Abrechnung nach neuem JVEG
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Abrechnung nach neuem JVEG

Liebe Kollegen Gerichtssachverständige, zwar gilt das neue JVEG seit dem 01.08.2013, aber ab wann darf man danach abrechnen? Welches ist der richtige Stichtag?
  • Tag des Beweisbeschlusses,
  • das Auftragsdatum,
  • Fertigstellung des Gutachtens (Rechnungsdatum)
  • Eingangsdatum bei Gericht

Wer hat da schon Erfahrungen? Selbst die Gerichte sind sich nicht so ganz sicher und die Kostenbeamten sind momentan nicht zu erreichen.

  1. dieses

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    nach meinem Kenntnisstand ist das Beauftragungsdatum durch das Gericht maßgeblich.

    Grüße

    si

  2. Danke

    habe ich so gemacht! BB und Auftragsschreiben waren vom Mai und Juno, habe ich nach alten Sätzen abgerechnet. Die Entschädigungsstelle ist leider noch immer nicht erreichbar, um zu fragen, wie die das genau handhaben wollen.
  3. Neues JVEG

    Hallo Herr Tilgner, fragen Sie doch mal beim B.V.S. nach. In der noch nicht amtlichen Neufassung vom 01.08.2013 ist unter § 24 Übergangsvorschrift, folgendes geregelt: "Die Vergütung und die Entschädigung sind nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist. Dies gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist. " Ich interpretiere das so, dass es erst Anwendung findet, für ab dem 1. August 2013 an uns erteilte Gerichtsgutachtenaufträge. Entscheidend ist dabei nicht der Eingang eines Gutachtenauftrages bei Ihnen, sondern das Datum, unter dem der Beweisbeschluss ausgefertigt wurde. Liegt dieses BB-Datum demnach noch vor dem 1. August 2013, ist die Vergütung nach dem bisherigen Recht abzurechnen. Viel Erfolg!
  4. Jo, danke

    so habe ich das auch interpretiert.

    Bei dem Punkt "Auftragsdatum" war allerdings etwas unschlüssig, ob damit das Datum des Beweisbeschlusses gemeint ist oder das Auftragsschreiben/Anschreiben des Gerichts an mich, welcheas auf der übersendeten Akte klemmt. Da liegen manchmal etliche Wochen dazwischen.


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