Nachtrag Bauantrag Kosten: Welche Mehrkosten sind gerechtfertigt & wie lange dauert die Genehmigung?
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Nachtrag Bauantrag Kosten: Welche Mehrkosten sind gerechtfertigt & wie lange dauert die Genehmigung?

Hallo Forums-Teilnehmer,
ich hätte gerne ihre Einschätzung zu folgender Situation gehört:
Die von uns mit Phase 1-4 beauftragte Architektin hat uns wie folgt beraten:
  • Das EGAbk. wurde auf der gesamten Breite von 9 m um einen Meter verlängert. Im OGAbk. hatten wir keinen zusätzliche Platzbedarf, aus Gründen der Kostenersparnis (!) sollte im OG daher nur ein "Minibalkon" von 1x9 m über der EG-Erweiterung entstehen.
  • Um umbauten Raum zu sparen (!), wurde die OG-Außenwände (OG als Vollgeschoss) etwas niedriger geplant, dafür ein komplett nach oben offenes Dach (Zeltdach) vorgesehen (um noch genügend Raumhöhe zu haben).

Mit den fertigen Bauantragsplänen waren wir dann bei mehreren Generalübernehmern zur Angebotsermittlung. Es wurde uns überall gesagt, dass diese beiden Maßnahmen keine Kostenersparnis bringen, sondern allein der Balkon mehrere Tausend € Mehrkosten bedeutet. Ebenso das nach oben offene Dach.
Wir haben unsere Architektin darauf hingewiesen (allerdings freundlich, ohne größere Vorwürfe zu machen). Dann haben wir sie darum gebeten, einen Nachtrag zum Bauantrag zu stellen, in dem der Balkon im OG wegfällt und stattdessen die Fläche komplett umbaut wird. Außerdem sollte das OG etwas höher geplant werden, um dann eine Zwischendecke und ein normales Dach einbauen zu können.
2 Monate nach Einreichung der Nachtragsunterlagen erhalten wir jetzt eine Rechnung über 570 € von der Architektin. (3 Arbeitsstunden Architektin plus 6 Stunden Mitarbeiterin für die Erstellung des Nachtrags).
Mich würde interessieren, ob dies von ihnen für gerechtfertigt gehalten wird.
Vielen Dank im Voraus
Susanne

  • Name:
  • Susanne
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Um die Kosten für einen Nachtrag zum Bauantrag beurteilen zu können, sind folgende Aspekte wichtig:

    • Umfang der Änderung: Eine Verlängerung des Gebäudes um einen Meter über die gesamte Breite stellt eine erhebliche Änderung dar, die einen Nachtrag erforderlich macht.
    • Honorarberechnung: Das Architektenhonorar für den Nachtrag wird in der Regel auf Basis der zusätzlichen Planungsleistungen und der Baukostenänderung berechnet. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bietet hierfür eine Grundlage.
    • Dokumentation: Die Architektin muss die erbrachten Leistungen detailliert nachweisen (z.B. durch Stundennachweise der Mitarbeiterin).
    • Prüfung der Rechnung: Die Rechnung sollte aufgeschlüsselt sein und die einzelnen Positionen nachvollziehbar darstellen.

    Die genannten Beträge (2.570 € und 3.600 €) sollten im Verhältnis zum Mehraufwand und den geänderten Baukosten stehen. Ein Vergleich mit anderen Angeboten oder eine unabhängige Bewertung durch einen Bausachverständigen kann hier Klarheit schaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die erbrachten Leistungen detailliert aufschlüsseln und prüfen Sie die Rechnung anhand der HOAI. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Bausachverständigen hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er enthält alle notwendigen Unterlagen, wie Baupläne, Baubeschreibung und Nachweise zur Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Baurecht
    Nachtrag zum Bauantrag
    Ein Nachtrag zum Bauantrag ist eine Änderung oder Ergänzung eines bereits eingereichten Bauantrags. Er wird erforderlich, wenn sich während der Planung oder Bauausführung Änderungen ergeben, die von den ursprünglichen Plänen abweichen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Änderungsgenehmigung, Planänderung
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenhonorare bei Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage. Sie ist Voraussetzung für den Baubeginn.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Baubehörde
    Schwarzbau
    Ein Schwarzbau ist die Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung oder unter Abweichung von der erteilten Baugenehmigung. Schwarzbauten sind illegal und können zu Bußgeldern und Rückbauverpflichtungen führen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Ordnungswidrigkeit
    Bauvorlageberechtigung
    Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge und andere baurechtliche Unterlagen bei der Baubehörde einzureichen. In den meisten Bundesländern ist die Bauvorlageberechtigung an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden, wie z.B. Architekt oder Ingenieur.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Bauantrag
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Sie ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Bauamt

