Grenzgarage mit Wandhöhe über 4 m
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Grenzgarage mit Wandhöhe über 4 m

Wir möchten auf einem Grundstück neu bauen (Saarland). Nun haben wir diverse Probleme mit Abstandsflächen: der linke Nachbar hat vor 3 Jahren eine Garage mit einer Wandhöhe von mehr als 4 m auf die Grenze zu uns gebaut. Aus der LBOAbk. haben wir entnommen, dass diese Garage somit nicht mehr als priviligiertes Grenzgebäudelt zählt  -  aber was heißt das nun konkret? Die Garage wurde vor 3 Jahren von der Baubehörde genehmigt und der Vorbesitzer unseres Grundstücks hatte damals zugestimmt. Baulast ist allerdings keine eingetragen!

Wie weit müssen wir denn nun von dieser Garage weg bleiben (0.4 x Wandhöhe bzw. mind 3 m?) und für uns noch viel wichtiger: wirft die nachbarschaftliche Garage auch noch eine Abstandsfläche auf unser Grundstück?

  • Name:
  • CoRe
  1. Sie können direkt anbauen

    Bei einer Garage ist das Privileg, genehmigungsfrei zu bauen. Der Nachbar hatte wegen der Höhe das Privileg nicht und benötigte deshalb eine Nachbargenehmigung und eine Baugenehmigung. Sie können nun deckungsgleich an diese genehmigte Wand anbauen und benötigen dafür keine Nachbargenehmigung. Wenn Sie auf 3 Meter Wandhöhe bauen haben Sie wieder das Privileg für eine Genehmigungsfreistellung. Aber ein Abstand von der Grenze gibt es bei Garagen nicht, denn es gibt keine Abstandsflächen. Damit sind Ihre Sorgen unbegründet. Anders sieht es aus, wenn keine Garagennutzung vorliegt oder vorgesehen ist. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Wohnhaus soll an Grenzgarage mit Wandhöhe > 4 m angebaut werden

    Hallo Herr Kirschner,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Wir möchten allerdings keine Garage an die bereits bestehenden Garage des Nachbarn anbauen, sondern wir möchten ein Wohnhaus neben der Nachbargarage bauen (Aufgrund der geringen Grundstücksbreite bleibt uns keine andere Wahl). Wie sieht es denn damit aus? Welchen Abstand müssen wir mit einem Wohnhaus zu der Nachbargarage halten, die eine Wandhöhe von über 4 m hat?

    • Name:
    • CoRe
  3. bei Wohnraum gelten Abstandsflächen

    Bei Wohnraum gelten Abstandsflächen, die auf eigenem Grundstück liegen müssen, also meist diese 3 Meter. Wie hoch des Nachbarn Garage ist, ist völlig uninteressant. Die Garage löst keine Abstandsflächen aus. Deshalb sind auch keine Baulasten eingetragen. Ihr Bauantrag wird so beurteilt als wäre die Garage gar nicht da. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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