplanung ein Bauträger "ala" ... und der Wahnsinn hat seine Grenze erreicht (!) in einem Baugebiet (den Ort nenn ich bei Emailanfrage weil ich dzgl. bereits eine vorn Latz bekommen habe) hat das Bauamt 2 DH wegen Standsicherheitsbedenken gesperrt ... die Ruinen ruhen bereits ein Jahr kein Tragwerksplaner konnte die Gebrauchstauglichkeit nachweisen ... und da es sich beim Bauträger um einen ausländischen Betreiber handelt wirst du gleich als Rassist hingestellt wenn du was dazu sagst (!)
    Wer wird "dort" wohl die Kosten für den Abriss bzw. Sanierung übernehmen ... der Bauträger "ala" ... der Planer der Discounterplanung oder der Bauherr der wohlwissend den letzten Krähen den Auftrag erteilt hat?
    "ahja" Meister Kiy was dabei ein Baurechtsanwalt zur Überprüfung der Verträge gebracht hätt würd mich schon mal interessieren (!) ... gebracht hätt's "nur" was wenn man auf nen Planer & Tragwerksplaner gesetzt hätt ... so aber hat man teure Ruinen auf'n Grundstück dass meist auch noch den Banken gehört (!)
    immer "noch" mahnend (!)
  29. BayBO: Standsicherheitsnachweis bei Freistellung/Genehmigung?

    Foto von

    @Duddeck
    lesen Sie mal Art. 64 (5) (im Freistellungsverfahren)
    und Art. 73 (2) (Verweis auf o.g. Regelung im vereinfachten Genehmigungsverfahren = alles außer Sonderbau)
    Nur bei Sonderbauten ist der Nachweis als Teil der Bauvorlagen mit einzureichen.
    Fazit:
    Vor Baubeginn ... müssen Nachweise für Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz erstellt sein. Dadurch, dass Aufgrund Deregulierung und Personaleinsparung der Personalbestand der Behörden immer dünner wird, wird das Vorliegen der Nachweise i.d.R. nicht mehr geprüft. Die Nachweise sind aber trotzdem rechtzeitig zu erstellen.
    Ob diese Regelung durch Art. 63 (6) auch auf genehmigungsfreie Maßnahmen zu übertragen ist, müsste ich mal im Kommentar dazu nachlesen ... (vom Gefühl her würde ich sagen, dass es reicht wenn sie standsicher sind (Art. 13)
    @Thalhammer
    Die baurechtliche Einordnung der Schwierigkkeitsklassen hängt nicht von der Schwierigkeit der Konstruktion ab. Bei Wohngebäuden hängt es ausschließlich von der Höhe des obersten Aufenthaltsraums ab (Fußboden >7 m über Gelände = E+II+D)
    Gemäß Art. 73 (2) ³ kann die Behörde eine Prüfung der Statik durch einen Prüfingenieur nach SV-Bau anordnen, wenn es wegen der Schwierigkeit der Konstruktion, des Baugrundes ... erforderlich ist. (kommt selten vor)
  30. Zustimmung: Standsicherheitsnachweis nicht Teil der Bauvorlagen

    Schön, dass Sie mit mir einer Meinung sind,
    Herr Halbinger.
    Ihrer Aussage, "Nur bei Sonderbauten ist der Nachweis als Teil der Bauvorlagen mit einzureichen", stimme ich zu, ich habe nichts anderes geschrieben.
    Was Sie mir mit dem Rest ihres Postings sagen wollten, habe ich nicht verstanden. Aber ich muss auch nicht alles verstehen ...
  31. Lesetipp: Statik-Nachweis vor Baubeginn erforderlich!

    Herrn Duddeck als Lesehilfe ...
    Statik für Einfamilienhaus im vereinfachten Genehmigungsverfahren erforderlich :
    "Vor Baubeginn ... müssen Nachweise für Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz erstellt sein. "
    Sie sagen sinngemäß:
    "Statik wird weder inhaltlich, noch auf Vorhandensein geprüft, also braucht man's nicht. " Das ist grob falsch.
  32. BayBO Art. 58: Notwendige Unterlagen vor Ausführung!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    noch eins drauf
    Art. 58 BayBOAbk.: Unbeschadet des Art. 72 [= Auch bei erteilter Baugenehmigung] dürfen die Unternehmer Arbeiten nicht ausführen oder ausführen lassen, bevor nicht die dafür notwendigen Unterlagen und Anweisungen an der Baustelle vorliegen.
  33. Standsicherheitsnachweis: Mehr als nur 'Nice to have'!

