Altbau ohne Baugenehmigung saniert: Risiken, Folgen & nachträgliche Legalisierung?
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Altbau ohne Baugenehmigung saniert: Risiken, Folgen & nachträgliche Legalisierung?
Ich habe mir vor ca. 10 Jahren einen Altbau gekauft und ihn renoviert ohne Genehmigung vom Bauamt. Wir haben sozusagen innen alles rausgerissen und alles neu gemacht (Strom , Wasser , Fenster , Kniestock erhöht , neues Dach , neue Mauern und neue Decken eingezogen). Jetzt habe ich das Problem weil ich das damals mit meinem Stiefbruder zusammengekauft habe möchte ich jetzt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung um sozusagen 2 Eigentumswohnungen draus zu machen wegen Grundschuldeintragung ohne die Unterschrift meines Stiefbruders. Wie könnte ich das am besten realisieren ohne Probleme zu bekommen? Ich hoffe Sie oder Ihr könnt mir dabei helfen.
Bundesgebiet ist das Saarland
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Statische Veränderungen (neue Mauern, Deckeneinzug, Kniestock) ohne statischen Nachweis können die Gebäudesicherheit gefährden. Unbedingt Statiker hinzuziehen!
🔴 Kritisch: Elektro- und Wasserinstallationen müssen den aktuellen Normen entsprechen. Andernfalls besteht Brandgefahr bzw. Risiko von Wasserschäden. Elektriker/Installateur beauftragen!
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Ich verstehe, dass Sie einen Altbau ohne Baugenehmigung saniert haben und nun Probleme mit einer Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung haben. Das ist leider eine Situation, die Risiken birgt.
🔴 Gefahr: Eine Sanierung ohne Baugenehmigung stellt einen Schwarzbau dar. Dies kann zu Bußgeldern, Rückbauverpflichtungen und Schwierigkeiten beim Verkauf oder der Beleihung der Immobilie führen.
Ich empfehle Ihnen dringend, folgende Schritte zu unternehmen:
- Prüfung der Baumaßnahmen: Lassen Sie von einem Architekten oder Bauingenieur prüfen, ob die durchgeführten Arbeiten den aktuellen Bauvorschriften entsprechen.
- Gespräch mit dem Bauamt: Suchen Sie das Gespräch mit dem zuständigen Bauamt, um die Situation zu schildern und Möglichkeiten einer nachträglichen Genehmigung zu erörtern.
- Einreichung eines Bauantrags: Reichen Sie gegebenenfalls einen Bauantrag für die bereits durchgeführten Arbeiten ein. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Auflagen verbunden sein.
- Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung: Klären Sie mit einem Notar und dem Bauamt, welche Unterlagen und Nachweise für die Erstellung einer Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich sind.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre rechtliche Situation zu klären und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schwarzbau
- Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk, das ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar und kann mit Bußgeldern, Rückbauverpflichtungen und anderen rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauamt - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauwerken erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Sicherheit der Bauwerke zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt - Teilungserklärung
- Eine Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung, durch die ein Grundstück in mehrere selbstständige Einheiten (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wird. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum - Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Wohnung oder ein anderer Raum in einem Gebäude eine in sich abgeschlossene Einheit bildet und somit als selbstständiges Wohnungseigentum eingetragen werden kann.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Sondereigentum - Baulast
- Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Handlungen auf seinem Grundstück zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nachbarrecht, Bauordnung - Grundschuld
- Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Gläubiger, das Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Verwandte Begriffe: Hypothek, Darlehen, Zwangsvollstreckung - Kniestock
- Der Kniestock ist die senkrechte Wand, die sich zwischen der Oberkante des letzten Vollgeschosses und dem Beginn der Dachschräge befindet. Er beeinflusst die Wohnfläche im Dachgeschoss.
Verwandte Begriffe: Drempel, Dachgeschossausbau, Wohnfläche
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt einen Schwarzbau dar und kann mit Bußgeldern, Rückbauverpflichtungen und anderen rechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Zudem kann es zu Problemen beim Verkauf oder der Beleihung der Immobilie kommen. - Kann ich eine Baugenehmigung nachträglich beantragen?
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine Baugenehmigung nachträglich zu beantragen. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten und Auflagen verbunden. Es ist ratsam, sich von einem Architekten oder Bauingenieur beraten zu lassen. - Welche Unterlagen benötige ich für eine nachträgliche Baugenehmigung?
Die benötigten Unterlagen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel werden Baupläne, Baubeschreibungen, statische Berechnungen und Nachweise über die Einhaltung der Bauvorschriften benötigt. - Was ist eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung, durch die ein Grundstück in mehrere selbstständige Einheiten (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wird. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. - Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Wohnung oder ein anderer Raum in einem Gebäude eine in sich abgeschlossene Einheit bildet und somit als selbstständiges Wohnungseigentum eingetragen werden kann. - Was mache ich, wenn mein Stiefbruder die Teilungserklärung nicht unterschreiben will?
Wenn Ihr Stiefbruder die Teilungserklärung nicht unterschreiben will, sollten Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen und versuchen, die Gründe für seine Weigerung zu verstehen. Gelingt dies nicht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben, die Teilungserklärung dennoch durchzusetzen. - Welche Rolle spielt der Grundschuldeintrag bei einer Teilungserklärung?
Der Grundschuldeintrag ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Bei der Erstellung einer Teilungserklärung müssen die Gläubiger der Grundschulden zustimmen, da die Teilung des Grundstücks Auswirkungen auf ihre Sicherheiten haben kann. - Was kostet eine nachträgliche Baugenehmigung?
Die Kosten für eine nachträgliche Baugenehmigung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. dem Umfang der Baumaßnahmen, den Gebühren der Baubehörde und den Honoraren für Architekten und Ingenieure. Es ist ratsam, sich vorab ein Angebot einzuholen.