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Nachtrag zum Bauantrag?
      Antwort: Ein Nachtrag zum Bauantrag ist eine Änderung oder Ergänzung eines bereits eingereichten und genehmigten Bauantrags. Er wird notwendig, wenn sich während der Planung oder Bauausführung Änderungen ergeben, die von den ursprünglichen Plänen abweichen.
    2. Frage: Wann ist ein Nachtrag zum Bauantrag erforderlich?
      Antwort: Ein Nachtrag ist erforderlich, wenn wesentliche Änderungen am Bauvorhaben vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Baugenehmigung haben. Dies kann beispielsweise die Änderung der Gebäudegröße, der Nutzung oder der Bauweise betreffen.
    3. Frage: Wie werden die Kosten für einen Nachtrag zum Bauantrag berechnet?
      Antwort: Die Kosten für einen Nachtrag setzen sich aus den Architektenhonoraren für die geänderten Planungsleistungen, den Gebühren der Baubehörde für die Bearbeitung des Nachtrags und gegebenenfalls den Kosten für zusätzliche Gutachten zusammen. Die Architektenhonorare richten sich nach der HOAI.
    4. Frage: Wie lange dauert die Genehmigung eines Nachtrags zum Bauantrag?
      Antwort: Die Dauer der Genehmigung hängt von der Komplexität der Änderungen und der Auslastung der Baubehörde ab. In der Regel dauert die Bearbeitung eines Nachtrags etwas kürzer als die eines vollständigen Bauantrags, kann aber dennoch mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
    5. Frage: Was passiert, wenn man ohne Nachtrag baut?
      Antwort: Werden wesentliche Änderungen ohne Nachtrag zum Bauantrag ausgeführt, handelt es sich um einen Schwarzbau. Dies kann zu Bußgeldern, Baustopps und im schlimmsten Fall zum Rückbau der nicht genehmigten Bauteile führen.
    6. Frage: Kann ich den Nachtrag selbst einreichen?
      Antwort: In den meisten Bundesländern ist für die Einreichung eines Nachtrags zum Bauantrag die Mitwirkung eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieurs erforderlich. Dieser ist für die Erstellung der Pläne und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich.
    7. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Nachtrag und einer geringfügigen Änderung?
      Antwort: Geringfügige Änderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Baugenehmigung haben, müssen nicht zwingend durch einen Nachtrag genehmigt werden. Ob eine Änderung als geringfügig gilt, ist im Einzelfall mit der Baubehörde abzuklären.

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      Informationen zur Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI.
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      Wie man einen qualifizierten Bausachverständigen für die Baubegleitung findet.
  2. Nachtrag Bauantrag: Architekt Kosten für Tektur – Klärung erforderlich

