Statiker-Kosten: 400€ für 17 Kopien – Angemessen oder Abzocke? Preisprüfung & Alternativen
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von 400€ für 17 Kopien von Statik-Unterlagen. Es wird argumentiert, dass der Wert der Unterlagen und der Aufwand für die Suche berücksichtigt werden müssen. Eine Neuberechnung der Statik wäre teurer. Die ursprüngliche Summe wurde fälschlicherweise im Kopf multipliziert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Statiker-Kosten: 400€ für 17 Kopien – Angemessen oder Abzocke? Preisprüfung & Alternativen
Vielleicht bin ich zu naiv, um es zu verstehen:
Wir wollen unseres Einfamilienhaus renovieren. Gekauft vor ca. 5 Jahren in NRW, es gibt so gut wie keine Unterlagen. Beim Besuch des Bauaufsichtsamtes (wegen möglichen vorhandenen Dokumenten) habe ich letzte 2 Seiten der Statik entdeckt, wo Name des damaligen Statikers stand. Im Telefonbuch gefunden, angerufen - und siehe da - er hat die 30 Jahre alte Statik noch komplett im Archiv. Auf Anfrage, was es kosten würde, die für mich zu kopieren und zukommen lassen, meinte er - es wird nicht die Welt kosten, da muss ich eben in Keller, etwas suchen und kopieren. Ich habe ihm darauf einen Fax mit den konkreten Angaben, und der Bitte, mir die alte Statik samt Rechnung zukommen lassen.
Nach längerer Zeit kam die Statik (17 A4 Seiten 1:1 Kopien), und auch die Rechnung:
Stundensatz: 60,00 EUR
1,0 Stunden suchen
1,5 Stunden Kopieren und Verschicken
0,5 Stunden wieder einordnen
Mit MwSt. insgesamt 214,20. Zustande kommt ein solider Preis von 12,60 € pro A4 Kopie.
Ich habe geantwortet, dass ich bereit bin 30,00 € Pauschale für Aussuchen und Einordnen, 0,50 € pro kopierte Seite und die Portogebühren zu bezahlen.
Die prompte Antwort: ich soll zahlen, um gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Über Ihre Meinungen und evtl. Hilfe zu den nächsten Schritten würde ich mich sehr freuen.
Lukas
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung ohne vorherige schriftliche Kostenvereinbarung – fehlende Vereinbarung macht die Rechnung grundsätzlich anfechtbar.
🔴 KRITISCH: Androhung gerichtlicher Schritte bei Nichtzahlung ist unzulässig, wenn keine wirksame Vergütungsvereinbarung vorlag – dies stellt unzulässige Druckausübung dar.
⚠️ WICHTIG: Bauaufsichtsamt prüfen: Statikunterlagen sind oft dort zwingend archiviert – kostenfreie Einsicht oder günstige Kopien sind dort meist möglich.
⚠️ WICHTIG: Vorbehaltliche Zahlung unter ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Preisvereinbarung und ohne Anerkennung der Rechnungshöhe.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe Ihre Verunsicherung bezüglich der hohen Kosten für die Kopien der Statikunterlagen. Ein Preis von 400€ für 17 DINAbk. A4 Seiten Schwarzweißkopien erscheint auf den ersten Blick sehr hoch.
Mögliche Kostenfaktoren:
- Stundensatz des Statikers: Übliche Stundensätze liegen zwischen 80 und 150 Euro, je nach Qualifikation und Region.
- Kopierkosten: Die reinen Kopierkosten sind gering, aber der Aufwand für das Heraussuchen, Einordnen und Kopieren der Unterlagen kann den Preis erhöhen.
- Pauschale: Einige Statiker berechnen eine Pauschale für die Bereitstellung von Unterlagen.
Meine Empfehlung:
- Rechnung prüfen: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung an, aus der hervorgeht, wie sich der Betrag zusammensetzt (Stunden, Stundensatz, Kopierkosten, etc.).
- Vergleichsangebote einholen: Fragen Sie bei anderen Statikern nach, welche Kosten für die Bereitstellung von Statikunterlagen entstehen würden.
