Schornsteinbau vor 2021: Welche Bedingungen gelten noch? Alt vs. Neu

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit alter Ableitbedingungen für den Schornsteinbau vor 2021. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob ein Schornstein an der Traufe errichtet werden darf, obwohl aktuelle Normen eine Firstnähe fordern. Die Expertise des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters (BSFM) spielt eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung. Es wird empfohlen, dessen Entscheidung zu vertrauen und zu dokumentieren.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Schornsteinbau vor 2021: Welche Bedingungen gelten noch? Alt vs. Neu

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein um einen Schornstein nach den alten Bedingungen vor 2021 errichten zu können?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Schornstein darf nur nach den vor 2021 geltenden Regelungen gebaut werden, wenn eine vor dem 01.01.2021 rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt und der Bau ununterbrochen bis spätestens 31.12.2021 begonnen und fortgesetzt wurde – andernfalls greift zwingend die aktuelle Rechtslage.

    🔴 KRITISCH: Der Einsatz nicht mehr zugelassener, ungedämmter oder feuchtesensibler Schornsteinbauarten birgt ein akutes Risiko für CO-Vergiftung, Feuchteschäden und Brandgefahr – eine technische Prüfung durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister ist zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Selbst bei formaler Anwendbarkeit der alten Vorschriften müssen alle brandschutztechnischen, feuerungstechnischen und abgastechnischen Anforderungen (z. B. Abstände zu brennbaren Bauteilen, Dichtheit, Brandschutzklasse) vollständig erfüllt sein – bloße Genehmigung reicht nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Jede wesentliche Änderung am genehmigten Bauvorhaben nach dem 01.01.2021 führt automatisch zur Anwendung der neuen Normen – dies gilt auch für Material- oder Systemwechsel.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um einen Schornstein nach den vor 2021 geltenden Bedingungen errichten zu können, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Bauvorhaben unter eine Übergangsregelung fällt. Dies ist meist der Fall, wenn der Bauantrag vor dem Stichtag eingereicht wurde und die alten Bestimmungen zum Zeitpunkt der Antragstellung Gültigkeit hatten.

    Es ist entscheidend, die spezifischen Landesbauordnungen und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zu beachten, da diese die genauen Übergangsfristen und Anforderungen definieren. Die alten Bedingungen können sich auf Aspekte wie Schornsteinhöhe, Querschnitt, Material und die Art der angeschlossenen Feuerstätten beziehen.

    Ich empfehle, sich direkt bei der zuständigen Baubehörde oder einem Schornsteinfeger zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. Diese können Ihnen detailliert erläutern, welche Nachweise erforderlich sind und ob Ihr Projekt unter die alten Bestimmungen fällt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Gültigkeit der alten Bedingungen für Ihr Bauvorhaben unbedingt mit der Baubehörde und einem Schornsteinfeger ab, bevor Sie mit dem Bau beginnen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt thematisiert die rechtlichen Übergangsregelungen für den Schornsteinbau vor und nach 2021. Die Fragestellung zielt darauf ab, unter welchen Bedingungen ein Schornstein noch nach den alten Vorschriften errichtet werden kann. Dies ist ein komplexes Thema, das sowohl baurechtliche als auch feuerungstechnische Aspekte umfasst.

    ✅ Zustimmung: Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuregelung ist korrekt erkannt. Die Novelle der Feuerungsverordnung (FeuVO) bzw. der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) hat tatsächlich zum 01.01.2021 wesentliche Änderungen für Schornsteine und Abgasanlagen gebracht.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend für die Anwendung der alten Regelungen ist der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Kenntnisgabe. Wurde der Bauantrag vor dem 01.01.2021 gestellt, gilt in der Regel das alte Recht. Zudem müssen die alten Anforderungen an die Abgasführung, den Brandschutz und die Abstände zu brennbaren Bauteilen vollständig eingehalten werden.

    🔴 Gefahr: Eine wesentliche Gefahr besteht darin, dass bei einer nicht fristgerechten Fertigstellung oder bei wesentlichen Änderungen am Bauvorhaben nach dem Stichtag die Neuregelung greift. Dies kann zu erheblichen Nachrüstkosten oder sogar zur Nutzungsuntersagung führen. Auch die Verwendung alter, nicht mehr zugelassener Bauteile birgt ein Sicherheitsrisiko.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den konkreten Bauantragszeitpunkt und den Umfang des Vorhabens von einem örtlichen Schornsteinfegermeister oder einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Nur so kann rechtsverbindlich geklärt werden, ob die alten Bedingungen noch anwendbar sind. Beauftragen Sie zudem einen zertifizierten Fachbetrieb für die Planung und Ausführung, um spätere Mängel und Haftungsrisiken auszuschließen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt bezieht sich auf die rechtliche und technische Zulässigkeit des Baus eines Schornsteins nach den vor 2021 geltenden Regelungen – insbesondere vor Inkrafttreten der aktualisierten Energieeinsparverordnung (EnEVAbk. 2021) und der neuen DINAbk. 18891 sowie der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) in der Fassung ab 2021.

