ZWS-Vertrag kündigen: Anzahlung zurückfordern? Erfahrungen mit ZWS-Komponenten?
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit
ZWS-Vertrag kündigen: Anzahlung zurückfordern? Erfahrungen mit ZWS-Komponenten?
Wir haben auch völlig naiv (wie ich heute weiß) auf einer Messe den ZWS-Beratern geglaubt (anstehende Preiserhöhungen, Messepreis etc.). Inzwischen weiß ich auch, dass wir unsere Komponenten (Strom, Heizung, Sanitär, RWN) vergleichsweise teuer eingekauft haben.
Vor kurzem brauchten wir von ZWS die Angaben zur Erstellung unseres Werkplans. Dann hieß es, dass wir ca. 15 - 20 % der Vertragssumme anzahlen müssen, bevor wir diese Pläne erhalten. Das haben wir auch gemacht, bloß bei der Elektroplanung warten wir jetzt seit Wochen auf die überfälligen Pläne, trotz mehrfacher Anrufe und Zusagen, dass wir sie erhalten würden. Da mittlerweile unsere Kellerbaufirma bereits am Arbeiten ist, drängt natürlich die Zeit etwas.
Leider habe ich erst jetzt von diesem Forum erfahren bzw. von dem Ruf, den ZWS in gewissen Kreisen hat. Es ist ja wohl nun zu spät für einen Ausstieg, deshalb würde ich doch gerne wissen, ob es jemanden gibt, der Erfahrungen a) mit der Abwicklung und dem Einbau der ZWS-Komponenten gemacht hat und b) mit den eingebauten ZWS-Anlagen hat (Qualität, Effektivität, Wartung durch ZWS ua.)?
Falls es vielleicht doch noch einen Weg zurück gibt, wäre ich auch dankbar für Tipps!
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Ich verstehe, dass Sie aus Ihrem Vertrag mit der Firma ZWS aussteigen und Ihre Anzahlung zurückerhalten möchten. Da Sie bereits eine Anzahlung für Planungsunterlagen geleistet haben, ist die Rechtslage komplex.
🔴 Gefahr: Ein Ausstieg aus dem Vertrag kann mit Kosten verbunden sein, insbesondere wenn der Werkplan bereits erstellt wurde. Die Firma ZWS könnte Anspruch auf Wertersatz für die erbrachten Leistungen haben.
Ich empfehle Ihnen:
- Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Klauseln zu Kündigung, Rücktritt und Widerruf.
- Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit ZWS (E-Mails, Telefonnotizen).
- Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder Verbraucherrecht beraten.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt auf, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und eine Strategie für die Vertragsauflösung zu entwickeln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus, eine Reparatur) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag einen konkreten Erfolg.
Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Bauvertrag, Architektenvertrag - Anzahlung
- Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung, die der Besteller vor der vollständigen Erbringung der Leistung an den Unternehmer leistet. Die Anzahlung dient in der Regel dazu, dem Unternehmer die Beschaffung von Materialien oder die Deckung von Vorlaufkosten zu ermöglichen.
Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Teilzahlung, Abschlagszahlung - Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht ist das Recht eines Verbrauchers, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht in der Regel bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Bestellungen) und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (z.B. auf einer Messe).
Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Fernabsatzvertrag - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Bauvertrag, Architektenrecht).
Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Nachbarrecht, Baugenehmigung - Verbrauchervertrag
- Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Verwandte Begriffe: BGBAbk., AGB, Fernabsatzvertrag - Werkplan
- Ein Werkplan ist eine detaillierte zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens, die alle notwendigen Informationen für die Ausführung enthält. Er dient als Grundlage für die Handwerker und stellt sicher, dass das Bauwerk fachgerecht erstellt wird.
Verwandte Begriffe: Bauplan, Ausführungsplanung, Detailplanung - Regenwassernutzung (RWN)
- Regenwassernutzung (RWN) bezeichnet die Sammlung und Nutzung von Regenwasser für verschiedene Zwecke im Haushalt oder Garten. Dies kann dazu beitragen, Trinkwasser zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Verwandte Begriffe: Grauwassernutzung, Wasserkreislauf, Trinkwasserverordnung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich einen Vertrag widerrufen, den ich auf einer Messe abgeschlossen habe?
Ein auf einer Messe abgeschlossener Vertrag kann unter Umständen widerrufen werden, wenn ein Widerrufsrecht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und der Unternehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. - Welche Kosten können bei einer Kündigung eines Werkvertrags entstehen?
