Rechtmäßigkeit Architektenhonorar
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Rechtmäßigkeit Architektenhonorar

Und wieder einmal ein Frage zum Thema berechtigtes Honorar, es geht um einen Innenausbau/Innenumbau.
Mir wurde von einer dritten Partei, die mit dem Architekten bereits zusammengearbeitet hat, vorgeschlagen sich das Projekt einmal anzusehen, da der Architekt an dem Tag in der Nähe sei.
Dieses Treffen fand auch statt.
Der Architekt schlug bei diesem Treffen vor, gemeinsam mit einem Generalunternehmer das Objekt anzusehen, wenn er und der Generalunternehmer das nächste Mal in der Nähe sind.
Auch dieses Treffen fand statt.
Nun wurde von Seiten des Architekten vorgeschlagen eine grobe Kostenschätzung vorzunehmen auf deren Basis der Generalunternehmer ein Angebot machen würde.
Von dem Generalunternehmer kam niemals, trotz mehrfacher Nachfrage, auch per Email ein Angebot.
Der Architekt machte die Kostenschätzung auf Basis bereits vorhandener Möbilierungspläne (vom Einrichtungshersteller), in der neu zu ziehende Wände ebenfalls schon eingezeichnet waren. Vom Architekten wurden keinerlei Pläne erstellt. Dieser Möbilierungsplan enthielt sogar einen Fehler (Fenster zugestellt) der vom Architekten nicht bemerkt wurde.
Auf meine konkrete Frage per Email, welche Kosten mir durch die Arbeit des Architekten entstehen würden bekam ich die Antwort, ebenfalls per Email:
"Bezüglich der Kosten die durch uns auf Sie zukommen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn X. [den Inhaber des Architekturbüros]
Wenn Sie uns entsprechend beauftragen organisieren wir den Umbau komplett, dies würde dann noch im Detail abgesprochen. "
Diesen Herrn hatte ich auch am Telefon, er war zu keiner konkreten Aussage bereit, sondern verwies mich auf die HOAIAbk., nach der ich das dann ja selber ausrechnen könne. Auch aus diesem Grunde habe ich mich dann dagegen entschieden, diesen Architekten zu beauftragen.
Um so überraschter war ich, als dann die Rechnung kam, beide Termine berechnet wurden inkl. der Anfahrt vom Architektenbüro aus, und der Kostenschätzung anhand der vorgelegten Pläne.
Die Kostenschätzung fiel im Übrigen fast doppelt so hoch aus, wie die konkreten Angebote zweier GUs, die ich nach dem Flop mit dem vermittelten Generalunternehmer eingeholt hatte.
Auf meine Bitte um Klärung und auch auf den Hinweis hin, dass ich nie eine Aussage zu den Kosten bekommen habe und dem Vorschlag einer Einigung auf einen Teilbetrag, erhielt ich schriftlich die Antwort, dass die mit Pauschalbeträgen angesetze Rechnung ja eigentlich nach der HOAI berechnet werden müsse [natürlich auf Basis der unrealistischen Kostenschätzung des Architekten] und demnach statt knapp 1400 € die Summe von knapp 2900 € berechnet werden müsse. Und das auch tun würde, würde ich nicht unverzüglich die Erstrechnung bezahlen.
Interessant war auch der Zusatz bei der zweiten Berechnung, dass man für Fotokopiere- und Plotterarbeiten (?) mind. 100 € berechnen müsse, man sei jetzt aber zu müßig die genaue Summe herauszusuchen.
Mir wurde zu keiner Zeit der Eindruck vermittelt, dass Kosten entstehen, ganz im Gegenteil, mir wurde immer der Eindruck vermittelt, dass es sich um Akquisearbeit handelt.
Ist die Rechnung gerechtfertigt?
Wenn ja  -  auf welcher Basis.
  • Name:
  • A Byland
  1. So nicht zu klären ...

    Ohne den Inhalt der Rechnung und die Zeichnungen zu kennen und den Kollegen gehört zu haben, kann man das ncith sauber aufdröseln.
    Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen AK. Die folgen i.A. nicht dem Kräenprinzip, sondern bewerten i.d.R. sehr objektiv.
  2. Hinweis von Herrn Dühlmeyer ist i.O., ...

    aber, die Schlichtungsstellen einiger AKs haben nicht das geringste Interesse sich zusätzlich Arbeit aufzuhalsen. der Erfolg von Vermittlungen in Schlichtungsverfahren vor den AKs ist eher mäßig. Hier in Bayern bspw. geht da ganz wenig. Die AKBW hat eine eigene separat geführte Abteilung namens Honef. Dort geht's weit besser.
    Probieren kann man's immer mal.
    So wie ich das überfolgen habe, geht es hier wohl eher um die tatsächliche Leistung (BVAbk. konnte bspw. wegen dem Generalunternehmer, den der Architekt herangeschafft hatte, nicht erfolgreich durchgeführt werden) des Architekten und die ggf. unangemessen hohe Vergütung.
    Ich würde Ihnen daher empehlen wollen, wenn das mit der AK nichts wird (entscheidend ist auch, ob diese bei Ihnen vor Ort ist oder aber hunderte Kilometer entfernt) die Rechnung anderweitig prüfen zu lassen und dann Messer auf die Brust (je nach Ergebnis der Prüfung) oder aber ggf. mit einer Mediation eine Lösung suchen (Meine persönlichen Erfahrungen hierbei sind sehr, sehr positiv (vom gr. Bauträger bis zum "kl. " Architekten und Handwerker)
    Anmerkung nebenbei: ganz allgemein und pauschal gesagt sind viele unserer Kollegen etwas dreist, dumm (da keine Ahnung vom Architektenrecht und der HOAIAbk.) und arrogant (insbes. bzgl. deren ("toller") Leistung. Sorry für die Schelte und den Schmutz im Nest, ist aber leider so.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN