Lasten- bzw. Güteraufzug (Lastenaufzug, Güteraufzug)
BAU-Forum: Neubau

Lasten- bzw. Güteraufzug (Lastenaufzug, Güteraufzug)

Es geht um ein 8-stöckiges Wohnhaus in Berlin, gebaut im 2013. Das Haus wurde bereits abgenommen.

Laut der Baubeschreibung schuldete der Bauträger den Erwerbern einen Lastenaufzug, der zwischen Erdgeschoss und Kellergeschoss verkehrt und für den Fahrrad- und Mülltransport geeignet ist. Anstatt einem Lastenaufzug wurde im Haus ein s.g. "Vereinfachter Güteraufzug" installiert. Erste Frage: Stellt dies einen Bau- bzw. Planungsmangel (Baumangel, Planungsmangel) dar?

In der Baubeschreibung stand nicht, dass der Lastenaufzug für die Beförderung von Personen geeignet sein muss. Diese Funktion hat auch der installierte vereinfachte Güteraufzug nicht. Aber ohne diese Funktion um die Güter aus dem Auszug zu entladen, muss man zwischen der Straßenaufzugstür im EGAbk. und der Aufzugstür im KG ständig um das Haus herumlaufen. Zweite Frage: Entspricht der installierte Aufzug dem Stand der Technik (es gibt Lasten- und Güteraufzüge (Lastenaufzüge, Güteraufzüge) die die Personenbeförderung ermöglichen  -  in diesem Fall könnte man die oben beschriebene Lauferei vermeiden)?

  • Name:
  • Alex Alter
  1. Rechtsfrage

    Das können Sie nur einen Sachverständigen zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt klären lassen. Dazu sollte die WEGAbk. einen Sachverständigen mit genau dieser Fragestellung beauftragen. Der RA wird das Ergebnis dann in der Mängelverfolgung benutzen.

    Ich denke Sie haben gute Chancen. Klingt nicht nach gleichwertigem Aliot.

    Grüße aus Berlin ;-)

  2. Lasten- bzw. Güteraufzug (Lastenaufzug, Güteraufzug)

    Vielen Dank! Haben Sie einen guten aber bezahlbaren Anwalt im Baurecht im Berlin mit technischem Hintergrund (wichtig!)? Schönes Wochenende!
  3. Es gibt viel gute Baurechtsanwälte in Berlin

    für weitere Hilfe melden Sie sich bitte direkt per Email oder telefonisch.

    Es kommt hier genau auf den Wortlaut der Baubeschreibung an. Weiterhin kommt es auf die tatsächliche Lage und Nutzbarkeit der Müllräume und der Fahrradabstellräume an. Um den Nachweis für tatsächlich vorhandene Nutzungseinschränkungen nachzuweisen.

    Dann muss auch noch das Abnahmeprotokoll des Gemeinschaftseigentums geprüft werden, ob dort die abweichende Ausführung des Aufzuges dokumentiert und von der WEGAbk. ausdrücklich akzeptiert worden ist ...

  4. das Billigste

    Ein Bauträger baut das Billigste ein. Ein Aufzug für Personenbeförderung muss mit teurer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Damit gehört auch zur Problemlösung die Frage, ob sich der vorhandene Aufzug im Bedarfsfall zur Personenbeförderung umbauen lässt.
  5. Lasten- bzw. Güteraufzug (Lastenaufzug, Güteraufzug)

    Fallen die vereinfachten Güteraufzüge unter der Kategorie "Lastenaufzüge"? Ist es richtig, dass die vereinfachten Güteraufzüge hauptsächlich in der Gewerbe verwendet werden?

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