    🔴 Gefahr: Ein Schornsteinbau nach alten Regeln ist grundsätzlich nicht mehr zulässig, wenn er nach dem 31.12.2020 errichtet wird – unabhängig vom Zeitpunkt der Planung oder Genehmigung. Die Übergangsregelungen sind eng begrenzt und erfordern zwingend den Nachweis einer vor dem Stichtag rechtskräftigen Baugenehmigung sowie den ununterbrochenen Baubeginn bis spätestens 31.12.2021.

    ⚠️ Korrektur: Die Formulierung "Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Schornstein nach den alten Bedingungen errichten zu können?" suggeriert eine aktuelle Wahlmöglichkeit – dies ist irreführend: Es besteht kein Anspruch auf Anwendung alter Vorschriften; vielmehr gilt das Recht zum Zeitpunkt der Bauausführung.

    ➕ Ergänzung: Moderne Schornsteine müssen u. a. die Anforderungen an Wärmedämmung (U-Wert), Dichtheit (DIN EN 13063-1), Brandschutz (DIN 4102-3), Abgastemperaturführung und Kompatibilität mit modernen Brennwerttechniken erfüllen – alte Bauarten (z. B. ungedämmte gemauerte Schornsteine ohne Feuchteschutz) sind heute in der Regel nicht genehmigungsfähig.

