Architekt Honorarkürzung bei fehlerhafter Kostenübersicht? Schadenersatzanspruch prüfen
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Architekt Honorarkürzung bei fehlerhafter Kostenübersicht? Schadenersatzanspruch prüfen

Hallo,

wir bauen gerade ein Haus um und haben einen Architekten mit allen Leistungsphasen nach HOAIAbk. beauftragt. Im August wurde uns vom Architekten eine aktuelle Kostenübersicht übergeben (beauftragte Leistungen knapp 120.000,00 €), auf deren Grundlage wir unsere finanzielle Situation geprüft haben. Daraus ergab sich noch ein Polster von ca. 5000 €. Daraufhin haben wir noch einen Auftrag über 4000 € vergeben. Anfang Oktober erhielten wir eine neue Kostenübersicht bei welcher wir plötzlich bei knapp 130.000,00 € beauftragten Leistungen lagen. Ich habe mir dann alle Unterlagen heraus gesucht und festgestellt, dass der Architekt in der Kostenübersicht vom August beauftragte Leistungen / Nachträge von knapp 5.400 € vergessen hatte anzugeben, obwohl ihm diese bereits seit längerer Zeit vorlagen.

Unter dem Strich war unsere Budgetgrenze bereits im August erreicht und wir hätten den Auftrag über 4000 € nicht mehr vergeben können. Nun bleiben wir natürlich auf den Kosten sitzen, da das Gewerk die Arbeiten schon ausgeführt und abgerechnet hat.

Haben wir ein Recht das Honorar zu kürzen (wenn ja um wieviel %) oder gar auf Schadenersatz?

Vielen Dank

  • Name:
  • Markus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie aufgrund einer fehlerhaften Kostenübersicht Ihres Architekten nun finanzielle Einbußen befürchten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen zur Beurteilung der Situation empfehle:

    1. Honorarkürzung: Wenn die Kostenübersicht des Architekten fehlerhaft war und dadurch Ihre finanzielle Planung beeinträchtigt wurde, haben Sie möglicherweise das Recht auf eine Honorarkürzung. Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad des Fehlers und den daraus resultierenden Schäden ab.

    2. Schadenersatz: Zusätzlich zur Honorarkürzung könnten Sie auch Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Ihnen durch die fehlerhafte Kostenübersicht ein finanzieller Schaden entstanden ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der falschen Angaben Aufträge an teurere Gewerke vergeben haben.

    3. Beweissicherung: Sichern Sie alle relevanten Unterlagen, wie die ursprüngliche Kostenübersicht, Nachträge, Rechnungen und jegliche Korrespondenz mit dem Architekten. Diese Dokumente sind wichtig, um Ihren Anspruch zu belegen.

    4. Anwaltliche Beratung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre Situation rechtlich prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mehrkosten und Abweichungen von der ursprünglichen Kostenübersicht detailliert und suchen Sie zeitnah rechtlichen Rat.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung und definiert die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorar, Architektenvertrag
    Kostenübersicht
    Eine Kostenübersicht ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Sie umfasst alle relevanten Ausgaben, wie Materialkosten, Arbeitskosten, Honorare und Nebenkosten. Die Kostenübersicht dient als Grundlage für die finanzielle Planung des Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Budget, Kostenschätzung, Finanzplanung
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Partei einer anderen Partei zahlen muss, um einen entstandenen Schaden auszugleichen. Im Baurecht kann Schadenersatz beispielsweise bei Planungsfehlern, Bauverzögerungen oder Baumängeln geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung, Mängelanspruch
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Vertrags. Im Bauwesen werden Nachträge häufig verwendet, um zusätzliche Leistungen, Änderungen im Bauablauf oder unvorhergesehene Ereignisse zu regeln.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsänderung, Zusatzvereinbarung
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die ein Architekt oder Ingenieur für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der HOAI und hängt vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistungen ab.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Architektenhonorar, HOAI
    Budgetüberschreitung
    Eine Budgetüberschreitung liegt vor, wenn die tatsächlichen Kosten eines Bauprojekts höher sind als die ursprünglich geplanten Kosten. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie Planungsfehler, unvorhergesehene Ereignisse oder Änderungen im Bauablauf.
    Verwandte Begriffe: Kostenkontrolle, Finanzplanung, Baukosten
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Der Vertrag sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts umfassen, wie Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAI

