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  • 11273: Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist

Architekt / Architektur

Bauforen aktuell
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Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist 21.08.2013    

Liebe Forum Mitglieder! Mich beschäftigt derzeit ein Problem mit unserem Architekten, der aufgrund einer beabsichtigten Hinzuziehung eines Sachverständigen das Vertrauensverhältnis so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz hatten und auch haben. Wir möchten jedoch gern, dass ein zweiter Fachmann sich die Ausführungspläne nochmal ansieht und sich eine weitere Meinung bildet, da wir bereits in der Vergabephase von einigen Baufirmen zu hören bekommen haben, dass manche Dinge nicht ganz so zu realisieren sind oder andere Materialen genutzt werden müssen. Wir sprechen sicherlich nicht von riesen großen Abweichungen, aber ich kann sie als Laie nicht bewerten. Unsererseits liegt derzeit nur ein Angebot eines Sachverständigen vor, welchen wir nach belieben auf Stundenbasis hinzuziehen können. Er übernimmt somit keine Bauleitung wie in der LPA 8. Sofern wir aber möchten, würde er uns auch bei den Abnahmen begleiten. Diese wurde unsererseits dem Architeken so eröffnet. Dieser empfindet dies als Vertrauensbruch und meinte, dass Vertragsverhältnis nicht aufrecht erhalten zu können. Er würde nun die LP 5 beenden und die LP 6 nur für den Rohbau noch abschließen. Meines erachtens stellt die Hinzuziehung eines weiteren Fachmann zu unserer Sicherheit keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Auch habe ich seine fachliche Kompetenz in keinem Falle in Abrede gestellt, noch mich anderen gegenüber abfällig geäußert. Nur muss ich mich fragen, ob es normal ist, dass ein Architekt so handelt, wenn man einen zweiten Mann darüber gucken lässt. Was sagt Ihr dazu.

Name:

  • Sonne07
  1. Kündigung des Architektenvertrages 21.08.2013    

    Sehr geehrte Ratsuchende,

    ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller (Ihnen) jederzeit gekündigt werden (§ 649BGB). Dafür wird dann ein Teil der Vergütung fällig. Der Werkunternehmer/ Architekt kann den Vertrag nicht so einfach kündigen. Er braucht dafür einen wichtigen Grund. Diese wichtigen Gründe werden aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Dafür muss dem Architekten die Fortführung des Vertrages unzumutbar sein. Die Gründe werden durch die Rechtsprechung anhand einzelner Fälle ausgeurteilt. Eine zusätzliche Beauftragung eines Sachverständigen ist mir als Grund bisher nicht bekannt. Wichtige gründe wären, keine Bezahlung, wüste Beschimpfungen etc. Ganz im Gegenteil würde ich mir an Ihrer Stelle leichte Sorgen machen, warum der Architekt so reagiert. Es kann aber auch sein, dass es sich nur um gekränkten Stolz handelt.

    mit freundlichen Grüßen RA N.Kashlan PS. Eine fundierte Rechtsberaung kann durch meine Ausführungen nicht ersetzt werden.

    Weiterführende Links:

    • http://www.kashlan.de

    Name:

    • Nadim Kashlan
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.kashlan.de
  2. Ringelfitz mit Anfassen oder was? 22.08.2013    

    Foto von Markus Reinartz

    Kurios, warum kündigt man einen Vertrag, nur weil eine Dritte Meinung eingeholt werden soll. Irgendwie nicht nachvollziehbar.

    Was soll denn das, wenn der Architekt ordnungsgemäß gearbeitet hat, dann hat er doch nichts zu befürchten.

    Allerdings jetzt gerade eben darum würde auch ich an Ihrer Stelle den Sachverständigen beauftragen.

    Auch dürfte dies kein wichtiger Grund sein, der zu einer ordnungsgemäßen Kündigung ausreicht bzw. der eine Kündigung rechtfertigen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  3. Vielen Dank für Ihre Antworten ! Ja ... 22.08.2013    

    ... Vielen Dank für Ihre Antworten!

