Es gab keinen Architektenvertrag für den Anbau einer kleinen Schwimmhalle (Kosten ca. 24.000 EUR). Baugenehmigung wurde im Jahre 2008 gegeben, Bau erfolgt in Eigenleistung. Nun warte ich seit 2008 auf eine Rechnung des Architekten. Es gab Schriftverkehr. Statikerleistung wurde bezahlt. Ich verwies im vorigen Jahr nochmals darauf das ich ja keine Rechnung hätte und auch über den Kostenfaktor nie gesprochen wurde, Rechnung wurde für Mai 2011 avisiert, aber habe diese bis heute nicht.
Was ist nun zu beachten - Verjährung, Verwirkung, kein Vertrag?
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