🔗 Verwandte Themen
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Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf einer nachträglichen Baugenehmigung. - Schwarzbau: Rechte und Pflichten
Welche Rechte und Pflichten hat man als Eigentümer eines Schwarzbaus? - Teilungserklärung: Was ist zu beachten?
Wichtige Informationen zur Erstellung und Bedeutung einer Teilungserklärung. - Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzungen und Antragstellung
Wie erhält man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? - Baurechtliche Beratung: Wann ist sie sinnvoll?
In welchen Fällen ist es ratsam, sich baurechtlich beraten zu lassen?
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Schwarzbau legalisieren: Architekt für Nachgenehmigung nötig
Baugenehmigung: Da bleibt nur eines ...
nachgenehmigen lassen. Also quasi selbst "anzeigen"
. -.
Hierzu benötigen Sie einen Architekten, der für Sie die Unterlagen die zur Nachgenehmigung erforderlich sind, also bspw. auch Baupläne, etc. erstellt und ggf. entsprechende Befreiungen beantragt, etc., etc.
Der Architekt wird mit Ihnen und später auch mit dem Bauamt, auch besprechen, wie das Beste, erfolgversprechendste Vorgehen aussieht.
MfG
R. Kaiser -
Schwarzbau: Höhe des Strafmaßes bei Selbstanzeige?
Strafmass
Also erst mal vielen Dank Herr Kaiser für die schnelle und kompetente Antwort. Jetzt hätte ich dazu noch eine Frage und zwar wenn ich mich selbst Anzeige in welcher ungefähren Höhe wäre das Strafmaß?
MfG -
Nachgenehmigung Altbau: Kosten, Risiken & Rückbau-Gefahr
Nachgenehmigung kostet ...
i.A. nicht viel mehr als eine "normale" Baugenehmigung. Dies ist wenigstens meine Erfahrung in Bay.
. -.
Aber, viel wichtiger ist zu klären, dass Sie eine Baugenehmigung erhalten, da Ihnen durchaus der Rückbau drohen kann. Auch abhängig von der Baugenehmigungsbehörde.
Daher, ab zum Planer zwecks Nachgenehmigung und vorherige Prüfung und ggf. Verhandeln mit der Behörde von eben diesem (vgl. oben).
MfG
R. Kaiser -
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Antrag ohne Bauantrag möglich?
Reichen Sie einfach
den Antrag für die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit aktuellen Grundrissen ein. Nicht immer ist in der Sanierung ein Bauantrag erforderlich, oft kennt auch niemand in der Behörde den Urzustand. Sollte sich doch jemand daran stoßen, können Sie immer noch den Bauantrag nachreichen. -
Altbau-Sanierung: Grundriss erstellen für Nachgenehmigung
Grundriss
Ok nochmal vielen Dank an euch das ihr alle so schnell Antwortet . Mit den Grundrissen , wenn ich jetzt keinen habe wie realisiere ich solch einen so das er auch anerkannt wird?
Gruß -
Bestandsaufnahme Altbau: Architekt, Kosten & Notwendigkeit
Bestandsaufnahme
Sie müssen einen Architekten mit der Durchführung einer Bestandsaufnahme für dei zeichnerischen Darstellung des Jetztzustandes beauftragen. Sie benötigen diesen auch für die Nachgenehmigung, wie oben erwähnt.
Kosten geschätzt ca. 1.500 - 2.000 € (wenn nicht noch mehr im Argen liegt)
MfG
R. Kaiser -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Altbau ohne Baugenehmigung saniert: Risiken & Legalisierung
💡 Kernaussagen: Eine Sanierung ohne Baugenehmigung birgt Risiken, inklusive möglicher Rückbau-Forderungen. Die nachträgliche Legalisierung (Nachgenehmigung) ist oft möglich, erfordert aber die Expertise eines Architekten. Die Kosten für eine Nachgenehmigung sind vergleichbar mit einer regulären Baugenehmigung, jedoch ist die Genehmigungsfähigkeit vorab zu klären. Eine Bestandsaufnahme durch einen Architekten ist für die Erstellung der notwendigen Grundrisse unerlässlich.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie Herr Kaiser in Schwarzbau legalisieren: Architekt für Nachgenehmigung nötig betont, ist die Einbeziehung eines Architekten für die Erstellung der Unterlagen und die Kommunikation mit dem Bauamt unerlässlich.
💰 Kosten: Die Erstellung einer Bestandsaufnahme durch einen Architekten wird in Bestandsaufnahme Altbau: Architekt, Kosten & Notwendigkeit auf ca. 1.500 - 2.000 € geschätzt, abhängig vom Zustand des Altbaus.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit der Sanierung vorab mit dem Bauamt, idealerweise durch einen Architekten. Informationen zur Erstellung eines Grundrisses finden Sie im Beitrag Altbau-Sanierung: Grundriss erstellen für Nachgenehmigung. Prüfen Sie, ob ein Bauantrag erforderlich ist, bevor Sie einen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen, wie in Abgeschlossenheitsbescheinigung: Antrag ohne Bauantrag möglich? vorgeschlagen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- Handwerkersuche und Bauausschreibungen - Nach Handwerkergesuchen und Bauausschreibungen suchen - Altbau-Sanierung / Bautenschutz
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Drainage / Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
- … Sehr oft ist eine solche Sanierung mit Entfeuchtungsputzen nur deswegen erfolgreich, weil es sich nur Kondenswasserbildung aus …
- … 5 Eine neue Berufung: Fachingenieur für Altbau - Instandsetzung …
- … die chemischen und physikalischen As-pekte der Altbausanierung eingegangen. Der Erfahrungsschatz ist also noch eher spärlich. Es bleibt Ihnen …
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