Bankbürgschaft vom Bauherrn gefordert? Üblichkeit, Alternativen & Risiken im Bauvertrag
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Bankbürgschaft vom Bauherrn gefordert? Üblichkeit, Alternativen & Risiken im Bauvertrag

Ich möchte ein Haus "fast schlüsselfertig" (ohne Malerarbeiten u. Bodenbeläge) bauen lassen. Die Zahlungen sollen nach Baufortschritt erfolgen = Der Unternehmer baut einen Teil, ich zahle einen Teil usw. Im Vertragsentwurf steht jedoch, dass der Generalunternehmer von mir eine Bankbürgschaft in Höhe von 30 % des Vertragspreises haben will. Auf Nachfrage sagt er, er werde ja schließlich in Vorleistung gehen und möchte sicher sein, dass er dafür auch sein Geld bekommt. Eine Finanzierungszusage meiner Bank reicht ihm nicht, denn wenn ich arbeitslos würde o.ä., dann sei diese Zusage nicht viel Wert. Irgendwie kann ich ihn ja verstehen, aber ist das üblich so? Haben andere Bauverträge auch diese Klausel? Danke für Ihre Antworten.
  • Name:
  • Robert Weber
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ungeprüfte Bankbürgschaften können zu erheblichen finanziellen Risiken führen. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.

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    Ob eine Bankbürgschaft vom Bauherrn gefordert wird, ist nicht unüblich, dient aber primär der Absicherung des Bauunternehmers. Es ist wichtig, die Klausel im Bauvertrag genau zu prüfen.

    Ich empfehle:

    • Prüfung des Bauvertrags: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen.
    • Alternativen zur Bankbürgschaft: Verhandeln Sie über alternative Sicherheiten, z.B. eine Hinterlegungssicherheit oder eine Erhöhung des Sicherheitseinbehalts.
    • Zahlungsplan: Achten Sie auf einen detaillierten und nachvollziehbaren Zahlungsplan, der den Baufortschritt widerspiegelt.