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine HOAI-Leistungsphase?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert verschiedene Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauprojekts unterteilen. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
    2. Welche Bedeutung hat eine Kostenübersicht?
      Eine Kostenübersicht ist ein Dokument, das die voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts zusammenfasst. Sie dient als Grundlage für die finanzielle Planung des Bauherrn und sollte regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen und Nachträge zu berücksichtigen.
    3. Was tun bei einer Budgetüberschreitung?
      Bei einer Budgetüberschreitung sollten Sie zunächst die Ursachen analysieren. Liegt es an Planungsfehlern, unvorhergesehenen Ereignissen oder Änderungen im Bauablauf? Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Architekten und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen, um die Kosten zu reduzieren.
    4. Kann ich den Architekten haftbar machen?
      Wenn die Budgetüberschreitung auf Fehler des Architekten zurückzuführen ist, beispielsweise durch fehlerhafte Planung oder mangelhafte Kostenkontrolle, können Sie ihn unter Umständen haftbar machen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie ihm ein Verschulden nachweisen können.
    5. Welche Rolle spielt die HOAI bei Honorarkürzungen?
      Die HOAI regelt die Honorare für Architekten und Ingenieure. Bei mangelhaften Leistungen des Architekten, wie einer fehlerhaften Kostenübersicht, kann das Honorar gemäß HOAI gemindert werden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung des Mangels.
    6. Wie weise ich einen Schaden nach?
      Um einen Schaden nachzuweisen, müssen Sie alle relevanten Dokumente sammeln, die den Schaden belegen. Dazu gehören Rechnungen, Angebote, Verträge und jegliche Korrespondenz mit dem Architekten und anderen Beteiligten.
    7. Was ist ein Nachtrag?
      Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Vereinbarung zu einem bestehenden Vertrag, die Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Leistungsumfangs regelt. Nachträge können beispielsweise erforderlich sein, wenn während des Bauprojekts zusätzliche Arbeiten anfallen oder Änderungen an der Planung vorgenommen werden.
    8. Wie sichere ich Beweise bei Baumängeln?
      Bei Baumängeln sollten Sie diese umgehend dokumentieren, idealerweise mit Fotos und Videos. Informieren Sie den Architekten und setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Bei Bedarf können Sie auch einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Mangel zu begutachten und ein Gutachten erstellen zu lassen.

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    • Die HOAI im Detail
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    • Bauvertrag richtig gestalten
      Worauf sollte man bei der Gestaltung eines Bauvertrags achten?
  2. Architektenhonorar: Schadenersatzanspruch – Budgetüberschreitung?

    Foto von Josef Schrage

    Bitte um ein paar Erklärungen
    Hallo Markus,

    wie hoch ist den nun genau der Ihnen entstandene Schsden?

    Haben Sie die doch offenbar von Ihnen selbst bestellte Leistung nicht erhalten?

    Wieso haben Sie erst jetzt nach der Beauftragung einer Leistung die Überschreitung Ihrer Budgetgrenze festgestellt. Waren Sie vorher dazu nicht in Lage?

    Gruß

  3. Kostenübersicht Architekt: Budgetüberschreitung – Ursachenforschung

    Erklärungen
    Hallo Josef,

    wir haben unsere finanzielle Situation immer anhand der Kostenübersichten vom Architekten geprüft. Unser Budget liegt bei 125.000,00 €. Im August hat er uns eine Kostenübersicht übergeben, nach welcher wir bis dahin Aufträge für ca. 120.000,00 € vergeben hätten. Da wir seit dieser Kostenübersicht nichts mehr beauftragt haben außer dem Auftrag für 4000,00 €, hätte die Kostenübersicht im Oktober doch eigentlich auf ca. 124.000,00 € lauten müssen. Nun sind wir aber bei ca. 130.000,00 €, da der Architekt in der Kostenübersicht vom August alte Nachträge für ca. 5.400,00 € vergessen hatte zu erfassen. Unser Schaden liegt also bei ca. 4.000,00 € da wir bei einer richtigen Kostenübersicht, den letzten Auftrag nicht mehr vergeben hätten.

