Architektenleistung aufteilen: Sinnvolle Vergabe nach Leistungsphasen (1-7 vs. 8)?
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Architektenleistung aufteilen: Sinnvolle Vergabe nach Leistungsphasen (1-7 vs. 8)?

Macht es Sinn, die Architektenleistung von vorneherein getrennt zu vergeben. z.B. Phase 1-7 an Architekt A und Phase 8 an Architekt B?
Wir planen ein Einfamilienhaus im Raum München und schwanken zwischen 2 Architekten und einem Bauträger.
Architekt A macht beim Planerischen den besseren Eindruck und scheint auch die günstigeren Firmen für die Ausschreibung zu kennen.
Architekt B (der eigentlich ein Bauingenieur. ist und für die Planung mit einem Innenarchitekten zusammenarbeitet) macht einen sehr gewissenhaften Eindruck und wurde uns von Bekannten empfohlen vor allem als guter Bauleiter.
Der Bauträger schließlich baut unser Wunschhaus zu einem günstigen Preis.
Was habt Ihr für Ratschläge, vor allem zur getrennten Vergabe für A und B? Ist das gut, weil so auch eine gegenseitige Kontrolle stattfindet, oder eher schlecht, weil einer die Schuld auf den anderen schieben kann, wenn was schiefläuft?
Vielen Dank schon mal für Eure zahlreichen Antworten!
Günter
  • Name:
  • Günter Feldhäuser
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unklare Verantwortlichkeiten zwischen den Architekten können zu Baufehlern und Verzögerungen führen.

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    Ich verstehe, dass Sie überlegen, die Architektenleistung für Ihr Einfamilienhaus aufzuteilen. Grundsätzlich ist es möglich, Architektenleistungen nach Leistungsphasen zu vergeben, beispielsweise die Phasen 1-7 an Architekt A und Phase 8 an Architekt B.

    Vorteile einer Aufteilung:

    • Spezialisierung: Architekt A könnte besonders stark in der Entwurfsplanung sein, während Architekt B sich auf die Bauleitung konzentriert.
    • Kostenkontrolle: Sie könnten durch die Aufteilung möglicherweise günstigere Angebote erhalten.

    Nachteile und Risiken einer Aufteilung:

    • 🔴 Schnittstellenprobleme: Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.
    • 🔴 Koordinationsaufwand: Die Kommunikation zwischen den Architekten muss reibungslos funktionieren.
    • 🔴 Haftungsfragen: Im Schadensfall kann die Zuordnung der Verantwortlichkeit erschwert sein.

    Ich empfehle Ihnen, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Vorfeld vertraglich ab und holen Sie Angebote von Architekten ein, die Erfahrung mit der Aufteilung von Leistungsphasen haben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Baukosten
    Bauleitung
    Die Bauleitung überwacht die Ausführung der Bauarbeiten und koordiniert die verschiedenen Gewerke. Sie ist für die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Ausführung verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauüberwachung, Bauleiter
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Honorar, Haftung und Kündigungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und anschließend verkauft. Er übernimmt in der Regel die gesamte Planung und Ausführung des Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Projektentwickler, Bauunternehmen
    Haftung
    Die Haftung beschreibt die Verantwortung für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen. Im Baurecht haften Architekten und Bauunternehmer für Mängel und Schäden am Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Bauherrenhaftpflicht
    Schnittstellenkoordination
    Die Schnittstellenkoordination bezeichnet die Abstimmung und Koordination der verschiedenen am Bau beteiligten Parteien, insbesondere bei der Übergabe von Verantwortlichkeiten zwischen verschiedenen Architekten oder Gewerken.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Projektsteuerung, Kommunikation

