Fehlerhafte Planung des Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Fehlerhafte Planung des Architekten

Hallo,

folg. Probleme haben wir mit dem Architekten Wir hatten 9 Dachdeckerfirmen bestellt bezüglich des Daches für den Anbau. Einige Firmen sprachen von fehlerhafter Planung gleich vor Ort, andere teilten uns das am Telefon mit, nach unserer Nachfrage bezüglich der Angebote. Die Dachdecker teilten uns mit, dass sie das Dach des Anbaus nicht so gestalten können, wie er es entworfen hat, weil sonst das Dach höher ausfallen wird wie die Gaubenfenster. Sie meinten, dass, die Gaubenfenster zu groß bzw. zu tief eingesetzt wurden. Wir haben uns umgeschaut und festgestellt dass tatsächlich niemand so große Gaubenfenster hat wie wir. 2011 hat der Architekt die Gauben in den Kinderzimmern (OGAbk.) und den Anbau am Haus (EGAbk.) geplant. 2011 wurden die Gauben errichtet, der Anbau am Haus konnte aber zeitlich nicht realisiert werden. Letztes Jahr hatten wir in noch mal beauftragt, weil die Baugenehmigung für den Anbau abgelaufen war. Der Anbau war für letztes Jahr geplant, steht bis heute leider nicht. Seinetwegen, weil wir viel Ärger mit ihm hatten und noch haben. Auch wegen ihm sind wir in Bauverzug. Ist er nicht haftbar für die Richtigkeit seiner Planung gegenüber den Handwerkern? Andernfalls würden sich die Handwerker strafbar machen. Ich hatte in der Vergangenheit ihn auf die Problematik hingewiesen und ihm 2 x per E-Mail eine Frist gesetzt. Bei der neuen statischen Berechnung sollten auf einmal Bodenproben entnommen werden. Vorher war keine Rede davon. Er hatte es nicht für nötig gehalten mir das mitzuteilen. Daraufhin teilte ich ihm das mit und das ich davon ausgehe, dass er für die hohen und nicht einkalkulierten Kosten aufkommen wird und das der Anbau wirtschaftlich und finanziell nicht mehr in Frage kommt. Daraufhin suchte er einen Anwalt. Bis dahin standen wir in Kontakt per E-Mail. Vorab teilte ich die ihm die Gründe mit, warum es zu keiner Zahlung kam. Hatte sogar bei der Rechtsschutzversicherung angerufen, dachte das wäre mit abgdeckt, doch leider nicht. Ein Mediator der Rechtsschutzversicherung hatte vergebens versucht ihm die Situation zu erklären und eine Lösung für uns beide zu finden. Seitdem ist Funkstille. Der Anwalt hat eine Frit gesetzt bezüglich der Zahlung. Es gab kein Beratungsgespräch was ja üblich ist, bezüglich unserer Wünsche, Vorstellungen usw. von ihm aus. Anstatt dessen hat er uns die Berechnung für Kredit KfW 152 verkauft. Wir brauchen diese aber gar nicht, weil wir es nicht in Anspruch nehmen. Anstatt uns zu beraten, hat er das Produkt verkauft und möchte dafür noch Geld. Er hat eigenmächtig gehandelt, es gab auch Phasen da hat er gar nicht gehandelt. Weil es nicht voran ging, so übernahm ich seine Funktion z.B. sendete ich die statische Berechnung an die Handwerker. Er hat es nicht gemacht, obwohl er es per E-Mail angekündigt hatte. Die Kommunikation war sehr schwer, mehrmals musste ich ihm am Telefon oder per E-Mail etwas mitteilen. Die Erreichbrket war später schlecht. Meines Erachtens steht ihm nur die Forderung für die Baugenehmigung, wenn überhaupt zu und nicht für die Berechnung des Kredit KfW 152. Die Anwaltskosten soll ich auch bezahlen, obwohl ich ihm schon vorab mitgeteilt hatte, dass wenn er jemanden beauftragt seine umstrittene Forderung gelten zu machen, ich für die entstandenen Kosten nicht aufkommen werde.

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.

Danke im Voraus

  • Name:
  • N.N.
  1. Einziger für Sie sinnvoller Ratschlag ...

    Suchen Sie sich selber einen Baurechtsanwalt, der Ihnen erklärt, wo Sie im Recht sind wo vielleicht der Kollege.

    Noch ein Hinweis: Wenn ich das richtig herauslese, war der Kellege nur mit dem Bauantrag, nicht aber mit der weiteren Planung beauftragt. Dann gilt GANZ eindeutig: Bauantragszeichnungen sind KEINE Ausführungsgrundlage! Im Gegenteil!

    MfG

  2. Hallo Herr Dühlmeyer, danke für Ihre Ihre ...

    Hallo Herr Dühlmeyer, danke für Ihre Ihre Hallo Herr Dühlmeyer,

    danke für Ihre Ihre Antwort. Was genau meinen Sie mit "genauer Planung"?

    Freundliche Grüße

  3. Rechtslage

    Hallo,

    es ist mit Planung. Ich wollte wissen, wie die Rechtslage ist. Es ist leider nicht in der Rechtsschutzversicherung mit abgedeckt, wovon ich ausgegangen bin deshalb habe ich sie auch abgeschlossen. Mit dem Anwalt wird zu teuer

    Gruß

  4. Rechtslage

    Eine Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen. Ein Fachanwalt erklärt Ihnen das. Und mit der RS-Versicherung müssen Sie klären, was versichert ist. Bauliche Angelegenheiten sind selten versichert, vertragliche Angelegenheiten oft. Lesen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag. Und dann müssen Sie den Vertrag mit dem Architekten nach der geschuldeten Leistung abgleichen, daraus ergibt sich ein Verschulden und/oder Eigenverschulden.

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