    Kosten für Tektur
    die Situation erscheint nicht ganz klar. 'kann mir kaum vorstellen, dass aus Kostenersparnis ein 1 x 9 Meter-Balkon von einer Architektin vorgeschlagen wurde, ohne, dass diese vielleicht den Wink des AGAbk.'s erhalten hat: "Wir würden schon gerne einen Balkon haben (und nicht bloß ein Dach).
    Wenn Sie nun eine Änderung wünschen, auch wenn es auf Anraten eines Generalunternehmer erfolgt, so haben Sie die Kosten hierfür natürlich zu tragen. Anders verhielte es sich nur in dem Fall, dass Sie Ihrer AN (Architetin) nachweisen könnten und wollten, dass diese Murks und Falschberatung erbracht habe.
    Ob es sich angesichts der, nebenbei m.E. günstigen Erstellung einer Tektur, Kosten i.H.v. 570 € lohnt einen Streit vom Zaun zu brechen wage ich zu bezweifeln.
    Vielleicht stellen Sie Ihre Architektin höflich zur Rede und lassen sich ggf. erläutern, weshalb Sie einen Nachtrag zahlen sollen, der Aufgrund der mangelhaften Arbeit Ihrer AN erst notwendig wurde.
  3. Balkon vs. Dachterrasse: Architekt Honorar für Nachtrag gerechtfertigt?

    Unvorstellbar, aber wahr.
    Hallo Herr Kaiser,
    vielen Dank für ihre Antwort.
    Verstehe ich Sie richtig  -  die 9 Arbeitsstunden für den Nachtrag (= Tektur?) sind in Ordnung?
    Und noch eine kurze Anmerkung: Wir wollten definitiv keinen Balkon, da wir mit einer 25 m² Dachterrasse und zwei weiteren Terrassen im EGAbk. ausreichend versorgt waren. Tatsächlich waren wir sogar eher im Zweifel, ob der Balkon denn gut aussehen würde.
    Alle Kostenschätzungen der Architektin gingen jedoch immer vom umbauten Raum aus. Ich habe ihr sogar die Frage gestellt, ob es denn nicht sein könnte, dass ein Balkon teurer würde als umbauter Raum. Die Antwort darauf war ein ungenaues "nö, wohl eher nicht".
    Ich teile ihre Ansicht, dass ein Rechtsstreit sich nicht lohnt, wir werden natürlich mit unserer Architektin sachlich darüber reden.
    Grüße
    Susanne
  4. Nachtrag Bauantrag: 9 Stunden für Tektur – Honorarprüfung empfohlen

    Erg.
    >Nachtrag zum Bauantrag zu stellen, in dem der Balkon im OGAbk. wegfällt und stattdessen die Fläche komplett umbaut wird. Außerdem sollte das OG etwas höher geplant werden, um dann eine Zwischendecke und ein normales Dach einbauen zu können.

    klingt danach, dass 9 Stunden mit Berechnungen, Bauantragsunterlagen anpassen, etc. gerechtfertigt sein können. (ohne Kenntnis der tatsächlichen Tätigkeiten). Sie haben mit der Rechnung doch bestimmt auch einen Stundennachweis erhalten und vor allem haben Sie die Tektur = Nachtrag doch bestimmt zuvor schriftlich vereinbart. Ansonsten könnten es sein, dass die Architektin gar keinen Anspruch auf Honorar für die Tektur hat.
    Zu bedenken bleit jedenfalls, dass eine Überprüfung des Sachverhaltes mit ca. 200 € netto zu Buche schlagen würde. Lösung zur Güte vielleicht 50 %.

  5. Tektur ohne Auftrag: Honoraranspruch der Architektin?

    Das interessiert mich
    Zitat" Ansonsten könnten es sein, dass die Architektin gar keinen Anspruch auf Honorar für die Tektur hat. "
    • Mündliche Aufträge/Verträge gelten nicht mehr?
    • Leistung (Tektur) angenommen/unterschrieben aber nicht beauftragt?
  6. HOAI § 5 Abs. 4: Nachtrag Bauantrag rechtliche Grundlagen

    fürs Interesse
    § 5 HOAIAbk. Abs. 4
    Schöne Grüße
  7. Architekt Grundleistung: Nachtrag Bauantrag – Zusätzliche Vergütung?

