Architektenhonorar Berechnung: Nach Baukosten oder nach Eigenleistung? Formel & Tipps
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar Berechnung: Nach Baukosten oder nach Eigenleistung? Formel & Tipps
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Das Architektenhonorar wird grundsätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) berechnet.
Grundlage der Berechnung sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens. Diese umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten.
Eigenleistungen werden in der Regel nicht von den anrechenbaren Kosten abgezogen. Das Honorar bemisst sich nach dem Gesamtumfang des Projekts, unabhängig davon, ob Sie bestimmte Leistungen selbst erbringen.
Um das Architektenhonorar selbst zu berechnen, benötigen Sie die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone (abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Projekts) und den jeweiligen Prozentsatz gemäß HOAI.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Honorarberechnung vorab mit Ihrem Architekten und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Grundleistungen. - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAI. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten, jedoch nicht die Kosten für das Grundstück oder die Einrichtung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorar. - Honorarzone
- Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an und beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I für einfache und Zone V für sehr schwierige Projekte steht.
Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Projektkomplexität. - Eigenleistung
- Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die der Bauherr selbst an seinem Bauvorhaben erbringt, anstatt sie von einem Handwerker ausführen zu lassen. Diese können die Baukosten reduzieren, beeinflussen aber in der Regel nicht das Architektenhonorar.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Bauherr, Handwerker. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich der Kosten für Material, Arbeit, Planung und Genehmigungen. Sie sind ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, HOAI, Bauprojekt. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er sollte vor Beginn der Planungsarbeiten abgeschlossen werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Bauherr, Architekt. - Grundleistungen
- Grundleistungen sind die Standardleistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt, wie z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauleitung. Diese Leistungen sind in der HOAI definiert.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architekt, Leistungsphasen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?
Eigenleistungen werden in der Regel nicht von den anrechenbaren Kosten abgezogen. Das Honorar richtet sich nach dem Gesamtumfang des Projekts. Es ist jedoch ratsam, dies im Vorfeld mit dem Architekten zu besprechen und eine klare Vereinbarung zu treffen. - Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI?
Anrechenbare Kosten umfassen die Kosten für die Baukonstruktion (z.B. Rohbau, Ausbau), die technischen Anlagen (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro) und die Baunebenkosten (z.B. Planung, Genehmigungen). Nicht anrechenbar sind beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Einrichtung. - Wie finde ich die passende Honorarzone für mein Bauvorhaben?
Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Projekts. Einfache Projekte fallen in die Honorarzone I, sehr schwierige Projekte in die Honorarzone V. Die Einordnung erfolgt in der Regel durch den Architekten, kann aber auch im Vorfeld mit einem Sachverständigen geklärt werden. - Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?
Die HOAI gibt einen Rahmen für die Honorarberechnung vor. Innerhalb dieses Rahmens sind Abweichungen möglich, insbesondere bei sehr einfachen oder sehr komplexen Projekten. Eine freie Verhandlung ist jedoch nicht üblich. - Was passiert, wenn sich die Baukosten während der Bauphase erhöhen?
Erhöhen sich die Baukosten während der Bauphase, kann sich auch das Architektenhonorar erhöhen, da die anrechenbaren Kosten steigen. Es ist wichtig, dies im Architektenvertrag zu regeln. - Welche Leistungen sind im Architektenhonorar enthalten?
Das Architektenhonorar umfasst in der Regel die Grundleistungen (z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung) sowie gegebenenfalls besondere Leistungen (z.B. Energieberatung, Gutachten). Die genauen Leistungen sind im Architektenvertrag festgelegt. - Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Baukosten bei der Honorarberechnung?
Für die Berechnung des Architektenhonorars sind die Netto-Baukosten (ohne Mehrwertsteuer) relevant. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich auf das Honorar aufgeschlagen. - Wie kann ich beim Architektenhonorar sparen?
Sie können sparen, indem Sie klare Vorstellungen von Ihrem Bauvorhaben haben, Eigenleistungen erbringen (sofern dies mit dem Architekten vereinbart ist) und Angebote von verschiedenen Architekten vergleichen.
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Architektenhonorar: Berechnung mit Online-Rechner & HOAI
Honorarrechner
Berechnen kann man das Honorar hier:Eigenleistungen werden nicht abgezogen, sondern mit ortsüblichen Preisen bei den anrechenbaren Kosten angesetzt, siehe § 10 (3) HOAIAbk..
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Architektenhonorar: Eigenleistungen beeinflussen Baukosten!
Grundsätzliches ...
Moin,
meinem Vorredner ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Da wurde bereits alles gesagt.
Aber: Was ich immer wieder lese ist, dass Eigenleistungen oder Abspeckmaßnahmen zu Lasten des Architekten gehen sollen. Führt man den Gedanken zu Ende, ist eigentlich klar, dass das gar nicht sein kann:
Annahme: Architekt schätzt Kosten und ermittelt daraus sein Honorar. Bauherr meldet Eigenleistungen an und mindert das Honorar um eben diesen Betrag und fühlt sich dazu berechtigt. Denkt man weiter, so könnte es doch sein, dass ein Bauherr alle Leistungen in Eigenregie unternimmt, somit wäre das Architektenhonorar, nach dieser Annahme, exakt 0,00 €.
Oder der Bauherr beschließt nicht zu bauen, somit Bausumme 0,00 EUR, somit Honorar 0,00 €.