    🔴 Gefahr: Eine unbedachte Bankbürgschaft kann Ihre finanzielle Flexibilität einschränken und im schlimmsten Fall zu finanziellen Verlusten führen, wenn der Bauunternehmer seine Leistungen nicht erbringt.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat ein, bevor Sie eine Bankbürgschaft eingehen. Klären Sie alle Details mit Ihrer Bank und dem Bauunternehmer.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bankbürgschaft
    Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank, für die Schulden eines Kunden (hier: des Bauherrn) einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Sie dient als Sicherheit für den Bauunternehmer. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Garantie, Sicherheitseinbehalt.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk..
    Sicherheitseinbehalt
    Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teilbetrag, der von jeder Abschlagszahlung einbehalten wird, um eventuelle Mängel oder nicht erbrachte Leistungen abzusichern. Er dient dem Bauherrn als Sicherheit. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelhaftung, Bürgschaft.
    Generalunternehmer
    Ein Generalunternehmer übernimmt die gesamte Bauausführung und koordiniert alle beteiligten Gewerke. Er ist Vertragspartner des Bauherrn für das gesamte Bauprojekt. Verwandte Begriffe: Bauleiter, Architekt, Subunternehmer.
    Vorleistung
    Eine Vorleistung bedeutet, dass eine Vertragspartei (hier der Bauunternehmer) eine Leistung erbringt, bevor sie die Gegenleistung (Zahlung des Bauherrn) erhält. Die Bankbürgschaft soll diese Vorleistung absichern. Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Zahlungsplan, Baufortschritt.
    Finanzierungszusage
    Eine Finanzierungszusage ist die verbindliche Zusage einer Bank, dem Bauherrn einen Kredit für das Bauvorhaben zu gewähren. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für den Baubeginn. Verwandte Begriffe: Kredit, Darlehen, Hypothek.
    Klausel
    Eine Klausel ist eine einzelne Bestimmung oder ein Absatz in einem Vertrag. Sie regelt einen bestimmten Aspekt des Vertragsverhältnisses. Verwandte Begriffe: Vertragsbedingung, AGB, Paragraph.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist es üblich, dass ein Bauunternehmer eine Bankbürgschaft vom Bauherrn verlangt?
      Es ist nicht unüblich, aber auch nicht die Regel. Es dient der Absicherung des Unternehmers, falls der Bauherr zahlungsunfähig wird. Bauherren sollten die Bedingungen genau prüfen und Alternativen verhandeln.
    2. Welche Risiken birgt eine Bankbürgschaft für den Bauherrn?
      Die Bankbürgschaft belastet den Kreditrahmen des Bauherrn und kann im Falle einer Inanspruchnahme durch den Unternehmer zu finanziellen Belastungen führen. Es besteht das Risiko, dass die Bürgschaft auch dann gezogen wird, wenn der Unternehmer seine Leistung nicht vollständig oder mangelhaft erbracht hat.
    3. Welche Alternativen gibt es zur Bankbürgschaft?
      Alternativen sind beispielsweise eine Hinterlegungssicherheit, bei der der Bauherr einen bestimmten Betrag auf ein Sperrkonto einzahlt, oder eine Erhöhung des Sicherheitseinbehalts bei den einzelnen Zahlungen. Auch eine Fertigstellungsversicherung kann eine Alternative sein.
    4. Was ist ein Sicherheitseinbehalt?
      Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teilbetrag jeder Abschlagszahlung, der vom Bauherrn einbehalten wird, um eventuelle Mängel oder nicht erbrachte Leistungen abzusichern. Dieser Betrag wird nach Abnahme und Beseitigung aller Mängel an den Unternehmer ausgezahlt.
    5. Wie wirkt sich eine Bankbürgschaft auf meine Bonität aus?
      Eine Bankbürgschaft kann Ihre Bonität beeinflussen, da sie Ihren Kreditrahmen reduziert. Dies kann sich negativ auswirken, wenn Sie weitere Kredite oder Finanzierungen benötigen.
    6. Was sollte ich tun, wenn ich mir unsicher bin, ob ich eine Bankbürgschaft stellen soll?
      In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Baurecht kann den Bauvertrag prüfen und Ihnen die Vor- und Nachteile einer Bankbürgschaft erläutern.
    7. Kann ich die Bankbürgschaft widerrufen?
      Die Bedingungen für einen Widerruf sind in der Regel in den Vertragsbedingungen der Bankbürgschaft festgelegt. Es ist wichtig, diese Bedingungen genau zu prüfen, bevor Sie die Bürgschaft eingehen. Ein Widerruf ist oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
    8. Was passiert, wenn der Bauunternehmer insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers kann die Bankbürgschaft zur Deckung der Kosten für die Fertigstellung des Baus herangezogen werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Bürgschaft klar auf die Fertigstellung des Baus ausgerichtet ist und nicht für andere Zwecke verwendet werden kann.

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  2. ja..

    das ist nicht ungewöhnlich.
  3. Bankbürgschaft vs. § 648a BGB: VOB-Vertrag beachten!

    Ein schlauer Mensch aus meinem Bekanntenkreis meinte aber ...
    Ein schlauer Mensch aus meinem Bekanntenkreis meinte aber gemäß § 648 a BGBAbk. dürfe man von einem privaten Bauherren keine Bürgschaft verlangen, sondern nur bei gewerblichen Bauherren. In unserem Bauvertrag ist allerdings nicht BGB, sondern VOBAbk. vereinbart.
    • Name:
    • Robert Weber
  4. Bauvertrag ohne Bankbürgschaft: Alternativen prüfen!