    Das meinen Sie nicht ernst, oder?
    Die Architektin hat hier keine zusätzlichen besonderen Leistungen erbracht, sondern eher eine wiederholte Grundleistung, die allemal zu vergüten ist.
  8. Nachtrag Bauantrag: Statik & Baukosten – Architekt Erfahrung entscheidend

    Ich kann die Bauherren schon etwas verstehen
    Vielleicht interpretiere ich da auch zu viel hinein, aber es ist tatsächlich denkbar, dass die Architektin wenig Erfahrung im Umgang mit Statik und Baukosten hat.
    Es handelt sich also um eine zurückspringende Außenwand im OGAbk., also eine Art Staffelgeschoss?
    Wenn man weiß, welcher Aufwand wegen der Linienlasten der OG-Wand auf der EGAbk.-Decke in Bezug auf Deckendicke und Bewehrung betrieben werden muss, wie umständlich und teuer die Detailausbildung der Abdichtung und Dämmung dieses Minibalkons ist, dann ist es kein Geheimnis, dass eine zurückspringende Außenwand Mehrkosten verursacht.
    Genauso klar ist, dass ein hoher Drempel, auf dem das Dach ohne Holzbalkendecke, die als Zugband wirkt, aufgelegt wird, hohen Horizontalkräften ausgesetzt wird und besondere Aussteifungskonstruktionen nötig werden.
    Wenn also das Planungsziel war umbauten Raum zur Kostenminderung einzusparen, dann hat die Planung das Ziel verfehlt und die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte.
    Wenn aber ein besonders toller Entwurf dabei herauskommen sollte, der die Zustimmung der Bauherren fand, der aber nachträglich nur Aufgrund der Kosten geändert wird, dann ist die Honorarforderung gerechtfertigt.
    Sofern die Architektin wenig Erfahrung im Bereich der Statik hat, hätte spätestens in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ein Statiker hinzugezogen werden sollen (der auch Honorar kostet) oder der Bauherr auf die Notwendigkeit hingewiesen werden sollen. In der HOAIAbk. § 15 Abs. 2 steht u.a. unter Entwurfsplanung
    "Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
    Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter"
    Es ist fraglich, ob hier eine Durcharbeitung unter Berücksichtigung "technischer" und "wirtschaftlicher" Anforderungen stattgefunden hat und ob überhaupt Leistungen anderer fachlich Beteiligter (Tragwerksplaner) erfolgt und integriert worden sind.
    Zumindest würde ich das der Architektin zur Stellungnahme mitteilen. In Anbetracht der geringen Mehrkosten und unter Würdigung des bisher gezahlten Honorars (viel oder wenig?) sollten Sie bezahlen oder sich gütlich einigen, da es sonst nur teurer wird.
    Gruß
  9. HOAI § 15 LP 2: Falschinformationen zu Architekt Leistungen

    @ Herrn Wolz
    Die Fälle auf die sich Ihre Links beziehen betreffen eine völlig andere Leistung des Leistungsbildes § 15 HOAIAbk., nämlich die der LPAbk. 2- daher ein großer Blödsinn. Also, bitte erstens die werten Leser nicht mit Falschinformationen in die Irre führen, und lesen und verstehen sollte man die HOAI schon können, was bedauerlicherweise bei vielen Kollegen nicht der Fall zu sein scheint, wie die vielen Gerichtsverfahren zeigen. Ebenso sollte man als verantworlicher Architekt:
    a) imstande sein eine kostengünstige Planung zu erstellen und
    b) wissen, wann man was wie berechnen sollte, d.h. sich einmal selbst an die Nase fassen (vielleicht liegt der Fehler ja bei mir, bzw. habe ich dies vielleicht zu vertreten), was viele der Spaßgeneration bedauerlicherweise nicht mehr können und ggf. nie gelernt haben.
  10. Architektenfehler & Kostenminderung: Nachtrag Bauantrag – Honorar?