    Gruß und Danke Markus

  4. Honorar Kürzung: Kein Schaden trotz Budgetüberschreitung?

    Foto von

    Schaden?
    Hallo Markus,

    ihr habt aber doch für die Summe eine Gegenleistung erhalten somit trotz Überschreitung des Budgets keinen Schaden.

    Man wäre das schön die erworbenen Gegenstände oder Leistungen auf dem Wege einer Honorarkürzung etc. ersetzt bzw. von einen Dritten bezahlt zu bekommen.

    Ihr habt und hattet definitiv keinen Messbaren Schaden daher gibt es auch keinen Ersatz dafür.

    Offenbar hattet Ihr ja auch das Geld für die Leistung.

    Diese Gedankenkonstruktion oder das Wunschdenken ist schon sehr weit her geholt.

    Gruß

  5. Budgetüberschreitung: Architekt vs. Autohaus – Vergleichsbeispiel

    Schaden liegt im nicht vorhandenen Geld
    ich verstehe das so (mal übersetzt in eine andere Welt)

    Ich habe 125.000 € und möchte mir dafür ein Auto kaufen. Der Händler plant mit mir die Ausstattung, macht einen Vertrag und sagt: kostet nur 120.000. Hurra, da kaufe ich mir für 4000 € noch den passenden Anhänger dazu. Damit ist mein Geld bis auf 1000 € weg. Dann plötzlich die Info, sorry, habe mich vertan und das Glasdach vergessen anzugeben, ist abeer schon geordert und eingebaut, kostet jetzt mehr. wWas hilft es mir nun das Glasdach zu haben wenn das Geld dafür einfach nicht da ist?

    Mein Vorschlag:

    Autohaus (Architekt) gewährt Zinslosen Kredit über 10 Jahre zum Abstottern des Glasdaches ...

    btw. wir sollen den Architekten ja vertrauen, oder besser noch diese durch eine zusätzlich bezahlte Baubetreuung kontrollieren lassen, diese kontrolliert dann am besten der TÜV und den vielleicht ein anderer Architekt usew usw ...

  6. Architektenfehler: Sachlichkeit in der Honorardiskussion!

    Foto von

    Carsten und Markus kommen Sie wieder herunter
    von Ihrer Denkweise.

    Mit klarem analytischem Verstand haben Ihre Denkweisen rein gar nichts zu tun.

    Deutlicheres erspare ich mir.

    Ich schreibe auch nichts mehr dazu, dass ist mir einfach zu blöd ...

    Gruß

  7. Architekt: Kostenkontrolle – Pflichtverletzung bei Bauvorhaben

    Bitte sachlich bleiben
    Hallo,

    ein Schaden in Form von z.B. "etwas kaputten eingebaut" ist uns nicht entstanden. Der Architekt hat aber seine Pflicht uns während des Bauvorhabens über den aktuellen Stand der beauftragten Leistungen / Kosten zu informieren (wird dafür ja auch bezahlt) verletzt. Wenn man sich nicht auf diesen aktuelle Stand verlassen kann, wie soll man dann eine Entscheidung zu treffen, ob noch Geld für das Bauvorhaben vorhanden ist. Wären in der Kostenübersicht vom August alle bis dahin beauftragten Leistungen richtig erfasst gewesen, hätte die uns vorgelegt Zahl bei ca. 125.000,00 € liegen müssen. Da dies unsere Budgetgrenze war, hätten wir dann keine Aufträge mehr vergeben. Es muss doch richtig sein, dass der Architekt für seinen Fehler gerade stehen muss.

