Hallo Zusammen, wie ist der folgende Passus ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Hallo Zusammen, wie ist der folgende Passus ...

Hallo Zusammen, wie ist der folgende Passus Hallo Zusammen,

wie ist der folgende Passus bzgl. "darf mindestens" zu verstehen?

Höhenlage des 1. Vollgeschosses gem. § 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Die Oberkante des Fußbodens des 1. Vollgeschosses (Erdgeschossfertigfußboden) darf mindestens 0,20 m und höchstens 0,60 m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße liegen.

Ist es eine Kann oder Muss Regelung?

Und wie bezieht sich das auf eine Baulasz

  • Name:
  • Heinz Meyer
  1. darf mindestens 0,20 m und höchstens 0,60 m

    Soll heißen: "soll mindestens 0,20 m und darf höchstens 0,60 m"

    Es kann schon mal verwirren, wenn der Amtsschimmel mal nicht im fehlerfreien Norm-Deutsch wiehert.


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