1. Ist es wohl rechtens, dass das Bauamt in dieser Weise und ohne Rücksprache ein solch detailliertes Schema dem Grundstückseigner aufzwingen kann?
2. Was gäbe es für Variationsmöglichkeiten? (z.B. Grenzbepflanzung in selbst festgelegten Teilflächen)
3. Wäre ein (vielleicht auch nur teilweises) "Freikaufen" dieser Ausgleichsflächen möglich?
4. Muss die Ausgleichsfläche wirklich genauso groß sein wie die der bebauten Fläche?
5. Wer schlägt diese Gestaltung der Ausgleichsflächen vor und woran orientiert sich ein solcher Entwurf? Ich wäre äußerst dankbar, wenn mir jemand helfen könnte mir die ein oder andere Frage zu beantworten. Vielen Dank