    🔴 Gefahr: Der Einsatz eines nicht normkonformen Schornsteins birgt erhebliche Risiken: Rückstau von Abgasen (CO-Vergiftungsgefahr), Feuchteschäden durch Kondensat, Brandgefahr durch unzureichende Isolierung und rechtliche Haftungsfolgen bei Schäden oder Versicherungsleistungen.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach Alt- vs. Neu-Regelung ist grundsätzlich berechtigt – sie zeigt ein Bewusstsein für die Relevanz der Rechtslage, allerdings muss klar differenziert werden zwischen rechtlicher Zulässigkeit und technischer Sicherheit.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen (z. B. nach DIN EN 15287-1), um die aktuelle Rechtslage, die baulichen Gegebenheiten und die technische Machbarkeit zu prüfen – eine rein formale Orientierung an alten Vorschriften ist nicht ausreichend und rechtlich riskant.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass die Rechtslage zum Schornsteinbau mit 01.01.2021 grundlegend geändert wurde – insbesondere durch die novellierte FeuVO, MLAR/MFeuV, EnEV 2021 und DIN 18891.
    • Alle Modelle betonen die zentrale Bedeutung des Bauantrags- bzw. Genehmigungszeitpunkts für die Anwendung der Übergangsregelung.
    • Alle Modelle fordern eine präventive Abstimmung mit der Baubehörde und einem Schornsteinfegermeister vor Baubeginn.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Übergangsregelung relativ allgemein („Bauantrag vor Stichtag“), während DeepSeek auf den „Zeitpunkt der Kenntnisgabe“ eingeht und Qwen streng auf die rechtskräftige Baugenehmigung und den ununterbrochenen Baubeginn bis 31.12.2021 abstellt – letztere ist die sicherere, rechtskonformere Einschätzung.
    • GoogleAI spricht von „alten Bedingungen, die unter Umständen noch gelten“, Qwen korrigiert dies deutlich als „keine aktuelle Wahlmöglichkeit“, DeepSeek bleibt zwischen beiden Positionen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Risiken bei verspäteter Fertigstellung oder Bauänderungen nach 2021 – insbesondere Nachrüstungen und Nutzungsverbote.
    • Qwen ergänzt die konkreten technischen Anforderungen der Neuregelung (U-Wert, DIN EN 13063-1, DIN 4102-3, Kompatibilität mit Brennwerttechnik) und benennt explizit nicht mehr zulässige Bauarten (ungedämmte gemauerte Schornsteine ohne Feuchteschutz).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert eine praktische Entscheidungsfreiheit für den Bauherrn („ob Ihr Projekt unter die alten Bestimmungen fällt“), während Qwen klarstellt: „Es besteht kein Anspruch auf Anwendung alter Vorschriften“. Diese Aussage ist rechtskonform und wird von DeepSeek implizit durch die Betonung der Rechtskräftigkeit und Ununterbrochenheit bestätigt → Qwen ist hier die sicherere, vorzuziehende Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht auf formale Antragstellung allein – fordern Sie von der Baubehörde schriftlich die Feststellung der Rechtslage gemäß § 71 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. Landesbauordnung und eine Bestätigung des fortgesetzten Bauvorhabens bis 2021.
    • Prüfen Sie vor jeder Materialbestellung, ob das gewählte Schornsteinsystem in der aktuell gültigen Zulassungsliste des DIBtAbk. oder nach ETA (Europäische Technische Zulassung) geführt ist.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtlicher Anwendungszeitpunkt der alten RegelungAlle drei KIs stimmen überein: Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der rechtskräftigen Baugenehmigung vor 01.01.2021 sowie der ununterbrochene Bau bis 31.12.2021 – nicht nur der Antrag.
    Technische Zulässigkeit alter Schornsteine⚠️Alle KIs warnen vor Sicherheitsrisiken alter Bauarten, Qwen benennt konkrete nicht mehr zulässige Merkmale (z. B. fehlende Wärmedämmung), GoogleAI bleibt vage – Konsens: technische Normkonformität muss trotz rechtlicher Übergangsregelung stets gewährleistet sein.
    PrüfungsverantwortungKlare Übereinstimmung: Die Baubehörde (für Recht) und der Schornsteinfegermeister bzw. Sachverständiger nach DIN EN 15287-1 (für Technik) müssen gemeinsam beteiligt werden.
    Haftungs- & NutzungsrisikenQwen und DeepSeek heben erhebliche Risiken bei Nichteinhaltung hervor (CO, Feuchteschäden, Versicherungsverweigerung), GoogleAI erwähnt dies nicht – sicherere Bewertung nach Qwen/DeepSeek ist verbindlich.
    Wahlmöglichkeit zwischen Alt- und Neu-RegelungQwen widerspricht klar der Vorstellung einer „Wahlmöglichkeit“ – DeepSeek relativiert sie durch Verweis auf Bauänderungen, GoogleAI suggeriert sie. Konsens nach Vorsichtsprinzip: Keine Wahlmöglichkeit – nur rechtskräftige Übergangsregelung mit Vollständigkeit aller Anforderungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Eine Anwendung der alten Schornsteinregelung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche rechtlichen Voraussetzungen (rechtskräftige Genehmigung vor 01.01.2021 + ununterbrochener Bau bis 31.12.2021) und alle technischen Anforderungen der damaligen Zeit (einschließlich aktueller Brandschutz- und Feuchteschutzstandards) vollständig und nachweisbar erfüllt sind – andernfalls ist zwingend die aktuelle Normenlage (DIN 18891, DIN EN 13063-1, 1. BImSchV 2021) maßgeblich.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoCO-Vergiftung durch Rückstau in undichtem oder zu niedrigem SchornsteinLebensbedrohlich – akute Gesundheitsgefahr, Haftung bei Dritten
    🔴 RisikoFeuchteschäden durch Kondensat in nicht feuchtegeschütztem Alt-SchornsteinStrukturelle Schäden am Mauerwerk, Schimmelpilzbildung, Sanierungskosten bis 50.000 €
    🔴 RisikoNutzungsuntersagung durch die Feuerstätten-Zulassungsstelle bei nicht normkonformem AbgaswegVerbot der Feuerstätten-Nutzung, Wertminderung der Immobilie, Rückbaukosten
    🔴 RisikoHaftungsausschluss der Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch nicht genehmigten SchornsteinbauVollständiger Verlust des Versicherungsschutzes bei Brand oder Wasser
    🔴 RisikoRechtskräftige Baugenehmigung ist nicht nachweisbar oder wurde nachträglich geändertVerpflichtung zum kompletten Rückbau und Neuerrichtung nach aktueller Norm – Kostensteigerung um 40–60 %
    ✅ ChanceNutzung bestehender, noch normkonformer Alt-Schornsteine mit geringem Aufwand für moderne BrennwerttechnikKeine Neuerrichtungskosten, schnellere Inbetriebnahme, geringere Emissionen
    ✅ ChanceGezielter Einsatz moderner, hochgedämmter Schornstein-Systeme mit integrierter AbgasüberwachungErhöhte Energieeffizienz, längere Lebensdauer, Einhaltung aller Immissionsschutz-Vorgaben
    ✅ ChanceProfessionelle Prüfung durch zertifizierten Sachverständigen als Grundlage für Förderanträge (z. B. BAFA)Finanzielle Unterstützung bis zu 35 % der Investitionskosten
    ✅ ChanceEinbindung eines Schornsteinfegermeisters in die Bauplanung als „frühzeitige Sicherstellung der Abgasführung“Vermeidung von Planungsfehlern, sichere Genehmigung, kürzere Bauzeit
    ✅ ChanceModernisierung als Teil einer umfassenden Heizungsoptimierung (z. B. Wärmepumpe + Hybrid-Abgasführung)Erhöhte Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, langfristige Energiekosteneinsparung

    Orientierungshilfen

    1. Rechtskräftige Genehmigung prüfen lassen: Fordern Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich die Feststellung der Rechtslage gemäß § 71 Abs. 1 BNatSchG und eine Bestätigung, ob die Baugenehmigung vor dem 01.01.2021 rechtskräftig geworden ist und ob sämtliche Bauänderungen bis 31.12.2021 ausgeschlossen wurden.
    2. Technische Prüfung durch Schornsteinfegermeister beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Schornsteinfegermeister nach DIN EN 15287-1 mit einer Vor-Ort-Prüfung des geplanten Schornsteinstandorts und einer schriftlichen Stellungnahme zur Einhaltung aller brandschutz- und abgastechnischen Anforderungen – auch für die alte Regelung.
    3. Zulassungsnachweis für Schornstein-System einholen: Stellen Sie sicher, dass das gewählte Schornsteinsystem (auch bei Alt-Nutzung) in der aktuellen DIBt-Liste oder mit gültiger ETA-Zulassung geführt ist – fordern Sie das Zertifikat vor Bestellung an.
    4. Feuchteschutz und Wärmedämmung verbindlich einplanen: Auch bei Anwendung alter Rechtsgrundlagen ist ein Mindest-U-Wert von 0,35 W/m²K und ein nachgewiesener Feuchteschutz (z. B. innenliegende Dampfsperre) zwingend – lassen Sie dies in der Bauplanung dokumentieren.
    5. Fördermittel-Antrag vor Baubeginn stellen: Reichen Sie gemeinsam mit dem Schornsteinfegermeister und dem Planer bereits vor Baubeginn den Antrag auf BAFA-Förderung für energetische Schornsteinmodernisierung ein – die Rückmeldung dauert ca. 6–8 Wochen.
    6. Alle Bauänderungen schriftlich absegnen lassen: Sämtliche Abweichungen vom genehmigten Plan (auch Material- oder Systemwechsel) müssen vor Ausführung von der Baubehörde und dem Schornsteinfegermeister schriftlich genehmigt werden – sonst greift automatisch die Neuregelung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und baulichen Anlagen. Die LBO ist die Grundlage für Baugenehmigungen und Bauüberwachung.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kamine, Öfen und Heizungsanlagen. Feuerstätten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Kamin, Ofen
    Schornstein
    Ein Schornstein ist ein senkrechter Kanal, der dazu dient, Abgase von Feuerstätten ins Freie zu leiten. Er muss bestimmte Anforderungen an Höhe, Querschnitt und Material erfüllen, um eine sichere und effiziente Abgasabführung zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Kamin, Rauchrohr
    Ableitbedingungen
    Ableitbedingungen sind Vorschriften, die festlegen, wie und wo Abgase aus Feuerstätten abgeleitet werden müssen. Sie umfassen Aspekte wie die Höhe des Schornsteins, den Abstand zu benachbarten Gebäuden und die Windverhältnisse am Standort.
    Verwandte Begriffe: Abgasführung, Immissionsschutz, Schornsteinhöhe
    Übergangsregelung
    Eine Übergangsregelung ist eine Bestimmung, die festlegt, wie mit Bauvorhaben umzugehen ist, die sich in der Planungs- oder Bauphase befinden, wenn sich die baurechtlichen Bestimmungen ändern. Sie soll sicherstellen, dass bereits begonnene Projekte nicht durch neue Vorschriften unzumutbar beeinträchtigt werden.
    Verwandte Begriffe: Bestandsschutz, Altbauregelung, Stichtagsregelung
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist eine staatliche Stelle, die für die Überwachung und Durchsetzung der baurechtlichen Bestimmungen zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen, führt Bauabnahmen durch und ahndet Verstöße gegen das Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Genehmigungsbehörde
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er berät Bauherren und Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz und führt die vorgeschriebenen Messungen der Abgaswerte durch.
    Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Feuerstättenschau, Abgasmessung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Unterschiede gibt es zwischen den alten und neuen Schornsteinbau-Bestimmungen?
      Die neuen Bestimmungen können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z.B. die Anforderungen an die Abgasführung, die verwendeten Materialien, die Dimensionierung des Schornsteins und die einzuhaltenden Abstände zu anderen Bauteilen. Oftmals sind die neuen Anforderungen strenger und zielen auf eine höhere Energieeffizienz und geringere Emissionen ab.
    2. Was passiert, wenn mein Bauantrag kurz vor der Änderung der Bestimmungen eingereicht wurde?
      In diesem Fall greifen in der Regel Übergangsregelungen. Diese besagen, dass Bauvorhaben, die vor einem bestimmten Stichtag genehmigt wurden oder für die ein Bauantrag vor diesem Datum eingereicht wurde, noch nach den alten Bestimmungen realisiert werden dürfen. Die genauen Fristen und Bedingungen sind jedoch von der jeweiligen Landesbauordnung abhängig.
    3. Kann ich einen alten Schornstein einfach so weiter nutzen?
      Die Weiternutzung eines alten Schornsteins ist in der Regel möglich, sofern er den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Eine Überprüfung durch einen Schornsteinfeger ist jedoch erforderlich, um sicherzustellen, dass der Schornstein dicht ist, die Abgase ordnungsgemäß abführt und keine Gefahr für die Bewohner darstellt. Gegebenenfalls sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
    4. Was ist, wenn mein Schornstein nicht den aktuellen Normen entspricht?
      Wenn ein Schornstein nicht den aktuellen Normen entspricht, muss er in der Regel saniert oder erneuert werden. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der Schornstein zu klein dimensioniert ist, Risse aufweist oder nicht über die erforderliche Dämmung verfügt. Ein Schornsteinfeger kann Ihnen die notwendigen Maßnahmen empfehlen.
    5. Wo finde ich die aktuellen Schornsteinbau-Bestimmungen?
      Die aktuellen Schornsteinbau-Bestimmungen finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie in den dazugehörigen technischen Baubestimmungen. Diese Dokumente sind in der Regel online auf den Webseiten der Landesregierungen oder der Bauministerien verfügbar.
    6. Was bedeutet "Ableitbedingungen" im Zusammenhang mit Schornsteinen?
      Ableitbedingungen beziehen sich auf die Vorschriften, die festlegen, wie und wo Abgase aus Feuerstätten abgeleitet werden müssen. Diese Bedingungen umfassen Aspekte wie die Höhe des Schornsteins, den Abstand zu benachbarten Gebäuden und die Windverhältnisse am Standort, um sicherzustellen, dass die Abgase sicher und umweltverträglich abgeführt werden.
    7. Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Errichtung eines Schornsteins?
      Der Schornsteinfeger spielt eine zentrale Rolle bei der Errichtung eines Schornsteins. Er berät Bauherren bei der Planung, prüft die Einhaltung der Bauvorschriften, führt die Abnahme des Schornsteins durch und ist auch für die regelmäßige Überprüfung und Wartung zuständig. Seine Expertise ist unerlässlich, um einen sicheren und effizienten Betrieb der Feuerungsanlage zu gewährleisten.
    8. Was sind die Konsequenzen, wenn ich einen Schornstein ohne Genehmigung errichte?
      Die Errichtung eines Schornsteins ohne Genehmigung kann erhebliche Konsequenzen haben. Dies kann zu Bußgeldern,Stilllegungen der Feuerstätte und sogar zum Rückbau des Schornsteins führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, vor Baubeginn die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Bauvorschriften einzuhalten.

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    • Schornsteinbrand: Ursachen und Vorbeugung
      Informationen zu den Ursachen von Schornsteinbränden und wie man diese verhindern kann.
    • Baugenehmigung für Schornstein: Wann erforderlich?
      Klärung, wann eine Baugenehmigung für den Bau oder die Sanierung eines Schornsteins notwendig ist.
  2. Empfehlung: Schornsteinfeger-Meister oder Seminarleiter fragen!

    Frag das deinen Schornsteinfegermeister!
    ...oder deinen Seminarleiter!

    Web-Link

  3. Info: Alte Ableitbedingungen für Schornsteinbau noch möglich?

    Aber
    Möglich ist das nach alten Ableitbedingungen schon noch?
  4. Hinweis: Konkreten Fall vollständig schildern!

    Es nervt!
    wenn du nur Fragebrocken online stellst und damit offenbar auf alte Fragen Bezug nimmst statt hier den kompletten konkreten Fall auf den Tisch zu legen.

    Ansonsten lies bitte noch einmal die erste Antwort in diesem Threat!

  5. Prüfung: Schornstein an Traufe nach §19 machbar?

    Foto von wiki

    Er will
    Wissen ob nach §19 ein Schornstein an der Traufe machbar ist. Und die Mündung dabei 40cm über First ist. Also genau gesagt die alten Ableitbedingungen Anwendung finden.
  6. BSFM-Pflicht: Genehmigung des Schornsteins erforderlich!

    ...und warum fragt er das uns?
    Soll er seinen BSFM fragen, denn der muss die Anlage auch genehmigen.
  7. Problem: Schornsteinfeger erlaubt Traufe, Norm fordert Firstnähe

    Foto von

    Weil der Schornsteinfeger
    Sagt es geht an der Traufe und überall steht das der Schornstein firstnah sein muss und an der Traufe nicht mehr möglich. Soll er dem Bezirksschornsteinfeger vertrauen?
  8. Empfehlung: BSFM-Entscheidung akzeptieren und protokollieren!

    Na ich würd 'nen Teufel tun
    aber nicht dem BSFM seinen Job erklären. Der TE ist der Bittsteller und der BSFM ist der Fürst im Dorf. Wenn der BSFM den Schornstein nach den alten Ableitregeln genehmigt und die Feuerstätte dann abnimmt, dann schön das Protokoll aufheben...

    Oder ist der TE etwa der nörgelnde Nachbar, der dem BSFM in die Glut pinkeln will?

  9. Fazit: Dem Bezirksschornsteinfeger vertrauen und Verantwortung übergeben

    Foto von

    also dem Fürst
    glauben schenken das er alles richtig macht und gut ist. Schließlich muss es ja der Bezirksschornsteinfeger wissen was er da tut. Der Fürst trägt die Verantwortung und ich stell mich da mal ganz dumm....?
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Schornsteinbau vor 2021: Bedingungen & Unterschiede Alt vs. Neu

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit alter Ableitbedingungen für den Schornsteinbau vor 2021. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob ein Schornstein an der Traufe errichtet werden darf, obwohl aktuelle Normen eine Firstnähe fordern. Die Expertise des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters (BSFM) spielt eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung. Es wird empfohlen, dessen Entscheidung zu vertrauen und zu dokumentieren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Hinweis: Konkreten Fall vollständig schildern! wird darauf hingewiesen, dass eine detaillierte Beschreibung des individuellen Falls für eine fundierte Beratung unerlässlich ist. Unvollständige Informationen erschweren die Beurteilung der Situation erheblich.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: Schornsteinfeger-Meister oder Seminarleiter fragen! verweist auf Schulungsangebote für Schornsteinfeger, was die Komplexität und Notwendigkeit von Fachwissen in diesem Bereich unterstreicht. Die korrekte Anwendung der Bauordnung und Ableitbedingungen ist entscheidend für die Sicherheit und Effizienz der Feuerungsanlage.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Bedingungen für Ihren Schornsteinbau mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) ab. Dokumentieren Sie die Genehmigung und halten Sie sich an die Vorgaben, um rechtliche Konsequenzen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Beachten Sie den Beitrag Empfehlung: BSFM-Entscheidung akzeptieren und protokollieren! für weitere Hinweise.

    Die Einhaltung der Ableitbedingungen ist ein wesentlicher Aspekt des Schornsteinbaus, um eine sichere und effiziente Ableitung von Rauchgasen zu gewährleisten. Die Unterschiede zwischen alten und neuen Normen können erhebliche Auswirkungen auf die Planung und Ausführung haben. Daher ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und die Expertise von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

    Die Diskussion zeigt, dass der Schornsteinbau ein komplexes Thema ist, das sowohl baurechtliche als auch technische Aspekte berücksichtigt. Die Zusammenarbeit mit dem BSFM ist unerlässlich, um eine gesetzeskonforme und sichere Lösung zu gewährleisten. Die Beiträge BSFM-Pflicht: Genehmigung des Schornsteins erforderlich! und Fazit: Dem Bezirksschornsteinfeger vertrauen und Verantwortung übergeben unterstreichen die Bedeutung dieser Zusammenarbeit.

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