JVEG Abrechnung: Stichtag für neues Sachverständigen-Honorar? (Beweisbeschluss, Auftrag, Gutachten)
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JVEG Abrechnung: Stichtag für neues Sachverständigen-Honorar? (Beweisbeschluss, Auftrag, Gutachten)

Liebe Kollegen Gerichtssachverständige, zwar gilt das neue JVEG seit dem 01.08.2013, aber ab wann darf man danach abrechnen? Welches ist der richtige Stichtag?
  • Tag des Beweisbeschlusses,
  • das Auftragsdatum,
  • Fertigstellung des Gutachtens (Rechnungsdatum)
  • Eingangsdatum bei Gericht

Wer hat da schon Erfahrungen? Selbst die Gerichte sind sich nicht so ganz sicher und die Kostenbeamten sind momentan nicht zu erreichen.

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage nach dem korrekten Stichtag für die Abrechnung nach dem neuen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) ist für Gerichtssachverständige von großer Bedeutung.

    Meiner Erfahrung nach ist der maßgebliche Stichtag für die Anwendung des neuen JVEG der Tag, an dem der Auftrag erteilt wurde. Das bedeutet, dass wenn der Auftrag nach dem 01.08.2013 erteilt wurde, die Abrechnung nach dem neuen JVEG erfolgen sollte.

    Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten direkt mit dem zuständigen Gericht oder dem Kostenbeamten in Verbindung zu setzen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Stichtag im Zweifelsfall vor Gutachtenerstellung mit dem Gericht ab, um spätere Abrechnungsprobleme zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    JVEG
    Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt die Vergütung von Sachverständigen, Zeugen und anderen Beteiligten in Gerichtsverfahren. Es legt die Höhe der Honorare und Entschädigungen fest.
    Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Vergütung, Entschädigung.
    Beweisbeschluss
    Ein Beweisbeschluss ist eine richterliche Anordnung, durch die ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird. Er definiert den Umfang und die Fragestellung des Gutachtens.
    Verwandte Begriffe: Gutachtenauftrag, Sachverständigenauftrag, Gerichtsbeschluss.
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die ein Sachverständiger für seine erbrachte Leistung erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem JVEG und dem Umfang der erbrachten Leistung.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Entschädigung, Aufwandsentschädigung.
    Stichtag
    Der Stichtag ist ein bestimmtes Datum, das für die Anwendung bestimmter Regelungen oder Gesetze maßgeblich ist. Im Zusammenhang mit dem JVEG ist der Stichtag relevant für die Anwendung des alten oder neuen JVEG.
    Verwandte Begriffe: Gültigkeitsdatum, Anwendungszeitpunkt, Inkrafttreten.
    Gerichtssachverständiger
    Ein Gerichtssachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die von einem Gericht beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen. Er unterstützt das Gericht bei der Klärung von Sachverhalten.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Gutachter, Experte.
    Kostenbeamter
    Der Kostenbeamte ist ein Mitarbeiter des Gerichts, der für die Festsetzung und Berechnung der Kosten in einem Gerichtsverfahren zuständig ist. Er prüft auch die Rechnungen der Sachverständigen.
    Verwandte Begriffe: Rechtspfleger, Kostenfestsetzung, Gerichtskosten.
    Auftragsdatum
    Das Auftragsdatum ist das Datum, an dem der Sachverständige den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erhalten hat. Dieses Datum ist entscheidend für die Anwendung des jeweils gültigen JVEG.
    Verwandte Begriffe: Datum der Beauftragung, Zeitpunkt des Auftrags, Beginn der Tätigkeit.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Honorars nach JVEG?
      Die Höhe des Honorars wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die Art des Gutachtens, der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und die Qualifikation des Sachverständigen. Das JVEG legt hierfür bestimmte Stundensätze und Entschädigungen fest.
    2. Was ist der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen JVEG?
      Das neue JVEG brachte Änderungen in den Stundensätzen und Entschädigungen für Sachverständige mit sich. Es ist wichtig, die aktuellen Sätze zu kennen, um korrekt abrechnen zu können.
    3. Wie gehe ich vor, wenn das Gericht eine niedrigere Vergütung ansetzt als von mir gefordert?
      Wenn Sie mit der festgesetzten Vergütung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Fristen und Verfahrensweisen.
    4. Welche Rolle spielt der Beweisbeschluss bei der Abrechnung?
      Der Beweisbeschluss definiert den Umfang des Gutachtenauftrags und ist somit relevant für die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwands und der erforderlichen Leistungen.
    5. Was sind die wichtigsten Änderungen durch das neue JVEG?
      Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anpassung der Honorarsätze und die Einführung neuer Regelungen zur Entschädigung von Auslagen.
    6. Wie dokumentiere ich meinen Zeitaufwand korrekt für die Abrechnung?
      Eine detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation des Zeitaufwands ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Führen Sie ein genaues Protokoll über die geleisteten Arbeitsstunden.
    7. Was passiert, wenn sich der Umfang des Gutachtenauftrags während der Bearbeitung ändert?
      Wenn sich der Umfang des Gutachtenauftrags ändert, sollten Sie dies umgehend dem Gericht mitteilen und eine Anpassung des Honorars vereinbaren.
    8. Gibt es Fristen für die Einreichung der Rechnung nach JVEG?
      Es gibt bestimmte Fristen für die Einreichung der Rechnung. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, um keine Ansprüche zu verlieren.

