kann der Architekt haftbar gemacht werden?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

kann der Architekt haftbar gemacht werden?

Liebes Expertenteam,

Ich benötige dringend Rat. wir haben im letzten Jahr unseren Traum vom Eigenheim realisiert (NRW). wir haben dafür einen Architekten auf Empfehlung gewählt. wir haben in uns auf eine Summe von 235 tausend € für ein Einfamilienhaus mit Garage von 125 m² inkl. Grundstück festgelegt. das war das was realistisch für uns war und das wurde auch so vom Architekten realistisch eingestuft. das Grundstück schlug mit 70 t € zu buche. blieben 165 t fürs Haus. so weit , so gut. die DINAbk. 276 des Architekten betrug 158 t € die zur Finanzierung bei der Bank eingereicht und durchgewunken wurde. das war Anfang April des letzten Jahres. erst im August! war dann Baubeginn. im Dezember habe ich mich hingesetzt und alles noch mal durch gerechnet. da fiel mir auf, dass wir weit übers Ziel hinaus schießen werden, so um ca. 35000 €! Schnell nen Termin mit dem Architekten gemacht, der konnte das nicht nachvollziehen, sei doch alles im Rahmen. für ihn ja, denn dann legte er uns die din276 vor auf deren Basis er arbeitete. die betrug dann nicht 158 t, sondern 178 t! jetzt sind wir eingezogen, haben nachfinanzieren müssen und der ganze Spaß hat jetzt schlappe 280 t gekostet! wir werden jetzt einen Anwalt aufsuchen. haben wir in dem Fall eine realistische Chance?

  • Name:
  • Katharina
  1. Wo ist der Schaden?

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    Haben Sie Haus und Grundstück bekommen, das 235.000 oder 280.000 € Wert ist?
  2. vor allem ...

    vor allem warum erst jetzt? Wenn das denn schon im Dezember klar war, was ist denn jetzt so dringend? Hat der Architekt seine Schlussrechnung gestellt?

    Da ist immer ein komischer Beigeschmack. Das muss doch schon viel früher bekannt gewesen sein, warum wurde nicht gegengesteuert?

    Mir ist die ganze Vertragssituation auch nicht klar. Das klingt alle etwas verworren. Man soll hier aus 2 Sätzen sich was zusammenreimen, das geht nicht.

    Ich habe schon Verständnis dafür, dass man sich eine Grenze setzt, aber dann muss man halt auch Fragen stellen nach dem warum ...

  3. Eigenkapital

    Ein Architektenhaus ist kein Produkt von der Stange. Viele Dinge können daher nicht zu 100 % vorher abgewogen werden. Ein Restrisiko bleibt immer. Das muss Ihnen vorher bewusst gewesen sein, ansonsten hätten Sie ja auch einen Altbau / ein Fertighaus / einen Rohling erwerben können. Wenn man baut sollte man zudem mit genügend Eigenkapital ausgestattet sein um evtl. Kostenspitzen auch ohne Anschlussfinanzierung auffangen zu können.

    Ein Eigenheim ist ein Luxus den man sich leisten wollen muss. Machen Sie sich diesen Luxus doch nicht durch einen langwierigen Gerichtsprozess kaputt, sondern genießen Sie doch besser Ihr neues Haus in vollen Zügen! Wenn zudem noch die Qualität stimmt gehören Sie eigentlich zu den glücklichen Bauherren.

    Ob der Architekt haftbar gemacht werden kann? Wohl nur dann wenn er nachweislich Fehler begangen hat die zur Kostenüberschreitung in der genannten Höhe geführt haben. Geht diese Steigerung aber ursprünglich auf Sie zurück, ist schon der Gang zum Anwalt reine Zeitverschwendung.

    Ansonsten wie gehabt: ohne Detailangaben lassen sich hier keine fundierten Ratschläge geben.

  4. Also, es gab Eigenkapital, es war auch klar, das ...

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    Also, es gab Eigenkapital, es war auch klar, das das Objekt teurer wird, weil bauen immer teurer wird. es gab also auch Luft in der Finanzierung. und nein, die Kostenüberschreitung ist nicht unsere schuld, denn es gab nichts an Sonderwünschen. es wurde durchaus reagiert, indem der Architekt Gewerke nachberhandelt hat. warum wir erst jetzt diesen weg gehen ist klar, sollen wir in laufender Bauphase zum Anwalt? es bringt ja nichts den Bau zu unterbrechen! ob das hazs sein Geld von fast 1500 €/m² Wert ist, sei dahingestellt. die Bank und wir sagen nein. Wir reden über ein kfw 70 Haus, 126 m² wfl., ohne Garage und ohne feige Außenanlagen! Und nein, wirwollen es nicht darauf beruhen lassen und "einfach"unser Haus genießen.
  5. Haftbar ...

    wäre der Kollege  -  wenn denn  -  nur für den Schaden. Sie haben aber keinen Schaden in der Höhe von 280 T  -  235 T = 45 T €! Einen Schaden hätten Sie z.B. wenn die Bank für oder durch die Nachfinanzierung schlachtere Konditionen ausgerufen hätte/hat. Dann wäre die Zinsmehrbelastung der Schaden. Also z.B. 12 € mehr an Zinsen p.M. macht 144 € im Jahr macht bei 10 Jahren Laufzeit 1440 €. Ihnen wäre also ein Schaden von 1440 € entstanden, für den der Kollege dann haftbar sein KÖNNTE.

