Barrierefreiheit nach BayBO: Anforderungen, Umsetzung & Kosten für 4-Familienhaus?
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen
Barrierefreiheit nach BayBO: Anforderungen, Umsetzung & Kosten für 4-Familienhaus?
ich habe eine Baugenehmigung für ein 4-FH in München/Bayern beantragt. Die zuständige Behörde hat mir daraufhin mitgeteilt, dass gem. Art. 46 Abs. 2 BayBOAbk. in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen ein Geschoss barrierefrei erreichbar sein muss.
Die Türen der Erdgeschosswohnungen (zwei getrennte Außentüren) liegen 16,7 cm erhöht. Meine Architektin meint nun, dass wir die barrierefreie Erreichbarkeit nur mit einer Rampe mit 6 % Steigung (also fast 3 Meter lang!) sicherstellen können. Zusammen mit dem 1,50x1,50 großen Ende der Rampe ergibt das einen Vorbau vor jeder Tür von fast 4,50 Meter!
Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit? Muss ich wirklich mein Grundstück mit 2 getrennten, fast 4,50 Meter langen Vorbauten verschandeln, nur wegen einer 16,7 cm hohen Stufe zu Wohnungen, in denen gar kein Behinderter wohnen wird?
Gruß
Stefan
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Ich verstehe, dass Sie eine Baugenehmigung für ein 4-Familienhaus in München beantragt haben und die Behörde auf die barrierefreie Erreichbarkeit gemäß Art. 46 Abs. 2 BayBOAbk. hingewiesen hat.
Konkret bedeutet dies, dass in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens ein Geschoss barrierefrei erreichbar sein muss. Dies betrifft in der Regel das Erdgeschoss.
Möglichkeiten zur Umsetzung sind:
- Rampe: Eine Rampe mit einer maximalen Steigung von 6% kann eine Stufe überwinden. Die Länge der Rampe richtet sich nach der Höhe der Stufe.
- Aufzug: Ein Aufzug ist eine komfortable Lösung, besonders wenn mehrere Geschosse barrierefrei erreichbar sein sollen.
- Vorbau: Ein Vorbau kann geschaffen werden, um eine Rampe oder einen Aufzug unterzubringen.
👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie die verschiedenen Optionen mit Ihrer Architektin und holen Sie sich gegebenenfalls eine Beratung von einem Fachplaner für Barrierefreiheit ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Produkte, Dienstleistungen und Informationen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Verwandte Begriffe: Inklusion, Universal Design, DINAbk. 18040. - BayBO (Bayerische Bauordnung)
- Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das Landesrecht für das Bauwesen in Bayern. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch (BauGBAbk.), Landesbauordnung (LBOAbk.), Baugenehmigung. - DIN 18040
- Die DIN 18040 ist eine Normenreihe, die die Anforderungen an die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Gebäuden festlegt. Sie unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1) und Wohnungen (DIN 18040-2).
Verwandte Begriffe: Barrierefreiheit, Norm, Baustandard. - Rampe
- Eine Rampe ist eine geneigte Ebene, die dazu dient, Höhenunterschiede zu überwinden. Im Kontext der Barrierefreiheit muss eine Rampe bestimmte Anforderungen an Steigung, Breite und Beschaffenheit erfüllen.
Verwandte Begriffe: Steigung, Neigung, Barrierefreiheit. - Aufzug
- Ein Aufzug ist eine Anlage, die Personen oder Lasten vertikal befördert. Im Kontext der Barrierefreiheit ermöglicht ein Aufzug den Zugang zu verschiedenen Geschossen eines Gebäudes für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Verwandte Begriffe: Lift, Personenaufzug, Lastenaufzug. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie ist in der Regel erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht. - Vorbau
- Ein Vorbau ist ein Bauteil, das vor eine Fassade gesetzt wird. Im Kontext der Barrierefreiheit kann ein Vorbau genutzt werden, um eine Rampe oder einen Aufzug unterzubringen.
Verwandte Begriffe: Anbau, Fassade, Bauelement.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Anforderungen gelten für die Steigung einer Rampe?
Die maximale Steigung einer Rampe beträgt gemäß DIN 18040-1 6%. Dies entspricht einem Höhenunterschied von 6 cm pro Meter Rampenlänge. Längere Rampen benötigen zudem Ruhepodeste. - Was ist bei der Planung von barrierefreien Türen zu beachten?