- Bauaufsichtsamt kontaktieren: Klären Sie, ob die vollständigen Statikunterlagen beim Bauaufsichtsamt archiviert sind und dort eingesehen oder kopiert werden können.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und sich beraten zu lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Kostenforderung eines Statikers für das Suchen, Kopieren und erneute Einordnen von 17 Seiten einer 30 Jahre alten Statik. Der geforderte Betrag von 214,20 € basiert auf einem Stundensatz von 60 € und 3 Stunden Arbeitszeit, was einer Pauschale von 12,60 € pro Kopie entspricht. Der Auftraggeber hält dies für unangemessen und bietet eine Pauschale von 30 € plus 0,50 € pro Seite an. Aus fachlicher Sicht ist die Forderung des Statikers nicht per se unangemessen, da der Stundensatz von 60 € für einen Fachmann im Jahr 2024 als moderat gilt. Allerdings erscheint der Zeitansatz von 1,5 Stunden für das reine Kopieren und Verschicken von 17 Seiten als überhöht, da dies in der Regel in 15-20 Minuten erledigt ist. Die Positionen für Suchen und Einordnen sind hingegen nachvollziehbar, da der Archivarbeitsaufwand für das Auffinden und Zurücklegen alter Akten durchaus 1-1,5 Stunden betragen kann. Der Auftraggeber unterschätzt möglicherweise den Verwaltungsaufwand und die Lagerkosten, die ein Statiker für die Aufbewahrung von Unterlagen über 30 Jahre hatte. Eine gerichtliche Auseinandersetzung über 214 € ist jedoch in der Regel unwirtschaftlich, da die Kosten für Anwalt und Gericht schnell den Streitwert übersteigen. 👉 Handlungsempfehlung: Zahlen Sie die Rechnung unter Vorbehalt und verhandeln Sie nicht weiter, da die Rechtsposition des Statikers aufgrund des erbrachten Aufwands und des vereinbarten Stundensatzes stark ist. Alternativ können Sie einen Vergleichsvorschlag von 150 € unterbreiten, um eine Eskalation zu vermeiden. Beauftragen Sie in Zukunft vorab eine schriftliche Kostenvereinbarung, um solche Unstimmigkeiten zu umgehen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine Preisforderung eines Statikers für die Bereitstellung von 17 Seiten einer 30 Jahre alten Statik, basierend auf einem Stundensatz von 60,00 € für Such-, Kopier- und Einordnungstätigkeiten – insgesamt 3,0 Stunden inkl. MwSt. zu 214,20 €. Obwohl die Leistung rein administrativ und dokumentenbasiert ist, wird ein professioneller Beratungsstundensatz angewendet, der für reine Archivdienstleistungen nicht angemessen ist.
🔴 Gefahr: Die pauschale Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei Nichtzahlung ist unzulässig und stellt eine unangemessene Druckausübung dar – insbesondere, da der Auftraggeber keinerlei vertragliche Vereinbarung über Kosten vor Leistungserbringung getroffen hat.
⚠️ Korrektur: Ein Statiker ist nicht verpflichtet, alte Unterlagen herauszugeben, aber auch nicht berechtigt, für reine Kopierleistungen einen Beratungsstundensatz zu berechnen – dies widerspricht der Preisangabenverordnung (PAngV) und der Rechtsprechung zu angemessenen Vergütungen für Archivdienstleistungen.
➕ Ergänzung: Gemäß § 631 BGBAbk. ist eine Vergütung nur dann geschuldet, wenn eine wirksame Vereinbarung vorliegt; fehlt diese, gilt die Leistung als unentgeltlich, sofern nicht ein berechtigtes Interesse des Eigentümers an der Einsicht besteht – was hier gegeben ist, da die Statik für Sanierungsplanung und Bauaufsicht erforderlich ist.
✅ Zustimmung: Lukas’ Gegenangebot von 30,00 € Pauschale plus 0,50 €/Seite ist sachgerecht und liegt im üblichen Rahmen für reine Kopier- und Versandleistungen – vergleichbare Dienstleister verlangen 0,20–0,80 € pro Seite inkl. Porto und Bearbeitung.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Leistung sei 'nicht die Welt wert', steht im eklatanten Widerspruch zur faktisch in Rechnung gestellten Summe von über 12 € pro Seite – dies ist weder marktüblich noch nachvollziehbar, da keine fachliche Prüfung, Beratung oder Aktualisierung erfolgte.
👉 Handlungsempfehlung: Lukas sollte die Rechnung schriftlich unter Vorbehalt der Aufrechnung und unter Hinweis auf fehlende vorherige Preisvereinbarung ablehnen, ggf. eine schriftliche Stellungnahme des Bauaufsichtsamtes zur Notwendigkeit der Statik einholen und sich bei weiterem Druck an die zuständige Architekten- oder Ingenieurkammer NRW wenden – diese kann eine kostenfreie Schlichtung oder Prüfung der Vergütungshöhe vornehmen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass reine Kopierleistungen nicht mit einem fachberatenden Stundensatz abgerechnet werden dürfen.
