Dachausbau Genehmigung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Dachausbau Genehmigung

Hallo,

wir haben ein Mehrfamilienhaus (MFH) Haus mit 5 Parteien und wollen das Dachgeschoss ausbauen das Dachgeschoss ist nur einseitig ausgebaut.

2012 Haben wir das Dach Saniert und gleichzeitig zwei neue Schleppgauben erstellen lassen die wir beantragen haben müssen.

Bei der Zeichnung Erstellung Gauben haben wir in die Zeichnung das Komplette Dachgeschoss als ausgebaut angegeben.

Dach linke Seite Wohnung 50² Bestand Dach rechte Seite Wohnung 50 m² war kein Bestand wurde so angegeben

Den Bauantrag für die Gauben haben wir eingereicht und auch genehmigt beokommen.

Meine Frage wäre jetzt ob wir das Dach zur einer weiteren Wohnung ausbauen können? Oder muss das separat noch mal benatragt werden?

Gruß Maurius

  1. Ist der

    zweite Rettungsweg geklärt und was stand im Bauantrag für die Gauben? Wenn die Gauben auf einen "Speicher" gebaut wurden ist kein zweiter Rettungsweg und keine Wärmedämmung notwendig, bei einem Wohnraum schon. Den fragen, der den Bauantrag gemacht hat, der sollte das wissen!
  2. Aktenbetrug?

    Wenn Sie Gauben für einen ausgebauten Dachboden beantragt haben so hat der, der die Unterschrift geleistet hat eventuell das Baurecht verbogen. Wenn Sie jetzt aber eine separate Wohnung errichten wollen, so können Sie das nur als Eigentümer und nicht als Mieter, oder bei einer WEGAbk. nur mit einem einstimmigen Beschluss. Die Wohnung benötigt Berechnungen für die Grund- und Geschossflächenzahl (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl), Parkplätze, Statik, Wärmeschutz, Eintragungen für Brandschutz, eventuelle Befreiungsanträge. Und der Aktenbetrug fliegt auf wenn ein Dachboden unbemerkt als ausgebaut deklariert wurde. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. schwammige Frage

    Sie haben in den Bauantragsunterlagen drinstehen, dass das gesamte DGAbk. ausgebaut gewesen sei, auch schon vor Umbau der Dachfläche? In einem solchen Fall geht das BA von Bestandsschutz aus und prüft nicht alle Anforderungen. Die daraus entstandene Baugenehmigung rechtfertigt nicht die Annahme, dass die bisher nicht ausgebaute Dachhälfte somit gleich mit genehmigt worden sei.

    Wenn die Hälfte des Daches tatsächlich noch gar nicht ausgebaut war, dann müssen Sie jetzt alles neu einreichen, denn es muss Brandschutz, Rettungswege, Wärmeschutz, usw. nach den aktuellen Anforderungen erbracht werden. So zu tun, als ob das DG vollständig ausgebaut gewesen sei und vollständdig genehmigt worden sei und jetzt eine Wohnung einzurichten, die evtl. nicht den bauaufsichtlichen Mindestanforderungen genügt, wäre zum einen unrechtmäßig gegenüber dem Bauamt und bzgl. der Vermietung evtl. grob fahrlässig, weil evtl. für die Mieter eine latente Gefährdung besteht (fehlender Brandschutz o.ä.).


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