Baulast an verschiedene Gemeinderatsmitglieder verschickt Datenschutz?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baulast an verschiedene Gemeinderatsmitglieder verschickt Datenschutz?

Ich habe eine Baugenehmigung bekommen. Der Bürgermeister hat jetzt einfach die Baugenehmigung mit Plänen und der Baulast an alle Gemeinderatsmitglieder verschickt.

Darf er das überhaupt? Ich wurde von mehreren Personen darauf aufmerksam gemacht das der Bürgermeister damit gegen den Datenschutz verstößt.

Die Baulast hat doch mit der Baugenehmigung nichts zu tun.

Meiner Meinung darf die Baulast nicht an andere verschickt werden.

  1. Die Baulast hat doch mit der Baugenehmigung nichts zu tun.

    Wieso nicht? Wenn die Abstandsflächen Ihres Gebäudes das der Gemeinde gehörende Grundstück "belasten" oder wenn Wege- und Leitungsrechte (Wegerechte, Leitungsrechte) für Ihr Grundstück über Gemeindegrund führen, dann geht das den Gemeinderat schon an, denn er muss ja als Eigentümer des Gemeindelandes die Zustimmung zur Baulasteintragung geben  -  oder etwa nicht?

    In McPom läuft das zumindest so.

  2. Es handelt sich nicht um ein Grundstück von der Gemeinde!

    Die Abstandsflächen werden alle eingehalten. Über Gemeindegrund wird auch nichts geführt. Das Grundstück von meiner Mutter wird belastet.

    Wie sieht es mit der Baulast aus wenn es sich um 2 Privatgrundstücke handelt die davon betroffen sind?

    Die Baulasteintragung geht doch dann keinen etwas an. Diese darf doch dann nicht an sämtliche Gemeinderatsmitglieder verschickt werden?

  3. Also, ...

    Also, wenn der Fragesteller zumindest mal sein Bundesland angegeben hätte, dann hätte man ihm anhand von GO, LVwG usw. ein kurzes Statement geben können, das der Bürgermeister das darf. So aber muss man sagen, dass die Personen, die das Vorgehen ausgeplaudert haben selbst vorsichtig sein müssen, weil sie Internas unberechtigterweise weitergegeben haben.

    Im übrigen gelten hier auch Höflichkeitsformen, die in der Regel mit "Hallo" oder "Guten Tag" o.ä. beginnen.

  4. Baulastenregister

    Baulasten sind nur gültig wenn diese im Baulastenregister eingetragen sind. Jeder mit berechtigtem Interesse erhält Einblick. Nur wer gemauschelt hat hat ein Interesse an einer Geheimhaltung. Innerhalb einer Gemeinde kann der Bürgermeister die Entscheidungsträger über alles informieren. Ansonsten wenden Sie sich an die Kommunalaufsicht oder den RP.
  5. Teil der Verwaltung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Gemeinderatsmitglieder sind grundsätzlich wie ein Teil der Gemeindeverwaltung zu sehen und haben i.d.R. auch relativ weitreichende Auskunfts- und Einsichtrechte (Auskunftsrechte, Einsichtsrechte).

    Die Gemeinde ist als eine der "Fachstellen" ins Genehmigungsverfahren mit eingebunden, gerade in kleineren Gemeinden trifft die Entscheidung über die gemeindlichen Belange der Gemeinderat (oder z.B. Bauausschuss).

    Es ist üblich, das Gemeinderatsmitglieder alle Grundlagen, die für Entscheidungen relevant sind, auch zur Kenntnis bekommen.

    Die Gemeinderatsmitglieder sind aber auch dazu verpflichtet, die selben Datenschutzbestimmungen einzuhalten wie die Gemeinde und dürfen dann halt auch bestimmte Dinge nicht öffentlich weitergeben.

    Es kommt manchmal vor, das manche Gemeinderatsmitglieder sich der Datenschutzvorschriften nicht sooo bewusst sind, daher versenden manche Gemeinden vertrauliche Unterlagen nicht, um hier (ob absichtlich oder aus Versehen z.B. durch Familienmitglieder) Verstöße gegen Vorschriften zu vermeiden.

    Die Weitergabe an die Gemeinderatsmitglieder selbst ist aber erstmal unkritisch ...


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