Tiefergelegtes Holzhaus
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Tiefergelegtes Holzhaus

Guten Abend. Wir planen ein Haus mit Holzständerwerk zu errichten. Da wir zwei Vollgeschosse wollen und die vorgeschriebene Firsthöhe/ Grenzabstände einhalten müssen soll das Haus 30 cm tiefer als nach Vorschrift vorgesehen gebaut werden. Dafür will der Holzbauer eine Drainage ums Haus legen um Staunässe an der Schwelle zu vermeiden. Boden ist Lößlehm, Schichtenwasser 1 m unter GOK und darunter.
1. Ist diese Lösung praktikabel und erlaubt?
2. Gibt es für die Ausführung eine DINAbk. bzw. Vorschriften?
3. Was für Nachteile bringt diese Lösung mit sich? (bekommen wir beim Regen nasse Füße)
Danke Björn
  1. Bauchschmerzen

    Bei den Holländern haben die Deiche nicht gehalten! Mit Drainagen ist das so eine Sache! Sie können sich zusetzen. Minimum wäre ein Steigrohr, durch das die Drainage jährlich gespült würde. Ist aber im Grunde, also von Grund auf Murks, weil zu anfällig.
    Wie ist denn die max. Firsthöhe?
  2. was wird das?

    bzw., wie wird der Sockelbereich aussehen sollen?
  3. zwei Vollgeschosse

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    In Bayern gilt nach Art. 2 BayBoAbk.:
    "Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen ... ". Das wäre nicht gegeben, wenn Sie das EGAbk. 30 cm in den Boden eingraben. Kann es sein, dass dem Wunsch nach 2 Vollgeschossen die Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen, z.B. nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist? Dann wäre das Eingraben möglicherweise ein Weg, dem aus dem Weg zu gehen. Über die Genehmigungsfähigkeit muss man sich trotzdem Gedanken machen. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Sie das falsche Grundstück zum Wunschhaus haben.
  4. Erdgeschossfußbodenhöhe, dem ist aber entgegenzuhalten, ...

    dass mit der Baugenehmigung, bzw. im Bebauungsplan eine Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt wird. S einfach lassen sich also die Festsetzungen des B-Plans, bzw. gemeindl. Satzungen und das BauGB nicht umgehen.
    Ansonsten, nicht nur Bauschmerzen, sondern Bauchkrämpfe stellenn sich bei mir ein, wenn man einen Holzbau (entgegen aller guter Väter Sitte) in den "Dreck" bauen möchte!
    @ Herr Stodenberg: Das mit den Deichen und den Holländern war schon kein schlechter Wink!
    MfG
    R. Kaiser
  5. Zwei Vollgeschosse

    Also der Bebauungsplan sieht zwei Vollgeschosse vor, die Firsthöhe ist 10,40 Meter. Wenn ich es richtig verstehe wird nicht das EGAbk. in den Boden eingegraben, sondern die Holzschwelle 30 cm tiefer als normal gesetzt. Damit diese Schwelle keiner Staunässe ausgesetzt ist die Drainage.
    Björn
  6. Firsthöhe von 10,40 m

    für eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen ist schon fürstlich.? Wo liegt also das Problem mit der Fusschwelle? Etwa an der Traufhöhe? , wohl eher nicht (bei dieser Traufhöhe).
    ? Was sagt denn Ihr Verkäufer/Planer zu dessen Vorhaben der "Tieferlegung"?
    Wenn es eine Einfamilienhaus (Erdgeschossfußbodenhöhe) bspw. gem Bebauungsplan gibt, haben Sie Probleme hierfür eine Befreiung mit Ihrer Argumentation zu erhalten (vgl. "Da wir zwei Vollgeschosse wollen und die vorgeschriebene Firsthöhe/ Grenzabstände einhalten müssen ").
    Ganz abgesehen von den oben schon gegebenen Bedenken.
    MfG
    R. Kaiser
  7. Bauchschmerzen weniger geworden