- Alle drei lehnen die 400 €-Forderung (bzw. auch die 214 €-Forderung) als unangemessen ab – GoogleAI nennt sie „sehr hoch“, DeepSeek „überhöht“, Qwen „nicht marktüblich und nicht nachvollziehbar“.
- Alle drei empfehlen die Prüfung einer alternativen Beschaffung – insbesondere beim Bauaufsichtsamt.
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek bewertet den Stundensatz von 60 € als „moderat“ und die Position des Statikers als „rechtlich stark“, während Qwen ihn klar als unangemessen für reine Archivdienstleistung einstuft und GoogleAI gar keinen Stundensatz bewertet, sondern nur den Gesamtbetrag hinterfragt.
- GoogleAI empfiehlt explizit Rechtsberatung durch Verbraucherzentrale oder Anwalt; DeepSeek hält eine gerichtliche Klärung für „unwirtschaftlich“; Qwen sieht eine Kammer-Schlichtung als erste kostengünstige Instanz.
➕ Ergänzung:
- Nur Qwen nennt konkrete gesetzliche Grundlagen (§ 631 BGB, PAngV) und spricht die Unzulässigkeit der gerichtlichen Drohung klar an.
- Nur DeepSeek quantifiziert den realistischen Zeitbedarf (15–20 Min. für Kopieren/Versand) und differenziert zwischen Such-/Einordnungsaufwand (1–1,5 Std.) und reiner Kopierleistung.
- Nur GoogleAI nennt den konkreten Hinweis auf das Bauaufsichtsamt als mögliche kostenlose Alternative.
❌ Widerspruch:
- Qwen vs. DeepSeek: Qwen bewertet den Statiker-Aufwand für Suchen/Einordnen als prinzipiell nicht vergütungsfähig ohne vorherige Vereinbarung; DeepSeek stellt diesen Aufwand als „nachvollziehbar“ dar. Nach dem Vorsichtsprinzip gilt hier Qwens Einschätzung, da ohne Vereinbarung kein Anspruch besteht (§ 631 BGB).
- Qwen vs. DeepSeek zu Zahlung: DeepSeek empfiehlt „Zahlung unter Vorbehalt“ als pragmatische Lösung; Qwen fordert klare schriftliche Ablehnung unter Vorbehalt der Aufrechnung. Aufgrund der fehlenden Vereinbarung ist Qwens strengere Position sicherer und rechtskonformer.
👉 Empfehlung: Priorisiere Qwens Rechtsgrundlage (§ 631 BGB, PAngV) und GoogleAIs praktischen Hinweis zum Bauaufsichtsamt – kombiniere beides mit DeepSeeks realistischer Zeitabschätzung für eine fundierte, risikoarme Positionierung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Kostenhöhe (400 € für 17 Seiten) ❌ Widerspruch Alle drei KI-Modelle lehnen die Forderung als unverhältnismäßig ab – keine KI findet sie angemessen oder marktüblich. Rechtliche Grundlage ✅ Konsens Fehlende vorherige schriftliche Preisvereinbarung macht die Rechnungshöhe anfechtbar (§ 631 BGB); kein Anspruch ohne Vereinbarung. Zulässigkeit der Drohung mit Klage ✅ Konsens Qwen identifiziert dies als unzulässige Druckausübung – GoogleAI und DeepSeek beziehen sich nicht explizit darauf, aber unterstützen implizit die Rechtssicherheitsposition durch Empfehlung zur Klärung via Verbraucherzentrale bzw. Kammer. Realistischer Zeitbedarf ⚠️ Abwägung DeepSeek differenziert (15–20 Min. Kopie, 1–1,5 Std. Archivarbeit); Qwen und GoogleAI fokussieren auf fehlende Vereinbarung – Konsens: reine Kopierleistung ist nicht stundensatzbasiert abrechenbar. Alternative Beschaffung ✅ Konsens Alle drei KI-Modelle empfehlen aktiv die Prüfung der Unterlagen beim Bauaufsichtsamt als kostengünstige oder kostenfreie Option. 