Zahlungsbeginn gegenüber dem Architekten
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Zahlungsbeginn gegenüber dem Architekten

Hallo, wir hatten die Überlegung einen Anbau zu sterten und suchten einen Architekten der sich die Situation, zwecks Möglichkeit mal vor Ort anschaut.
Dar er jetzt schon eine Rechnung stellen?
Danke für Eure Antwort
  • Name:
  • Hilgendorf
  1. Was ...

    Was heißt "jetzt"? Welche Leistungen hat er denn bisher erbracht?
  2. Hallo Christian, Er hat bis jetzt die Pläne ...

    Hallo Christian,
    Er hat bis jetzt die Pläne gesichtet, das Grundstück begutachtet und seine Vorstellung bekunde, welche Möglichkeiten der Bebauung für ihn in Frage kommen.
  3. No, Sir!

    Da ist m.E. alles mögliche fällig, sicher aber keine Rechnung. Außer: Er hat wirklich heftigst recherchiert, war auf den Ämtern (Bebauungsplan einsehen, evtl. Erkundigungen bei Versorgern Gas, Wasser, Strom über Anschlussmöglichkeiten ... usw. usf.), dann wäre sicher die Lph. 1 anzurechnen. Dies aber auch erst, wenn Ihr sagt: Nö, Du doch nicht ... macht jetzt ein anderer.
    Klar, dann hatte er Aufwendungen, die auch zu vergüten wären.
    Arbeitet der Kollege jedoch weiter an dem Projekt, so wäre der jetzige Zeitpunkt für eine Abschlagszahlung äußerst früh! Würde ich niemal machen!
    Vielleicht aber braucht der Kollege ganz dringend Geld?!
    Wer weiß!
    Gruß
    Thomas Bock
  4. Ob das noch unter Akquise fällt oder schon

    Finanziell vergütet werden muss, darüber haben sich in ähnlichen Fällen wohl schon viele vor Gericht gestritten.
    Ist halt leider kein Auto wo man "kostenlose" Angebote bekommt.
    Manchmal gelten auch mündliche Verträge, auch wenn man selber meint keine geschlossen zu haben.
    Ob das bei Ihnen zutrifft?
    Keine Rechtsberatung, Details beim Anwalt.
  5. Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung ...

    Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung.

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