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  • Abdichtung Lichtschacht

Abdichtung Lichtschacht
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Abdichtung Lichtschacht 16.06.2021    

Hallo zusammen,

wir haben unsere alte Terrasse neu machen lassen. Der alte Kellerzugang mit Treppe wurde aufgeschüttet und es wurde direkt an der Kellertür ein lLichtschacht montiert. Dieser wurde jedoch nicht zur Türe abgedichtet, sodass sich dort ein Spalt von 2-3 cm befindet, wo das Regenwasser einlaufen kann. Laut der Baufirma ist eine Abdichtung zur Türe hin nicht in ihrem Angebot angegeben und wird dementsprechend auch nicht gemacht. Zu dem schließt das Gitter nicht an der Wand und hat 3 cm Abstand. Meiner Meinung ist dies jedoch in den Einbau inbegriffen. Ist das so richtig?

Name:

  • Christoph Nüsser
  1. kommt drauf an 17.06.2021    

    was vereinbart wurde.

    Anscheinend wurde der Leistungsumfang im Rahmen der Beauftragung nicht klar abgestimmt.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Lichtschacht 17.06.2021    

    Hallo, im Angebot steht lediglich Lichtschacht einbauen und nach außen hin abdichten. Zum dem steht dort, dass die Kellertür auf 1,2 m hochgemauert wird.

  3. Nu ma Butter bei die Fische 17.06.2021    

    1.) Sie sind Hauseigentümer und somit Bauherr für diesen Umbau? Sie haben die Kelleraußentreppe verfüllen lassen? Also wurde die Kellertreppe nicht komplett rückgebaut? Wie wurde denn die Kellertreppe entwässert? Sickeröffnung im unteren Treppenpodest?

    2.) Wer hat den Umbau geplant? Haben Sie einen Planer oder haben sie gedacht, dass die Handwerker (GaLa-Bauer) die Abdichtungs- und Entwässerungsplanung (Abdichtungsplanung, Entwässerungsplanung) kostenlos mitbringen?

    3.) Welche Wassereinwirkklasse herrscht denn im Bereich der ehemaligen Kellertreppe? Wo ist der zeHGW und wie hoch ist denn mit stauendem Sickerwasser zu rechnen? Gibt es ein Bodengutachten zu dem Grundstück?

    4.) Welche Abdichtung wurde denn geplant für die nunmehr erdberührte Außenwand im ehemaligen Kellerabgang?

    5.) Je nach Lastfall (Wassereinwirkklasse) können KLS frei entwässernd oder als druckwasserdichter KLS eingebaut werden  -  kommt halt auf Frage 3 und 4 an ...

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Lichtschacht 17.06.2021    

    Zu 1. ja ich bin der Eigentümer. Die Kellertreppe wurde nicht zurück gebaut. Der Abfluss befindet sich unten an der ersten Stufe. Die Firma hat dort vor dem befüllen ein spezial Gitter angebracht. Alle Arbeiten wurden durch die Firma geplant und umgesetzt. Laut der Firma (mündlich) sollte selbst bei steigenden Wasser keine feuchtig in unseren Keller gelangen. Die erdberührende Außenwand wurde einmal Mit Bitumen gestrichen und auf der Höhe der Mauer mit einer Noppenbahn zusätzlich geschützt. Von außen sollte also kein Wasser eintreten. Wenn es jedoch stark regnet sammelt sich Wasser zwischen der Tür und der Mauer und kann nicht entweichen.

  5. Pfusch vom feinsten 18.06.2021    

    • alten Kellerlichtschacht drin lassen ergibt eine Badewanne mit aufstauendem Sickerwasser
    • Ablauf mit

    [ Zitat Anfang ] ... spezial Gitter ... [ Zitat Ende ], was auch immer das sein soll, abdecken ist eine mir zu mindestens unbekannte "Lösung" und mit Sicherheit nicht anerkannter Stand der Technik

    • Abdichtung mit einmal Bitumen ist nach allen Zulassungen die ich kenne keine vollständige Abdichtung
    • Noppenbahn zählt nicht zur Abdichtung, sondern dient nur deren Schutz beim verfüllen

    [ Zitat Anfang ] ... Alle Arbeiten wurden durch die Firma geplant ... [ Zitat Ende ]
    Halte ich für ein Gerücht und Wunschdenken.
    [ Zitat Anfang ] ... Laut der Firma (mündlich) sollte selbst bei steigenden Wasser keine feuchtig in unseren Keller gelangen. ... [ Zitat Ende ]
    Das "Versprechen" scheinen sie ja eingehalten zu haben.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Was ist das denn für eine Spezialfirma? 18.06.2021    

    Da ist wohl einiges "nicht ganz regelgerecht" ausgeführt worden.

    Ein paar Fotos wären toll.

    Da läuft also von oben Wasser in den KLS und kann nach unten nicht versickern?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  7. Lichtschacht 18.06.2021    

    Das Wasser läuft am Schacht selbst ab. Nur wie auf dem ersten Foto zu sehen, ist da ein Spalt zwischen dem Schacht und der Türe. Dort läuft bei Starkregen Wasser rein und kann nicht weg.

  8. Hä? 18.06.2021    

    Ich sehe keine Fotos.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Lichtschacht 18.06.2021    

    Entschuldigung

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Lichtschacht" auf die Frage "Abdichtung Lichtschacht" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  10. Das Wasser ... 18.06.2021    

    Foto von

    Das Wasser läuft doch vorher schon in die Lampe ;-)

    Name:

    • wiki
  11. Das war nicht Ihr Fehler Herr Nüsser 20.06.2021    

    Niemand geht wegen der beschriebenen Arbeiten zum Architekten, das ist völlig weltfremd. Wenn die Baufirma nicht genug Sachverstand hat, so eine einfache Aufgabe zu erledigen, sollte sie ablehnen oder den Bauherren bitten, eine Planung in Auftrag zu geben. Leider hat die Baufirma vermutlich einfach irgendwelche Arbeiter zur Baustelle geschickt und sich nicht weiter darum gekümmert. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit kleinen Firmen für solche Arbeiten gemacht, da sich da der Chef selbst die Arbeiten ansieht.

    Name:

    • Manfred Weigl
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  12. Lichtschacht 20.06.2021    

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Es stellt sich mir die Frage ob die Firma das jetzt nachbessern muss. Laut denen ist die Abdichtung der Türe nicht in den Arbeiten inbegriffen.

  13. Mmh  -  Herr Weigl 21.06.2021    

    ... und die Fachfirma für Kellerlichtschachteinbau und Garten kann einschätzen ob sie einen druckwasserdichten Lichtschacht verbauen muss und wie dieser dann an die Wand anzuschließen ist? viel Glück bei sowas ohne Architekt!

    • WWW

    Auf dem Foto sieht es so aus als könnte Fassadenwasser in die alte Türöffnung laufen. Das sieht mir auf dem Foto noch nicht fertig aus!? Gehört da nicht noch ein neues Kellerfenster in die Öffnung und eine ordentliche Außenfensterbank? Wenn sie das nicht mit beauftragt haben, dann wird die Firma das auch nicht liefern und leisten.

    Oder sie bauen oben eine Glasabdeckung über den Lichtschacht, damit kein Tagwasser in den KLS laufen kann.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  14. Keine Antwort mehr vom TE 24.06.2021    

    Das ist aber schade.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  15. Sichtweise 24.06.2021    

    Mit Sicherheit kann man eine Abdeckung oben drauf machen. Aber ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein selber da provesorisch etwas zu machen, dafür hat man ja die Fachfirma. Es kann dich nicht rechtens sein, gerade weil im Angebot extra darauf hingewiesen wurde dass die Türe bestehen bleiben sollte.

  16. Vorgehensweise 25.06.2021    

    Foto von

    Ich stimme Herrn Weigl vollumfänglich zu. Wenn eine Fachfirma so einen Auftrag annimmt, kann ich mich als Laie schon darauf verlassen, dass die Ausführung fachgerecht ist und keiner externen Planung bedarf (diesbezüglich gibt es eine umfangreiche und eindeutige Rechtsprechung). So einen Quatsch wie auf dem Foto ersichtlich habe ich noch nie gesehen. Also, Abnahme verweigern, schriftlich! Und dann nach einer vernünftigen Lösung suchen. Was den oberen Teil betrifft, wäre dies ja mit einem zusätzlichen Kellerfenster recht einfach möglich.

    Bauchschmerzen verursacht der untere Ablauf, der ja überschüttet wurde und mit seinem "Spezialgitter" nun dauerhaft den Kellerabgang entwässern soll. Was passiert mit ggf. aufstauendem Wasser?

    Name:

    • wiki
  17. Kasperletheater  -  und wiki macht anonym juristischen Fehlberatungen 25.06.2021    

    Es wurde ausgeführt wie angeboten!

    Der Bauherr wollte außen vor der Tür eine Aufmauerung, welche dann außen gegen Erdreich auch mit abgedichtet wurde unterhalb des KLS.

    Der Bauherr wollte statt eines ordentlichen Kellerfensters mit regendichtem Bauwerksanschluss als Sonderwunsch die alte Türe drin lassen, die natürlich keine regendichten Anschlüsse zur nachträglich errichteten Brüstung aufweisen kann  -  wie auch?!

    Eine Überdachung für diesen Unsinn hat die Firma nicht angeboten und der Bauherr nicht beauftragt. Wenn dem Bauherrn nun nachträglich der eigene Planungsfehler auffällt und er sich umentscheidet und er jetzt nachträglich doch ein Vordach haben will, weil er merkt dass es ohne nicht geht, dann muss er einen Nachtrag beauftragen (zusätzlicher Anbau eines Vordaches oder doch ein ordentliches Kellerfenster einbauen).

    Hier eine Abnahmeverweigerung und Verweigerung der Schlussrechnungszahlung zu empfehlen ist doch grob fahrlässig.

    Der Bauherr hat doch bekommen was er wollte, also soll er nun auch die Rechnung zahlen.

    Der ausführenden Firma kann man eigentlich nur einen Beratungsfehler vorwerfen, dass sie dem Bauherrn nicht sofort darauf hingewiesen hat, dass der Behalt der alten Tür hinter der Brüstung eine Schnapsidee ist.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  18. Sachverhalt 25.06.2021    

    Entschuldigen Sie, aber ich denke, Sie haben den Sachverhalt nicht verstanden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob dies wirklich das richtige Forum ist.

    Ich als Bauherr habe mich nach der Möglichkeit beraten lassen. Laut der Firma war kein Fenster nötig, da die Türe ja aus Glas besteht und eine Wasserschutztüre ist. Der Lichtschacht sollte so angebracht werden, dass kein Wasser in das Mauerwerk eintreten kann.

    Aus meiner Sicht ist dies jedoch Aufgrund des Spaltes nicht der Fall, es geht lediglich um die Abdichtung des Spaltes und um kein Vordach. Ich habe auch meine Zahlung nicht zurückgehalten, sondern den fälligen Betrag sofort gezahlt.

  19. gerade durch "Zufall" drüber gestolpert 28.06.2021    

    [ Zitat Anfang ] ... Ist ein Werkunternehmer Aufgrund eines von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses nach Einheitspreisen mit punktuellen Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen in einer Bestandsimmobilie beauftragt, dann sind die Kosten nicht erwähnter weiterer Baumaßnahmen, auch wenn sie für die Funktionstauglichkeit der Leistung erforderlich sind, hiervon in der Regel nicht umfasst. ... [ Zitat Ende ]
    Gericht: KG Berlin 21. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 13.04.2021 Aktenzeichen: 21 U 45/19 Leitsatz Nr. 1
    • WWW

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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