    Dies nur einmal, um Ihnen vor Augen zu führen, um was Sie streiten würden.

    Warum bekommen Sie die 45 k€ nicht, wie Sie vermutlich erhoffen. Weil Sie (vermutlich) einen Gegenwert dafür bekommen haben. Wenn Sie das Haus morgen verkaufen würden/müssten, wäre ja auch der höhere Preis die Basis für den Verkaufspreis. Würde der Kollege Ihnen also die 45 k€ zahlen müssen und Sie verkaufen das Haus anschließend, würden Sie einen sauberen Schnitt machen  -  was natürlich nicht sein soll.

    Das wäre nur anders, wenn der Kollege nachweisbar nicht für wirtschaftliche Angebote gesorgt hätte. Dann wäre er aber auch haftbar, wenn er das Budget eingehalten hätte!

    Vielleicht nicht das, was Sie hören wollten, aber die deutsche Realität.

  6. Also ich weiß ja nicht ...

    Also ich weiß ja nicht wenn man schon Hilfe beansprucht, dann soll man sich wenigstens vernünftig artikulieren und nicht so ein wirres Geschreibsel hinkritzeln.

    Und! Fragen beantworten und mehr Details bringen!

  7. Unter Lehrgeld abbuchen

    Ich würde mich da nicht aufreiben, wurde oben schon beschrieben. Es bleibt aber die Frage: Wie bekomme ich von einem Architekten ein Haus nach meinem Budget und nicht nach seinen Preisvorstellungen. Klar erhalte ich einen Gegenwert, aber wenn ich mir einen VW bestelle hilft es mir auch nicht wenn ich einen Mercedes geliefert bekomme (frei nach der Devise: Du hast ja mehr, also verschulde dich einfach mehr). Wie bekomme ich also den Architekten dazu sich ans Budget zu halten. Kann dazu mal ein Profi Tipps geben? Und ich meine hier nicht billig will ich, sondern normale Qualität zu einem normalen Preis. Wie sichere ich mich da ab (und erhalte mein Vertrauen in die Menschheit).
  8. "Die besten Einfamilienhäuser unter 1.500 €/m²"

    Hallo Herr Zänkert, es gibt diesen berühmten Buchtitel "Die besten Einfamilienhäuser unter 1.500 €/m²". Es gelingt also durchaus nicht nur in Einzelfällen, für ein geringes Budget qualitativ hochwertig zu bauen. Billiger geht dann nur noch wenn man selbst plant, viel in Eigenleistung erbringt und in Gegenden baut die sehr geringe Grundstückskosten als Rahmenbedingung bieten. Oder aber man wählt Leichtbauweise, Erbpacht, etc. Gibt sehr viele Möglichkeiten.

    In diesem konkreten Beispiel lagen die reinen Baukosten (ohne Grundstück  -  nur die 126 m² Wohn- und Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche)) übrigens bei 1.412,70 EUR/m². Die erste Schätzung lag bei 1.253,97 EUR/m². Kostenmehrung also 158,73 EUR/m². Wohlgemerkt: für ein Architektenhaus in Massivbauweise, nicht für einen Bleistifttempel mit Spanplatten wie sie z.B. im Süden der USA errichtet werden.

    Leider konnte der/die FragestellerIn bisher keine Auskunft darüber geben, an welchen Stellen diese 158,76 EUR/m² schließlich verbaut worden sind. Ich will immer genau wissen wo mein Geld hingeht, ganz egal ob es 50 Cent sind oder 50.000 €.

  9. Teures Lehrgeld ...

    Teures Lehrgeld und eigentlich kann das auch nicht Sinn und Zweck der Übung sein.

    Die 12irgendwas sind meiner Meinung nach dafür (inkl. Garage!) auch abseits der Preisrealität. Leider werden wir bezüglich der genauen Vertragsumstände ja im unklaren gelassen. Ebenso, die Frage, wenn es denn Ausschreibungen gab, dann rechne ich doch schon mal vorher zusammen, oder?

    Und jetzt wieder ein altes Thema: brutto/netto? das würde zumindest schon mal einen sehr großen Teil erklären ...

    Aber das ist alles rumraterei hier

  10. bretto vs. nutto

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    235.000 € netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 € (Endpreis für den Verbraucher). Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat?
  11. netto/brutto

    Foto von wiki

    >235.000 € netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 € (Endpreis für den Verbraucher). Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat?

    Es ist in Deutschland üblich und vorgeschrieben, dass "Gewerbetreibende" (Verkäufer z.B. ) den privaten Endkunden die Brutto-Preise nennen müssen.

    Ich könnte mir denken, dass das auch für Architekten gilt. Es se denn, der Kunde des Architekten wäre ein Unternehmen und vorsteuerabzugsberechtigt ...

    Oder war ihr Kommentar ironisch gemeint?

  12. Ohne Kostenaufstellung bringt das nichts, nach Ihren Angaben

    haben Sie ein Grundstück für 70 Tsd gekauft, was ist mit den Notar-, Grunderwerbssteuer- und evtl. Maklerkosten? Wurde das Haus in der Entwurfsplanung bereits als KfW70-Haus geplant? In den Kosten von 165 Tsd € soll nach Ihrer Aussage die Garage mit dabei sein! Sind die Kosten für die notwendigen Anschlüsse der Versorgungsträger (Gas/Wasser/Strom) und die Entsorgung (Abwasser) vom Haus bis ans öffentliche Netz enthalten? Waren in den 165 Tsd auch die Architektenkosten enthalten?

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