Terrassenreparatur im WEG-Recht: Kosten, Verantwortlichkeiten & Vorgehen bei Bauschäden?
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Terrassenreparatur im WEG-Recht: Kosten, Verantwortlichkeiten & Vorgehen bei Bauschäden?

Hallo,
ich bin Eigentümer von 2 Eigentumswohnungen in einem 3 Familien Haus. In der Teilungserklärung wurde mir ein SNR an der Terrasse die ca. 25 m² groß ist eingeräumt. Die Stirnseite der Terrasse ist durch falsches Bauen immer weiter nach vorne gerutscht. Durch Frostschaden sind ein Teil der Fliesen abgeplatzt. Jetzt habe ich die Terrasse Fachmännisch saniert um das weitere absagen (kippen) der Stirnseite zu verhindern. Baumaßnahmen, warne ein Teil der defekten Struktur abzutragen und durch zwei Ringanker neu zu fixieren. Jetzt hat die Terrasse kein großes Gefälle mehr, sondern ist fast eben. Nach Abschluss der Arbeiten vor ca. 6 Monaten, verlangt der andere Eigentümer den sofortigen Rückbau des Ringankers innerhalb der nächsten 3 Tage.
Ansonsten müsste ich mit rechtlichen Schritte rechnen. (Brief von seinem Anwalt habe ich schon erhalten).
Was kann ich tun und wie sollte man am besten vorgehen.
Danke
  • Name:
  • Malivendi Sandro
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Probleme durch das Abrutschen der Stirnseite der Terrasse können die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen. Unverzüglich einen Statiker hinzuziehen.

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    Als Eigentümer einer Sondereigentums-Terrasse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGAbk.) sind Sie grundsätzlich für die Instandhaltung Ihres Sondereigentums verantwortlich. Allerdings können Schäden an der Bausubstanz, wie das Abrutschen der Stirnseite der Terrasse aufgrund von Baumängeln, auch Gemeinschaftseigentum betreffen.

    🔴 Gefahr: Das Abrutschen der Stirnseite deutet auf strukturelle Probleme hin, die die gesamte Bausubstanz gefährden könnten.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfung der Teilungserklärung: Diese legt fest, welche Bereiche zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören.
    • Dokumentation der Schäden: Erstellen Sie Fotos und ein Protokoll der Schäden, um den Zustand festzuhalten.
    • Einholung eines Gutachtens: Ein Bausachverständiger kann die Ursache des Schadens feststellen und beurteilen, ob es sich um einen Mangel am Gemeinschaftseigentum handelt.

    Die Kosten für die Reparatur sind abhängig davon, ob es sich um einen Schaden am Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum handelt. Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum trägt die WEG die Kosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie umgehend die WEG-Verwaltung über den Schaden und fordern Sie eine Begutachtung durch einen Fachmann an. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und die Kostenübernahme, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sondereigentum
    Das Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen und die dazugehörigen Räume innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen. Das Sondereigentum ist im Grundbuch eingetragen.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
    Gemeinschaftseigentum
    Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen, wie z.B. das Dach, die Fassade, das Treppenhaus, tragende Bauteile und gemeinschaftlich genutzte Flächen. Die Eigentümergemeinschaft ist für die Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teilungserklärung, Instandhaltungspflicht.
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist ein wichtiges Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt. Sie enthält Angaben zu den einzelnen Wohnungen, den dazugehörigen Räumen und den gemeinschaftlich genutzten Flächen. Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt hinterlegt.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
    Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es enthält Bestimmungen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, zur Kostenverteilung und zur Beschlussfassung.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung.
    Ringanker
    Ein Ringanker ist ein Bauelement, das die Wände eines Gebäudes horizontal verbindet und stabilisiert. Er dient dazu, die Kräfte, die auf die Wände wirken, gleichmäßig zu verteilen und so Risse und Verformungen zu verhindern. Ringanker werden häufig bei Mauerwerksbauten eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Statik, Mauerwerk, Fundament.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik, der die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert eines Gebäudes beeinträchtigt. Baumängel können während der Bauphase oder auch später auftreten. Sie können zu Schäden am Gebäude führen und die Sicherheit der Bewohner gefährden.
    Verwandte Begriffe: Bausubstanz, Gewährleistung, Sachverständiger.
    Instandhaltungspflicht
    Die Instandhaltungspflicht umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Gebäude oder eine Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehören Reparaturen, Wartungsarbeiten und die Beseitigung von Schäden. Die Instandhaltungspflicht kann je nach Sachlage beim Eigentümer, Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft liegen.
    Verwandte Begriffe: Reparatur, Wartung, Schadensbeseitigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Reparatur einer Terrasse im Sondereigentum zuständig?
      Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Instandhaltung und Reparatur seines Sondereigentums verantwortlich. Allerdings können Schäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, eine Ausnahme bilden. In diesem Fall ist die WEG zuständig.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
      Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen und die dazugehörigen Räume, während Gemeinschaftseigentum alle Teile des Gebäudes umfasst, die nicht im Sondereigentum stehen, wie z.B. das Dach, die Fassade, das Treppenhaus und tragende Bauteile. Die Teilungserklärung legt genau fest, was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört.
    3. Was tun, wenn die Terrasse sowohl Sondereigentum als auch Gemeinschaftseigentum betrifft?
      In diesem Fall ist es wichtig, die Ursache des Schadens zu ermitteln. Wenn der Schaden durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum verursacht wurde, ist die WEG für die Reparatur zuständig. Betrifft der Schaden nur das Sondereigentum, ist der Eigentümer verantwortlich.
    4. Wie wird die Kostenverteilung bei Reparaturen in einer WEG geregelt?
      Die Kostenverteilung wird in der Teilungserklärung festgelegt. In der Regel werden die Kosten für das Gemeinschaftseigentum auf alle Eigentümer verteilt, während die Kosten für das Sondereigentum vom jeweiligen Eigentümer getragen werden.
    5. Was ist ein Ringanker und welche Funktion hat er?
      Ein Ringanker ist ein Bauelement, das die Wände eines Gebäudes horizontal verbindet und stabilisiert. Er dient dazu, die Kräfte, die auf die Wände wirken, gleichmäßig zu verteilen und so Risse und Verformungen zu verhindern.
    6. Was ist bei Frostschäden an Fliesen zu beachten?
      Frostschäden an Fliesen entstehen, wenn Wasser in die Fliesen eindringt und gefriert. Das Eis dehnt sich aus und sprengt die Fliesen ab. Um Frostschäden vorzubeugen, sollten Fliesen im Außenbereich frostsicher sein und fachgerecht verlegt werden.
    7. Welche Rolle spielt die WEG-Verwaltung bei der Terrassenreparatur?
      Die WEG-Verwaltung ist für die Organisation und Durchführung von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zuständig. Sie muss die Eigentümer über den Schaden informieren, Angebote von Handwerkern einholen und die Reparatur beauftragen.
    8. Was kann ich tun, wenn die WEG sich weigert, die Reparatur zu bezahlen?
      Wenn die WEG sich weigert, die Reparatur zu bezahlen, obwohl sie dafür zuständig ist, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Verwaltung suchen. Wenn dies nicht hilft, können Sie einen Anwalt einschalten und Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

