Bindungswirkung der Schlussrechnung Architekt / Ingenieur
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bindungswirkung der Schlussrechnung Architekt / Ingenieur

geehrte Planer und Bauherren,
findet beigefügt eine interessante und wichtige Entscheidung des BGH zur Bindung des Planers an seine Schlussrechnung.
Diese ganz wichtige Leitsatz des BGH ist insbesondere bei Honorarvereinbarungen unterhalb der Mindessätze der HOAIAbk. von Bedeutung, da eine Unterschreitung der Mindestsätze zuerst einmal nicht unredlich sei, wenn der Planer in Erwartung weiterer Aufträge das "garantierte Honorar" (gem. HOAI-Mindestsätze) zunächst nicht verlangt.
Beste Grüße
R. Kaiser

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schlussrechnung, Bindungswirkung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schlussrechnung, Bindungswirkung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Schlussrechnung, Bindungswirkung" oder verwandten Themen zu finden.