Bei einer Kündigung eines Werkvertrags kann der Unternehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen haben. Dies umfasst in der Regel die Kosten für die Planung und die bereits erstellten Werkpläne. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Wert der erbrachten Leistungen und den vertraglichen Vereinbarungen. - Was ist ein Werkplan?
Ein Werkplan ist eine detaillierte Planungsgrundlage für die Ausführung eines Bauvorhabens. Er enthält alle notwendigen Informationen für die Handwerker, um das Bauwerk fachgerecht zu erstellen. Dazu gehören unter anderem Maßangaben, Materialangaben und Konstruktionsdetails. - Was bedeutet RWN im Zusammenhang mit Haustechnik?
RWN steht für Regenwassernutzung. Eine Regenwassernutzungsanlage dient dazu, Regenwasser zu sammeln und für verschiedene Zwecke im Haushalt zu verwenden, beispielsweise für die Toilettenspülung oder die Gartenbewässerung. Dies kann dazu beitragen, Trinkwasser zu sparen und die Umwelt zu schonen. - Wie finde ich einen kompetenten Anwalt für Baurecht?
Einen kompetenten Anwalt für Baurecht finden Sie über die Anwaltssuche der regionalen Rechtsanwaltskammer oder über Online-Portale, die auf Baurecht spezialisierte Anwälte vermitteln. Achten Sie auf die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ und die Bewertungen anderer Mandanten. - Was sind meine Rechte, wenn die ZWS-Komponenten überteuert sind?
Wenn Sie feststellen, dass die ZWS-Komponenten überteuert sind, sollten Sie dies gegenüber der Firma ZWS beanstanden und gegebenenfalls einen Preisnachlass fordern. Sie können auch prüfen, ob ein Wucher vorliegt, wenn der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht. In diesem Fall können Sie den Vertrag anfechten. - Welche Rolle spielt der Ruf der Firma ZWS in meiner Entscheidung?
Der Ruf einer Firma kann ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Vertrag sein. Negative Erfahrungen anderer Kunden sollten Sie ernst nehmen und bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Allerdings sollten Sie sich nicht ausschließlich auf den Ruf verlassen, sondern auch Ihre eigenen Erfahrungen und die vertraglichen Bedingungen berücksichtigen. - Was kann ich tun, wenn ZWS meine Anrufe ignoriert?
Wenn ZWS Ihre Anrufe ignoriert, sollten Sie Ihre Anliegen schriftlich per E-Mail oder Brief (am besten per Einschreiben) mitteilen und eine angemessene Frist zur Beantwortung setzen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche, um diese im Streitfall als Beweis vorlegen zu können.
🔗 Verwandte Themen
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Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung von Bauverträgen. - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
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ZWS-Vertrag: Fristsetzung für Werkpläne per Einschreiben!
Erfahrungen
kann ich nicht beisteuern, aber vielleicht ein paar Tipps. Die fehlenden Pläne umgehend schriftlich per Einschreiben anfordern mit Fristsetzung.
Außerdem sofort zum Anwalt (Baurecht) und Vertrag prüfen lassen. Ein erstes Beratungsgespräch kostet 350,- DM.
Haben Sie einen Bauleiter 'auf Ihrer Seite', also nicht vom BT? -
Bauträger vs. Bauleiter: Verständnisfrage zum ZWS-Vertrag
Vielen Dank ...
für Ihren Rat, aber ich verstehe die letzte Frage nicht ganz? Ist Bauträger der Bauträger?
Danke Monika Lindermayr -
Unabhängiger Bauleiter: Druckmittel bei ZWS-Vertragsproblemen
Ja, genau,
BT = Bauträger. Hallo, Frau Lindermayr, die Frage nach 'Ihrem' Architekten deshalb, weil ein nicht beim Bauträger angestellter, also unabhängiger Bauleiter ebenfalls Druck machen kann.
Falls nicht, bleibt Ihnen aus meiner Sicht nur der Druck mit Fristsetzung - s.o.
Und - wie gesagt - ab zum Anwalt.
Ggf. wird der Ihnen sogar zur Androhung von Schadensersatzforderungen bei verspäteter Planlieferung mit allen Folgen raten ...
Keine Rechtsberatung! -
ZWS-Planlieferung: Hoffnung und Erfahrungen mit ZWS-Produkten
Nochmal abwarten ...
