ich bitte um konstruktive Kritik an folgendem Denkmodell (Bundesland: Ba-Wü):
In verschiedenen mir vorliegenden vom Ingenieurbüro X im Auftrag der Baufirma Y erstellten Energieeinsparnachweisen wird für das Holz der Außenwände eines einschaligen Blockhauses eine Wärmeleitfähigkeit λ von 0,130 W/mK bei einer Dichte von 600 kg/m³ für die Berechnung herangezogen.
Gemäß DINAbk. EN 12524 hat jedoch Konstruktionsholz mit einer Rohdichte von 600 kg/m³ eine (interpolierte) Bemessungswärmeleitfähigkeit λ von 0,155 W/mK.
Die DIN EN 12524 ist
- gemäß EnEV die maßgebliche Norm, siehe "Hinweise für die Verwendung energetischer Kennwerte für den Nachweis nach Energieeinsparverordnung", DIBtAbk. Mitteilung Nr. 3. vom 17. Juni 2002, S. 78 (Zitat: "Die für die Berechnungen des Jahres-Heizwärmebedarfs, des spezifischen Transmissionswärmeverlustes und der Wärmedurchgangskoeffizienten notwendigen Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit und der Wärmedurchlasswiderstände für Baustoffe und -Konstruktionen sowie der Bemessungswerte für Wärmedurchgangskoeffizienten für Verglasungen, Fenster und Fenstertüren einschließlich Rahmen sind DIN V 4108-4:2002-02 , , Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 4: wärme- und feuchteschutztechnische (wärmetechnische, feuchteschutztechnische) Bemessungswerte" und DIN EN 12524:2000-07 , , Baustoffe und -Produkte, Verfahren zur Bestimmung der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte (Nennwerte, Bemessungswerte)" zu entnehmen. ") und
- gemäß DIN V 4108-4 ebenfalls die maßgebliche Norm für tabellierte Bemessungswerte für Holz und Holzwerkstoffe beim Wärmeschutz
Holz mit einer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,130 W/mK hat gemäß DIN EN 12524 also eine Rohdichte von 500 kg/m³.
Entweder ist also der Energieeinsparnachweis falsch, da er mit einer um mehr als 16 % zu geringen Wärmeleitfähigkeit rechnet (λ = 0,130 statt 0,155 W/mK bei einer Dichte von 600 kg/m³), oder aber die im Energieeinsparnachweis angegebenen 0,130 W/mK stimmen, dann ergibt sich aber zwangsläufig gemäß DIN EN 12524 für die Dichte des verwendeten Holzes ein Wert von 500 kg/m³.
Bei 500 kg/m³ erfüllen die Außenwände aber nicht mehr die Anforderungen der DIN 4108-2, wonach
- Einzelbauteile (hier die Außenwände des Blockhauses) mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von mindestens 100 kg/m² einen minimalen Wärmedurchlasswiderstand R von 1,2 m²K/W und
- Außenwände mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von weniger als 100 kg/m² einen Mindestwert von R ≥ 1,75 m²K/W
aufweisen müssen.
Das hieße, dass die Außenwände eine minimale (mittlere) Dicke von 20 cm aufweisen müssten, da sonst keine 100 kg/m² erreicht werden.
Oder aber die Außenwände müssten einen Mindestwert von R ≥ 1,75 m²K/W vorweisen, was sie natürlich nicht können.
Meine Außenwände (Rundstamm) haben eine angegebene mittlere Dicke von 187 mm und ein minimalen R = 1,44 m²K/W.