Barrierefreie Türen müssen eine Mindestdurchgangsbreite von 90 cm haben. Zudem müssen sie leicht zu öffnen und zu schließen sein, beispielsweise durch automatische Türantriebe oder leichtgängige Beschläge. - Welche Rolle spielt die DIN 18040 bei der barrierefreien Planung?
Die DIN 18040 ist eine Normenreihe, die detaillierte Anforderungen an die barrierefreie Planung und Ausführung von Gebäuden stellt. Sie unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-3) und Wohnungen (DIN 18040-2). - Was bedeutet "barrierefreie Erreichbarkeit" im Sinne der BayBO?
Barrierefreie Erreichbarkeit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen ohne fremde Hilfe in der Lage sein müssen, ein Gebäude oder eine Wohnung zu erreichen und zu nutzen. - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für barrierefreies Bauen?
Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, die barrierefreies Bauen finanziell unterstützen. Die KfW bietet beispielsweise zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Abbau von Barrieren an. - Muss ein Stellplatz für behinderte Menschen ausgewiesen werden?
Ja, gemäß BayBO und der Stellplatzsatzung der jeweiligen Kommune müssen bei Neubauten und größeren Umbauten Stellplätze für behinderte Menschen ausgewiesen werden, wenn ein Bedarf besteht. - Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Barrierefrei bedeutet, dass ein Gebäude oder eine Einrichtung für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich ist. Rollstuhlgerecht ist ein engerer Begriff und bezieht sich speziell auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern. - Wie wirkt sich die Barrierefreiheit auf den Wert einer Immobilie aus?
Barrierefreiheit kann den Wert einer Immobilie steigern, da sie die Zielgruppe potenzieller Käufer oder Mieter erweitert und den Wohnkomfort erhöht. Zudem wird die Immobilie zukunftssicherer.
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Optimale Beleuchtung zur Verbesserung der Orientierung.
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BayBO: Rampenbau – Vorbau zwingend erforderlich?
Wo steht denn ...
das diese Rampen in einem Vorbau sein müssen? -
Alternative: Hublift statt Rampe für barrierefreien Zugang
Natürlich!
Natürlich gibt es andere Möglichkeiten! Kleinere Hublifte für geringe höhen können u.U. günstiger sein als der Bau einer 3 m langen Rampe. Ich habe mich jedenfalls neuerlich dafür entschieden. Schauen sie sich doch einfach einmal hier um.Ich habe mich für die CAMA Lifttreppe entschieden. Diese ist eine Treppe, die sich bei Bedarf in einen Hublift verewandelt. Sie eignet sich auch für sehr geringe Höhen eignet.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Barrierefreiheit nach BayBOAbk.: Rampe vs. Hublift im Mehrfamilienhaus
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses in einem 4-Familienhaus gemäß Art. 46 Abs. 2 BayBO. Es werden Alternativen zur Rampe, wie z.B. Hublifte, diskutiert. Die Kosten und baulichen Anforderungen der verschiedenen Optionen werden verglichen. Die Notwendigkeit eines Vorbaus für Rampen wird hinterfragt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Anforderungen an Rampen gemäß BayBO spezifisch sind und möglicherweise einen Vorbau erfordern. Details dazu im Beitrag BayBO: Rampenbau – Vorbau zwingend erforderlich?.
✅ Zusatzinfo: Hublifte können eine kostengünstigere Alternative zur Rampe darstellen, insbesondere bei geringen Höhenunterschieden. Im Beitrag Alternative: Hublift statt Rampe für barrierefreien Zugang wird ein konkretes Produktbeispiel genannt.
💰 Zusatzinfo: Die Entscheidung zwischen Rampe und Hublift hängt stark von den individuellen Gegebenheiten, den baulichen Anforderungen und den Kosten ab. Eine sorgfältige Abwägung ist erforderlich, um die optimale Lösung für die barrierefreie Erreichbarkeit zu finden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen der BayBO in Bezug auf Rampen und Vorbauten. Holen Sie Angebote für verschiedene Hublift-Modelle ein und vergleichen Sie diese mit den Kosten für den Bau einer Rampe. Berücksichtigen Sie dabei auch die langfristigen Wartungskosten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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