    Ja ich glaube es geht hier wirklich um, wie Sie sagten, gekränkte Eitelkeit. Auch ich war zunächst einmal überfordert, wie er bereits zu Gesprächsbeginn mitteilte, uns die Aufhebung des Vertrages anzubieten. Ich habe das zunächst nicht für voll genommen, da wir bisher überhaupt nichts in die Wege geleitet haben und lediglich ein Angebot vorliegen haben, in welchen uns auf Stundenbasis angeboten wird ,gewissen Teile zu überprüfen bzw. sich anzusehen. Da ich das auch rechtlich einwandfrei und nachvollziehbar für die Zukunft haben möchte, will ich dass nicht von irgendwelchen Freunden und Bekannten machen lassen, sondern von einem Fachmann der sein Geld dafür bekommt und dann im Schadensfall auch dafür haften muss. Vorrangig ging es mir zunächst darum, dass ein zweiter Mann sich die Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse ansieht. Ein paar Punkte wie andere Farbgebung usw. erkenn ich auch selbst, sofern es aber technischer wird, steige ich natürlich mit meinem Wissen aus. Und da unterstelle ich meinem Architekten nicht mal mangelende Kompetenz. Ich möchte nur, dass ein zweiter drüber guckt und vielleicht sagt, upps hier muss noch was rein, oder das könnte man effektiver gestalten und Kosten einsparen. Wir haben kein 0815 Projekt, was mir von vornherhein klar war. Besonders der Bereich Wasser, ist schon anhand des Bodengrundgutachtens nicht ganz einfach. Und hier möchte ich eben im Kellerbereich sicher sein, dass die Plaung hinhauen und uns dann die Bauunternehmen nicht mit haufenweisen Nachforderungen kommen. Ich bin bin persönlich gar der Meinung ich hääte dem Architekten gar nicht mitteilen müssen, wenn ich einen zweiten Mann drüber gucken lassen. Aber eben das wollte ich nicht, da ich denke das gehört zur Vertrauensbasis dazu. Und natürlich ist es eine Art Kontrolle, aber wie soll es denn anders gehen. Ich persönlich war mir nur nicht sicher, ob der Grund der Einschaltung eines weiteren Fachmannes einen wichtigen Grund darstellen kann. Auch wenn ich persönlich das nicht so sehe - und die Gerichte scheinbar auch nicht.

    Ich versuche es jetzt nochmal mit einem klärenden Gespräch, was ich zumindest telefonisch angeschoben habe und er sich nocmal Gedanken machen will.

    Ansonsten würde ich die Kündigung ablehnen und ihn zur vertragsgemäßen Erfüllung des Werkvertrages auffordern. Sollte er die Leistungen dann nicht erbringen - wovon auszugehen ist - würde mir ein Kündigungsrecht (nach erfolgter Nachfristsetzung) in jedem Falle zustehen und er würde sich mir gegenüber Schadensersatzpflichtig machen bei auftretenden Mehrkosten bzw. Zeitverzug.

  4. Das mit der Kontrolle... 22.08.2013    

    ist ein zweischneidiges Schwert!

    Bei vielem gibts mehr als einen Weg, rosa oder pink, längs oder quer, alles gut, alles richtig, nur anders!

    Der Idealfall: Der Kollege versteht sein Fach, plant alles super, der Kontrolleur, versteht auch sein Fach, beide beglückwünschen sich gegenseitig zu Ihrer Fachkompetenz und alle sind glücklich.

    Der gar nicht ideale Fall: Der Kollege versteht sein Fach, plant alles super, der Kontrolleur: 1) meint, sein Honorar rechtfertigen zu müssen, in dem er aus Babymücken Elefantenherden macht 2) hat keine Ahnung, haut aber jede Menge Mist raus und diskreditiert den Planer 3) erhebt seine Sicht (rosa, NICHT pink)zur allein Seeligmachenden 4) ....

