Fernwärme mit wasserführendem Kaminofen
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen
Fernwärme mit wasserführendem Kaminofen
Hallo,
ich wohne in Frankfurt am Main (Hessen) in einem EFHA. Die Wärmeversorgung erfolgt durch Fernwärme (Zwangsabnahmeverordnung). Nun möchte ich aber gerne einen wasserführenden Kaminofen in das System integrieren, weshalb ich die Stadt angemailt habe. Ich habe einen Negativbescheid bekommen, dass es verboten sei, mit festen Brennstoffen Warmwasser zu erzeugen oder zu heizen. Man bezieht sich auf den Bebauungsplan B820 (Punkt 20). Ich habe mir diesen online angeschaut. Ein Kamin ist zulässig, sofern er nicht im Dauereinsatz ist (was er bei uns auch nicht ist). Ich kann auch keinerlei Einschränkung finden, die besagt, es dürfe kein wasserführender Kamin sein. Unser Wohngebiet soll beispielhaft für ökologisches Heizen sein. Jedoch hat ein offener Kamin eine Effizienz von 30-40 %, ein wasserführender Kamin aber rund 80 %. Ich sehe hier nur die wirtschaftlichen Interessen der Mainova berücksichtigt, nicht jedoch den Umweltschutz, denn sonst dürfte konsequenterweiser kein Kamin genehmigt werden.
Meine Frage nun: Kann man hier mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt eine Genehmigung erwirken?
Vielen Dank