Schmutzwasserabfluss in Küche vergessen ... und nun?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Schmutzwasserabfluss in Küche vergessen ... und nun?

Der Architekt (= Bauleiter) hat den Abfluss in der Küche vergessen ... Wir haben es auch nicht bemerkt, aber er ist ja der bezahlte Experte am Bau, oder?
Beheben wir die Sache nun mit unseren Sanitärfachman, oder ist der Architekt in die Pflicht zu nehmen?
Da müssen wohl Rohre über den Boden gelegt werden, oder?
Vielen Dank für Tipps!
  • Name:
  • Ahnungsloser Bauherr
  1. Bauleiterpflicht (en)

    ... dies hat Ihr Bauleiter zu erbringen. Welche Lösung zu wählen ist, kann ohne Kenntnis der Örtlichkeit nicht beantwortet werden.
    Daher fordern Sie Ihren Architekten/Bauleiter auf eine praktikable Lösung vorzuschlagen. Wenn's ein Architekten (Planungs) Fehler ist, kommt dessen Berufshaftpflichtversicherung hierfür auf, aber erst einmal die Werkplanung einsehen, oder eben von einem Fachmann sachverständig prüfen alssen, wenn der Architekt Schwierigkeiten machen sollte.
  2. Bauleiter ...

    Wieso muss der Bauleiter so etwas planen?
    Oder habe ich das falsch verstanden?
    Daher nachgefragt: War der Küchenabfluss im Werkplan enthalten und wurde von dem Sanitärinstallateur dann vergessen und der Bauleiter hat es auch nicht bemerkt?
    Oder hat der BL auch die Planung gemacht und eben diesen Ablauf vergessen zu planen?
    Oder wie oder was?
    Letztendlich überwacht der BL ja den Bauablauf und wenn kein Küchenablauf geplant war, so sehe ich den BL nicht unbedingt in der Pflicht so etwas vor Ort zu veranlassen. Aber: Natürlich hätte er dann aus seiner Erfahrung heraus (und dem Wissen, dass in der Küche übelicherweise irgendwo wohl ein Abfluss sein wird) zumindest an den Planer herantreten sollen und ihm dies kundtun.
    Also: Wie sieht denn die exakte Konstellation nun aus?
    Gruß
    Thomas Bock
  3. Also Herr Bock ...

    >Architekt (= Bauleiter) <
    ... hier steht's doch. Auch das mit dem Werkplan hatte ich bereits mitgeteilt.
    S'war gestern wohl etwas länger, was  -  lol ;-D  -  kenn'ich!
    Beste Grüße
  4. Beauftragung gar nicht bekannt

    Mit welchen Leistungsphasen der Architekt beauftragt war, wissen wir ja gar nicht. Kann ja auch nur 1-4 sein und Bauleiterschaft nach Landesbauordnung.
    Also spielen wir den Ball an den Fragesteller zurück:
    Mit welchen Leistungsphasen ist Ihr Architekt beuaftragt?
    Gibt es überhaupt Ausführungs- und Werkpläne, in denen offensichtlich etwas fehlt?
    Gibt es ein Entwässerungsgesuch mit Entwässerungsplänen?
    Gibt es Leistungsverzeichnisse? Wenn ja, wer hat die erstellt und was steht da bezüglich des Küchenabflusses drin?
    Gruß
  5. Nein ... neee ...

    >Architekt (= Bauleiter) <
    ... hier steht's doch.
    Was steht da?
    Dass der Architekt Bauleiter ist. Schon klar. Oder dass der Bauleiter sich eben Architekt nennen darf. Auch schön. Aber ob der Architekt, der dann auch den Bau leitet, auch die Planung gemacht hat, das hätte ich eben ganz gerne hinterfragen wollen ...
    Das andere (Werkplanung) hatten Sie natürlich schon gesagt. Und ich eben auch ...
    War gestern gar nicht spät ... ehrlich ;-)
    Gruß
    Thomas Bock
  6. Na gut ...

