Mengenverbrauch Pellets
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Mengenverbrauch Pellets

Ich habe vor kurzem eine Pellets-Heizung (25 kW) in meinem Haus installieren lassen. Aus dem Lagerraum der Pellets wird per Schnecke ins Heizsystem abgesaugt transportiert.
Wegen der Nebenkostenabrechnung für Mieter fehlt mir die Messung des Mengenverbrauchs ( m³) an Pellets, der dann mit den an den Heizkörpern installierten Wärmemengenzählern verrechnet werden kann. Gibt es dazu technische Hilfsmittel oder systemisch gesteuerte Mengenerfassungsmöglichkeiten?
  • Name:
  • Horst Malkus
  1. unterschiedlich

    Manche Anlagen haben eine Verbrauchsanzeige, andere (z.B. meine Rennergy/Hargassner) lassen immerhin das Ablesen der Betriebsminuten der Einschubschnecke zu. Wenn das Pelletslager zum ersten Mal leer geworden ist, kann man aus der (zu diesem Zeitpunkt bekannten) Gesamtmenge an verbrannten Pellets und den (abgelesenen) Betriebsminuten der Einschubschnecke die Förderleistung der Schnecke in kg/min berechnen.
    Von da an (also dann ab dem zweiten Betanken des Lagers) kann man zu jedem Zeitpunkt halbwegs genau ermitteln, wie viele Pellets verbrannt wurden.
  2. Allerdings wird das nie

    100 % genau sein. Da je nach Lieferung die Pellets unterschiedlich groß/lang sein können und damit auch über die Laufzeit der Schnecke nur Näherungswerte ermittelt werden können.
    Selbst das Gewicht ist nicht 100 % aussagekräftig, da je nach Lieferant ggf. die Energiemenge unterschiedlich sein könnte.
    Somit geht es im Prinzip nur über den "bezahlten" Preis aktuelles Jahr zum Vorjahr.
    Natürlich muss man als Vermieter das gesetzlich sauber verrechnen. Nur stellt sich mir immer die Frage, ob der Aufwand und er Nutzen hier mit einander korrelieren.
    Soll damit aussagen, dass es oft wohl einfacher wäre, keine Gebühr für das Ablesen der Röhrchen etc. zu haben und das ganze so ungefähr zu schätzen. Selbst ein paar € hin oder her dürften immer noch billiger sein als die Kosten für die Ermittlung.
    Hängt natürlich immer davon ab, ob der Mieter da mitmacht und wie das dann Rechtlich geregelt ist.
    Die Option wäre evtl. ein Wärmemengenzähler in den Heizkreis zu Intergrieren und es darüber zu verrechnen.
    Keine Rechtsberatung.

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