Rücktauklappe / Minihebeanlage
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Rücktauklappe / Minihebeanlage

Hallo an alle die uns hoffentlich helfen können,
wir planen ein Neubau-Haus zu erwerben und sind nun etwas verunsichert.
Laut dem Bauamt und einem befreundetet Bauingenieur ist eine Kanalrückstauklappe erforderlich. Lt. dem Verkäufer (ist ein staatl. Unternehmen) und seinem Bauleiter ist keine Rückstauklappe erforderlich, weil eine Hebeanlage vorhanden ist.
Uns ist nur eine Minihebeanlage aufgefallen bzw. bekannt die in der Waschküche steht und für die Waschmaschine zuständig ist.
Kennt sich jemand aus? Wie handeln wir hier richtig?
Vielen Dank
  • Name:
  • Helen
  1. Rückstauventil

    wenn's das Bauamt fordert, muss es auch das "staatl. Unternehmen", (ich kenne keines, außer vielleicht ein städtische) gem. Baugenehmigung liefern.
    Nebenbei, ich würde immer auf eine Rückstauklappe bestehen, selbst wenn die Minihebeanlage eine solche hat, da, wenn das Wasser einmal über die zwingend auszuführende Druckschleife, die über die Rückstauebene (zumeist gleich OK Straße) geführt werden muss, sozusagen im Gebäude (rückgestaut) sein sollte, nur ein schadhafter Dichtungsring genügt, damit Sie das Wasser dann tatsächlich im betreffenden Raum haben. Auch kostet eine solche Rückstauklappe nicht allzu viel. Daher, alles ist immer Vertragsangelegenheit, also verhandeln Sie's.
    > "Kennt sich jemand aus? Wie handeln wir hier richtig? <"
  2. ich habe es nicht verstanden, Ralph ...

    wenn die Hauptleitung (EGAbk. und OGAbk.) rückstausicher verlegt wird (keine Leitungen zum Keller hin) und die Waschmaschinenabwässer (im Keller) über eine eigene kleine Hebeanlage über die Rückstauebene entsorgt werden, wozu brauche ich da noch eine Rückstauklappe ... und wenn ja, in welcher Leitung ...
  3. Dacht' ich's mir doch ...

    Bernhard. Keiner spricht von EGAbk. oder OGAbk..
    Also, nochmal kurz. Wenn auch nur eine Anschlussleitung für Abwässer (auch bei WM) unter der Rückstauebene liegt, muss eine Ruckstauklappe vorgesehen werden. Es geht ja auch nicht um das Abwasser, sondern um das möglicherweise sich rückstauende Wasser (bspw. auch Regen~) des Kanals. Nur die Schleife über die Rückstauebene bringt keine Sicherheit, die man gerne, hier wohl auch von Seiten der Gemeinde, haben möchte. Also Klappe in der Anschlussleitung der Sammelleitung außerhalb des Gebäudes.
    Ich weiß nicht, ob dies dem Fragesteller weiterhelfen dürfte, da zu fachspezifisch. Und nebenbei, ich denke, dass gerade die Hauptsammelleitung nicht rückstausicher ist (da wohl zu tief= unter der Rückstauebene aus dem Gebäude geführt wird), aber i.A. das Wasser, da EG zu hoch liegen dürfte, nicht aus den WC's im EG sprudeln wird, bei schlecht abfließendem Oberflächenwasser.
    Beste Grüße

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