    man kann's nat. auch so sehen. Vielleicht war ich ja auch zu pos. gesinnt ;-)
    Also warten wir den Kommentar des Fragestellers ab. Übrigens, nett, dass Sie (Hr. Bock) die immer noch selbst "gemalten" Smileys richtig geduetet hatten.
    Gruß
  7. Wenn zwei sich streiten ...

    freut sich ein Dritter ;-)
    Dem Architekten kann nur dann an die Hamelbeine gelangt werden, wenn er denn auch mit der Planung und Überwachung der Haustechnik beauftragt war und hierfür ein Honorar erhalten hat/erhalten wird.
    Die Bauleitung von Sanitärinstallation gehört nicht zu den originären Aufgaben der Haochbau-Bauleitung.
    Auch dann nicht, wenn es viele Kollegen für lau mitmachen.

    So und nun könnte es Ihr mich hauen ;-)

  8. Der Architekt hat geplant, ausgeschrieben, macht die Bauleitung ...

    Der Architekt hat geplant, ausgeschrieben, macht die Bauleitung ... das Komplettpaket eben! Abfluss ist nicht in den Werkplänen, daher haben die Rohbauer auch nicht Schuld ...
    • Name:
    • Ahnungsloser Bauherr
  9. Noch was: an dem Sinn von eben diesem ...

    Noch was: an dem Sinn von eben diesem "Komplettpaket" zweifele ich nun ... Berechtigt?
    • Name:
    • Ahnungsloser Bauherr
  10. Komplettpaket ...

    Komplettpaket wieso zweifeln Sie am Sinn des selbigen?
    Ist aber auch egal!
    Wenn er also einen Fehler gemacht hat (soll ja vorkommen ...), dann ist ihm die Gelegenheit einzuräumen diesen zu beseitigen.
    Für den Planer/ Bauleiter hieße das nun also einen Deckendurchbruch herstellen zu lassen (Kernbohrung) und dann die Leitungen verlegen zu lassen inkl. den Anschluss an die (hoffentlich vorhandenen) Leitungen.
    Kosten: Klar ... Kernbohrung ist sein Bier. Die Verrohrung hingegen werden wohl sie abdrücken müssen.
    Wieso? Genau: "Sowieso"! Sowieso-Kosten! D.h., hätte er es nicht vergessen (was ja richtig gewesen wäre), hätten sie den Abfluss ja auch bezahlt, da Sie ihn ja hätten haben wollen.
    Lediglich die durch das versäumnis entstandenen Mehrkosten darf der Kollege abdrücken.
    So groß ist der Schaden also wohl nicht. Das so etwas passiert ist natürlich ärgerlich, aber wo Menschen arbeiten passieren eben auch Fehler ... ist halt so.
    Gruß
    Thomas Bock
  11. Noch mehr Wasser ...

    in den Wein kipp:
    Die Kernbohrung geht auch nicht voll auf den Deckel des Kollegen. Entweder wäre auch die "Sowieso", weil alle Löcher gebohrt wurden.
    Oder aber es wäre das Einschalen zu bezahlen gewesen.
    Das geht im Minimum auf den Deckel des Bauherren!

    Und dem Kollegen muss die Gelegenheit gegeben werden, sich um den Schaden zu kümmern.
    Ich würd das Loch glatt selber bohren/stemmen. Dann würde es mich einen 1/2 Samstag + Sprit kosten. ;-).

