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  • 13301: Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug?

Keller

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Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug? 23.01.2018    

Ich besitze ein MFH Baujahr 1970 mit gemauerten Lichtschächten. Bei starken oder lang anhaltenden Regenfällen tritt Wasser hauptsächlich über die Lichtschächte in den Keller ein, z. T. auch durch leichte Risse in den Kellerwänden oder falsche Abdichtungen von Rohrdurchgängen durch die Kellerwand. Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel (Hundsmühlen bei Oldenburg Niedersachsen). Zum Teil moorige Untergründe in der Umgegend. Meine Frage: Ist es grundsätzlich falsch, eine Drainage, die nur 30cm unterhalb der Lichtschächte verlegt wird, zu setzen? Oder kann eine so flach (ca. 130 cm tief) verlegte Drainage eine Abhilfe (Wassereintritt durch die Lichtschächte) erbringen?

Name:

  • Hannes
  1. "Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel" 23.01.2018    

    da ist eine Dränage generell sinnlos, wenn sie nicht an einen ausreichend großen Vorfluter (Senke weit weg vom Objekt) oder an eine ausreichend große Sammelgrube angeschlossen ist.

    Was soll die Dränage bringen? Wohin soll das Wasser fließen, welches in die Dränage gelangt? Eine Einleitung in den Abwasserkanal ist ja meist nicht zulässig.

    Eine nachträgliche Bauwerksabdichtung macht also deutlich mehr Sinne.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Danke für die schnelle Antwort! Das ... 23.01.2018    

    ... Wasser aus der Drainage soll in einen neuen Schacht mit 30 - 40 cm Durchmesser eingeleitet werden und über eine Hebepumpe in die Kanalisation eingeleitet werden.

  3. Einleitung von Dränagewasser in die Kanalisation 24.01.2018    

    ist nur mit Genehmigung zulässig. Wenn Ihnen diese vorliegt, dann klingt ihr Vorhaben brauchbar. Zumindest fangen Sie mit dieser Lösung das Oberflächenwasser ein bevor es in die Kellerfenster läuft. Schließen sie, wenn möglich, auch gleich die Kellerlichtschächte an diese Dränage an.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken ... 24.01.2018    

    ... dazu. Werde mich bei der Gemeinde erkundigen, ob eine Einleitung in die Kanalisation genehmigungsfähig ist und sonst alternativ über einen Sickerschacht nachdenken.

  5. Sickerschacht 24.01.2018    

    macht bei hohen Grundwasserständen bzw. bei hohem Schichtenwasser und bei Bodenschichtungen mit schlechtem Versickerungsbeiwert oftmals wenig Sinn.

    Bevor Sie diese Maßnahmen durchziehen sollte sich das mal ein Planer bzw. ein Bodengutachter vor Ort ansehen, ob das Vorhaben umsetzbar ist.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Habe heute bei der Gemeinde telefonisch ... 25.01.2018    

    ... nachgefragt und die Auskunft vom zuständigen Sachbearbeiter bekommen, dass es für die entsprechende Straße in Hundsmühlen zwar eine Entwässerungssatzung gibt, dass aber die Einleitung von Drainagewasser in die Regenwassernutzung dort nicht untersagt wird. Von daher wurde mir geraten, das Drainagewasser direkt in den Regenwasserschacht zu leiten. Reicht diese Anfrage und Auskunft oder muss ich mich noch an andere Stellen wenden?

  7. Klären Sie das Genehmigungsverfahren 25.01.2018    

    mit dem zuständigen Abwasserzweckverband (oder wem immer dieser Regenwasserkanal gehört). Die sagen Ihnen dann auch, ob Sie einen Vorfluter (Sammelschacht mit Pumpe zwischenschalten müssen und wo und wie ihre private Leitung an den Regenwasserkanal angeschlossen werden wird, wer das macht und was das kostet.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  8. Abschließend noch einmal vielen Dank für ... 25.01.2018    

    ... Ihre Hilfe.

  9. Schriftlich! 29.01.2018    

    Eine solche Auskunft hilft Ihnen nur wenn sie auch schriftlich vorliegt. Also nicht mal eben auf´s Amt gehen und mit dem Sachbearbeiter reden sondern besser schriftlich anfragen und eine schriftliche Antwort bekommen.

    Name:

    • wiki
  10. Aber natürlich schriftlich einholen! 29.01.2018    

    Foto von Markus Reinartz

    Das ist unbedingt wichtig und erforderlich!

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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