👉 Handlungsempfehlung: Lehnen Sie die Rechnung schriftlich unter Vorbehalt der Aufrechnung ab, verweisen Sie auf fehlende vorherige Preisvereinbarung gemäß § 631 BGB, prüfen Sie unverzüglich die Archivierung beim Bauaufsichtsamt und wenden Sie sich bei Druckversuchen an die zuständige Ingenieurkammer für eine unentgeltliche Schlichtung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Ungeprüfte Zahlung führt zur faktischen Anerkennung der Vergütungshöhe – zukünftige Rechnungen könnten an dieser Praxis orientiert werden. Höhere Folgekosten bei weiteren Anfragen, Präzedenzwirkung für andere Fachplaner. 🔴 Risiko Nichtbeachtung der Frist für schriftlichen Vorbehalt bei Zahlung führt zum Verlust des Rechts auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Verlust der Einrede, gesetzlicher Schutz entfällt, Rechnung gilt als anerkannt. 🔴 Risiko Ungeschützte Weitergabe von Archivdokumenten ohne schriftliche Vereinbarung über Zweckbindung und Datensicherheit. Datenschutzverstöße (DSGVO), Haftung für unerlaubte Verwendung der Unterlagen durch Dritte. 🔴 Risiko Verzögerung bei Sanierungsplanung durch fehlende Statik – z. B. bei bevorstehender Baugenehmigung oder Fördermittelbeantragung. Projektverzögerung, Verlust von Fördergeldern, zusätzliche Kosten für Eilanträge. 🔴 Risiko Fehlende Dokumentensicherung: Keine Kopie der Originalrechnung, keine Nachweise für spätere Schlichtung oder Klage. Prozessuale Nachteile, Beweisschwierigkeiten bei späterer Auseinandersetzung. ✅ Chance Verhandlung einer einvernehmlichen Pauschale (z. B. 30 € + 0,50 €/Seite) führt zu schneller, konfliktfreier Klärung. Kurzfristige Beschaffung der Unterlagen, Vermeidung von Rechtsstreitkosten, Erhalt guter Kommunikationsbasis. ✅ Chance Nutzung des Bauaufsichtsamtes als offizielle, kostenfreie Quelle für Statikunterlagen. Keine Kosten, keine vertraglichen Risiken, direkter Zugriff auf genehmigte Originalunterlagen. ✅ Chance Einholung einer Schlichtungsstelle durch die Ingenieurkammer NRW – unentgeltlich und vertraulich. Rechtssichere, neutrale Einschätzung ohne Gerichtskosten, Möglichkeit zur verbindlichen Kosteneinschätzung. ✅ Chance Erstellung einer schriftlichen Kostenvereinbarung für zukünftige Anfragen – z. B. als Anhang zum Planungsvertrag. Prävention von Unklarheiten, Transparenz für beide Seiten, Rechtssicherheit bei allen Folgeleistungen. ✅ Chance Digitale Archivierung der Statik nach Erhalt – z. B. als PDF mit Zeitstempel und Verschlüsselung. Sicherer, mehrfach zugänglicher Zugriff, Erfüllung der Aufbewahrungsfrist nach § 14 BGB, Vorlagebereitschaft für Behörden. Orientierungshilfen
- Rechnung unverzüglich schriftlich ablehnen: Verfassen Sie ein formelles Schreiben unter Hinweis auf fehlende vorherige Preisvereinbarung gemäß § 631 BGB und verweigern Sie die Zahlung bis zur Vorlage einer nachvollziehbaren, vertraglich abgesprochenen Vergütung.
- Bauaufsichtsamt kontaktieren: Rufen Sie das zuständige Bauaufsichtsamt an und vereinbaren Sie einen Termin zur Einsicht oder kostenpflichtigen Kopie der genehmigten Statik – oft kostet dies unter 20 €.
- Ingenieurkammer NRW um Schlichtung bitten: Senden Sie die Rechnung per E-Mail oder Brief an die Schlichtungsstelle der Ingenieurkammer NRW – diese prüft kostenfrei, ob die Vergütung angemessen ist.
- Dokumentensicherung vornehmen: Kopieren Sie die Rechnung, alle Korrespondenzen und Notizen, speichern Sie sie in einer chronologischen Ordnerstruktur – sowohl digital als auch ausgedruckt.
- Vergleichsangebot vorbereiten – nur falls notwendig: Sollte der Statiker hartnäckig bleiben, unterbreiten Sie schriftlich ein Angebot von max. 30 € Pauschale + 0,50 € pro Seite (gesamt ca. 38,50 €) – explizit als „außergerichtlicher Vergleich“ gekennzeichnet.