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    • Rechte und Pflichten von Sachverständigen
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    • Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
      Detaillierte Informationen zum JVEG und seinen aktuellen Änderungen.
    • Haftung von Sachverständigen
      Informationen zur Haftung bei fehlerhaften Gutachten.
    • Qualifikation und Zulassung von Sachverständigen
      Voraussetzungen und Verfahren zur Zulassung als Sachverständiger.
  2. JVEG Abrechnung: Beauftragungsdatum als Stichtag

    Foto von Stefan Ibold

    dieses
    Moin,

    nach meinem Kenntnisstand ist das Beauftragungsdatum durch das Gericht maßgeblich.

    Grüße

    si

  3. JVEG Abrechnung: Altes Honorar bei Aufträgen vor August 2013

    Danke
    habe ich so gemacht! BB und Auftragsschreiben waren vom Mai und Juno, habe ich nach alten Sätzen abgerechnet. Die Entschädigungsstelle ist leider noch immer nicht erreichbar, um zu fragen, wie die das genau handhaben wollen.
  4. JVEG Übergangsvorschrift: Auftragsdatum entscheidend für Abrechnung

    Neues JVEG
    Hallo Herr Tilgner, fragen Sie doch mal beim B.V.S. nach. In der noch nicht amtlichen Neufassung vom 01.08.2013 ist unter § 24 Übergangsvorschrift, folgendes geregelt: "Die Vergütung und die Entschädigung sind nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist. Dies gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist. " Ich interpretiere das so, dass es erst Anwendung findet, für ab dem 1. August 2013 an uns erteilte Gerichtsgutachtenaufträge. Entscheidend ist dabei nicht der Eingang eines Gutachtenauftrages bei Ihnen, sondern das Datum, unter dem der Beweisbeschluss ausgefertigt wurde. Liegt dieses BB-Datum demnach noch vor dem 1. August 2013, ist die Vergütung nach dem bisherigen Recht abzurechnen. Viel Erfolg!
  5. JVEG Abrechnung: Beweisbeschluss vs. Auftragsschreiben-Datum

    Jo, danke
    so habe ich das auch interpretiert.

    Bei dem Punkt "Auftragsdatum" war allerdings etwas unschlüssig, ob damit das Datum des Beweisbeschlusses gemeint ist oder das Auftragsschreiben/Anschreiben des Gerichts an mich, welcheas auf der übersendeten Akte klemmt. Da liegen manchmal etliche Wochen dazwischen.

  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    JVEG Abrechnung: Stichtag für Sachverständigen-Honorar

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den korrekten Stichtag für die Abrechnung nach dem neuen JVEG (gültig seit 01.08.2013). Entscheidend ist das Datum des Auftrags an den Sachverständigen. Bei Aufträgen vor dem 01.08.2013 gilt das alte Honorar. Unklarheit besteht, ob das Datum des Beweisbeschlusses oder das des Auftragsschreibens maßgeblich ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Das Beauftragungsdatum durch das Gericht ist maßgeblich für die Abrechnung, wie im Beitrag JVEG Abrechnung: Beauftragungsdatum als Stichtag erläutert wird. Dies ist besonders wichtig, um korrekte Sachverständigenhonorare zu gewährleisten.

    ✅ Zusatzinfo: Gemäß der Übergangsvorschrift des JVEG ist das Auftragsdatum entscheidend für die Vergütung nach altem oder neuem Recht, wie im Beitrag JVEG Übergangsvorschrift: Auftragsdatum entscheidend für Abrechnung dargelegt wird. Dies betrifft Gerichtsgutachtenaufträge.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall das maßgebliche Datum (Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben) mit dem Gericht bzw. der Entschädigungsstelle ab. Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag JVEG Abrechnung: Beweisbeschluss vs. Auftragsschreiben-Datum bezüglich der Interpretation des Auftragsdatums.

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