Gutachterkosten zu hoch? Honorar, Abrechnung & Nebenkosten prüfen!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Gutachterkosten zu hoch? Honorar, Abrechnung & Nebenkosten prüfen!

Liebe Leute,
sorry im Vorfeld, dass es länger werden wird:
bedingt durch ein ca. 20 m entferntes Neubauvorhaben in meiner Nachbarschaft wurde mein Haus (Fachwerk, mind. 300 Jahre alt) einer "Zustandsdokumentation und Beweissicherung" durch einen "Architekten Dipl. Ing BDB" unterworfen. Dabei hatte ich mich mit dem Bauherren geeinigt, die Kosten für das Gutachten hälftig zu tragen. Im Vorfeld wurde eine Kostenveranschlagung von dem Gutachter abgegeben: 10 Stunden Arbeit plus 80 Seiten Dokumentation  -  geschätzter Betrag X.
Heute erhielt ich nun die Rechnung: 16 Std. inklusive 95 Seiten Gutachten. Das geschätzte Honorar wurde dabei um 85 % überschritten.
Maßgeblich an der Kostenüberschreitung ist dabei die Seitenanzahl, bedingt durch die Anzahl der im Gutachten aufgeführten Fotos (mit Digitalkamera aufgenommen). 30 waren geschätzt, 118 wurden dokumentiert, was 75 Seiten des Gutachtens ausmacht. Davon sind 31 Stück hochkant, die jeweils eine ganze Seite in Anspruch nehmen. Für eine Seite wird in den Nebenkosten berechnet:
  • 2,50 € "Schreibkosten" (da steht dann "Bild 35", maximal eben noch "Bild 36")
  • 0,50 € "Ausfertigung"
  • 2,00 € bzw. 0,50 € für "Erstfarbdruck" bzw. "Folge-Farbdruck" (je Bild berechnet, nicht je Seite)

Mein halbwegs gesunder Menschenverstand sagt mir, dass man ein Hochkant-Foto nur um etwa 2 % hätte verkleinern müssen, um zwei auf eine Seite zu bekommen. Zudem kann ich als Multimedia-"Geschädigte" nicht erkennen, warum Erst- und Folgedrucke (Erstdrucke, Folgedrucke) verschieden berechnet werden. Alle Seiten inklusive der Fotos kommen je Kopie aus ein und demselben Farbdrucker. Punkt.
Ist sowas normales Abrechnen (ist nach HOAIAbk. aufgestellt)?
Wenn ja  -  für alle Leser: rechnet dann mal schon grob vorsichtshalber mit dem Doppelten, was ein Gutachter im Vorfeld so veranschlagt ...
Wenn nein  -  gibt es sowas wie eine Schiedsstelle für Gutachterhonorare? An wen könnte man sich wenden, der das Gutachten mal prüft?
Ist jetzt ja nicht so einfach, da ich mich mit meinem "Zahlpartner" = dem Bauherren zusammentun müsste, um mit diesem Herren Verhandlungen zu führen.
Info: Haus steht in Hessen  -  Gutachter kommt aus Rheinland-Pfalz.
Gruß  -  Susi

  • Name:
  • Frau FraSie
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie die Höhe des Gutachterhonorars im Zusammenhang mit der Zustandsdokumentation Ihres Hauses prüfen möchten. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Überprüfung der Rechnung berücksichtigen würde:

    • Stundensatz: Ist der Stundensatz des Gutachters angemessen und im Vorfeld vereinbart worden? Orientieren Sie sich an den Honorarsätzen der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), auch wenn diese nicht direkt anwendbar ist.
    • Arbeitsstunden: Sind die abgerechneten Stunden nachvollziehbar und detailliert aufgeschlüsselt? Vergleichen Sie die Stundenanzahl mit dem tatsächlichen Aufwand.
    • Nebenkosten: Sind die Nebenkosten (z.B. Schreibkosten, Fahrtkosten, Materialkosten) einzeln aufgeführt und belegbar? Prüfen Sie, ob die angesetzten Kosten üblich sind.
    • Dokumentation: Entspricht der Umfang der Dokumentation (Seitenanzahl, Anzahl Fotos) dem tatsächlichen Zustand und den Anforderungen?
    • Zusatzleistungen: Wurden Zusatzleistungen (z.B. Farbdrucke, Multimedia-Inhalte) im Vorfeld vereinbart?