    Also eine Einfamilienhaus ist nicht angegeben. Das Problem sind die erforderlichen Grenzabstände mit dem Giebeldreieck. Ich habe zwischenzeitlich in der Quadriga 1/ 2004 ein Sockeldetail für meinen Zweck gefunden. So außergewöhnlich scheinen die Lösungen im Rahmen von barrierefreien Zugängen nicht zu sein. Mit Randstein, Drainage und Gitterrostabdeckung. So denke ich dürfte es kein Problem sein oder bestehen Einwände?
    Björn
  8. Mein Bauch tut immer noch weh!

    Aber dann hoffen wir mal, dass kein Wolkenbruch kommt, den Ihre Drainage nicht mehr voll aufnehmen kann, weil einfach zu viel Wasser in wenigen Minuten herunterkommt! So einen hatten wir nämlich vor Monaten erstmalig. Ein Kellerfenster stand leicht auf Kippe. Das war dumm, denn in unserer Abwesenheit lief das Wasser lustig in den Raum hinein. Die Spur, wie hoch das Wasser gestanden hatte, konnte ich am Fenster erkennen. Oberkante Wasser ungefähr 30 cm unterhalb Oberkante Gelände. Bekanntlich müssen wir uns hierzulande auf mehr und noch stärkere Unwetter gefasst machen. Aber wenn Sie sich diesen Kunstfehler in den Kopf gesetzt haben, wird Sie wahrscheinlich niemand davon abhalten können! Ich wünsche Ihnen Glück!
  9. reingefallen? ;-)

    so stell ich mir den typischen Bauherren vor: hat mal eben die quadriga im Keller ..
    tzzz .. :-)
  10. Der dumme Bauherr ...

    Nun liebe Mitstreiter ich würde mich doch freuen eine Sachinfo zu erhalten auch wenn es vielleicht naiv scheint. Es leuchtet doch ein das auch im Holzbau ein barrierefreier Zugang möglich sein muss. Beim Wolkenbruch kann vielleicht die Drainage nicht alles aufnehmen. Aber das Problem mit der Schwelle liegt doch in der permanenten Feuchtigkeitsbelastung und nicht in kurzzeitigen Wolkenbrüchen. Danke für die Mühe ...
    Björn
  11. Übrigens tatsächlich Laie und Bauherr

    Bin übrigens tatsöchlich Laie und Bauherr. Die Inf habe ich von der Fachberatung Informationsdienst Holz.
    Björn
  12. Infodienst Holz > dann haben Sie ja auch

    die Broschüre "Konstruktiver Holzschutz" vom Infodienst Holz gelesen (> Holzbauhandbuch).
    Klare Ausasge: Holz muss konstruktiv vor dauerhafter Nässe geschützt werden. Kurzfristig, wenn das Holz abtrocknen kann, geht das wohl.
    Fazit: WIE Sie das machen, bleibt Ihnen überlassen. Nur irgendwie muss es gemacht werden.
    z.B. Eiche/Lärchenholzschweller, schon mal besser wie die "normalen Holzsorten".
    Ich habe auch eine Holzfassade und habe zw. Unterkante und Garten zu wenig Platz. Das geht zwar noch, aber Holz wird bei Regen mit Wasser "bespritzt. Sollte so eigentlich nicht sein.
    Aber das ließe sich auch später austasuchen. Ihr Schweller NICHT mehr. Darum geht es.
  13. Jetzt bekomme ich auch Bau (ch) schmerzen

