Erbe eines Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Erbe eines Architekten

Hallo, Ich habe das Erbe meines Vaters angetreten der ein sein Architekturbüro bereits von seinem ehemaligen Chef übernommen hatte. Beide hatten einen Hang dazu alles aufzuheben. Die Unterlagen gegen daher teilweise bis 1955 zurück.

Meine Frage ist nun

1) was mache ich mit den ganzen Unterlagen die jünger als 10 Jahre sind

Und

2) haben so alte Unterlagen einen Wert und wer hält die Rechte an diesen. Der Auftraggeber oder der Architekt bzw. Sein Erbe.

Danke schon mal fürs Antworten

  • Name:
  • Mare
  1. Grundsätzliches ...

    Dein Vater war als selbständiger Architekt tätig? Dein Vater war bis wann berufstätig? Du bist ebenfalls Architekt und übernimmst somit das Büro deines Vaters? Sind denn da noch Rechnungen oder anderweitige Verbindlichkeiten in der einen oder anderen Richtung offen  -  Honorare, Beiträge, Gewährleistungsansprüche, etc.?

    Frag doch mal die Architektenkammer deines Bundeslandes wie du mit den Unterlagen umgehen solltest.

    Wenn du selbst vom Fach bist und dort einsteigen willst, kannst du ja die Bauherren der jüngeren Projekte wo ggf. noch Gewährleistung drauf ist anschreiben und über die Situation informieren.

  2. Aufbewahrungsfristen

    Es gibt Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Geschäftsunterlagen. Dann gibt es Fristen von 30 Jahren für Gewährleistungen von Architektenleistungen. Dann gibt es für Architekten Urheberrechte die nicht verjähren. Selten wird etwas gebraucht das älter als 10 Jahre ist, also danach die Unterlagen ordnen und alles andere weg in die Tonne.
  3. Soweit die theoretischen Regeln

    Leider erleben wir ganz oft, dass auch Planungsunterlagen jüngeren Datums im Falle eines Gewährleistungsschadens "durch Serverschäden" oder durch "Wasserschäden im Archiv" plötzlich verloren gegangen sind und nur wieder auftauchen, wenn sie den Planer entlasten können. Ich weiß nicht, ob es überhaupt Strafen für die Nichteinhaltung der Aufbewahrungs"Pflicht" gibt  -  schließlich soll ja jeder Bauherr seine Objektakte selbst führen in Ergänzung zu dem was im Archiv des Bauamtes landet. Und kein Planer muss sich in einem Rechtsstreit selbst belasten indem er eigene Akten zum Beweis eigener Planungsfehler herausgibt. Also macht die Aufbewahrung nur Sinn, wenn man mit den alten Akten durch Fortführung des Büros weiter Geld verdienen will.

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