Aufzugsanlagen Verordnung (AufzV): Herausgeber, aktuelle Fassung & Gültigkeit
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Der Herausgeber der Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die AufzV setzt europäische Richtlinien in nationales Recht um und dient der Sicherheit von Aufzugsanlagen.
Die jüngste Fassung der AufzV ist die vom 1. Januar 2016. Änderungen und Aktualisierungen werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen Veröffentlichungen zu prüfen, um über eventuelle Anpassungen informiert zu sein.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich regelmäßig über Aktualisierungen der Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder über einschlägige Fachpublikationen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Aufzugsanlagenverordnung (AufzV)
- Die Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) ist eine deutsche Verordnung, die die Anforderungen an die Sicherheit und den Betrieb von Aufzugsanlagen regelt. Sie dient der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht.
Verwandte Begriffe: Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde in Deutschland, die für die Gestaltung der Arbeits- und Sozialpolitik zuständig ist. Es ist unter anderem für den Erlass von Verordnungen wie der AufzV verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bundesregierung, Bundesgesetzblatt, Sozialgesetzgebung - Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
- Eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist eine unabhängige Stelle, die von der zuständigen Behörde zugelassen wurde, um Prüfungen an Aufzugsanlagen durchzuführen. Sie muss über die notwendige Fachkenntnis und Ausrüstung verfügen.
Verwandte Begriffe: Prüfstelle, Sachverständiger, Hauptprüfung - Hauptprüfung
- Die Hauptprüfung ist eine umfassende Prüfung einer Aufzugsanlage, die in regelmäßigen Abständen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt wird. Sie umfasst die Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen.
Verwandte Begriffe: Zwischenprüfung, Sicherheitsprüfung, Inspektion - Zwischenprüfung
- Die Zwischenprüfung ist eine weniger umfangreiche Prüfung einer Aufzugsanlage, die zwischen den Hauptprüfungen durchgeführt wird. Sie dient dazu, die Sicherheit der Anlage auch zwischen den Hauptprüfungen zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Hauptprüfung, Sichtprüfung, Funktionsprüfung - Betreiber
- Der Betreiber einer Aufzugsanlage ist die Person oder Organisation, die für den sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich ist. Er muss sicherstellen, dass die Anlage regelmäßig geprüft und gewartet wird.
Verwandte Begriffe: Eigentümer, Vermieter, Anlagenverantwortlicher - Bundesgesetzblatt
- Das Bundesgesetzblatt ist das offizielle Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, in dem Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden. Es dient der Rechtsicherheit und Transparenz.
Verwandte Begriffe: Gesetz, Verordnung, Rechtsvorschrift
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Einhaltung der Aufzugsanlagenverordnung verantwortlich?
Der Betreiber einer Aufzugsanlage ist für die Einhaltung der Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Anlage sicher betrieben wird und regelmäßig geprüft wird. - Welche Prüfungen sind für Aufzugsanlagen vorgeschrieben?
Aufzugsanlagen müssen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Diese Prüfungen umfassen unter anderem die Hauptprüfung und die Zwischenprüfung, deren Intervalle in der AufzV festgelegt sind. - Was passiert, wenn eine Aufzugsanlage nicht den Anforderungen der AufzV entspricht?
Wenn eine Aufzugsanlage nicht den Anforderungen der AufzV entspricht, muss der Betreiber die Mängel unverzüglich beheben. Bis zur Behebung der Mängel darf die Anlage nicht betrieben werden. - Wo finde ich den vollständigen Text der Aufzugsanlagenverordnung?
Der vollständige Text der Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann online auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden. - Was sind die wichtigsten Ziele der Aufzugsanlagenverordnung?
Die wichtigsten Ziele der Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) sind der Schutz von Personen, die Aufzüge benutzen oder sich in deren Nähe aufhalten, sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen. - Wie oft muss eine Hauptprüfung durchgeführt werden?
Die Hauptprüfung einer Aufzugsanlage muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die in der Aufzugsanlagenverordnung (AufzV) festgelegt sind. Die genauen Intervalle hängen von der Art der Anlage und den Betriebsbedingungen ab. - Was ist der Unterschied zwischen einer Hauptprüfung und einer Zwischenprüfung?
Die Hauptprüfung ist eine umfassende Prüfung der gesamten Aufzugsanlage, während die Zwischenprüfung eine weniger umfangreiche Prüfung ist, die zwischen den Hauptprüfungen durchgeführt wird, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. - Wer darf Aufzugsanlagen prüfen?
Aufzugsanlagen dürfen nur von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden. Diese Stellen verfügen über die notwendige Fachkenntnis und Ausrüstung, um die Sicherheit der Anlagen zu beurteilen.
🔗 Verwandte Themen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, einschließlich Aufzugsanlagen. - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und bieten praktische Anleitungen zur Umsetzung. - Maschinenrichtlinie
Europäische Richtlinie, die grundlegende Sicherheitsanforderungen für Maschinen, einschließlich Aufzüge, festlegt. - Aufzugsrichtlinie
Europäische Richtlinie, die spezifische Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Aufzügen festlegt. - Wartung von Aufzugsanlagen
Regelmäßige Wartung ist entscheidend für die Sicherheit und Betriebsbereitschaft von Aufzugsanlagen.
-
AufzV Herausgeber: Bund veröffentlichte Fassung von 1998
Der Bund
Hallo Herr Hestermann,
die AufzV stammt vom 19. Juni 1998 (BGBL. I S. 1410), zuletzt geändert am 29. Oktober 2001 (BGBL. I S. 2856).
Welches Gremium oder Ausschuss die Verordnung aufgestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß aus Baden -
Aufzugsanlagen: BetrSichV ersetzt AufzV seit 2002!
Aber,
Hallo Herr Hestermann,
die AufzV gibt es nicht mehr! Jetzt gültig ist die:
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777)
zuletzt geändert durch Artikel 439 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 50, S. 2407)
in Kraft getreten am 8. November 2006
Gruß aus Baden -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Aufzugsanlagen Verordnung (AufzV): Aktuelle Gültigkeit & Fassung
💡 Kernaussagen: Die Aufzugsanlagen Verordnung (AufzV) wurde am 19. Juni 1998 veröffentlicht und zuletzt am 29. Oktober 2001 geändert. Seit 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gültig und hat die AufzV abgelöst. Die BetrSichV wurde zuletzt 2006 geändert und trat am 8. November 2006 in Kraft.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Aufzugsanlagen: BetrSichV ersetzt AufzV seit 2002! erläutert, ist die Aufzugsanlagen Verordnung (AufzV) nicht mehr gültig. Stattdessen gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
✅ Zusatzinfo: Die ursprüngliche AufzV wurde vom Bund herausgegeben, wie im Beitrag AufzV Herausgeber: Bund veröffentlichte Fassung von 1998 bestätigt wird. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt nun die Sicherheit von Aufzugsanlagen.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Fragen zur aktuellen Gesetzgebung im Bereich Aufzugstechnik sollte die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konsultiert werden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Vorschriften zur Aufzugssicherheit zu informieren, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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