Hallo Frau Tussing,
ich habe gestern noch einmal bei ZWS angerufen und der zuständige Bearbeiter hat mir zugesichert, dass die Pläne an uns unterwegs seien (seit Do oder Fr letzter Woche). Mit Paketdienst dauert das ja schon mal ein paar Tage. So warten wir das nun nochmal ab und hoffen das Beste! Danke nochmal!
Ich hoffe ja immer noch, dass irgendjemand hier im Forum über Erfahrungen mit den - eingebauten - ZWS-Produkten berichten kann, damit wir wissen, was auf uns zukommt.
Denn sollte der Plan tatsächlich kommen, haben wir ja keine Handhabe gegen ZWS in der Hand.
Schönen Tag noch!
Monika Lindermayr -
ZWS-Vertrag: Stornierung nach Abschluss in der Zentrale möglich?
Wo Vertrag geschlossen?
In einem Beitrag der Sendung "wieso", ZDF, am 06.08.01 wurde in "Das Allerletzte" die Fa. ZWS "unter die Lupe genommen". Ein Ehepaar hatte mit genau denselben Argumenten (Preiserhöhungen in absehbarer Zeit etc.) einen Vertrag unterschrieben. Es kam nicht zum Kauf der Gebrauchtimmobilie, nun wollte man auch den Vertrag stornieren. Geht nicht, weil dieser in der Zentrale der Fa. ZWS unterschrieben wurde, somit kein "Haustürgeschäft" vorlag. Ehepaar musste "Stornogebühr" oder ähnlich bezahlen (ich glaube 25 %!), obwohl noch kein Finger krumm gemacht wurde. Vielleicht können Sie sich auf "Haustürgeschäft" berufen? Wenn allerdings schon Pläne vorhanden, wird es sicher schwierig werden, die müssen Sie sicher auf jeden Fall bezahlen. Übrigens scheint das generell eine Masche von ZWS zu sein, sodass sogar schon im Fernsehen darüber berichtet wird. Übrigens sind andere auch nicht besser (z.B. Fa. "Herrmann" oder "HEAT"). Nur überteuerte Leistungen und nichts dahinter! -
ZWS-Vertrag: Teilweise Planlieferung nach Anwaltsandrohung
Auf einer Messe ...
Hallo,
wir hatten den Vertrag auf einer Messe geschlossen.
Schade, dass wir die Sendung verpasst haben, das wäre sicher interessant gewesen. Es steht tatsächlich in den AGB von ZWS, dass man bei einem Rücktritt vom Vertrag in jedem Fall 25 % der Vertragssumme bezahlen muss.
Wir haben mittlerweile - nach einem etwas bösen Brief mit Fristsetzung und Anwaltsandrohung - einen Teil der Pläne erhalten, leider sind diese immer noch nicht vollständig. Aber wenigstens können wir jetzt die Leerrohre nächste Woche in die Filigrandecke legen.
Ich gehe davon aus, dass wir jetzt die ganze Geschichte durchziehen müssen, da ein Rücktritt uns nur teuer zu stehen kommen würde und wir ja wenig in der Hand haben.
Wurde in der wieso-Sendung etwas über die Qualität der Produkte gesagt? Oder bloß über die Vorgehensweise bzw. die Machenschaften?
Aber auf alle Fälle danke für die Info!
Viele Grüße
Monika Lindermayr -
ZWS-Vertrag: Verkaufsgespräch auf der Handwerksmesse – Warnung!
Wir waren auch so blöd, und kamen nicht mehr raus! Griff in's Klo?
Wir planen nächstes Jahr im Frühjahr zu bauen, und sind voller Freude zur Handwerksmesse gefahren. Weil wir uns einen Komplett-Anbieter ansehen wollen, haben wir ewig rumgesucht. Zwei Stunden vor Ende der Messe standen wir vor dem Stand der ZWS. Und kurz darauf saßen wir auch schon drinnen. Mit Kaffee und Zigaretten versorgt plauderten wir darauf los, alles wurde vorbildlich erläutert, und somit zogen uns Verkaufsprofis in Ihren Bann. Als nach eineinhalb Stunden der "Verkaufsleiter Bayern" kam waren wir vom System vollends überzeugt. Nun sollten wir gleich einen Vertrag machen, was wir dankend ablehnten. Nun kam Zug zwei der ZWS, Hurra, wir haben gerade noch die Möglichkeit Referenzkunde zu werden. Ich meinte, dass wir weder eine Baugenehmigung, noch das elterliche Grundstück und sonstige konkrete Pläne haben. Kein Problem, weil Preisgarantie bis Mai 2002. Und dann auch noch 18000,- Rabatt! Super Sache. Und die Beiden laberten und so voll, dass mein Mann und ich demokratisch abstimmten. Beide schreiben wir JA auf ein Blatt Papier, und dann ging es eh schon Zickzack.