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  2. WEG-Recht: SNR-Terrasse – Eigenmächtige Änderungen unzulässig!

    SNR im WEGAbk.
    Ihre Terrasse steht im Gemeinschaftseigentum, da nur SNR. Insofern dürfen Sie an diesem nichts eigenmächtig verändern (Ausnahme: Gefahr im Verzug).
    Ohne Kenntnis des anwaltlichen Schreibens Ihres Miteigentümers kann Ihnen nichts anderes empfohlen werden, als selbst einen Fachanwalt für Wohneigentumsrecht zu Rate zu ziehen.
    Vielleicht versuchen Sie trotzdem, wenn's noch nicht zu spät ist, durch ein persönliches Gespräch den Ball flach zu halten. Ggf. bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen (Trumpf im Ärmel), was allemal billiger wäre, als einen Rechtsstreit zu führen.
  3. Terrassenreparatur WEG: Gefahr im Verzug – Rechtliche Schritte?

    Terrasse Reparatur im WEGAbk.-Recht 18.03.08
    Danke, für Ihre Antwort.
    Ich möchte kein Geld des anderen Eigentümers, Gefahr ist im Verzug, da sich die Wand immer mehr von den anderen Wänden entfernt.
    Er Droht nur mit Rechtlichen schritten
    MfG
    Malivendi Sandro
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Terrassenreparatur im WEGAbk.-Recht: Verantwortlichkeiten und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Terrassenreparaturen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum entscheidend. Eigenmächtige Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind unzulässig, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug. Rechtliche Schritte durch Miteigentümer sind ernst zu nehmen und erfordern eine fachkundige anwaltliche Beratung. Die Kostenverteilung hängt von der Teilungserklärung und den jeweiligen Verantwortlichkeiten ab.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut WEG-Recht: SNR-Terrasse – Eigenmächtige Änderungen unzulässig! sind eigenmächtige Veränderungen an der Terrasse, die im Gemeinschaftseigentum steht, nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei Gefahr im Verzug, die jedoch nachweisbar sein muss.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei einer dringenden Terrassenreparatur aufgrund von Baumängeln und Frostschäden ist es ratsam, die Situation zu dokumentieren und gegebenenfalls einen Fachanwalt für WEG-Recht zu konsultieren. Dies hilft, die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und rechtssicher zu handeln. Die Kommunikation mit den Miteigentümern sollte stets sachlich und lösungsorientiert erfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse und Instandhaltungspflichten in der Teilungserklärung. Bei Uneinigkeiten oder rechtlichen Schritten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Wohneigentumsrecht. Beachten Sie den Beitrag Terrassenreparatur WEG: Gefahr im Verzug – Rechtliche Schritte? bezüglich der Dringlichkeit und möglichen Konsequenzen.

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