    Foto von

    @Duddeck
    Wie JDB bereits bemerkt hat: Der Standsicherheitsnachweis ist nicht nur ein "nice to have" ...
    Er MUSS bei allen genehmigungspflichtigen Maßnahmen vor Ausführung erstellt sein.
  34. Falsche Behauptung: Nachweis-Pflicht in der BayBO?

    Eine falsche Behauptung ...
    Eine falsche Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig.
    Der Satz "Vor Baubeginn ... müssen Nachweise für Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz erstellt sein. " steht so nicht in der BayBOAbk., das mag die persönliche Meinung der Herren Halbinger, JDB und vielleicht von Bruno sein, Gesetzescharakter hat diese Aussage jedenfalls nicht.
    Viel mehr steht in bereits von Herrn Halbinger erwähnten Art 64 der BayBO im Absatz (5). Vor Baubeginn, spätestens jedoch vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte, müssen die jeweils ERFORDERLICHEN Nachweise über Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile ... erstellt sein. Und welche Nachweise ERFORDERLICH sind, steht im § 1 der BauVorlV. Unter Absatz (1) Punkt 4. ist zu lesen, dass nur bei SONDERBAUTEN die Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile zu den Bauvorlagen gehören.
    Noch Fragen?
    Ein schönes WEAbk. wünscht
  35. Nachtragsstatik: Sanierung statt Planung – Realität?

    scho' recht ..
    praktisch hat Ortwin recht  -  und ich find die Situation super:
    momentan überleg ich, ob ich den Auftrag für die "nachtragsstatik"
    eines dieser unsäglichen Bauwerke, das frei nach Ortwin's leseart
    errichtet,
    aber nicht geplant wurde, annehmen soll. Wird mehr Sanierung als Nachtrag ☹
    woher kommt's? weil die nachfolgeorganisationen der ehemaligen bauaufsichtsbehörden
    nicht mal das vorhanden sein (ein "blick" auf das Deckblatt eines "telefonbuchs"😉
    der vorgeschriebenen Standsicherheitsnachweise zu prüfen in der Lage sind.
    das ist nicht die schuld der wenigen verbliebenen Sachbearbeiter, das liegt
    am stellenabbau und an einer pseudolibertinistischen Bauordnung, die doch
    immer wieder, wenn auch vereinzelt, durchgesetzt wird, bis hin zum baustopp
    und zur Nutzungsuntersagung, wenn keine erf. nachweise vorliegen.
  36. BayBO-Interpretation: Unterlagen für Beurteilung vs. Ausführung

    Foto von

    du gibst aber schnell kleinbei Markus
    "erforderlich" ist nicht "ERFORDERLICH". Die Bauvorlagenverordnung regelt nur die für die _Beurteilung_ erforderlichen Unterlagen (Art. 67 (2) Satz 1: "Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen"😉. Spätestens bei Baubeginn geht es gemäß dem von mir weiter oben zitierten Art. 58 (1) Satz um die für die _Ausführung_ erforderlichen Unterlagen (" ... dürfen die Unternehmer Arbeiten nicht ausführen ..., bevor nicht die dafür notwendigen Unterlagen und Anweisungen ... "😉.
    Auch in Art. 64 (5) geht es um Unterlagen zur Ausführung, und zwar um "Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte" und die  -  nach meiner Lesart  -  HIERFÜR "jeweils erforderlichen Nachweise", die "erstellt sein" müssen. Ausdrücklich steht da "erstellt" und nicht "vorzulegen", die Bauvorlageverordnung ist also die falsche Verordnung.
    Wenn niemand beurteilen will, sind Unterlagen hierfür entbehrlich. Wenn aber jemand bauen will, gehören Unterlagen her.
  37. Klarstellung: Standsicherheitsnachweis sinnvoll, aber nicht Pflicht