Als wir die ersten Schritte nach draußen machten wurde mir schon mulmig, ich wollte sofort zurück, um die Verträge zu zerreißen. Sofort am nächsten Tag habe ich sämtliche Beiträge aus diesem Forum ausgedruckt, machte ich mich auf den Weg zu meiner Anwältin und startete einen Widerruf und war nach ewigem Hin und Her über 1000,- los, weil die Rechtsschutz das nichts übernahm. Fazit: Eine Messe zum Verkaufen da, ist keine Vorführveranstaltung und ist auch keine Haustüre, sämtliche Bundesweiten Urteile halfen gar nichts. Und außerdem hätten wir den Stand ja jederzeit verlassen können. So stand alles Aussage gegen Aussage, und wir zogen den Kürzeren. Ich freue mich trotzdem, wenn noch einige Ihre Erfahrungen über den Planungsablauf und die Funktionstüchtigkeit des Systems hier ins Forum stellen werden.
Mir Graust vor der Planung mit der ZWS, eigentlich schon zum kotzen! -
ZWS-Vertrag: Ablauf auf Messe identisch – Preisgarantie wichtig!
Alles genau wie bei uns ...
Hallo,
bei uns war es genau der gleiche Ablauf auf der Messe, das mulmige Gefühl veranlasste uns lediglich, auf eine Verlängerung der Preisgarantie zu drängen. An einen Rücktritt dachten wir zunächst nicht, da wir erst viel später von dem schlechten Ruf von ZWS erfuhren.
Gilt nicht für alle Kaufverträge ein 14-tägiges Rücktrittsrecht? Wieso konnten Sie von den Plänen dann nicht mehr zurücktreten? Und was haben Sie alles gekauft (komplettes Programm)?
Soviel wir bis jetzt wissen, ist die Qualität der Produkte zum größten Teil okay, jedoch hätten wir mindestens zum gleichen Preis alles in gleicher Qualität von Handwerkern machen lassen können! Da darf ich dann gar nicht daran denken, wenn ich auf der Baustelle stehe und Schlitze schlage!
Die Planung bezüglich Heizung und Sanitär ist einigermaßen okay gelaufen, bei Elektro jedoch gab es nur Ärger (da sitzen die Planer ja irgendwo in Dresden) und der zuständige Betreuer hat nie Zeit und ist immer im Stress.
Wir erhalten in der kommenden Woche die ZWS-Lieferungen und sind schon sehr gespannt auf die Produkte! Und vor allem auch, was passiert, wenn es Probleme gibt, wir noch Material nachkaufen müssen o.ä.
Leider hat sich ja immer noch niemand gemeldet, der uns Erfahrungen mit eingebauten ZWS-Komponenten hätte berichten können. -
ZWS-Vertrag: Prozessrisiko vs. Anwaltskosten – Erfahrungen
Naja, irgendwas werden die schon haben, um am längeren Hebel zu sitzen
Das mit den vierzehn Tagen dachte ich auch, aber die beriefen sich auf irgendwelche Urteile. Meine Anwältin hatte alles geprüft, und wir meinten, wenn wir es nun auf einen Prozess ankommen lassen, sind wir schlimmstenfalls 25 % Kaufsumme und sämtliche Gerichtskosten los. Mir reichen 1000,- Anwalt schon.
Naja, vielleicht denkt sich das so manch einer, wenn es um's prozessieren geht.
Wir hoffen das Beste. Bestellt haben wir komplett Heizung mit Solar, Kachelofeneinsatz, Wasserkessel und Gasbrennwertofen, Lüftungssystem und Fußbodenheizung. Da wir das alles von einem Komplettanbieter haben wollten, hatten Sie uns doch schon auf ihrer Seite. Mich ärgert nur unsere Blödheit, immer und immer wieder hört man davon, und dann ist man so zugelullt, man kann schon fast gar nicht mehr nein sagen. Tja, Profis eben.