    So etwas haben viele Kollegen schon erlebt und haben da aus gutem Grund keinen Bock drauf. Natürlich kann es auch sein, dass der Kollege schon mehrfach bei miesen Planungen erwischt wurde und er grundsätzliche Angst hat.

    Das sind andere mögliche Gründe für die Reaktion des Kollegen. Ich bin mal frech und gehe nicht davon aus, der Kollege wisse um Planungsmängel. Wenn es nicht die obigen Gründe sind, dann wirds eher Eitelkeit sein.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  5. Wir habe da grad so einen Idioten... 22.08.2013    

    ... der BbQ macht. Keinen Schimmer von HRB, aber große Klappe. Der Junge kann alles, weiß alles und wenn man hinterfragt, kommt außer viel heißen Luft nix.

    Ein Universalgenie, der sich zum Planer, Ausführenden, Statiker, alles macht.

    Na ja, einer, der früher an Autos rumgeschraubt hat und heute halt Häuser begutachtet. Das zu einem Stundenlohn, davon träumt Ihr...

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  6. Hallo Ihr Lieben, Danke für kritischen Bedenken. ... 22.08.2013    

    ... Hallo Ihr Lieben,

    Danke für kritischen Bedenken. Das ist mir völlig klar, dass es passieren kann, dass der eine eins a plant und der andere alles anders machen würde. Aber glaubt mir, deshalb habe ich mir auch ein Sachverständigen genommen, mit dem ich persönlich schon gesprochen habe und der vorallem auch schon im Freundeskreis Bauvorhaben betreut hat. Es ist sehr solide und ist auch für andere Lösungen zu haben, aber Sie müssen fachlich richtig sein und zu keiner minderwertigen Qualität führen. Ich weiß von den Freunden, dass er ihn gegenüber auch schon Mängel zurückgewiesen hat und ihnen erläutert hat, dass dies in der Norm liegt und nicht zu beantstanden ist. Leider ist unser Architekt nicht ganz so besonnen. Was einfach schade ist. Er hat sein Geschäft schon lange und hat auch gut Aufträge, da sind wir mit unserem EHF sicher nicht erste Wahl (ich kann damit leben). Das er minderwertige Qualität bringt oder einen schlechten Leumund hat ist nicht der Fall. Und sollten Fehler auftauen, dann denke ich sind die nicht aus gewollt, sie passieren nun mal, aber man kann sie vielleicht frühzeitig erkennen und muss nicht während des Bauens dann irgendwelche Notlösungen suchen. Gleich mit einer Kündigung um sich zu hauen und Tatsachen zu schaffen, die auf unser Vertrauensverhältnis schon große Auswirkung haben, ist nicht angebracht. Denn ich muss doch damit rechnen, dass er mir ständig eine Kündigung androht wird, nur weil vielleicht was nicht so läuft. Und da finde ich es nur fair, wenn ich mit ihm darübr reden will, seine Pläne nochmal durch eine zweite Person begutachten (drüber gucken) zu lassen. Ich fände es gut, wenn er weiß wer es ist und wenn es Unstimmigkeiten gibt, dass vielleicht beide gleich auf kurzem Wege sich abstimmen können.

  7. Kontrollen sind üblich 26.08.2013    

    Kontrolleure beim Bau sind üblich und die nennen sich Projektsteuerer mit allen möglichen Varianten je nach Projektgröße. Und am Schluss kommt der Sachverständige zur Abnahme. Ein Architekt macht keine Fehler und hat aber eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Planungsrisiko. Also ist die Kontrolle seiner Arbeit eine ganz normale Sache für einen Architekten. Wenn der Architekt so wie geschildert reagiert, dann fehlt etwas. Entweder das Fehlende ist bereits genannt oder es ist noch verborgen. Gruß

    Name:

    • Herr Kla-2930-Kir

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