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  • Baufinanzierung

  • 11642: Eigenheimzulage bei schwebender Wirksamkeit durch Ruecktrittsvorbehalt im Kaufvertrag

Baufinanzierung

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Eigenheimzulage bei schwebender Wirksamkeit durch Ruecktrittsvorbehalt im Kaufvertrag 16.12.2005    

Hallo Zusammen.
Wie inzwischen im Forum klar geworden ist, ist zur Erlangung der EHZ ein Kaufvertrag geschlossen in 2005 erforderlich.
Was passiert, wenn der Vertrag nur "schwebend wirksam" ist, weil ein Ruecktrittsvorbehalt geknuepft an die Finanzierungszusage im Kaufvertrag enthalten ist?
Gilt der Vertrag dann dennoch als geschlossen und erfuellt somit die Voraussetzung fuer die EHZ, oder wird das Finanzamt evtl. anfuehren, dass der Vertrag in 2005 nur "schwebend wirksam" war und erst in 2006 voll wirksam und somit die EHZ
nicht gezahlt wird?
Viele Gruesse, T. Gernert.

Name:

  • T. Gernert
  1. Wer schließt einen Kaufvertrag, ohne gesicherte Finanzierung...? 16.12.2005    

    ..wenns Spitz auf Knopf herausgewürgt werden muß, verzichten Sie lieber auf die EHZ.
    Da kann man auch gleich einen Antrag auf Kindergeld stellen, unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Schwangerschaft.
    Warum tun sich Menschen das alles nur an?

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Was für Juristen/Steuerberater 16.12.2005    

    Meine Meinung (juristischer Laie) ist die:
    Der Vertrag ist schon jetzt wirksam und rechtskräftig. Es ist lediglich eine Rücktrittsrecht für den Fall der fehlenden Finanzierungszusage vereinbart.
    Kommt wahrscheinlich auf die Formulierung des Rücktritts an.
    Wenn "....kann vom Vertrag zurücktreten wenn nicht ...." scheint mir OK
    Wenn "..dieser Vertrag wird erst nach Finanzierungszusage rechtswirksam..." problematisch
    Mein Tipp: Den Vertrag mit einem Steuerberater besprechen

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. @ A. Witzgall 16.12.2005    

    wenns um die EHZ geht ist scheinbar alles möglich :-)

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Egal 16.12.2005    

    Hallo,
    EHZ gibt es erst bei Einzug und Einzug gibt es erst bei gesicherter Finanzierung. Und dann schwebt auch nix mehr. Entweder der Vertrag wird wirksam oder nicht. Schade nur wenn es dann für ein anderes Objekt zu spät wäre.
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  5. Sehe ich zwar 16.12.2005    

    auch so, aber: Voraussetzung für die Gewährung der EHZ ist, wenn alles so läuft wie angekündigt, ein rechtswirksamer Vertrag vor dem 31.12.2005.
    Bei Formulierung 2 (wird erst nach bla..bla.. wirksam) kann es m.E. schon Probleme geben, wenn FiAmt sich auf den Standpunkt stellt "Vertrag erst in 2006 wirksam geworden" und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen. Ich würd's klären lassen.

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Notar fragen 16.12.2005    

    bei dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
    Der kriegt schließlich ein Geld dafür, dass er
    sowas weiss.

    Name:

    • W. Marks
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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