Logischer Schluss: Es gilt die Kostenschätzung als Berechnungsgrundlage.
Aber: Wenn später EL erbracht werden, kann sicher die Leistungsphase 6+7 (LVAbk. und Vergabe) anteilig gekürzt werden, da diese Leistungen ja tatsächlich nicht erbracht werden.
Gruß
Thomas -
Architekt: Kosteneffizienz durch preiswerte Baumaterialien?
Was ich schon immer mal fragen wollte, wie ...
Was ich schon immer mal fragen wollte,
wie bekommt man einen Architekten dazu auf die Kosten zu achten (nicht billig, sondern preiswert zu bauen). Wenn ich die Rechnung richtig verstehe, bekommt der Architekt mehr wenn der Bau teurer wird. Wie bekomme ich Ihn als Laie also dazu z.B. das gleichwertige preiswertere Baumaterial zu nehmen.
Gruß
Karsten -
Architektenvertrag: Erfolgshonorar für kostengünstiges Bauen
Kostengünstig Bauen
Info für Herrn Zänkert,
ganz einfach, mit einer Vereinbarung im Vertrag.
Erfolgshonorar wenn der Bau gleichwertig bleibt aber günstiger wird.
Mit freundlichen Grüßen -
Kostenschätzung vs. Kostenberechnung: Architektenhonorar-Grundlage
Kostenschätzung, Kostenberechnung, Erfolgshonorar
Zu den Begriffen
Die Kostenschätzung basiert auf Erfahrungswerte des Architekten bezogen auf Kubikmeter umbauten Raum, bzw. Quaradmeter Geschossflächen, mehr nicht.
Ob der Architekt für eine Kostenberechnung, die mit dem Entwurf vorzulegen ist, genauer rechnet, bleibt oft sein Geheimnis. Ich würde als Bauherr im Architektenvertrag fixieren, dass für die Kostenberechnung Massenermittlungen erfolgen und die Kosten aller Gewerke einzeln aufgelistet werden. Nur so ist später ein Vergleich mit den Vergabeergebnissen möglich. Und nur dann lohnt es sich über ein Erfolgshonorar nachzudenken. Zusätzlich bräuchte man dann ein Raumbuch, in dem alle Qualitäten präzise festgehalten werden. D.h. so einfach ist es nicht mit dem Erfolgshonorar. AbzAbk.üge wegen Mängel müssten das auch das Budgetziel mindern, damit wird aber die Nichtsehen von Mängeln zum Eigeninteresse des Architekten. Durchgestaltete Vereinbarungen für ein Erfolgshonorare nähern sich dem Generalunternehmer-Vertrag.
Besser erscheint mir, wenn der Bauherr darauf dringt, dass der Architekt ihm monatlich ein sorgfältige fortgeschriebene Kostenverfolgung vorlegt.
Zusammengefasst: der Bauherr sollte nicht am Honorar sparen, sondern die geforderten Leistungen fixieren, die HOAIAbk. ist hier leider zu dünn. -
Architektenhonorar: Eigenleistungen erfordern genaue Ausschreibung!
Vorsicht
ich möchte vermerken, dass alle Gewerke ausgeschrieben werden sollten. Die Menge der Eigenleistung ist genauer zu erfassen (einige merken erst anhand des LVAbk.'s was sie alles ausführen müssen) und sollten die Eigenleistungen (warum auch immer) nicht ausgeführt werden können, ist schneller ein Angebot einzuholen.
Ansonsten sind Eigenleistungen eher ein Grund zur Honorarerhöhung, weil Fragen zur Ausführung vorprogrammiert sind (Mehraufwand).
Gruß
Heiko Nielson -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Architektenhonorar: Berechnung nach Baukosten & Eigenleistung
💡 Kernaussagen: Die Berechnung des Architektenhonorars basiert auf den anrechenbaren Baukosten gemäß HOAIAbk., wobei Eigenleistungen mit ortsüblichen Preisen berücksichtigt werden. Eine transparente Vereinbarung im Architektenvertrag, idealerweise mit einem Erfolgshonorar für kostengünstiges Bauen, kann die Kosteneffizienz fördern. Die genaue Ausschreibung aller Gewerke und die Erfassung der Eigenleistungen sind entscheidend, um das Honorar korrekt zu berechnen und Mehraufwand zu vermeiden. Eine detaillierte Kostenberechnung mit Massenermittlungen sollte im Vertrag fixiert werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Eigenleistungen erfordern genaue Ausschreibung! kann die Menge der Eigenleistungen oft unterschätzt werden, was zu Mehraufwand und potenzieller Honorarerhöhung führen kann. Daher ist eine genaue Erfassung und Ausschreibung unerlässlich.
💰 Zusatzinfo: Ein Online-Rechner (siehe Architektenhonorar: Berechnung mit Online-Rechner & HOAI) kann eine erste Einschätzung des Honorars ermöglichen, ersetzt aber keine detaillierte Berechnung gemäß HOAI. Die Baukostenberechnung sollte alle anrechenbaren Kosten inklusive der Eigenleistungen umfassen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Architekten, wie die Kostenberechnung erfolgt und welche Vereinbarungen (z.B. Erfolgshonorar) getroffen werden können, um die Baukosten im Rahmen zu halten. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architekt: Kosteneffizienz durch preiswerte Baumaterialien? bezüglich der Auswahl preiswerter Baumaterialien.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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