Hallo,
ich brauche mal den Rat der Profis.
Wir wollten ein Einfamilienhaus kaufen.
Ein Notarvertrag ist auch schon anberaumt.
Wir haben eine Finanzierungszusage einer Bank vorliegen.
Wir können aber jetzt das Haus nicht mehr kaufen. Gründe zähl ich jetzt aber nicht auf.
Frage, können wir von der Finanzierungszusage zurücktreten. Gibt es hierfür auch ein Widerrufsrecht? Den Antrag haben wir vor 10 Tagen unterschrieben.
Danke für eine Antwort.
MfG
Bettina Schlüb.
Finanzierungszusage widersprechen?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Finanzierungszusage widersprechen?
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Ja ...
unter gewissen Umständen gibt es das. -
Ich sollte jetzt auf die Website klicken 😉 ...
Ich sollte jetzt auf die Website klicken 😉 -
Widerrufsrecht steht im Vertrag
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Hallo Herr Ditmer ...
Hallo Herr Ditmer wir haben bisher nur den Selbstauskunftsbogen unterschrieben und daraufhin nur ein einfaches Schreiben erhalten wo uns mitgeteilt wurde das die Darlehensmittel zur Verfügung gestellt und durch Grundschulden auf dem Objekt abgesichert werden.
Auf der Selbstauskunft steht noch folgender Passus:
"Unterbleibt die Auszahlung des Darlehensbetrages aus einem Grund den die Bank nicht zu vertreten hat, bleiben ihr alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten, insbes. gilt die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung von min. 0,5 % p.a. der Darlehenssumme pro Jahr der Zinsfestschreibung als vereinbart.
Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Widerrufsrecht hinsichtlich der Finanzierung zusteht (z.B. bei Neuabschluss von Verbraucherdarlehen ).
MfG
Bettina Schlüb. -
Was genau unterschrieben?
Hallo Frau Schlüb:
"Den Antrag haben wir vor 10 Tagen unterschrieben. "
Haben Sie nun den Antrag oder das Vertragsangebot, den Vertrag unterschriebe? Im ersteren Falle sehe ich kein Problem im zweiten: siehe Herrn Dittmers Antwort.
PS: mit "Kerry" verwandt? 🙂
MfG H.B. -
Sie brauchen nicht auf die Webseite zu clicken ...
Sie brauchen nicht auf die Webseite zu clicken rufen Sie einfach beim Finanzierer an, und fragen Sie, was Sie denn schon so alles für Verträge geschlossen haben.
Erst dann brauchen Sie ja auch widerrufen (deshalb ... kommt drauf an ...)
Und weil es drauf ankommt, unterscheidet man auch noch zwischen Finanzierungsanfrage, Finanzierungsangebot, Finanzierungszusage (die ist evtl. wieder von bestimmten Voraussetzungen abhängig ... kommt also drauf an ) Darlehensvertrag etc.
Entsprechend müssen Sie auch über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein.
Beim Finanzierer können Sie auch anfragen, wie lange Sie widerrufen können. Das ist "evtl. " Ihr Vertragspartner, der das andere Exemplar des Vertrages hat.
Lesen Sie einfach nur Ihre Unterlagen. Das Wichtigste steht dort drin.
So, damit Sie sich nicht belästigt fühlen, mal ohne Link zur Homepage -
Herr Berger, Herr Awi
Herr Awi, sorry aber Sie haben etwas geantwortet ohne erklärt zu haben, da kann man schon auf den Gedanken kommen 😉
Herr Berger, willkommen auch hier 😉
Und die Selbstauskunft wurde nur von meinem Mann unterschrieben sonst folgten keinerlei weiter Unterschriften und als Originalantwort erhielten wir folgenden Text:
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr ...
gerne sind wir bereit, Ihnen zum Kauf einer Immobilie in ..., Darlehensmittel in Höhe von € ... zur Verfügung zu stellen.
Die Absicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden auf dem oben genannten Objekt.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen
Viele Grüße
... -
es kommt drauf an, ob Sie das Angebot angenommen haben
das ist von hier aus nicht zu beurteilen.
Aber wirklich ... einfach anrufen, sonst verstreicht zu viel Zeit. -
Noch nicht reagiert.
Auf das Bankschreiben haben wir bisher NICHT reagiert. Ich habe angerufen und für kommenden Donnesrtag einen Termin bei der Bank ausgemacht!
MfG
Bettina Schlüb. -
Unbedingt beim Finanzierer anrufen..
-
Wird geklärt!
Wie gesagt am Donnerstag ist Termin bei der Bank und da kann ich noch widerrufen!
Lieben Dank für alle Antworten 🙂
MfG
Bettina Schlüb. -
So sieht es nun aus!
Hallo,
ich möchte Euch das heutige Bankgepräch nicht vorenthalten!
Bisher liegt mir das Angebot bzw. die Zusage zu bestimmten Konditionen der Bank vor d.h. Darlehnszusage und Zinssatz.
Die Darlehensverträge gehen erst raus wenn der Bank der Notarvertrag vorliegt und erst ab dann zählt das 14 tägige Widerrufsrecht! Momentan könnte ich mich als noch weiter umschaun 😉
Nochmals Danke für Eure Hilfestellung!
Ich benötigte noch einmal Eure Hilfe gehe aber dazu in den richtigen Thread.
MfG
Bettina Schlüb.
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