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Rechnung detailliert zu prüfen und gegebenenfalls eine schriftliche Stellungnahme vom Gutachter anzufordern. Bei Unklarheiten können Sie sich an eine Schiedsstelle oder einen Bausachverständigen wenden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung
    Gutachten
    Ein Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einer bestimmten Fragestellung. Es dient dazu, eine objektive Grundlage für Entscheidungen zu schaffen und kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, z.B. bei Bauschäden, Verkehrsunfällen oder medizinischen Fragestellungen.
    Verwandte Begriffe: Sachverständigengutachten, Schadensgutachten, Gerichtsgutachten
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und zu bewerten. Sachverständige werden oft zur Erstellung von Gutachten oder zur Beratung in Fachfragen hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Fachmann
    Beweissicherung
    Die Beweissicherung ist ein Verfahren, bei dem der Zustand einer Sache oder eines Sachverhalts zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert wird. Dies dient dazu, Beweise für einen späteren Rechtsstreit zu sichern und den ursprünglichen Zustand nachzuweisen.
    Verwandte Begriffe: Zustandsdokumentation, Schadensdokumentation, Fotodokumentation
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für eine erbrachte Leistung, insbesondere für freiberufliche Tätigkeiten wie die von Architekten, Ingenieuren oder Gutachtern. Die Höhe des Honorars kann entweder frei vereinbart oder durch gesetzliche Regelungen (z.B. HOAI) festgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Gebühr
    Schiedsstelle
    Eine Schiedsstelle ist eine unabhängige Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Parteien vermittelt und versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie bietet eine Alternative zum Gerichtsverfahren und kann insbesondere bei Honorarstreitigkeiten eine sinnvolle Option sein.
    Verwandte Begriffe: Schlichtungsstelle, Vermittlungsstelle, Konfliktlösung
    Stundensatz
    Der Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde einer bestimmten Leistung berechnet wird. Er wird oft bei freiberuflichen Tätigkeiten wie der von Architekten, Ingenieuren oder Gutachtern verwendet, um das Honorar zu berechnen.
    Verwandte Begriffe: Stundenlohn, Arbeitskosten, Personalkosten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die HOAI und inwieweit ist sie relevant für Gutachterhonorare?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Obwohl sie für Gutachterhonorare nicht direkt bindend ist, dient sie oft als Orientierungshilfe bei der Bestimmung angemessener Stundensätze und Nebenkosten.
    2. Welche Nebenkosten dürfen einem Gutachter in Rechnung gestellt werden?
      Zu den üblichen Nebenkosten gehören Fahrtkosten, Schreibkosten, Materialkosten, Kosten für Fotos und Drucke sowie gegebenenfalls Kosten für spezielle Untersuchungen oder Messungen. Alle Nebenkosten müssen einzeln aufgeführt und belegbar sein.
    3. Was kann ich tun, wenn ich das Gutachterhonorar für überhöht halte?
      Ich empfehle Ihnen, zunächst das Gespräch mit dem Gutachter zu suchen und die Rechnung detailliert zu besprechen. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an eine Schiedsstelle oder einen Bausachverständigen wenden, um eine unabhängige Bewertung der Rechnung zu erhalten.
    4. Wie kann ich mich vor unvorhergesehenen Kosten schützen?
      Ich empfehle Ihnen, im Vorfeld eine detaillierte Kostenvereinbarung mit dem Gutachter zu treffen, in der die Stundensätze, Nebenkosten und der voraussichtliche Gesamtumfang der Leistungen festgelegt sind. Klären Sie auch, wie mit eventuellen Zusatzleistungen umgegangen wird.
    5. Was ist eine Zustandsdokumentation und Beweissicherung?
      Eine Zustandsdokumentation und Beweissicherung dient dazu, den Zustand eines Gebäudes oder Bauteils vor Beginn von Bauarbeiten oder anderen Eingriffen zu dokumentieren. Dies dient als Grundlage für die Feststellung eventueller Schäden, die durch die Bauarbeiten verursacht werden könnten.
    6. Welche Qualifikation sollte ein Gutachter für eine Zustandsdokumentation haben?
      Ich empfehle Ihnen, einen Gutachter mit einschlägiger Erfahrung und Qualifikation im Bereich Bauschäden und Bauwerksdiagnostik zu wählen. Ein Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Zusatzausbildung ist in der Regel eine gute Wahl.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?
      Die Begriffe Gutachter und Sachverständiger werden oft synonym verwendet. Ein Sachverständiger verfügt in der Regel über eine besondere Expertise auf einem bestimmten Gebiet und kann diese durch eine Zertifizierung oder öffentliche Bestellung nachweisen.
    8. Wie finde ich einen geeigneten Gutachter für mein Problem?
      Ich empfehle Ihnen, sich bei Architektenkammern, Ingenieurkammern oder Sachverständigenorganisationen nach geeigneten Gutachtern in Ihrer Region zu erkundigen. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Gutachters sowie auf positive Referenzen.

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  2. Schiedsstelle: Architektenstreit – Architektenkammer Hessen

    Eine Schiedsstelle ...
    Eine Schiedsstelle bei Streitigkeiten zwischen Bauherren/Auftraggebern und Architekten gibt es bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
    Einfach mal anrufen: 0611  -  17 380.
    Freundliche Grüße
  3. Gutachter-Vorgehen: Ist diese Praxis üblich?

    Nicht normal?
    Hallo Herr Kugel,
    danke für die superschnelle Antwort. Kann ich aus Ihrer Reaktion schließen, das Sie eine solche Vorgehensweise für nicht als die Regel erachten?
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  4. Kostenschätzung: Architekt muss Rahmen einhalten!

    Einfache Antwort: Ja ...
    Einfache Antwort: Ja wenn ich mit  -  egal was  -  beauftragt werde und eine Kostenschätzung dafür abgeben soll, muss ich auch in diesem Rahmen bleiben.
    Wenn ich merke, dass der Rahmen nicht ausreicht, muss ich mit meinem Auftraggeber reden (es sei denn ich hätte den Freibrief: "mach mal, egal was es kostet").
    Gilt für Handwerkerleistungen wie Architektenleistungen.
    Freundliche Grüße
  5. Reaktion auf Gutachterkosten: 'Reinhängen' am Wochenende

    Bedankt.
    danke  -  dann werde ich mich mal reinhängen. Hätte ja auch sonst nichts anderes zu tun am Wochenende🙂
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  6. Gutachterkosten: Um welchen Betrag geht es?

    um ...
    um welchen Betrag geht es denn mal abgehoben von Prozenten, wenn ich fragen darf?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  7. Gutachterkosten: Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich

    Kosten
    Ich weiß nicht, wie weit ich mich da aus dem Fenster lehnen darf  -  aber es handelt sich um einen Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich.
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  8. Gutachten-Honorar: Kostenüberschreitung bis 30% akzeptabel?

