Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar
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Baukosten
Vielleicht versucht er auf diese Weise sein Honorar zu reduzieren. Bei den aktuell explodierenden Baupreisen profitieren ja vor allem die ArchitektInnen ohne eigentlich mehr zu leisten. -
nur Genehmigung
Die Planung ist üblicherweise in 9 Leistungsphasen unterteilt. LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung ...Da der Vorentwurf nicht den Abstimmungen entspricht, wäre hier schonmal seitens des Architekten nachzubessern.
Für die Honorarberechnung sind, wenn nicht anders vereinbart, die Kosten zugrund zu legene, welche in LPh 3 im Rahmen der Kostenberechnung ermittelt werden.
Nun kenne ich das Preisniveau in Deiner Baugegend nicht. Die Kostenschätzung (LPh 2) mit rund 2.400,- €/m² ist aber schon relativ hoch.
Viel interessanter ist, ob Du mit dem Archi weiter machen solltest. Anscheinend ist das Vertrauen bereits hin, da macht eine weitere Zusammenarbeit keinen Sinn mehr.
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Kostenberechnung eines Architekten
Abgesehen davon, daß der Entwurf nicht den Vorgaben entspricht und zunächst nachgebessert werden müßte, bestehen auch auf Ihrer Seite noch falsche Vorstellungen. So mindern Eigenleistungen, nach meinem Kenntnisstand, nicht das Honorar des Architekten. Er muß schließlich das Treppenloch für die Treppe mit Eigenleistung vorsehen.Das sollte Ihnen ein wirklich fachkundiger Rechtsanwalt für Baurecht, und die wirklich fachkundigen sind so selten wie ein weißer Elefant im Hochgebirge, erläutern.
Besser ist es natürlich, Sie vereinbaren zunächst einen gut vorbereiteten Gesprächstermin mit dem Architekten und einem eigenen Fachmann. Im derzeitigen Zustand, mit einer völlig falschen Lösung, besteht nach meiner Ansicht, kein Honoraranspruch. Die Leistung ist nicht erbracht, kann aber durch Nachgebesserung erbracht werden.
Ich würde die Bezahlung nicht ohne Begründung ablehnen. Einfach die Zahlung endgültig und schriftlich verweigern, bietet einen eindeutigen Grund zur Klage, die Sie vermutlich verlieren werden.
Ob ein Anbau für 100 oder nur 70 m² 200.000 kostet, möchte ich nicht beurteilen. Aber unrealistisch erscheint es mir heute nicht. Ein Anbau ist eben teurer als ein Neubau.
Ein Architekt wäre übrigens für so einen Bauantrag nicht notwendig gewesen. Es gibt in vielen Bundesländern die sog. kleine Bauvorlangenberechtigung für Bautechniker, Bauingenieure oder auch Maurermeister für Wohnflächen bis, in der Regel, 200 m².
Ob diese Berufsgruppen das auch können, ist die andere Frage.
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Schritt für Schritt
Wenn man bedenkt, dass Leistungsstufen Schrittfür Schritt erbracht werden und der Bauherr jede Stufe genehmigen muss einschließlich der Kosten, so muß man früh merken dass was schief läuft. Wenn Bauherr und Architekt nicht miteinander sprechen, dann ist ein Scheitern vorprogrammiert. Und wenn miteinander gesprochen wird sollte ein Protokoll das Geringste sein.