    • ***
  12. naja ...

    vielleicht ist das Haus auch ohne Keller geplant (siehe Hinweis des Fragestellers mit der Vermutung, dass das Abwasser nun oberhalb des Bodenbelages irgendwie verlegt werden muss ...).
    Wir wissen es nicht!
    Auch dass dieser Lapsus für derartiges Ungemach sorgt (Zweifel am "Komplettpaket") erscheint mir irgendwie unangemssen.
    Fehler werden immer wieder gemacht. Überall. Sie müssen eben beseitigt werden. aber ich werde den Eindruck nicht los, dass der BH am Liebsten den Kollegen komplett entsorgen würde. Warum nur? Wegen dieser Geschichte hier?
    Thomas Bock
  13. Tun wir ...

    nicht, auch wenn's vielleicht Spaß machen könnte ;-)
    Hier wird m.E. ggf. unzulässig nicht zwischen Fachbauleitung und verantwortl. Bauleitung und objektüberwachender Architekt unterschieden. Seit langem ein Streitthema. Es gibt jedoch einige interessante höchstrichterliche Urteile (BGH).
    Den obj. -überwachenden Architekten treffen i.A. nur Koordinations- und Mitwirkungspflichten der am Bau Beteiligten, bspw. letztlich auch bei der Abnahme. Die technische Ausrüstung wäre demgemäß eine Leistung des eigens beauftragten Fachbauleiters für diese Gewerke und muss vom obj. -überw. Architekten allenfalls "überprüft" werden. Wenn ein Architekt mehr übernimmt, da er ggf. auch die Entwässerungsplanung übernommen hat (bei kl. Baumaßnahmen, wie Einfamilienhaus nicht unüblich), haftet er für Planungsfehler auch dieser Leistung. Er bekäme dafür ja auch mehr Honorar, wenn er's denn weiß. Insofern gebe ich Hr. Dühlmeyer recht  -  mit dem für lau.
    Man könnte nun lange schreiben, aber:
    der mit § 8 beauftragte Architekt muss auf die Übereinstimmung der Ausführung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen achten.
    Mithin müsste allein aus dieser Pflicht dem Bauleiter, das ist bspw. der obj. -überw. Architekt, aufgefallen sein, und zwar während der Ausführung, dass diese eben nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und hätte m.E. für Abhilfe sorgen müssen.
    Das die daraus entstehenden Kosten, nämlich für die mangelhafte Planungsleistung, ob nun des selben Architekten als Bauleiter, oder eines anderen, müssen vom Planungsbüro (Arch. der mit der Plg. beauftragt war) getragen werden.
    Letztlich kann die aufgeworfene Konstellation und die Frage nat. nicht hier und erst recht nicht ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts und dessen Prüfung beantwortet werden, interessant ist's allemal.
  14. Ein Keller ist schon vorhanden. also ist eine ...

    Ein Keller ist schon vorhanden. also ist eine Kernbohrung notwedig? Ich will den Herrn ja nun nicht finanziell überbelasten, wenn also ein auf-dem-Boden verlegen der Rohre auch geht (und günstiger ist) soll mir das reichen. Jedenfalls scheint geklärt, das die Kosten der Architekt zu tragen hat.
    Und btw: Ich will Ihn nicht "entsorgen" (man seit Ihr empfindlich), aber ich zweifele an, ob Planung und Überwachung in einer Hand liegen sollte. Nicht nur wegen diesem Beispiel aber 4 Augen sehen halt mehr als nur 2, oder?!
  15. Ich will Ihn nicht "entsorgen" (man seit Ihr empfindlich), ...

    klar sind ja auch fast alle Architekten, bzw. Planer.
  16. Nochmal genauer

    "Jedenfalls scheint geklärt, das die Kosten der Architekt zu tragen hat. "
    Nochmal, wie von Herrn Bock bereits erklärt:
    Eben nur die MEHRKOSTEN eines nachträglichen Deckendurchbruchs gegenüber einem planmäßigen Deckendurchbruch, der anscheinend in den Ausführungsplänen nicht dargestellt war. Die Herstellung des Küchenabflusses, einschl. Rohren, Verlegung unter der Kellerdecke usw. sind Ihre Sache.
    Möglicherweise muss noch nachträglich ein Abzweig in eine Fallleitung nachträglich eingebaut werden. Da kann man dann schon überlegen, ob für die Mehrkosten auch der Architekt verantwortlich ist, oder ob hier die nicht durchgeführte Fachplanung zu den Mehrkosten führt.
    Gruß

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