Abwasserzweckverband
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Abwasserzweckverband

Hallo,
wir haben ein baulastenfreies Grundstück erworben. Beim Legen des Revisionsschachtes für den Abwasseranschluss wurde festgestellt, dass eine Abwasserleitung quer über unser Grundstück verläuft (ca. 15 m im bebaubaren Bereich). Diese Leitung ist der Anschluss für's Nachbarhaus. Nach Aussage des Abwasserzweckverbandes (AWZ) war die Leitung nicht bekannt und auch auf keinem Plan eingezeichnet. Das Nachbarhaus wurde vor ca. 10 Jahren gebaut. Unser Grundstücksverkäufer hatte das Grundstück geerbt und auch keine Unterlagen über die Leitung. Er gab uns daraufhin einen Preisnachlass. Nun möchten wir gern die Leitung entfernt haben. Der AWZ weigert sich aber und pocht auf Bestandsschutz.
Was ist zu tun? Kann man die Entfernung bzw. Schadenersatz vom AWZ verlangen?
Danke.
Stefan Kroker
Sachsen
  • Name:
  • stfankroker@web.de
  1. was sagt denn der Nachbar, wenn die Leitung ...

    was sagt denn der Nachbar, wenn die Leitung beim AWZV nicht eingetragen ist hat er Sie vielleicht schwarz verlegt um irgendwo zu sparen, dann würde ich von Ihm verlangen die Leitung zu verlegen.
  2. Bestandsschutz für etwas illegales?

    Die Leitung ist nur mit Grundbucheintragung legal.
    Irgendwer hat diese Leitung gebaut und keine Vereinbarungen getroffen.
    Sie können diese Leitung zwar nicht sofort sperren aber in angemessener Zeit eine Änderung verlangen.
    Wenn die Leitung nicht stört können Sie die Eintragungen auch nachholen.
    Zumindest kann diese auch überbaut werden.
    • Name:
    • Herr Klaus

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