    Danke und Gruß Markus

  8. Budgetüberschreitung: Rechtsstreit wegen 4% – Risikoabwägung

    Foto von wiki

    Möchten Sie für 4 % Budgetüberschreitung
    einen Rechtsstreit riskieren?

    Sicherlich haben Sie im Prinzip recht, aber wie würde ein Gericht dies geringe Überschreitung werten?

  9. Budgetplanung: Hausbau vs. Autokauf – Risikomanagement

    Bruder Leichtssinn
    ... saß wohl mit am Steuer.

    Sowas macht man doch nicht  -  sein Budget voll ausschöpfen  -  weil man doch weiß, dass immer noch was kommen kann und die tatsächlichen Rechnungen immer erst "danach" gestellt und gezahlt werden. Ein Hausbau ist eben kein Autokauf!

    Wie groß ist denn der Schaden? Sie müssen einen Kredit aufnehmen für die 5000 € und dafür Zinsen zahlen? Dann ist der Schaden wohl nur die Summe der Zinsen  -  aber ob sie diesen Betrag vor Gericht als Schadenersatz durchbekommen wegen 4 % Budgetüberschreitung?! .

    Wenn Sie den Architekten "bestrafen wollen", dann doch nicht für Ihren eigenen Leichtsinn!

    Einzige Idee, über die Sie beim Architektenhonorar vielleicht nachdenken könnten: Der Architekt rechnet die "vergessenen 5.400 EUR" bei seiner Honorarabrechnung nicht mit in die anrechenbaren Kosten. Soll er sie da halt auch "vergessen"  -  das ist sicher keine gängige Rechtsprechung  -  aber vielleicht ein fairer Ansatz, wenn der Architekt sein Honorar auf Basis der 120.000 + 4000 = 124.000 € berechnet und nicht auf Basis der 120.000 + 5.400 + 4000 = 130.400 €.

    Und wenn Ihnen das nicht reicht, dann seinen Sie mal ehrlich und beantworten sich selbst folgende Frage: Hätte der Architekt nicht teurer gebaut als anfänglich veranschlagt, sondern billiger  -  hätte ich dem Architekten dann für die Ersparnis einen Bonus bezahlt, weil ich ja Geld übrig habe und damit anderweitig Zinsgewinne realisieren könnte?

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt Honorarkürzung: Vorgehen bei fehlerhafter Kostenübersicht

    💡 Kernaussagen: Bei einer fehlerhaften Kostenübersicht des Architekten und daraus resultierender Budgetüberschreitung sollten Bauherren den Schaden genau beziffern, die Ursachen der Überschreitung analysieren und die vertraglichen Pflichten des Architekten prüfen. Ein Rechtsstreit sollte jedoch gut abgewogen werden, insbesondere bei geringfügigen Überschreitungen. Eine offene Kommunikation mit dem Architekten und das Aufzeigen von Pflichtverletzungen kann zielführend sein.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architekt: Kostenkontrolle – Pflichtverletzung bei Bauvorhaben erläutert, ist der Architekt verpflichtet, über den aktuellen Stand der Kosten zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass trotz Budgetüberschreitung nicht zwangsläufig ein Schaden entstanden sein muss, wenn eine Gegenleistung für die entstandenen Kosten erbracht wurde. Es gilt, den tatsächlichen finanziellen Schaden zu ermitteln, wie in Architektenhonorar: Schadenersatzanspruch – Budgetüberschreitung? angedeutet.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine zu optimistische Budgetplanung ohne ausreichend Puffer kann, wie im Beitrag Budgetplanung: Hausbau vs. Autokauf – Risikomanagement dargestellt, zu finanziellen Engpässen führen. Es ist ratsam, stets einen finanziellen Spielraum für unvorhergesehene Kosten einzuplanen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei einer Budgetüberschreitung zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die Kostenübersicht detailliert prüfen. Gegebenenfalls kann eine Honorarkürzung oder ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zu bewerten.

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