    Jeder der Gutachten erstellt,
    weiß das es vorkommen kann und auch immer wieder vorkommt, dass einen die Zeit und die Kosten davon rennen.
    Auch werden bei der Ortsbesichtigung oft Sachen erkannt, die nicht zu erwarten waren.
    Bei einer Überschreitung von bis zu 30 % ziehe ich so etwas durch.
    85 % ist aber dann doch happig.
    Wenn Sie etwas über Honorierung im Sachverständigenwesen lesen wollen:

    Der Kostenunterschied der 1. Bilder und Kopien (auch wenn diese eigentlich auch Originale sind) kommt aus dem JVEG.

  9. Gutachten: Notwendigkeit der Bilderanzahl prüfen!

    Zu klären wäre hier auch ...
    ob denn alle Bilder zur Dokumentation notwendig waren oder immer 5 verschiedene Ansichten eines Punktes abgedruckt wurden, wo auch eine gelangt hätte.

    Zum Thema Verkleinerungen:
    Für Nicht_multimedia_Künstler ist es z.T. recht zeitaufwändig, die Bilder immer soweit runterzubrechen, dass sie ohne Qualitätsverlust zu zweit auf eine Seite passen.
    Hier kann also (auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht) die preiswertere Variante gewählt sein.
    Rechnen Sie doch mal aus, wie lange für den Preis einer ersparten Bildseite zwei Fotos hätten bearbeitet werden können.

  10. JVEG: Weltfremde Honorarsätze für Gutachter?

    Da kann man ja nur noch den Kopf schütteln.
    An Herrn Caden: vielen Dank für den Hinweis. Da gibt es also ein "Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (Justizvergütungsgesetz, Entschädigungsgesetz)", und das zementiert Aufwände, die mit dem wahren Leben gar nichts (mehr) zu tun haben.
    An Herrn Dühlmeyer: wer eine Digitalkamera beruflich benutzt, sollte auch ein Programm dazu haben  -  oder kann sich eins für unter 100 € leisten  -  bei diesem Honorarsätzen🙂. Da kann man mit der "Stapelverarbeitung" eine beliebe Anzahl an ausgewählten Bildern mit zwei Klicks auch verkleinern. Zeitaufwand (des Computers, je nach Leistung): 30 Sekunden für 30 Bilder maximal ... Ich will ja nicht kleinkariert wirken, aber das kann m.E. ja nun nicht wirklich ein Argument sein ...
    Und wenn ich jetzt mal Korinthen k***** darf: die Hochkantbilder haben eine Höhe von jeweils 11 cm. Auf einer DINAbk. A4-Seite ist m.E. genug Platz, um da zwei Bilder  -  auch in der ursprünglichen Größe  -  zu platzieren, auch mit noch 1 cm Abstand. Platz für die Beschriftung "Bild 01" und "Bild 02" (=2,50 EUR) wäre auch noch genug.
    Aber wenn nach Seiten bezahlt wird (und auch noch die Seiten gezählt werden, auf der die Fotos sind, die ich ja auch noch extra einzeln bezahlen muss, dann liegt mir der Verdacht nahe, das da auf Teufel komm raus Seiten geschunden werden.  -  Hat mich übrigens auch schon damals beim Hauskaufvertrag beim Notar umgehauen, was da nur für ein kleines Fenster auf dem Papier benutzt wurde.
    Aus der Beurteilung, wie viele der Bilder wirklich notwendig waren, möchte ich mich ganz bewusst raushalten  -  deshalb ja meine Frage nach einer Schiedsstelle.
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  11. Bestallungskörperschaften: Beschwerden gegen Gutachter

    Beschwerden nehmen die zuständigen
    Bestallungskörperschaften "gerne" hingegen.
    Ob das JVEG Weltfremd ist, muss ich bejahen.
    Ich hätte an mencher Stelle auch lieber mehr Geld.
    An Ralf, dass herunterbrechen von Bilder ist nicht die "Gutachtenerstellung" sondern das Gutachten schreiben.
    Dieses wird abrechnungstechnisch nicht mit dem Honorar, sondern mit den Schreibkosten vergütet.
    Dieser Aufwand wird mit "Weltfremden" 2,- vergütet.
    Was für ein finanzieller Aufwand hinter dem Sachverständigenwesen steckt  -  wird sich der Laie kaum vorstellen können.
    Ich nehme an, Sie haben gerade Wochenende.
    Ich sitze hier  -  und lese  -  also lerne.
    Das kann ich leider keinem berechnen.
  12. Gutachterhonorar: Private Honorare frei verhandelbar!

    mit dem 2.-
    meinte ich pro Bild.
    Für tausen Anschläge gibt es 75 Cent.
    Viel Spaß beim Tippen.
    Gott sein Dank sind Privathonorare frei verhandelbar.
  13. Kostenschätzung: Gutachter ignorierte akzeptierten Rahmen

    Ich sitze auch hier ...
    Hallo Herr Caden,
    ich sitze auch hier und versuche mich schlau zu machen  -  und draußen scheint die Sonne. Nochmal: ich *habe* mit dem Gutachter verhandelt, will sagen, eine Kostenschätzung von ihm akzeptiert, die ihn wie oben erläutert offenbar gar nicht mehr interessiert hat, als es ums Rechnung schreiben ging. Eben. Trotzdem schönen Dank für Ihre Infos.
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  14. Gutachterkosten: 85% Überschreitung nicht akzeptabel

    Es hat auch keiner geschrieben
    das 85 % Überschreitung OK sind.
    Im Gegenteil.
    Sie sitzen also dar  -  und machen sich schlau  -  ist doch wohl eher Privat  -  oder?
    Oder war das GA für die öffentliche Hand.
    Und Sie als Angestellter opfern jetzt Ihre Freizeit für unser aller Wohl?
  15. Gutachterkosten: Unterbezahlung vs. Kundschaft ausreizen

