Genehmigung erforderlich für Terrassentüre, Balkontüre und Dachfenster?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Genehmigung erforderlich für Terrassentüre, Balkontüre und Dachfenster?

Hallo zusammen!
Ich möchte den Anbau meines Elternhauses etwas verändern. Der Anbau wurde 1992 errichtet, das Haus steht in Oberbayern.
Meine Frage:
Es sind bisher zwei Dachfenster mit (Schätzmaß) 80 x 40 cm im Dach eingebaut. Dort oben würde ich aber gerne ein Wohnzimmer einrichten. Nur ist es mir so viel zu dunkel.
Sind Dachfenster genehmigungsfrei? Außerdem möchte ich gerne noch eine Balkontüre mit einer Metallreling anbringen, bisher ist da nur eine Luke die mit einer Holztüre geschlossen wird (von außen nicht sichtbar da in die Holzverkleidung integriert). Diese Türe würde aber in Richtung Nachbargrundstück gehen. Es soll aber kein Balkon sein.
Darf ich das einfach so oder muss man das genehmigen lassen?
Als ich mich bezüglich Dachfenster erkundigt habe, habe ich von Velux tolle Dachbalkone gesehen  -  die muss man aber sicher genehmigen lassen. Gibt es mit der Genehmigung Probleme? Und mit welchen Kosten ist das verbunden?
Die Neigung es Daches weiß ich leider nicht  -  auch nicht wie viele m² Dach es sind. Ist das von Wichtigkeit?
Wie viele "kleine" Dachfenster darf man ohne Genehmigung einbauen?
Dann noch was: Im Erdgeschoss hätte ich auch gerne noch eine Türe die in den Garten geht. Muss man diese genehmigen lassen? Das ist nicht sichtbar, da eine dichte Hecke ums Grundstück geht.
Ich weiß, viele Fragen, aber alle ähnlich.
Aus dem World Wide Web (WWW) werde ich nicht recht schlau :-(
Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus!
Michaela

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Genehmigung erforderlich für Terrassentüre, Balkontüre und Dachfenster?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Michaela
  1. Aus abstellflächen neuen Wohnraum schaffen

    dass ist doch eigentlich vorgesehen, oder? Und das geht so sicher nicht ohne das Bauamt. Zeigen dann plötzlich Fenster von Aufenthaltsräumen zum Nachbarn, so kann auch dies genehmigungspflichtig sein.
  2. Speicher als Wohnraum

    Hallo!
    Vielen Dank schon mal.
    Entschuldigung, das hatte ich vergessen zu schreiben.
    Das Erdgeschoss waren unsere Kinderzimmer, das Dachgeschoss wurde als ausgebauter, isolierter Speicher genutzt.
    Daran habe ich jetzt dummerweise nicht gedacht dass das wohl nicht als Wohnraum zählt.
    Wende ich mich als nächstes an einen Architekten? Denn ohne den wird es nicht gehen oder?
    Mit welchen Kosten ist ein Architekt und eine Baugenehmigung verbunden? 100 €, 1000 €? 10000 €?
    Ich bin ein Anfänger ;-) ich dachte das geht einfach so ...
    Vielen herzlichen Dank!
  3. Architektenhonorar ist Baukostenabhängig

    Je nachdem ob Sie "nur" die Genehmigungsplanung vom Architekt machen lassen wollen oder darüber hinaus auch die Ausführungsplanung, Vergabe, Bauleitung usw. sind die Kosten verschieden. Fragen Sie einen ortsansässigen Architekt nach einem Ortstermin und einem Angebot.
  4. Danke

    Vielen Dank für die Hilfe!

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