    Klarstellung meiner Position
    Selbstverständlich ist mir bewusst, dass ein Standsicherheitsnachweis selbst für ein einfaches Einfamilienhaus sinnvoll und notwendig ist. Daran sollte kein Bauherr und auch kein Bauunternehmer sparen. Aber darum geht es in unserem Disput gar net, sondern lediglich darum, ob diese Papiere bei der Bauvorlage mit eingereicht werden müssen. Und das müssen sie in Bayern eben nicht. Das ist alles, was ich sagen wollte. Ob das gut oder schlecht ist, sei mal dahin gestellt, auch meiner Meinung nach eher schlecht.
    Ich habe ja vor zwei Jahren selbst gebaut und habe auch keinen Standsicherheitsnachweis eingereicht, obwohl dieser selbstverständlich vorhanden war. Wenn dies verpflichtende Unterlagen gewesen wären, hätte sich das Bauamt auf jeden Fall gerührt, da bin ich mir sicher.
    Ich geh jetzt zum Schafkopf karteln ...
    MfG Ortwin
  38. Behörden-Kontrolle: Stichproben statt umfassender Prüfung

    Foto von

    @Duddeck
    Wie oft war der Sachbearbeiter der Behörde auf Ihrer Baustelle?
    Was hat er dabei alles überprüft bzw. was hat er alles nicht überprüft?
    Hat er die Wand- und Firsthöhen (Wandhöhen, Firsthöhen) nachgemessen?
    Hat er überprüft ob die EnEVAbk. eingehalten ist?
    Hat er sich die Zulassungen usw. aller entsprechenden Baustoffe vorlegen lassen?

    ...
    Die Behörde prüft (insbes. im Außendienst) nur noch stichpunktartig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine 100 % vollständige Prüfung noch gibt.
    Der Standsicherheitsnachweis muss gemacht sein und müsste folglich (z.B. auf Verlangen) vorgelegt werden können. Er muss NICHT eingereicht werden!
    Was anderes habe ich bisher auch nicht geschrieben ...

  39. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Einfamilienhaus ohne Statiker bauen: Risiken, Baurecht & Alternativen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit eines Statikers beim Bau eines Einfamilienhauses, insbesondere im Kontext der bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.). Es wird erörtert, ob ein Standsicherheitsnachweis zwingend erforderlich ist und welche Risiken entstehen, wenn darauf verzichtet wird. Die Rolle des Bauträgers und die Verantwortung des Bauherrn werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Statik-Haftung: Bauherr-Unterschrift und Folgen bei Schäden unterschreibt der Bauherr ein Formblatt, das die Standsicherheit bescheinigt, was ihn im Schadensfall haftbar machen kann. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Statikberechnung.

    ✅ Empfehlung: Auch wenn die BayBO für bestimmte Bauvorhaben keinen expliziten Standsicherheitsnachweis fordert, wird im Beitrag Klarstellung: Standsicherheitsnachweis sinnvoll, aber nicht Pflicht betont, dass ein solcher Nachweis sinnvoll und notwendig ist, um Risiken zu minimieren. Es wird empfohlen, nicht an der Statik zu sparen.

    🔴 Risiko: Mehrere Beiträge weisen auf die Risiken hin, die entstehen, wenn auf eine unabhängige Statikprüfung verzichtet wird, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Bauträgern. Der Beitrag Statik-Verzicht: Risiko von Rissen und Folgeschäden warnt vor nicht sanierbaren Rissen und klemmenden Türen als mögliche Folgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich unabhängig beraten lassen und gegebenenfalls einen eigenen Statiker beauftragen, um die Tragwerksplanung zu überprüfen. Der Beitrag Statiker finden: Unabhängiger Experte vs. Bauträger-Statiker? gibt Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Statikers.

    Die Diskussion zeigt, dass die Frage nach der Notwendigkeit eines Statikers und eines Standsicherheitsnachweises komplex ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Art des Bauvorhabens, den regionalen Bauvorschriften und der individuellen Risikobereitschaft des Bauherrn. Es wird deutlich, dass eine sorgfältige Planung und unabhängige Prüfung der Statik entscheidend sind, um langfristige Schäden und finanzielle Risiken zu vermeiden. Die Beiträge Baurecht Bayern: Standsicherheitsnachweis erforderlich? und BayBO: Standsicherheitsnachweis – Muss oder Nice-to-have? bieten detaillierte Einblicke in die rechtlichen Aspekte und die unterschiedlichen Interpretationen der BayBO.

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