    Och joh ...
    Och joh jetzt piensen wir uns gegenseitig vor, was wir doch alle für bemitleidenswerte Geschöpfe sind und es ist immer der/die andere ist, der/die uns böse will ...🙂 
    Nicht für unser aller Wohl  -  aber vielleicht für andere potenzielle Auftraggeber eines privaten Gas  -  und vielleicht für alle unterbezahlten Gutachter, die mal probieren wollen, wie weit die Kundschaft mitgeht.
    Im Ernst: ich bezahle gerne gutes Geld für gute Arbeit (auch Angestellte müssen für ihr täglich Brot ordentlich ackern). Wenn ich aber nicht in der Lage bin, mit dem erwähnten gesunden Menschenverstand einzuschätzen, ob die Forderungen okay sind oder ob da jemand *überdentischziehen* probiert, frage ich eben Leute, die es wissen könnten. Meine Frage und die Antworten hat mich weitergebracht. Danke an alle, die sich geäußert haben.
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  16. Gutachterkosten: Wer kann das Lesen berechnen?

    öhm
    Zitat Mark Carden____
    Ich sitze hier  -  und lese  -  also lerne.
    Das kann ich leider keinem berechnen.
    Ende________
    Kann das irgendwer, irgedwem berechnen?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  17. Gutachten: Problem der Kostenüberschreitung für beide Seiten

    Foto von Stefan Ibold

    es ist ein Problem
    Moin,
    es ist für beide Seiten ein Problem. Der SV hat nach einem ersten Überblick einen KV abgegeben, mündlich. Dann hat er die Detailuntersuchungen begonnen. Zu Hause hat er dann die Bilder analysiert. Dabei hat er festgestellt, dass er sehr wahrscheinlich mit den von ihm selber vorgegebenen Zeitraum nicht hinkommt. Und schon steckt er in der Zwickmühle. Einerseits hat er einen Großteil seiner von ihm erwarteten Leistung bereits erbracht. andererseits kann er dem Auftraggeber noch nicht ein ansatzweise fertiges Gutachten überreichen. Der AGAbk. hat die Erwartung (sicher auch unterstützt durch den SV), dass das GA schnell und vor allem präziese erstellt wird.
    Bei Gerichtsbestellten Ga ist das weniger das Problem. Hier ist der SV gezwungen die Arbeit einzustellen wenn er merkt, dass die Zeit = Kosten wegläuft/weglaufen.
    Wie hätten SIE denn reagiert wenn der SV Ihnen (schriftlich) mitgeteilt hätte, dass er seinen Kostenrahmen nicht unerheblich überschreiten wird?
    85 % auch bitte immer in Relation zu den tatsächlichen Kosten sehen. 85 % sind bei einer Überschreitung des Ansatzes von 5 Stunden weniger als bei einem Grundsatz von 25 Stunden (in Geld ausgedrückt).
    Die Abrechnung der Bilder KANN dem von Mark Carden angeführten JVEG entsprechen. Die Berechnungen sind in der Tat für einen Laien (auch meist für den SV selber) nur selten wirklich nachzuvollziehen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  18. Bildbearbeitung: Stapelverarbeitung für Gutachter sinnvoll?

    @ Fragestellerin ...
    Ich habe eine Digi. Und mehr als ein Programm dazu.
    Aber Stapelverarbeitung? Wat den das? .
    Wer sich aus Hobby oder beruflich damit beschäftigt, kennt sowas, aber die anderen  -  die soll es ja auch geben.
    Und bei 2 €/Bild  -  heul. Wie will den da einer kostendeckend arbeiten.
    Und bei 85 % Überschreitung nur aus Bildern  -  eine aber da fehlt mir der Glaube.
  19. Gutachter: Schätzung bei Ortstermin anpassen?

    Ja  -  es ist ein Problem -
    • und es ist mein Problem. Herr Ibold: ich war, genauso wie der Bauleiter (Architekt) der zweiten Partei, bei dem Ortstermin anwesend. Darf ich denn bei einem Gutachter nicht voraussetzen, dass er spätestens am Ende des Termins  -  nachdem er etwa 200 Fotos "verschossen" hat, die Schätzung von vormals 30 Fotos zu mindestens gleich in Frage stellt? Und zwar an Ort und Stelle?

    Angemerkt hat er, dass natürlich nicht alle Fotos im Gutachten auftauchen werden  -  im Falle einer durch den Neubau vermuteten Beschädigung aber bereit ständen, um zu Rate gezogen zu werden.
    Mein Haus ist im Moment (soweit ich das beurteilen kann) weder übermäßig baufällig noch ungewöhnlich stark beschädigt  -  es steht seit mindestens dreihundert Jahren da, wo und wie es steht.
    @Herrn Dühlmeyer: in den Allerweltsprogrammen "paintshoppro" wie auch "photoimpact"  -  mal vorsichtshalber mit registered markiert zu lesen  -  ist diese Funktion relativ einfach aufrufbar.
    Sorry  -  ich muss mich jetzt für zwei Tage abmelden  -  eine Angestellte fährt dahin, wo der Boss sie hinschickt.
    Gruß  -  Susi

    • Name:
    • Frau FraSie
  20. Gutachterhonorar: Fortbildungskosten berücksichtigen!