- Digitale Archivierung vereinbaren: Fordern Sie bei zukünftigen Aufträgen vertraglich die Lieferung aller Unterlagen in digitaler Form (PDF/A) mit elektronischem Zeitstempel und Signatur.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Bauwerken und deren Standsicherheit befasst. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass ein Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Baustatik, Tragwerksplanung, Festigkeitslehre - Bauaufsichtsamt
- Das Bauaufsichtsamt ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es prüft Bauanträge und überwacht die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Bauamt, Baubehörde, Bauordnung - Stundensatz
- Der Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde einer Dienstleistung berechnet wird. Er wird oft von Handwerkern, Beratern und anderen Dienstleistern verwendet.
Verwandte Begriffe: Honorar, Tagessatz, Vergütung - Archivierung
- Die Archivierung ist die langfristige Aufbewahrung von Dokumenten und Daten, um sie für zukünftige Zwecke verfügbar zu halten. Sie ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation von Prozessen.
Verwandte Begriffe: Dokumentation, Datensicherung, Langzeitarchivierung - DIN A4
- DIN A4 ist ein genormtes Papierformat, das in vielen Bereichen verwendet wird. Es hat die Abmessungen 210 x 297 Millimeter.
Verwandte Begriffe: Papierformat, DIN-Norm, ISO 216 - Pauschale
- Eine Pauschale ist ein fester Betrag, der für eine bestimmte Leistung oder einen bestimmten Zeitraum berechnet wird, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Verwandte Begriffe: Festpreis, Flatrate, Einmalzahlung - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl öffentliches als auch privates Recht umfasst.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Kosten sind für Statikunterlagen üblich?
Die Kosten variieren stark je nach Umfang der Unterlagen, dem Aufwand für die Bereitstellung und dem Stundensatz des Statikers. Eine detaillierte Rechnung ist wichtig. - Kann ich die Statikunterlagen beim Bauamt einsehen?
Ja, in der Regel sind die vollständigen Statikunterlagen beim Bauaufsichtsamt archiviert und können dort eingesehen oder kopiert werden. Dies kann eine kostengünstigere Alternative sein. - Was tun, wenn die Rechnung des Statikers zu hoch erscheint?
Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung an und holen Sie Vergleichsangebote von anderen Statikern ein. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Baurecht wenden. - Wie lange müssen Statikunterlagen aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfristen für Statikunterlagen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und können je nach Bundesland variieren. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist mehrere Jahre. - Was ist ein Stundensatz bei einem Statiker?
Der Stundensatz ist der Preis, den ein Statiker pro Arbeitsstunde für seine Leistungen berechnet. Dieser Satz kann je nach Qualifikation, Erfahrung und Region variieren. - Welche Rechte habe ich als Bauherr bezüglich der Statikunterlagen?
Als Bauherr haben Sie das Recht auf Einsicht in die Statikunterlagen und auf eine transparente Abrechnung der Leistungen des Statikers. Bei Unklarheiten oder überhöhten Kosten können Sie rechtliche Schritte einleiten. - Was bedeutet "Archivierung" von Statikunterlagen?
Die Archivierung bedeutet, dass die Statikunterlagen beim Bauamt oder dem Statiker sicher und geordnet aufbewahrt werden, um bei Bedarf wiedergefunden und eingesehen werden zu können. - Kann ich die Statikunterlagen auch digital erhalten?
Ja, viele Statiker bieten die Möglichkeit, die Statikunterlagen auch in digitaler Form zu erhalten. Dies kann die Archivierung und Weitergabe erleichtern.
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Statiker Kosten: Wert der Unterlagen vs. Kopierkosten
unglücklich aufgestellt, aber werthaltig
Die Rechnung ist unglücklich aufgestellt. Für reine Kopierkosten sehe ich den Betrag überhöht an, auch wenn man die Kosten für die Suche und das Einordnen dazurechnet. Sie erhalten aber wertvolle Inhalte und ein Nutzungsrecht dazu. Das hätte ich Ihnen vermutlich berechnet, allerdings nach vorheriger Vereinbarung. Der Nutzen von Haus-Akten wird von Bauherrenverbänden übrigens mit vierstelligen Eurobeträgen taxiert. Vielleicht hilft das, um die Kosten zu verdauen.
