bei Bau der 2. Doppelhaushälfte wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt erteilt ohne die Nachbarn zu informieren
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

bei Bau der 2. Doppelhaushälfte wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt erteilt ohne die Nachbarn zu informieren

Im Jahr 2009 wurde das vereinfachte Genehmigungsverfahren (NRW) zum Bau einer Doppelhaushälfte durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens hat sich mein Architekt mit dem Inhaber (Bauträger) des Nachbargrundstückes zusammengesetzt, um die Freistellung zu bekommen. Die Pläne meines Hauses wurden vorgelegt und die Pläne der anderen Doppelhaushälfte wurden meinem Architekten ausgehändigt, die Pläne waren etwa identisch. Meine Doppelhaushälfte ist seit März 2010 fertiggestellt. Nun wurde im Juli 2010 mit dem Bau der zweiten Doppelhaushälfte begonnen. Während des Baus wurden wir darauf aufmerksam, dass die hintere Baugrenze, durch Bau eines Erkers, überschritten wurde. Nach Rücksprache mit dem Bauträger erfuhren wir, dass nun kein Doppelhaus mehr, wie ursprünglich geplant, gebaut würde, sondern ein sogenanntes Haus in Haus-Modell. D.h. ein Zweifamilienhaus mit zwei separaten Eingängen und auf den Erker im Erdgeschoss wird der Balkon für die obere Wohnung gebaut, dadurch besteht nun freie Sicht auf unsere Terrasse. Es wurde eine neue Baugenehmigung beantragt und auch genehmigt. Daraufhin haben wir bei der Stadt vorgesprochen, wo uns mitgeteilt wurde, das eine Befreiung vom Bebauungsplan zum Bau des Erkers erteilt wurde. Die Baugrenze beträgt 14 m und nun beträgt sie 15 m. Auf die Frage ob wir nicht informiert werden müssten, wurde uns nur mitgeteilt, dass die Grenze zum Nachbarn 3 m betragen würde und somit wir nicht informiert werden müssten. Dadurch das nun ein Zweifamilienhaus entsteht und im Dachgeschoss Wohnraum geschaffen werden musste, wurde durch Bau eines Drempels eine andere Dachneigung, als unsere gebaut. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern wir haben auch Bedenken, dass das Dach auf Dauer undicht wird. Nun stellten wir fest, dass auch die Firsthöhe von 9 m nicht eingehalten wird, sondern um ca. 25 cm überschritten wird. Wieder haben wir bei der Stadt uns erkundigt und erfahren, dass eine zweite Befreiung vom Bebauungsplan erteilt wurde und nachbarschaftliche Interessen würden nicht berührt und deshalb wären wir nicht informiert worden. Als Begründung wurde angegeben, Aufgrund der anderen Dachneigung wäre bei Einhaltung der Firsthöhe von 9 m, eine vernünftige Abdichtung des Daches nicht möglich. Es ist schon erstaunlich, dass ein Architekt dies bei der Planung nicht berücksichtigt. Da das Grundstück nur 277 m² groß ist wundert uns schon sehr, dass gerade bei einem Doppelhaus die nachbarschaftlichen Interessen nicht berücksichtigt werden. Außerdem sieht das Ganze nicht mehr wie zwei Doppelhaushälften aus. Wer kann uns weiterhelfen, ob die Erteilung der Befreiung so einfach erteilt werden kann, schließlich haben wir uns auch an den Bebauungsplan gehalten, hätten auch gerne noch ein paar Meter mehr gehabt.
  • Name:
  • Maria
  1. Antworten auf 3 wesentliche Fragen

    Frage 1: wurden nachbarschützende Vorschriften verletzt?
    Wohl nein!
    Frage 2: wurde gegen Vorschriften der Baukunst oder Materialien verstoßen? Wohl nicht!
    Frage 3: Darf ein Amt gegen die selbst gemachten Vorschriften mit Befreiungen reagieren? Wohl ja!
    Damit reduzieren sich Ihre Einspruchsmöglichkeiten erheblich.
    Einziger Punkt wäre, dass Grundlage Ihrer Genehmigung die fertige Planung des Nachbarn war und nun abgewichen wird.
    Ob das Aussicht auf Erfolg hat, klärt Ihr Bau-Fachanwalt.
    Wenn ja, ist Eile geboten, sonst werden Tatsachen geschaffen.
    Gruß

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