Hallo Freunde,
ich wollte euch mal fragen ob man
die Mindestabstände zum Grundstück
des Nachbarn unterschreiten darf, wenn
man eine Außendämmung drauf macht!?
Falls ja wieviel maximal?
Falls wichtig, das Bundesland ist Hessen.
Viele Grüße
Eddie
Dämmung und Nachbar
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Dämmung und Nachbar
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HBO § 6 Absatz 6
... gibt dazu eine Antwort:
(Zitat)
... Vor die Außenwand vortretende Bauteile und Vorbauten, wie
1. Gesimse und Dachvorsprünge sowie
2. Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, Erker und Balkone, die insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,
bleiben bei Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen außer Betracht, sofern sie nicht mehr als 1,50 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben. An bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehEnden Gebäuden nachträglich angebrachte Außenwandverkleidungen, die dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung dienen, können in dem hierfür nötigen Umfang in die Tiefe der Abstandsflächen hineinragen. (Zitat Ende)
Viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen.
Uwe Berghammer
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