Grenzabstand nicht eingehalten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Grenzabstand nicht eingehalten

Hallo zusammen,

Wir bauen im schönen Baden Württemberg und haben einen Balkon mit einer Länge von 11 Metern. Auf der einen Seite endet er an der Scheune des Nachbarn direkt auf der Grundstücksgrenze. Die beiden Häuser stehen direkt aneinander. Die Tiefe ist 3,6 m. Auf der anderen Seite beträgt der Abstand zum Nachbargrundstück 2 m. Unser Haus selber hat nur ca. 0,7 m Abstand zur Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus ist weiter entfernt von der Grenze. Die Tiefe des Balkons dort ist 1,2 m.

Soviel zur Theorie und zum genehmigten Bauantrag. Aus verschiedenen Gründen (Statik/Unachtsamkeit) hat der Balkon nur noch ein Abstand von 1,5 von der Grundstücksgrenze.

Könnt ihr mir sagen, mit welchen Konsequenzen ich hier zu rechnen habe bzw. welche Möglichkeiten ohne den Balkon zu kürzen?

Viele Grüße Daniel

  1. Nachbarschutz

    Es sind nachbarschützende Vorschriften verletzt. Folglich sind Vereinbarungen mit den Nachbarn zu treffen sonst droht Rückbau.

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