    @Herr Ulr-372-Ree
    ich denke mal, es gibt auch Berufsgruppen, welche nicht 50 % Ihre Zeit mit Info sammeln und Lehrgängen / Seminare aufwenden müssen, welche diese nicht ansatzweise honoriert bekommen.
    Hieraus setzt sich dann das Honorar des SV zusammen. Daher erscheint es erst einmal hoch  -  ist es aber nicht.
    Ich will gar nicht wissen, wie viel tausend € und wie viel hunderte Stunden ich dieses Jahr in Fortbildung investiert habe.
    Ach ja  -  die Fotos.
    Dem Laien magt es wundern.
    Selbst viele SV's wissen es nicht.
    Der Sachverständige kann ALLE Bilder berechnen.
    Auch die, welche gar nicht in das Gutachten einfließen.
    Dieses sogar bei Gerichts GA.
    Nur Unsinnige und unbrauchbare Bilder eben nicht.
    Nur was ist im Auge des Einzelnen Unsinnig.
    Für mich würde das bei DINAbk. A4 großen  -  normalen Bildern anfangen.
    Allerdings ist dieses auch honorartechnisch gesehen unsinnig.
    Was kostet ein solcher Ausdruck.
    Also noch mal.
    Ich verteidige den Kollegen nicht.
    Ich mahne nur dazu, nicht allzu sehr den Glauben zu verfallen, hier wird unsinnig viel Geld, für wenig Leistung verdient.
    Ausnahmen bestätigen die Regel  -  Leider.
  21. Zustandsdokumentation: Neubau als Ursache?

    Ausgangsfrage
    Nun müssen wir erst mal zwei Tage warten. Ausgangsfrage:
    "bedingt durch ein ca. 20 m entferntes Neubauvorhaben in meiner Nachbarschaft wurde mein Haus (Fachwerk, mind. 300 Jahre alt) einer "Zustandsdokumentation und Beweissicherung" durch einen "Architekten Dipl. Ing BDB" unterworfen. Dabei hatte ich mich mit dem Bauherren geeinigt, die Kosten für das Gutachten hälftig zu tragen. Im Vorfeld wurde eine Kostenveranschlagung von dem Gutachter abgegeben: 10 Stunden Arbeit plus 80 Seiten Dokumentation – geschätzter Betrag X. "
    Ich verstehe nicht, warum die Fragestellerin überhaupt das Gutachten anteilig zahlen soll ...
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  22. Beweissicherung: Bedenken des Bauherrn wegen Schäden?

    Foto von

    vielleicht deshalb
    Moin,
    es ist in der Tat nachfragenswert. Begründung: Der Nachbar will bauen und hat offensichtlich Bedenken, dass während oder nach der Bauphase die Eigentümer (in) des Fachwerkhauses für (angeblich) neue Schäden, die durch die Baumaßnahme entstehen könnten oder entstanden sein sollen, Nachbesserungen/Instandsetzungen fordert.
    Soweit müsste das der neue Bauherr tragen, denn es ist in seinem Interesse.
    Andererseits ist es ja bei einem 300 Jahre alten Gebäude nicht auszuschließen, dass bereits nicht bemerkte Schäden vorhanden sind. Würden diese nicht entdeckt, würden die auch ohne weitre Baumaßnahmen zu einem Problem aureifen können und in der Sanierung u.U. erheblichaufwändiger = teurer werden.
    Soweit müsste das dann der Eigentümer des Fachwerkhauses auf sich anrechnen lassen. Ist auch ein bisschen wie eine Wertfeststellung.
    Von daher glaube ich, dass eine Teilung  -  nach welchem Modus auch immer  -  durchaus gerecht und gerechtfertigt sein kann und ist.
    Grüße
    Stefan Ibold
  23. Gutachterkosten: Wer ist der Auftraggeber wirklich?

    Es wurde vorher so vereinbart,
    also braucht man darüber weniger nachzudenken.
    Ich finde aber keinen Hinweis, wer der eigentliche Auftraggeber ist, und wie der andere über die "überhöhte" Rechnung denkt.
    Ich komme bei den Mengenansätzen immer "nur" auf ca. 50 %
    Grüße
  24. Kostenschätzung: Meldepflicht bei Überschreitung?

    Genau
    Darum ging es mir: wer ist Auftraggeber? Und inwieweit war das eine "verbindliche" Kostenschätzung?
    Um den Vergleich zum JVEG zu ziehen: hier geben die Gerichte ja auch einen Betrag vor. Wenn der SV damit nicht auskommt, muss er das melden, sobald es >erkennbar< ist.
    Übrigens: beim geplanten Bau einer größeren Klinik in Duisburg wurde ebenfalls eine Bestandsaufnahme durch SV vorgenommen. Bezahlt hat das aber der Bauherr der Klinik. Ganz einfach deshalb, weil er (berechtigte) Angst vor Ansprüchen der Anwohner hatte. Die Anwohner, die sich geweigert haben, klagen jetzt. Bin mal gespannt, wie das ausgeht.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  25. Gutachterkosten: Bauherr vs. Institution als Zahlpartner