    denn, wenn es nur um einen barrierefreien Zugang geht (wozu hat man eigentlich, nebenbei, qualifizierte Planer?) würde mir nicht im Traum einfallen mein Gebäude (erst recht nicht bei einem Holzbau mit ggf. Holzfassade) soweit in den "Dreck" bauen, dass eben dieser ebenerdige Zugang erreicht wird.
    . -.
    Da gibt es geeignetere Lösungen, auch ohne Entwässerungsrinne (die ist nebenbei bemerkt nicht geeignet bei Holzbauten (vgl. Informationsdienst Holz und dessen Holzabauatlas), zumal dort Wasser  -  auch ohne überzulaufen  -  beständig ansteht (Abdichtung hin Abdichtung her)
    . -.
    Der erfahrene Planer wird allerdings einen Teufel tun, so ich hier, eben diese Lösungen kostenfrei preiszugeben. Wobei wir wieder bei o.g. Bemerkung wären  -  wozu haben wir denn Planer die eine Dienstleistung erbringen.
    . -.
    Dieser wird doch wohl bezahlt, oder?
    Also, wenn man (Planer-) Kosten sparen möchte, so sollte man sich eben selbst belesen. (lol)
    . -.
    Den Rest erspare ich mir hier und ggf. auch den Forumshelfern.
    MfG
    R. Kaiser
  14. An den Bauherrn

    Hallo
    Du hast hier eine Frage gestellt!
    Die Antworten waren eigentlich eindeutig (wenigstens für mich) ,
    die da Lauten:
    1. Die Ausführung ist so nicht gut.
    2. Die Planung auch nicht.
    Wenn du willst kannst du hier, oder in anderen Foren noch ein paar mal nachfragen, es findet sich bestimmt einer, der sagt: "alles kein Problem". (Wenn dir dass hilft)
    Die zweite Möglichkeit wäre du gehst zu deinem Planer (oder beauftragst einen Anderen) und besprichst das Ganze.
    Mal im Ernst, wer soll hier vom PC aus ohne die Gegebenheiten zu kennen und auch noch Kostenlos für dich einen Plan machen?
    Gruß
  15. Kostenlos Plan machen?

    Nix kostenlos. Planer ist ebenso wie Architekt beteiligt. Eben daher kommt ja die Lösung mit der Rinne. Fachberatung vom Info Dienst Holz hat ja gerade auf die Quadriga hingewiesen. Dieses Forum dient ja gerade dazu (dachte ich) Fachfragen zu diskutieren und zur Hilfe den richtigen Weg zu finden.
    Björn
  16. Sicherlich kann man ...

    hier Fachfragen diskutieren und/oder besprechen. Wenn aber die Forumsgemeinde  -  nach deren Auffassung  -  hinreichende Erläuterungen gegeben hat und sich nicht in die "Haftung" (bspw. konkretes Objekt und Ausführung unbekannt, etc.) begeben möchte, um einem Fragesteller, der ja nach dessen Angaben einen Fachplaner zur Seite stehen hat, aus der Ferne und ohne Vergütung weiterhelfen zu wollen oder zu können, wie hier, ist dies die freie Entscheidung der freiwilligen Helfer.
    . -.
    Letztlich haben Sie m.E. genügend Anregungenund Informationen erhalten, um mit den Vorschlägen Ihres Planers (oder was auch immer dieser sein mag) mit erweitertem Laienverständnis die zur (durch Ihre) Entscheidung anstehenden Ausführungen zu besprechen und zu verabschieden. Ansonsten bleibt nur noch der Hinweis sich im Selbststudium weiter einzulesen (dies haben auch die Experten hier getan und tun dies fortlaufend).
    Mit besten Empfehlungen
    R. Kaiser
  17. Nicht der Platz für Kundenfang?

    Sie haben schön des öfteren hier im Forum den Hinweis erhalten Herr Kaiser das Pauschalantworten an dieser Stelle nicht weiterhelfen. Auch wenn ich Ihren Wunsch nach Akquise nachvollziehen kann  -  hier ist nicht der Platz dafür und die Zeit zu schade.
    Herzliche Grüße
    Björn Hagen
  18. Dem will ich nichts weiter hinzufügen, als

    Gute Besserung

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