Umgehung der textlichen Festsetzung. Mansarddach oder dreiseitiges Satteldach
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Umgehung der textlichen Festsetzung. Mansarddach oder dreiseitiges Satteldach

Hallo, wir wollten uns wegen den Schrägen eigentlich eine Stadtvilla bauen. Jedoch ist dies durch die textliche Festsetzung nicht Möglich:
  • Traufhöhe Max 4,5 Meter
  • Dachneigung 30-45 %
  • Einschränkungen bei Dachaufbauten und Zwerchhäusern (Max Breite von 1/3 des Hauses).

Jetzt hier meine Fragen:

  • in der textl. Festsetzung ist nichts von einem Mansarddach erwähnt. Welche Schräge wird hierfür verwendet? Wir hierfür die Maximalschräge oder ein Durchschnitt genommen?
  • ist es grundsätzlich möglich ein Satteldach mit einem Anbaudach (gleiche Trauf- und Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe) wie Hauptdach) zu versehen, sodass man drei Kantenenden Statt zwei hat?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

  • Name:
  • Jürgen Müller
  1. Stadtvilla mit Mansarddach ist nicht zeitgemäß und sieht

    besch ... Eiden aus. Mansarddächer ohne Walme oder zu kurzen Baukörpern gehören zu den häufigsten der zahllosen Missbildungen dieser Dachform aus neuerer Zeit. Was spricht in Ihrem Falle gegen ein "Zeltdach", bei einer Traufhöhe (von welcher Bezugshöhe? Lt. LBOAbk. RLP: Festgestzte Geländeoberfläche gemäß Bebauungsplan oder eine von der Bauaufsichtsbehörde festgestzten Geländeoberfläche oder von der natürlichen Geländeoberfläche die an das Gebäude angrenzt?) von 4,50 m haben Sie ca. 1,75 m Höhe an der Außenwand, durch Fenster haben Sie eh wenig Platz an einer Außenwand um hohe Schränke aufzustellen, und durch die Dachneigung von 30 ° bis 45 ° auch schnell die erforderliche Kopfhöhe. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Außenwände des Obergeschosses bis 0,50 m zurück zu setzen und den dadurch entstehenden umlaufenden Sims mit einem kleinen Aufsatzdach abzudecken. Einfach mal den Kopf ein bisschen anstrengen. Noch einfacher ist es, vor Kauf des Grundstückes die Bebauungsplanvorschriften zu lesen. Viel Glück

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