    Antworten
    vielen Dank für die rege Diskussion.
    @ Hrn Kiy und Hrn Ibold: Ihnen hier jetzt die ganze Vorgeschichte zu erzählen, habe ich so meine Bedenken. Nur soviel: der Bauherr (und Zahlpartner) ist eine (nicht öffentliche) Institution, gegen die seit etwa 31. Oktober 1517 in unserer Gesellschaft eine mehr oder weniger große "Beißhemmung" besteht. Wenn es Sie interessiert, kann ich es Ihnen mal so zumailen.
    Aber da das "Verfahren" gerade läuft, möchte ich im Moment nicht so viel von den anderen Umständen öffentlich erzählen. Durch das "Namens-Andeutungskürzel" meines echten Namens von BAU.DE wissen eh' schon alle direkt Beteiligten, wer ich bin  -  sollten sie denn BAU.DE besuchen.
    An den Tatsachen wie oben geschildert würden weitere Erläuterungen m.E. nichts ändern.
    Auftraggeber war die Interessensgemeinschaft "Bauherr und FraSie". Kostenschätzungen sind meines Wissens nach nicht verbindlich, aber genauso wie Kostenvoranschläge von Handwerkern sollte  -  darüber waren sich hier ja alle einig  -  dem Auftraggeber Bescheid gegeben werden, wenn klar wird, dass der Kostenrahmen (erheblich) überschritten wird.
    @Hrn Filusch: natürlich bezahle ich nur die Hälfte  -  aber meine Hälfte wird eben auch 85 % teuer als einkalkuliert  -  aus der Portokasse kann ich das nicht bezahlen. Der Zahlpartner ist natürlich auch nicht begeistert. Ich habe mir Bedenkzeit von ihm erbeten und werde mich (hoffentlich) jetzt mit ihm einigen, wie wir weiter vorgehen.
    @Hrn Carden: aber wie werden denn *alle* Bilder berechnet? Die Zeit, die er zum Knipsen braucht, wird bezahlt. Die Zeit, die er braucht, um sie auf seine Festplatte zu kopieren oder CD oder DVD zum brennen, ist ja auch schon bezahlt. Wieviel Geld kostet ein digitales Bild, das auf einem Speichermedium bei einem Sachverständigen lagert? Natürlich kann man Anschaffungskosten der Kamera, des PCs, des Speichermediums etc. pp. auch geltend machen, aber wieviel kann man da denn ansetzen? Wenn ich das richtig begriffen habe, gibt da die JVEG auch nichts her.
    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass die Architektenkammer des Landes, aus dem besagter A. kommt, zuständig ist, also Rheinland-Pfalz  -  morgen habe ich dort einen Telefontermin.
    Ich werde weiter berichten, falls es noch interessiert.
    Schönen Gruß
    Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  26. E-Mail-Kontakt: Stefan Ibold Kontaktdaten

    Foto von

    würd mich schon interessieren
    Moin,
    e. miehl finden Sie auf der hp.
    Grüße
    Stefan Ibold
  27. Bildberechnung: 2€ pro Bild – SVG-Bau Info

    Mich auch
    Meine private E-Mail wird allerdings gerade umgestellt. Bitte bis Ende nächster Woche an Info (at) svg-bau.de . Da kann ich die dann hier im Büro abholen.
    Noch zur Info, wie wir Bilder berechnen: je Bild 2 € und 2 Bilder pro Seite. Die Seiten selber werden dann nicht mehr berechnet. Die einzige Arbeit besteht darin, die richtigen Bilder rauszusuchen. Man macht ja immer reichlich, braucht aber maximal die Hälfte.
    Seiten werden ohnehin nicht berechnet, nur der Aufwand (Faustformel: 3 Seiten/Stunde).
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  28. E-Mail-Problem: Erneute Zusendung erforderlich

    Foto von

    sorry, können sie nochmal ...
    Moin,
    da ist gerade nen Malheur passiert. Die E-Mail ist gelöscht : (
    Können Sie die mir bitte nochmal schicken?
    Danke
    Stefan Ibold
  29. Sachverständigenhonorar: 2€ pro Bild – Aufwand enthalten?

    Es ist tatsächlich so, dass der Sachverständige für ...
    Es ist tatsächlich so, dass der Sachverständige für jedes "geschossene" Bild, die 2 € erhält. Er muss diese nur verwahren, wie  -  ist seine Sache.
    Da ablegen, speichern und kopieren  -  ist keine "Gutachterzeit".
    Hierbei handelt es sich um weiß der Kuckuck was, weil Schreibkosten sind es auch nicht.
    Dieser Aufwand wird wohl irgendwie wiederum in den 2 € enthalten sein.
    Gutachterzeit, ist die Zeit, wo der Sachverständige in sich geht und das Gutachten diktiert oder auch recherchiert.
    Wir öbuvAbk. Sachverständigen der HWKAbk. OWL zu Bielefeld, hatten vor kurzen, genau zu diesem Thema ein Rundschreiben.
    Ich dachte auch erst, ich wäre mal wieder zu doof zum lesen.
    Aber nach Rücksprache bei dem zuständigen HwK Assessor, bestätigte mir dieser, dass tatsächlich jedes nicht unnütz oder unbrauchbar aufgenommene Bild, mit 2,- honoriert wird.
  30. Verlauf der Ereignisse: Bericht folgt

    na, na ...
    na, na der schnelle "Spam-Finger" ist zwar nachvollziehbar, aber lästig🙂
    meine Historie der Ereignisse wird heute sicher nicht mehr fertig. Weder für Ibold/Kiy noch überhaupt. Aber ich arbeite dran.
    @Hrn Carden: Sagen Sie bitte rechtzeitig Bescheid, wenn meine "Sinnfragen" nerven.
    Schönen Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  31. Gutachterhonorar: Berechnung der eingebauten Fotos

    Ich verstehe Ihren Argwohn sehr wohl.
    Wenn nicht, dann wäre ich kein guter Kaufmann.
    Dieses sollte ich aber als BU, wenigstens Ansatzweise sein.
    Nerven  -  Nein  -  warum.
    Ich bin Freiwillig hier, wenn etwas nervt, wird es ignoriert.
    Das geht im normalen Leben leider eher selten.
    PS: Ich habe Jahre lang, nur die im GA eingebauten Foto berechnet.
    Diese tue ich bei Privat GA immer noch.
    Nur der Richter, der hält mich eh kurz, der bekommt seit neuesten alle Bilder in RE gestellt.
    ich weiß was jetzt kommt  -  der Richter zahlt aber nur indirekt  -  stimmt schon.
  32. Privatgutachten: Beweissicherung – Erste Reaktion