Ich wünsche Ihnen nächste Woche alles Glück, damit alles "nach Plan" läuft. Bitte geben Sie uns doch Bescheid, wie alles abläuft. Hoffentlich melden sich noch weitere. -
ZWS-Heizung: Einzelbestellung nach Preisvergleich – Erfahrung
Das mit dem Rücktrittsrecht verstehe ich nicht ganz ...
vielleicht waren die so böse, weil es so ein großer Auftrag war.
Ein Bekannter von uns hat ebenfalls etwas von ZWS bestellt, allerdings nur die Heizung - und das in Kenntnis unserer Probleme und auch nur nach vielen Preisvergleichen etc. -, weil das Brenngerät wohl ganz okay ist. Er hatte sich zunächst auch noch belabern lassen, für Sanitär einen Vertrag abzuschließen. Diesen hat er aber nach 1 Woche - ohne Probleme - gekündigt!
Gestern kam die erste große Lieferung - Heizung, Sanitär, Solar, Kamineinsatz. Zum Glück ist bis jetzt alles glatt gegangen. Wir werden sehen, was passiert, wenn wir mit dem Einbau beginnen. Am Donnerstag kommt der ganze Elektrokram. Die Regenwassernutzungsanlage haben wir noch auf Abruf zurückgehalten.
Noch ein Tipp: Wir haben erst viel später gecheckt, dass "Sanitär" bei ZWS nur die Süßwasser-Zuleitungen, nicht jedoch das Abwasser betrifft, weil wir automatisch angenommen hatten, dass da alles beinhaltet ist. Später gab es das böse Erwachen, weil noch weitere unkalkulierte Kosten auf uns zukommen. Nur falls es noch jemanden gibt, der da nicht so genau hingehört hat.
Und falls Sie die Pläne von ZWS vorab brauchen, um den Werkplan erstellen zu können und gleich die wichtigen Aussparungen vorsehen wollen, können Sie sich schon mal darauf einstellen, dass Sie ungefähr 25 % Planungspauschale vorab zahlen müssen, sonst bekommen Sie gar nichts!
Die Lektion haben wir mittlerweile auf jeden Fall gründlich gelernt. Immer mindestens 3 Angebote einholen und überall ganz genau nachfragen!
Ich kann mir auch kaum noch erklären, wie uns das passieren konnte, dass die uns nach 2 Stunden das Gehirn amputiert hatten und wir die Verträge unterschrieben haben!
Ich würde mich freuen, wenn wir uns noch weiter austauschen könnten.
Viele Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
ZWS-Vertrag kündigen: Anzahlung zurückfordern – Erfahrungen
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert Erfahrungen mit ZWS-Verträgen, insbesondere Kündigung, Rücktritt und Anzahlungsrückforderung. Viele Nutzer berichten von aggressivem Verkaufsverhalten auf Messen und Problemen mit der Planlieferung. Rechtliche Schritte und die Beauftragung eines unabhängigen Bauleiters werden als mögliche Lösungsansätze genannt. Einige Nutzer konnten nach Anwaltsandrohung Teilerfolge erzielen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Mehrere Nutzer warnen vor dem Abschluss von ZWS-Verträgen auf Messen aufgrund des hohen Drucks und der oft ungünstigen Konditionen. Siehe hierzu ZWS-Vertrag: Verkaufsgespräch auf der Handwerksmesse – Warnung!.
✅ Zusatzinfo: Ein unabhängiger Bauleiter kann als Druckmittel gegenüber ZWS dienen, um die Planlieferung zu beschleunigen und Mängel zu beanstanden, wie in Unabhängiger Bauleiter: Druckmittel bei ZWS-Vertragsproblemen erläutert wird.
🔴 Kritisch/Risiko: Bei einem Rücktritt vom ZWS-Vertrag können hohe Stornogebühren anfallen (bis zu 25% der Vertragssumme), selbst wenn der Vertrag in der ZWS-Zentrale abgeschlossen wurde. Dies wird im Beitrag ZWS-Vertrag: Stornierung nach Abschluss in der Zentrale möglich? thematisiert.
👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten umgehend einen Anwalt für Baurecht konsultieren, um den Vertrag prüfen zu lassen und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Fristsetzung per Einschreiben für die fehlenden Pläne ist ebenfalls ratsam. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag ZWS-Vertrag: Fristsetzung für Werkpläne per Einschreiben!.
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