Grenzgarage mit Wandhöhe über 4 m
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Grenzgarage mit Wandhöhe über 4 m
Wie weit müssen wir denn nun von dieser Garage weg bleiben (0.4 x Wandhöhe bzw. mind 3 m?) und für uns noch viel wichtiger: wirft die nachbarschaftliche Garage auch noch eine Abstandsfläche auf unser Grundstück?
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Sie können direkt anbauen
Bei einer Garage ist das Privileg, genehmigungsfrei zu bauen. Der Nachbar hatte wegen der Höhe das Privileg nicht und benötigte deshalb eine Nachbargenehmigung und eine Baugenehmigung. Sie können nun deckungsgleich an diese genehmigte Wand anbauen und benötigen dafür keine Nachbargenehmigung. Wenn Sie auf 3 Meter Wandhöhe bauen haben Sie wieder das Privileg für eine Genehmigungsfreistellung. Aber ein Abstand von der Grenze gibt es bei Garagen nicht, denn es gibt keine Abstandsflächen. Damit sind Ihre Sorgen unbegründet. Anders sieht es aus, wenn keine Garagennutzung vorliegt oder vorgesehen ist. Gruß -
Wohnhaus soll an Grenzgarage mit Wandhöhe > 4 m angebaut werden
Hallo Herr Kirschner,vielen Dank für Ihre Antwort. Wir möchten allerdings keine Garage an die bereits bestehenden Garage des Nachbarn anbauen, sondern wir möchten ein Wohnhaus neben der Nachbargarage bauen (Aufgrund der geringen Grundstücksbreite bleibt uns keine andere Wahl). Wie sieht es denn damit aus? Welchen Abstand müssen wir mit einem Wohnhaus zu der Nachbargarage halten, die eine Wandhöhe von über 4 m hat?
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bei Wohnraum gelten Abstandsflächen
Bei Wohnraum gelten Abstandsflächen, die auf eigenem Grundstück liegen müssen, also meist diese 3 Meter. Wie hoch des Nachbarn Garage ist, ist völlig uninteressant. Die Garage löst keine Abstandsflächen aus. Deshalb sind auch keine Baulasten eingetragen. Ihr Bauantrag wird so beurteilt als wäre die Garage gar nicht da. Gruß