    Bericht1
    gerade per E-Mail abgeschickt  -  wird mit Schneckenpost und Unterschrift nachgereicht.
    "Privatgutachtensache Beweissicherung am Anwesen *FraSie*
    Xstr. X, XXXXX XXXXXXXX
    Ihr Zeichen: XXXX
    Sehr geehrter Herr XX,
    Am X. Oktober wurde mir durch Herrn X die für mich bestimmte Ausfertigung Ihres Gutachtens und Ihr o.g. Schreiben überreicht.
    Nach Bedenkzeit und Rücksprache mit Herrn X werde ich wie folgt weiter vorgehen:
    Anfang nächster Woche werde ich Ihnen meinen Anteil von € XXX, basierend auf Ihrer Kostenschätzung vom XX. 09.06, überweisen.
    Bitte erläutern Sie mir sodann, aus welchen Gründen die Kostenschätzung um 85 % überschritten wurde, besonders den Punkt, warum Sie 30 Bilder geschätzt hatten, aber 118 Bilder dokumentiert haben. Weiterhin würde mich auch interessieren, warum von den Hochkant-Fotos nicht zwei auf eine Seite gepasst haben.
    Ich hoffe, Sie sind mit meinem Vorgehen, das ich auch mit Frau RA Y von der Architektenkammer Z so diskutiert habe, einverstanden. Ich gehe davon aus, dass Herr X, wie er mir am Telefon mitteilte, ähnlich vorgehen wird.
    Mit freundlichen Grüßen  -  FraSie"
    gut so?
    Schöne Grüße  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  33. Gutachtenauftrag: Gemeinsame Auftraggeber?

    Hallo Susi,
    also mir gefällt die E-Mail nicht. (Laienmeinung)
    Sie beide sind also im Gutachtenauftrag namentlich benannt als gemeinsame Auftraggeber?
    Grüße
  34. Rechnung: Interessensgemeinschaft als Auftraggeber

    Auftrag
    Hallo Uwe,
    der Auftrag wurde während meines Urlaubs formuliert  -  ich kenne den Wortlaut nicht  -  ich habe nur zugestimmt, die Hälfte der Kosten des GA zu tragen..
    Die Rechnung ging an die "Interessensgemeinschaft Bauherr  -  FraSie".
    Was gefällt Ihnen denn konkret nicht?
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  35. Gutachterkosten: Sparringspartner des Gutachters

    Bericht2
    Nun hat sich der Gutachter einen Sparringspartner ausgesucht  -  meinen Zahlpartner.
    Ich habe gerade versucht, alles tatsachensgetreu fürs Forum aufzuschreiben, komme aber nach geraumer Zeit zu dem Schluss, dass es zu kompliziert wird, um alles wahrheitsgemäß und trotzdem verschleiert genug zu schildern, um niemanden  -  einschließlich mich selbst  -  vorsätzlich oder ungewollt zu schädigen.
    Hier nur noch ein paar Zitate aus einem mir heute in Kopie zugekommenen Schreibens meines Zahlungspartners, damit klar wird, mit was man sich da ggf. auseinandersetzen muss:
    "Die Fälligkeit der Forderung  -  mit Hinweis auf Banklaufzeiten von üblicherweise und erfahrungsgemäß nicht über höchstens 5 Tagen  -  ist damit von bereits immerhin 14 Tagen seit Rechnungsstellung deutlich überschritten. Insofern betrifft die gesetzliche und häufig nur zu gerne mißverstandene 30-Tage-Frist nach aktueller Rechtsprechung lediglich die rechtliche Begründung, wonach bei Fehlen von Zahlungseingängen innerhalb dieser Schonfrist dann die sofortige Inanspruchnahme anwaltlicher wie gerichtlicher Hilfe zur Beibringung der offenen Betrage geboten ist.
    Insofern habe ich mich unter Ausklammerung Ihres gegenseitigen Binnenverhältnisses auch ausschließlich mit Ihnen und nicht mit *FraSie* auseinanderzusetzen.
    Ich ersuche Sie daher dringend, Ihr Binnenverhältnis mit *FraSie* selbst zu klären und diese von der Abfassung weiterer an mich gerichteter und überdies und insbesondere inhaltlich haltloser Schreiben abzuhalten ...
    Hierzu sei angemerkt, dass ich in Bezug auf das E-Mail-Schreiben vom XX. Oktober (Anm *FraSie*: mein o.g. zitiertes Schreiben) sowie den Einschreibebrief der *FraSie* vom selbem Tag inzwischen mit der Architektenkammer "RP" Rücksprache genommen und in Erfahrung gebracht habe, dass dort zwar die Empfehlung zum zumindest teilweisen Einbehalt der Zahlung gegeben worden sein mag, dies aber unter Weglassung wesentlicher Tatsachen und Verfälschung wesentlicher Inhalte. "
    Frage 1: wenn das wie bei nicht erfolgtem Scheeräumen und daraus resultierendem Beinbruch der Fall ist und der Geschädigte jeden beliebigen Mieter des Hauses verklagen kann, egal, ob der mit Räumen dran war oder nicht, kann der Gutachter dann versuchen, alleine meinen Zahlpartner vor Gericht zerren?
    Frage 2: ab wann und wie lange läuft da eine Verjährung? Denn: wenn er jetzt meinen Zahlpartner ergebnislos bedrängt/verklagt, kann  -  und wie lange  -  kann er es dann bei mir versuchen?
    Sorry  -  jetzt wird's juristisch. Trotzdem danke für eventuelle weitere  -  moralische  -  Unterstützung.
    Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  36. Zahlpartner: Aktive Unterstützung erforderlich?

    Damit war zu rechnen.
    Dann drücke ich mal den Daumen,
    dass Ihr Zahlpartner mal
    in ihrem beider Interesse aktiver tätig wird.
    Laiengrüße
  37. Gutachterkosten: Zahlung durch Zahlpartner – Fall erledigt?