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist es üblich, Architektenleistungen nach Leistungsphasen aufzuteilen?
      Es ist nicht die Regel, aber durchaus möglich. Besonders bei größeren Projekten oder wenn spezielle Fachkenntnisse gefragt sind, kann eine Aufteilung sinnvoll sein. Wichtig ist eine klare vertragliche Regelung der Verantwortlichkeiten.
    2. Welche Leistungsphasen sind besonders kritisch für eine Aufteilung?
      Die Übergänge zwischen den Leistungsphasen sind kritisch, insbesondere zwischen Entwurfsplanung (LPAbk. 3) und Ausführungsplanung (LP 5) sowie zwischen Bauleitung (LP 8) und Objektbetreuung (LP 9). Hier muss eine nahtlose Übergabe gewährleistet sein.
    3. Wie kann ich sicherstellen, dass die Kommunikation zwischen den Architekten reibungslos funktioniert?
      Vereinbaren Sie regelmäßige Abstimmungsgespräche und legen Sie klare Kommunikationswege fest. Dokumentieren Sie alle Entscheidungen und Vereinbarungen schriftlich.
    4. Wer haftet im Schadensfall, wenn die Architektenleistung aufgeteilt wurde?
      Das hängt von der Ursache des Schadens ab. Grundsätzlich haftet der Architekt, der den Schaden verursacht hat. Bei unklaren Verantwortlichkeiten kann es jedoch zu Streitigkeiten kommen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein.
    5. Welche Rolle spielt der Bauleiter bei einer aufgeteilten Architektenleistung?
      Der Bauleiter koordiniert die verschiedenen Gewerke und überwacht die Ausführung der Arbeiten. Er ist auch Ansprechpartner für die Architekten und sorgt für eine reibungslose Kommunikation.
    6. Wie wirkt sich die Aufteilung der Architektenleistung auf das Honorar aus?
      Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Aufteilung der Leistung kann sich auf die Höhe des Honorars auswirken, da möglicherweise zusätzliche Kosten für die Koordination entstehen.
    7. Kann ich die Architektenleistung auch an einen Bauträger vergeben?
      Ja, das ist möglich. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass der Bauträger in der Regel ein eigenes Interesse verfolgt und möglicherweise nicht die gleichen Prioritäten setzt wie ein unabhängiger Architekt.
    8. Was ist bei der Vertragsgestaltung mit mehreren Architekten zu beachten?
      Achten Sie auf klare Regelungen zur Haftung, Verantwortlichkeit, Koordination und Kommunikation. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Architektenberater beraten.

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  2. Architektenleistung: Trennung der Leistungsphasen – Risiko!

    bei einem Einfamilienhaus
    halte ich persönlich nichts von einer Trennung der lph. ein guter Architekt kann beides. der Gedanke, das sich die beiden dann gegenseitig kontrollieren ist zwar schön und gut, bringt im Ergebnis aber nichts. der Architekt kontrolliert sich selbst schon mal in den verschiedenen lph und dann wird er noch einmal durch den Bauherren, den TragWerksplaner und den HandWerker kontrolliert. dieses viergestirn ist m.e. die beste Lösung. so richtig gut werden die Details, wenn sie noch auf der Baustelle verfolgt und optimiert werden. sind da verschiedene Büros am Werk, bleibt viel auf der strecke. wenn es also ein richtig gutes Haus werden soll und nichts von der Stange, beauftragen sie am besten 1-8 und sind offen für den blick über den Horizont. freundliche Grüße
    ps: München? da kenne ich auch noch einen.
  3. Architekten-Vergabe: 'Aus einem Guss' – Individualität vs. Festpreis

    Aus einem Guss
    Zwei Köche = viele Köche ...
    (außer, wenn der zweite die Fehler des ersten wettmacht ...)
    Der Bauträger nimmt Ihnen viele Entscheidungen ab (aber u.U. auch die Individualität)
    ... und die Sache mit dem Festpreis: Vergleichen Sie immer Äpfel mit Äpfeln! Die nachträglichen "Sonderwünsche" macht der Bauträger auch nicht umsonst!
    Schöne Grüße
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenleistung aufteilen: Vor- & Nachteile der Vergabe

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob es sinnvoll ist, Architektenleistungen nach Leistungsphasen aufzuteilen. Ein Aspekt ist die mögliche Kontrolle durch verschiedene Architekten, ein anderer die Einheitlichkeit des Projekts. Bauträger nehmen Entscheidungen ab, was sowohl Vor- als auch Nachteile hat. Der Vergleich von Angeboten, insbesondere bei Festpreisen, ist entscheidend.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Eine Trennung der Leistungsphasen birgt Risiken, da ein guter Architekt idealerweise alle Phasen abdecken kann, wie im Beitrag Architektenleistung: Trennung der Leistungsphasen – Risiko! betont wird. Die Kontrolle erfolgt ohnehin durch Bauherren, Tragwerksplaner und Handwerker.

    ✅ Zusatzinfo: Die Vergabe der Architektenleistung 'aus einem Guss' kann die Individualität des Bauvorhabens beeinträchtigen, bietet aber möglicherweise einen Festpreis, wie im Beitrag Architekten-Vergabe: 'Aus einem Guss' – Individualität vs. Festpreis erläutert wird. Sonderwünsche können jedoch auch beim Bauträger zusätzliche Kosten verursachen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Vor- und Nachteile einer getrennten Vergabe von Architektenleistungen sorgfältig abwägen und Angebote, insbesondere Festpreise, genau vergleichen. Die Kompetenz des Architekten in allen Leistungsphasen ist ein wichtiger Faktor. Es ist ratsam, Referenzen einzuholen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Architekten oder einem Bauträger im Detail zu prüfen.

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