    Vielen Dank
    Vielen Dank für ihre Stellungnahmen.
    "Wenn also das Planungsziel war umbauten Raum zur Kostenminderung einzusparen, dann hat die Planung das Ziel verfehlt und die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. "
    Diese Formulierung von Herrn Wolz trifft exakt zu, es ging uns bei den genannten Maßnahmen nur um Kosteneinsparungen. Nun mussten wir diese Architektenfehler per Nachtrag korrigieren lassen und natürlich auch zusätzlich noch die Kosten für die geänderte Statik tragen. (Man könnte ja sogar in Betracht ziehen, unserer Architektin diese Kosten in Rechnung zu stellten, was wir aber eigentlich nicht beabsichtigt haben.)
    Und noch ein paar Fakten, die in der Diskussion angefragt wurden:
    Für die Leistungsphase 1-4 haben wir um 7000 € bezahlt.
    Die Beauftragung des Nachtrags erfolgte nur telefonisch, wir wurden nicht darauf hingewiesen, dass Kosten in dieser Höhe auf uns zukommen würden.
    Ich hätte erwartet, keine Rechnung zu bekommen, da ich die Dame (wenn auch durch die Blume) darauf hingewiesen habe, dass es sich hier um eine Fehlberatung ihrerseits handelt.
    Nochmals Dank an alle Beitragsverfasser!
    Susanne
  11. Architektenfehler & Kostenminderung: Nachtrag Bauantrag – Honorar?

    Vielen Dank
    Vielen Dank für ihre Stellungnahmen.
    "Wenn also das Planungsziel war umbauten Raum zur Kostenminderung einzusparen, dann hat die Planung das Ziel verfehlt und die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. "
    Diese Formulierung von Herrn Wolz trifft exakt zu, es ging uns bei den genannten Maßnahmen nur um Kosteneinsparungen. Nun mussten wir diese Architektenfehler per Nachtrag korrigieren lassen und natürlich auch zusätzlich noch die Kosten für die geänderte Statik tragen. (Man könnte ja sogar in Betracht ziehen, unserer Architektin diese Kosten in Rechnung zu stellten, was wir aber eigentlich nicht beabsichtigt haben.)
    Und noch ein paar Fakten, die in der Diskussion angefragt wurden:
    Für die Leistungsphase 1-4 haben wir um 7000 € bezahlt.
    Die Beauftragung des Nachtrags erfolgte nur telefonisch, wir wurden nicht darauf hingewiesen, dass Kosten in dieser Höhe auf uns zukommen würden.
    Ich hätte erwartet, keine Rechnung zu bekommen, da ich die Dame (wenn auch durch die Blume) darauf hingewiesen habe, dass es sich hier um eine Fehlberatung ihrerseits handelt.
    Nochmals Dank an alle Beitragsverfasser!
    Susanne
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Nachtrag Bauantrag Kosten: Mehrkosten & Genehmigungsdauer

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Mehrkosten für einen Nachtrag zum Bauantrag gerechtfertigt sind, insbesondere im Zusammenhang mit Planungsänderungen und möglichen Architektenfehlern. Es wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) sowie die Dauer des Genehmigungsprozesses thematisiert. Die Teilnehmer diskutieren über die Angemessenheit von Architektenhonoraren für Tekturleistungen und die rechtlichen Grundlagen für Honoraransprüche.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Nachtrag Bauantrag: Architekt Kosten für Tektur – Klärung erforderlich wird darauf hingewiesen, dass die Situation unklar erscheint und eine Klärung mit der Architektin notwendig ist, um Falschberatung oder Murks auszuschließen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI § 5 Abs. 4: Nachtrag Bauantrag rechtliche Grundlagen verweist auf die HOAI, die die Honoraransprüche für Architekten regelt. Es ist wichtig, die entsprechenden Paragraphen zu kennen, um die Rechtmäßigkeit der Architektenrechnung zu prüfen.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Frage, ob ein Architektenfehler vorliegt und ob die Architektin daher keinen Anspruch auf zusätzliches Honorar für den Nachtrag hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Planungsziel (Kostenminderung) verfehlt wurde, wie im Beitrag Architektenfehler & Kostenminderung: Nachtrag Bauantrag – Honorar? erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Stundennachweis der Architektin genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Überprüfung des Sachverhalts durchzuführen, wie im Beitrag Nachtrag Bauantrag: 9 Stunden für Tektur – Honorarprüfung empfohlen vorgeschlagen. Bei Unklarheiten sollte ein Rechtsstreit in Betracht gezogen werden.

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