    Nein  -  wird er nicht.
    Inzwischen hat mein Zahlpartner seinen Teil der "überzogenen" Rechnung bezahlt mit dem Hinweis, dass der Fall damit für ihn erledigt sei und der Gutachter sich wegen des Restes mit mir auseinandersetzen möge. Schauen wir mal  -  lieber einem Rechtsanwalt Schotter zahlen als diesem Herrn, sage ich jetzt mal.
    Schönen Gruß  -  Susi
    • Name:
    • Frau FraSie
  38. Gutachterkosten: Eine Option schliesst die andere nicht aus

    das eine
    schließt das andere nicht aus
  39. Gutachterkosten: Juristische Prüfung erforderlich!

    Aber ...
    Aber erst nachdem irgendjemand (Schiedsgericht, Zivilgericht, Amtsgericht, Sowiesogericht oder sonst irgend ein juristisch Ausgebildeter) drübergeschaut hat ...
    immer noch und immer wieder kopfschüttelnde Grüße
    • Susi*
    • Name:
    • Frau FraSie
  40. Gutachterkosten: Mahnung und Klageandrohung – Bericht 3

    Wochen später: Bericht3
    Mitte November habe ich eine Mahnung seines Rechtsanwaltes erhalten mit der Aufforderung, die restliche Forderung bis zum 29. November zu begleichen  -  sonst geht die Klage ab. Gleich noch die Rechnung über ca. 70 € für das Abfassen dieses Anwaltbriefes dazugelegt bekommen.
    Nochmals habe ich jetzt einen Brief an den Gutachter verfasst, dass ich ihm weitere 30 % (die Forengemeinde erkennt hoffentlich an, dass ich die Beiträge hier zu Herzen nehme) meines Anteils der Kostenschätzung überweisen werde (und inzwischen habe). Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich gegen den zu erwartenden Mahnbescheids des Gerichts Widerspruch einlegen und dass ich ihm vorschlagen werde, das Schiedsgericht seiner Anwaltskammer zwecks Schlichtung anzurufen, falls er es nicht gut sein lässt. -
    Forumsanmerkung: Immerhin hat er jetzt schon meinen 1x1 zufolge mit den Zahlungen meines IG-Partners insgesamt 85 % seines hohen Rechnungsbetrages eingefahren. Insgesamt also ca. 57 % mehr als in seiner Kostenschätzung aufgeführt.
    Reicht das jetzt oder ist mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts (auch so ein Vertreter eines  -  mit Verlaub  -  verklüngelten Standesgeschlechts) der ganze juristische Rest noch aufhaltbar  -  was meint die geneigte Leserschaft, wenn noch jemand mitliest?
    Gruß  -  *Susi*
    • Name:
    • Frau FraSie
  41. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gutachterkosten: Honorarprüfung, Abrechnung und Nebenkosten im Fokus

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Gutachterkosten, insbesondere im Hinblick auf Honorar, Abrechnung und Nebenkosten. Eine wesentliche Frage ist, ob eine Kostenschätzung bindend ist und wie mit Überschreitungen umzugehen ist. Die Abrechnung von Bildern (Anzahl, Bearbeitung) ist ein weiterer Streitpunkt. Es wird auch die Rolle von Schiedsstellen und die Möglichkeit der Honorarprüfung durch Architektenkammern thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Eine Kostenschätzung sollte vom Gutachter eingehalten werden. Bei absehbarer Überschreitung muss der Auftraggeber informiert werden (siehe Kostenschätzung: Architekt muss Rahmen einhalten!).

    💰 Kosten: Die Abrechnung von Bildern mit 2€ pro Bild wird diskutiert, wobei der tatsächliche Aufwand und die Notwendigkeit der Bildanzahl hinterfragt werden (siehe Bildberechnung: 2€ pro Bild – SVG-Bau Info).

    📊 Fakten/Zahlen: Eine Kostenüberschreitung von bis zu 30% wird teilweise als akzeptabel angesehen, während 85% als deutlich zu hoch bewertet werden (siehe Gutachten-Honorar: Kostenüberschreitung bis 30% akzeptabel?).

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Streitigkeiten mit Architekten kann die Schiedsstelle der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen kontaktiert werden (siehe Schiedsstelle: Architektenstreit – Architektenkammer Hessen). Es wird empfohlen, die Notwendigkeit der abgerechneten Leistungen (z.B. Anzahl der Bilder) kritisch zu prüfen (siehe Gutachten: Notwendigkeit der Bilderanzahl prüfen!).

    Die Diskussion zeigt, dass Gutachterhonorare und deren Abrechnung oft zu Streitigkeiten führen können. Eine transparente Kommunikation und klare Vereinbarungen im Vorfeld sind entscheidend, um Missverständnisse und hohe Gutachterkosten zu vermeiden. Die Prüfung der Abrechnung und gegebenenfalls die Inanspruchnahme von Schiedsstellen oder Rechtsberatung können helfen, zu einer fairen Lösung zu gelangen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Gutachterhonorar, Abrechnung und Nebenkosten ist essentiell, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und entsprechend handeln zu können.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

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  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Feuchtemessung im Haus: Hohe Kosten? Ursachen, Methoden & Alternativen?
  2. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - 10381: Gutachterkosten zu hoch? Honorar, Abrechnung & Nebenkosten prüfen!
  3. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Gutachterhonorar prüfen: Wie Sie die Kosten richtig einschätzen & Honorarlisten finden
  4. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Honorar Architekten & Ingenieure: Was kostet Planung? HOAI-Grundlagen & Abrechnung
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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