Bauträger Verordnung
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Bauträger Verordnung
Habe eine Eigentumswohnung vom Bauträger "wie gesehen" gekauft.
An der Gemeinschaftseigentum fehlen noch die Dachrinnen.
An der Gemeinschaftseigentum fehlen noch die Dachrinnen.
Es ist zwar sichtbar, dass die Dachrinnen noch fehlen. Aber da diese sich um Gemeinschaftseigentum handelt, ist der Bauträger
1. zur Fertigstellung dieser
2. auf eigene Kosten
verpflichtet?
Wo steht diese §§ in der Bauträger Verordnung oder sonst wo?
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sicher wird er
hat aber mit Ihrer Käuferabnahme Sondereigentum nur mittelbar zu tun, da sie nach Kauf an den Regerinnen nur Ihre entsprechenden 1000stel besitzen. Sie können hier also keinen vollen Einbehalt geltend machen wie bei unfertigen Leistungen an ihrem Sondereigentum. Sie können die Leistungen aber als unfertig in das Protokoll der Käuferabnahme mit aufnehmen, dann sind Ihre Ansprüche zumindest schon mal aktenkundig. Wenn es noch mehr solche Schwierigkeitn gibt, lohnt sich vielleicht der Kontakt zu einem Anwalt.