    Wenn Sie nicht zu seinen Wünschen mit ihm bauen wollen
    haben Sie die Möglichkeit sich einen Anderen zu suchen.
    Klingt jetzt a bissl kurz, ist aber Tatsache.
  5. Bankbürgschaft vor Vertragsabschluss: Vertragsfreiheit prüfen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    der schlaue Mensch hat recht
    allerdings nur, wenn der Vertrag bereits ohne Bürgschaftsklausel geschlossen ist. Vor Vertragsabschluss  -  in dieser Phase sind Sie  -  gilt Vertragsfreiheit. Wenn das Angebot des Unternehmers nur in Verbindung mit dem Ausreichen der Bürgschaft gilt, können Sie es nur so annehmen. Für mich ist das Verhalten des Unternehmers zwar verständlich, aber eher unüblich.
  6. Kreditvertrag & Bankbürgschaft: Wirtschaftliche Risiken beachten

    wenn Sie arbeitslos werden ...
    gibt es in fast jedem Kreditvertrag eine Klausel, wonach bei einer "Veränderung (Verschlechterung) Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse" die Bank nicht mehr an die (sagen wir es etwas allgemein) Vereinbarungen gebunden ist. Würde mich wundern, wenn es bei Ihrer Bank nicht so wär. Das muss keine Konsequenzen haben, aber ... kann. Darauf will sich offensichtlich Ihr Unternehmer nicht einlassen. Sie können aber genauso auch umgedreht eine Bürgschaft von ihm verlangen, da Ihr Geld ja auch sicherungswürdig ist. z.B. ist in Frankreich obligatorisch per Gesetz verlangt. Von unseren Politwichteln brauchen wir das erst gar nicht zu fordern.
  7. Bankbürgschaft: Fertighausfirmen fordern oft 100%!

    Vielen Dank für Ihre Antworten,
    jetzt verstehe ich, warum der Unternehmer sich nicht mit einer Finanzierungszusage zufrieden geben will. Übrigens habe ich jetzt erfahren, dass Fertighausfirmen oft sogar 100 % der Bausumme als Bürgschaft haben wollen. Da kann ich mit den 30 % ja noch zufrieden sein. Die Bankgebühren dafür sind noch erträglich.
    Nochmals herzlichen Dank an alle!
    • Name:
    • Robert
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bankbürgschaft im Bauvertrag: Üblichkeit, Risiken & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Forderung einer Bankbürgschaft durch den Generalunternehmer in Höhe von 30% des Vertragspreises. Es wird die Üblichkeit, die rechtliche Grundlage (VOB vs. BGBAbk.), sowie Alternativen und Risiken für den Bauherrn beleuchtet. Ein wichtiger Aspekt ist die Vertragsfreiheit vor Vertragsabschluss und die möglichen Konsequenzen bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Bankbürgschaft vs. § 648a BGB: VOB-Vertrag beachten! ist § 648a BGB, der die Bürgschaftsforderung bei privaten Bauherren einschränkt, nicht anwendbar, wenn im Bauvertrag die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart wurde. Daher sollte der Bauherr prüfen, welche Vertragsgrundlage gilt.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Bankbürgschaft: Fertighausfirmen fordern oft 100%! wird erwähnt, dass Fertighausfirmen oft sogar eine Bankbürgschaft in Höhe von 100% der Bausumme fordern. Die Gebühren für die Bankbürgschaft sollten in die Baufinanzierung einkalkuliert werden.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Kreditvertrag & Bankbürgschaft: Wirtschaftliche Risiken beachten weist darauf hin, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bauherrn während der Bauphase verschlechtern können (z.B. Arbeitslosigkeit). Dies kann Auswirkungen auf den Kreditvereinbarungen haben und sollte bei der Entscheidung für oder gegen eine Bankbürgschaft berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Vertragsabschluss sollte der Bauherr prüfen, ob die Forderung einer Bankbürgschaft üblich und angemessen ist. Alternativ kann er versuchen, andere Sicherheiten mit dem Generalunternehmer zu vereinbaren. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Risiken und Konsequenzen der Bankbürgschaft im Bauvertrag vollständig zu verstehen. Siehe auch Bauvertrag ohne Bankbürgschaft: Alternativen prüfen!.

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