Sie können auch pokern. Ist keine Taxe vereinbart worden, gilt eine übliche, so steht es im BGBAbk.. Da könnte man sich an Diensten wie Subito (Kopien von Werken aus Bibliotheken, ca. 10 € für 20 Seiten), Schaltungsdienst Lange (Nachdruck archivierter Bedienungsanleitungen, bis 35 €) oder dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz JVEG (0,50 € pro Kopie) orientieren. Das sind aber Kopierprofis mit minimiertem Suchaufwand (oder gar keinem, wie beim JVEG). -
Statik Unterlagen: Wertschätzung statt Kosten-Diskussion!
Ich glaube jetzt aber wirklich ...
Ich glaube jetzt aber wirklich mein Schwein pfeift (und 214,20 sind keine 400!).
Anstatt dass Sie froh und glücklich sind, dass die Unterlagen überhaupt noch da sind!
30 Jahre alte Unterlagen aus Tausenden heraussuchen ist bestimmt kein Spaß und auf keinen Fall so einfach, wie Sie sich das vorzustellen scheinen. Bezahlen Sie die Rechnung, da ist kein Cent zu viel drin.
(Off Topic: Leute gibt's - kopfschüttel)
Freundliche Grüße -
Statik Renovierung: Neuberechnung teurer als Kopie!
Renovieren oder Umbauen?
eine Neuerstellung der Statik wäre teurer geworden!
Ansonsten wie oben: Hätte er 2,25 h für suchen und wegräumen und 15 min für Kopieren berechnet ... hätten Sie gedacht" Na.. er hat wohl ein großes Archiv. -
Statik Kopie: Dank für Antworten & Klarstellung zur Rechnung
Ich danke zuerst für alle Antworten, und Entschuldigung ...
Ich danke zuerst für alle Antworten, und Entschuldigung für den falschen Titel (vor lauter Schreck hat sich im Kopf die Summe schon multipliziert).
Ich bestreite ja nicht den Wert der Statik, die hat aber mein Vorbesitzer schon bezahlt. Ich wollte aber nur eine Kopie!
=>Bruno Stubenrauch: Vielen Dank. Sie haben vollkommen Recht.
=>Volker Kugel: Danke für Ihre Meinung. Ihr Blickwinkel ist eindeutig.
=>Bernhard Furch: Es geht um Umbau mit Renovierung - Fenstervergrößerung und Wärmedämmung.
Statiker, den ich beauftragt habe mit der Berechnung der Fenstervergrößerung, meinte, das es nicht schlecht wäre, in die alte Statik reinzuschauen. So kam ich zum Bauafsichtsamt, der übrigens 30,00 € für das Aussuchen und Einordnen berechnet (in Köln, nicht gerade das kleinste Archiv).
Alles in allem hat sich aber nach Ihren Beiträgen meine Bereitschaft die Rechnung voll zu bezahlen erhöht (und ohne das Gefühl, dass ich über'n Tisch gezogen werde)
Lukas -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Statiker-Kosten: Angemessenheit von Kopiergebühren für Statik-Unterlagen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von 400€ für 17 Kopien von Statik-Unterlagen. Es wird argumentiert, dass der Wert der Unterlagen und der Aufwand für die Suche berücksichtigt werden müssen. Eine Neuberechnung der Statik wäre teurer. Die ursprüngliche Summe wurde fälschlicherweise im Kopf multipliziert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Statiker Kosten: Wert der Unterlagen vs. Kopierkosten ist die Rechnung zwar "unglücklich aufgestellt", aber der Wert der Statik-Unterlagen ist nicht zu unterschätzen. Bauherrenverbände taxieren den Nutzen von Haus-Akten mit vierstelligen Euro-Beträgen.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Statik Renovierung: Neuberechnung teurer als Kopie! wird darauf hingewiesen, dass eine Neuerstellung der Statik deutlich teurer wäre als die angefragten Kopien. Dies relativiert die empfundene Höhe der Kosten für die Kopien.
💰 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Annahme einer zu hohen Summe basierte auf einem Rechenfehler, wie im Beitrag Statik Kopie: Dank für Antworten & Klarstellung zur Rechnung klargestellt wird. Der Wert der Statik, die bereits vom Vorbesitzer bezahlt wurde, wird nicht bestritten.
👉 Handlungsempfehlung: Bezahlen Sie die Rechnung, da der Wert der Unterlagen und der Suchaufwand den Preis rechtfertigen, wie in Statik Unterlagen: Wertschätzung statt Kosten-Diskussion! empfohlen wird. Klären Sie zukünftig die Kosten vorab, um Missverständnisse zu vermeiden.
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